3. In welcher Höhe hat das Land bisher für die Spielbank Mietzahlungen geleistet sowie sonst im Zusammenhang mit der Anmietung der Räume im Grandhotel Erfurt Finanzmittel ausgegeben?
4. Welche Einnahmen aus den im Thüringer Spielbankgesetz genannten Abgaben werden nach Einschätzung der Landesregierung im Jahr 2005 für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für die Thüringer Ehrenamtsstiftung, zur Verfügung stehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verhandlungen werden intensiv vorangetrieben. Es ist im Interesse beider Seiten, so schnell wie möglich die Verhandlungen abzuschließen.
Zu Frage 3: Insgesamt hat die erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag Mittel in Höhe von 364.362,83 , Finanzierung erfolgte aus Gesellschaftsmitteln.
Zu Frage 4: Im Haushaltsplan 2005 wurden bekanntlich Einnahmen aus der Spielbankabgabe und den weiteren Leistungen in Höhe von insgesamt 920.100 , dem
Thüringer Spielbankengesetz für die Thüringer Ehrenamtsstiftung und die Spielbankgemeinde, in dem Fall die Stadt Erfurt, vorgesehen.
Die erste Nachfrage: Sie sprachen von Mitteln, die die Spielbank GmbH aus Mitteln der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hat. Wie viele Mittel sind vom Freistaat Thüringen dafür zur Verfügung gestellt worden?
Wann rechnen Sie nach dem heutigen Verhandlungsstand damit, dass die Spielbank in Erfurt eröffnen kann?
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/712. Abgeordneter Kuschel, PDS-Fraktion.
Die Firma Merkers-Rad GmbH befindet sich in Insolvenz. Zwischenzeitlich wurde das Anlagevermögen der Firma versteigert, so dass die Fortführung der Produktion am Standort Merkers ausgeschlossen scheint. Die Firma wurde im erheblichen Umfang durch den Freistaat gefördert. Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besuchte der Thüringer Ministerpräsident die Merkers-Rad GmbH. Der Freistaat gehört zu den Gläubigern der Firma. Es gibt Vorwürfe, die Landesregierung hätte nicht alle Optionen zur Sicherung des Produktionsstandortes hinreichend geprüft. Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe wurde die Merkers-Rad GmbH durch den Freistaat gefördert und in welcher Höhe hat der Freistaat gegenwärtig Forderungen an die insolvente Firma?
2. Mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung welche Maßnahmen zur Sicherung des Produktionsstandortes Merkers eingeleitet und umgesetzt?
3. Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der Landesregierung nicht gelungen, eine Fortführung der Produktion am Standort Merkers zu sichern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die getätigten Investitionen in Höhe von ca. 19,6 Mio. '9 sprechend dem Zuwendungsbescheid ca. 5,46 Mio. ): schüsse ausgezahlt. Zulagen erhielt das Unternehmen in Höhe von 4,04 Mio. 1 des Verwalters wurden diese Beträge vom Freistaat als Forderungen zur Liste angemeldet.
Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten: Der Insolvenzantrag über das Vermögen der Merkers-Rad GmbH & Co. KG wurde Mitte November 2003 gestellt. Ab diesem Zeitpunkt war der Insolvenzverwalter Herr des Verfahrens. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die intensiven Privatisierungsbemühungen des Insolvenzverwalters begleitet, stand in ständigem Kontakt zu ihm und war in zahlreiche Gespräche zu
einer Betriebsfortführung der Merkers-Rad GmbH & Co. KG eingebunden. Brancheninterne Schwierigkeiten, Überkapazitäten am Markt und die Konsumzurückhaltung der Verbraucher sind Gründe dafür, dass kein Interessent bereit war, den bestehenden Betrieb in Merkers fortzuführen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass rund 5,5 Mio. ) / Mio. Zulagen gewährt wurden. Erste Frage: Wann wurden diese Mittel gewährt und inwieweit war bei der Ausreichung der Mittel die von Ihnen beschriebene Marktlage schon bekannt, so dass man da hinterfragen muss, inwieweit tatsächlich mit einer entsprechend gesicherten Prognose die Ausreichung dieser öffentlichen Mittel erfolgte.
Die Mittel wurden entsprechend dem Zuwendungsbescheid ausgereicht. Die Zulagen sind keine Mittel des Zuwendungsbescheids, sondern in dem Falle wahrscheinlich Investitionszulagen, die beim Finanzamt geltend zu machen sind.
Ich hatte noch nach dem Zeitpunkt der Ausreichung der GA-Mittel gefragt und inwieweit zu diesem Zeitpunkt die entsprechende Marktsituation schon durch die Landesregierung beurteilt wurde im Zusammenhang mit der Ausreichung der Mittel, da es sich hier um eine wahrnehmbar hohe Summe handelt.
Herr Abgeordneter Kuschel, Sie wissen doch, dass Ausgaben von GA-Finanzmitteln immer im Zusammenhang mit der begleitenden Hausbank geschehen, die die Abschätzung des Risikos für das Unternehmen vorlegt. Insofern war seinerzeit kein Risiko für das Land zu erkennen.
Den genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen nicht sagen, entsprechend des Fördermittelzeitpunkts. Ich kann das Datum nachreichen.
Damit sind die Fragen beantwortet. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/717 des Abgeordneten Lemke, PDS.
Einem Bericht in der "Thüringer Allgemeinen" (Lokal- seite Mühlhausen) vom 5. März 2005 zufolge hat die Thüringer Finanzministerin den Mietvertrag zwischen dem Landkreis Unstrut-Hainich und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen nicht unterzeichnet. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
1. Welche Gründe gab es, die es der Finanzministerin nicht ermöglicht haben, den Mietvertrag zu unterzeichnen?
2. Deutet das Nichtzustandekommen des Mietvertrags darauf hin, dass die Standortfrage der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Mühlhausen keineswegs gesichert ist?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Verweigerung der Finanzministerin hinsichtlich der Verursachung weiterer Unsicherheiten in der betreffenden Region und bei den Beschäftigten?
4. Wann wird der Mietvertrag zwischen dem Unstrut-Hainich-Kreis und dem Finanzministerium geschlossen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Mit der Entscheidung der Landesregierung, am Standort Mühlhausen festzuhalten, wenn es zu einem Investorenmodell kommt, haben sich die Grundlagen für den Mietvertrag bezüglich der Staatsanwaltschaft geändert. Es ist nun eine langfristige Gesamtunterbringung zu untersuchen. Diese Prüfung hat Auswirkungen auch auf die Unterbringung der Staatsanwaltschaft und damit auf den Mietvertrag.
Zu Frage 3: Es handelt sich nicht um eine Verweigerung. Die Gründe für das Erfordernis zusätzlicher Verhandlungen habe ich gerade dargelegt.