Herr Dr. Pidde, an Ihren Ausführungen habe ich relativ wenig zu kritisieren, mit einigen kleinen Ausnahmen. Ich verstehe es nicht, warum können wir uns nicht im Hauhalts- und Finanzausschuss - der Kollege ist gar nicht da,
doch, Werner, Entschuldigung, normalerweise sitzt du woanders - über diese Probleme unterhalten, verständigen, da kann man doch solchen Sachen auch zustimmen. Wenn das jetzt die neue Linie der SPD ist, dass man vielleicht grundsätzlich in den Ausschüssen, wo man so weit gar nicht auseinander ist, der CDU einfach nicht mehr zustimmen möchte, weil der Wahltag näher rückt, wir haben Ähnliches bei dem Stasi-Überprüfungsgesetz jetzt erlebt, dann ist das für mich sehr bedauerlich, weil der inhaltliche Dissens doch gar nicht so groß ist.
Herr Gerstenberger, ein letztes Wort in Ihre Richtung - der Kollege Gerstenberger ist nicht anwesend. Er ist natürlich auch immer an Polemik kaum zu überbieten. Das macht er auch sehr gut in seiner unvergleichlichen Art, aber inhaltlich ist es auch immer recht schwach. Er sprach von einer AusschussSitzung, in der ich zufällig auch anwesend war. Man bekommt natürlich manchmal das Gefühl, dass man in unterschiedlichen Veranstaltungen sitzt, wenn da Informationen verteilt werden oder mitgeteilt werden, kommen sie offensichtlich bei manchem nur teilweise rüber oder manches will man auch nicht zur Kenntnis nehmen. Also von diesen 100 Mio. €, wo er dem Ministerpräsidenten vorgeworfen hat, dass kein Plan existieren würde, wie man die verteilen will und wie man damit Wirtschaft fördern will, ist im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Sitzung am Mittwochnachmittag berichtet worden, dass über die Hälfte bereits bewilligt ist. So viel zum Thema „kein Plan“ an dieser Stelle.
Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich habe die Änderungen zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion genannt; ich hoffe, sie sind mittlerweile auch schriftlich verteilt, so dass die Fraktionen das auch nachlesen können. Mit den genannten Änderungen könnten wir auch diesem Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Frau Finanzministerin Diezel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft besteht im Haushaltsgesetz 2009 ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von 200 Mio. €. Damit können Kredite und sonstige Finanzierungsinstrumente abgesichert werden. In den letzten zwei/drei Monaten zeigt sich eine Entwicklung, dass die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, auch zur Entwicklung des I. Quartals deutlich angestiegen ist. Infolge dieser Entwicklung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der bestehende Bürgschaftsrahmen für die gewerbliche Wirtschaft in Höhe von 200 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr ausgeschöpft wird, ja, dass auch die Anfragen noch höher sind als 200 Mio. €. Die Landesregierung möchte deshalb im vorliegenden Gesetzentwurf eine zusätzliche Möglichkeit der Bürgschaftsübernahme für Thüringer Unternehmen schaffen. Die Nachfrageentwicklung wird im Gesetzentwurf in der Begründung dargestellt. Auch in meiner Einbringungsrede am 18. Juni bin ich auf die Gründe eingegangen. Seitdem sind einige Wochen vergangen. Lassen sie mich deshalb die Zahlen noch einmal aktualisieren.
Ende April dieses Jahres war die gewerbliche Wirtschaft mit einem Bürgschaftsrahmen abgedeckt in Höhe von 5,35 Prozent des Bürgschaftsrahmens, im April 5,3 Prozent. Das waren 10,7 Mio. €. Ende Mai bewegte sich das Bewilligungsvolumen bei 15 Mio. €, ebenfalls auf dem gleichen niedrigen Niveau wie im vergangenen Jahr. Ich erinnere daran, dass wir im vergangenen Jahr eine Bürgschaftsinanspruchnahme hatten von nicht einmal 40 Mio. €. Allerdings war bereits ein Interesse der Wirtschaft zu verspüren, dass man nach Bürgschaften nachfragte, ohne direkte Anträge zu stellen. Es kam zur Übernahme der Opel-Bürgschaft in Höhe von 51 Mio. €. Sie alle kennen die Diskussion. Vor diesem Hintergrund hat
die Landesregierung die Notwendigkeit eines ergänzenden Bürgschaftsrahmens gesehen und dessen Umsetzung im Unternehmensfördergesetz dem Hohen Haus vorgelegt.
Ende Juni sieht nun die Situation so aus, dass der Freistaat Thüringen Bürgschaftsrisiken in Höhe von 96 Mio. € übernommen hat in 194 Fällen, 96 Mio. € in 194 Fällen. Nach 7 Monaten ist das Bürgschaftsvolumen also bereits auf das 2,5-fache des Vorjahres angestiegen und ist mit 48 Prozent des bestehenden Bürgschaftsrahmens ausgeschöpft. Ohne die Opel-Finanzierung wäre der Bürgschaftsrahmen um 10 Mio. € über dem Bürgschaftsverlauf des vergangenen Jahres. Damit stehen wir vor einer Situation, dass einerseits für die verbleibenden 5 Monate noch etwa die Hälfte des Bürgschaftsrahmens zur Verfügung steht, andererseits nehmen Anzahl und Umfang der Bürgschaftsübernahmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu. Es kann somit aus der aktuellen Entwicklung und den aktuellen Zahlen nicht ausgeschlossen werden, dass der Bürgschaftsrahmen mit Ablauf des Haushaltsjahres aufgrund der Nachfragen nicht ausreicht. Deswegen legen wir dieses Gesetz vor. Ich erinnere auch daran, dass der Freistaat Thüringen in den Jahren von 1994 bis in die Jahre vor der Legislatur 2004 einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von 400 Mio. € hatte. Es war in der letzten Haushaltsdebatte und auch vor allem in der letzten Landtagssitzung die Diskussion zu diesem Gesetz, dieses Gesetz würde nicht mit der Verfassung übereinstimmen. Vor allem von der Opposition - von der SPD und den LINKEN - wurde dies noch einmal dargestellt. Im Rahmen der Anhörung hat der Rechnungshof, aber auch das Justizministerium noch einmal eindeutig klargestellt, dass dieses Gesetz mit der Verfassung konform ist, und dass es sich hier nicht um dieses polemische Wort eines Schattenhaushalts handelt, sondern dass es möglich ist, so wie es die Verfassung bestimmt, dass der Bürgschaftsrahmen mithilfe eines Gesetzes bestimmt werden kann. Es ist nicht das Haushaltsgesetz ausdrücklich vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Antrag der SPD-Fraktion - ich hätte mir auch gewünscht, wie der Abgeordnete Wehner, wir hätten im Haushaltsausschuss über diesen Antrag am Mittwoch diskutieren können - möchte ich noch ergänzend sagen, dass man natürlich unterscheiden muss zwischen Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften. Bei den Bürgschaften möchte ich Sie darüber informieren, dass im Freistaat in der ganzen Zeit der letzten 19 Jahre eine maximale Bürgschaft in Höhe von 83 Mio. € für ein Einzelunternehmen ausgesprochen worden ist. Die kleinste Bürgschaft, die im Rahmen des BWT-Programms ausgesprochen ist, ist in Höhe von 1.400 €. Sie sehen also die Bandbreite. Es ist nicht so, dass es sich hauptsächlich um große Bürg
schaften handelt, sondern vor allen Dingen, dass auch im Rahmen des BWT-Programms viele kleine Bürgschaften ausgesprochen werden. Andererseits im Thüringen-Kapital, aber vor allem im ThüringenInvest und im GuW-Plus-Programm sind es viele Bürgschaften, sind es viele Darlehen, die auch im Rahmen von 5.000 € ausgesprochen werden.
Ich möchte aber als Finanzministerin noch einmal darauf hinweisen, es ist ein Hilfsprogamm. Es ist in der Krise ein zusätzliches Programm, um der Wirtschaft Hilfe zu geben mit öffentlichen Mitteln, mit der Absicherung durch Steuergelder. Die Aufgabe, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, ist ausdrücklich und vornehmlichst die Aufgabe der Kreditwirtschaft, der Banken, der Sparkassen, der Vereinsbanken. Hier muss und kann ich auch sagen, dieser Aufgabe kommen die Banken im Freistaat sehr wohl nach. Das Kreditvolumen ist gestiegen. Sicherlich sind durch Basel II, aber auch durch die Finanzkrise andere Maßstäbe auch an Eigenkapital zu legen, aber die Banken und Sparkassen, und vor allem die Sparkassen und Vereinsbanken, haben hier einen wichtigen Beitrag gegenzusteuern und zu helfen in der Krise, wenn über diese Banken schon Schutzschirme mithilfe von Bürgschaften und Darlehen aus Steuergeldern gelegt werden.
Herr Matschie, gestatten Sie mir, ich habe ein bisschen geschmunzelt bei Ihrem Vortrag. Ich habe gedacht, Sie haben Ihre Wahlkampfrede hier vor diesem Hohen Haus gehalten. Vielleicht haben Sie auf den Plätzen und Straßen Thüringens nicht die Gelegenheit, vor so vielen Menschen zu sprechen wie hier in diesem Hohen Haus und haben deshalb diese Gelegenheit genutzt.
Ich möchte auch noch mal kurz auf Herrn Gerstenberger eingehen. Er ist jetzt leider nicht da. Herr Gerstenberger wollte darstellen, dass das nicht mit § 8 des Haushaltsgrundsätzegesetzes übereinstimmt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in § 8 Haushaltsgrundsätzegesetz Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bestimmt sind. Die Bürgschaften sind damit ausdrücklich nicht bestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den Beratungen im Ausschuss, nach der Diskussion hier in diesem Hohen Haus möchte ich Sie bitten, dem Unternehmensfördergesetz zuzustimmen und den Bürgschaftsrahmen für die Thüringer Wirtschaft, für die gewerbliche Wirtschaft um 200 Mio. € zu erweitern. Wenn es notwendig ist, haben wir hier ein Einsatzmittel, ein Instrument, um zu unterstützen. Aber wenn die wirtschaftliche Entwicklung es zulässt, ist es auch gut, wenn dieses Instrument nicht ge
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Minister Reinholz, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrte Damen und Herren, ich glaube, es ist an der Zeit, doch noch einmal ein paar Dinge hier klarzustellen. Leider ist Herr Gerstenberger im Moment nicht da, aber ich nehme an, er wird die Rede im Nachgang lesen oder er wird es irgendwo hören hier im Hohen Hause. Er hat ganz bewusst versucht, hier zu verbreiten, dass die Förderrichtlinien in der Technologieförderung und bei Thüringen-Dynamik durch die Landesregierung verschlumpert worden sind, ewig nicht auf die Beine gekommen sind usw., usw. - und das wider besseres Wissen. Er weiß es eigentlich ganz genau und verbreitet hier eine glatte Lüge.
Denn nicht die Landesregierung ist daran schuld, dass die Technologieförderung gerade im Personalbereich zwei Jahre zur Genehmigung gebraucht hat, sondern die Europäische Union - eingereicht im Jahr 2006 und von der Europäischen Union genehmigt am 28. Dezember 2008. Das hat nichts mit der Landesregierung zu tun. Die Landesregierung hat schon eingereicht, bevor überhaupt die neue Förderperiode begonnen hat. Hier ganz bewusst die Leute zu veralbern inklusive derer, die hier auf der Tribüne stehen, das halte ich schon für ein starkes Stück.
Das Gleiche, meine Damen und Herren, gilt im Übrigen auch für Thüringen-Dynamik. Thüringen-Dynamik ist zur gleichen Zeit beantragt worden bei der Europäischen Union wie Thüringen-Invest. Thüringen-Invest für das Handwerk ist genehmigt, Thüringen-Dynamik liegt immer noch in Brüssel. Hier so zu tun, als wenn die Landesregierung daran schuld wäre, ist eine bodenlose Frechheit.
Jetzt zu Ihnen, Herr Matschie, auch wenn Sie mir gern den Rücken zudrehen. Das machen Sie ja öfters in den Debatten, wenn es ernst für Sie wird, sich
mit dem Rücken dem Redner zuzuwenden. Vielleicht sollten Sie sich doch mal umdrehen. Es muss schon ganz schön ängstlich um Sie bestellt sein, wenn Sie hier eine Wahlkampfrede halten statt draußen auf den Plätzen. 40 +, Herr Matschie, daran glauben Sie doch selber nicht. Wenn Sie 15 oder 16 Prozent erreichen, dann wird es wohl wirklich viel werden.
Auch Ihnen will ich etwas in das Stammbuch schreiben, Herr Matschie. Sie argumentieren immer mit den niedrigen Löhnen in Thüringen. Können Sie mir den Unterschied zwischen den Lohnniveaus in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg benennen? Ich nehme an, Sie können es, aber auch Sie wollen die Masse hier verdummen. Ich will Ihnen die Unterschiede sagen: Der Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern im Monatslohn ist Null, zu Sachsen-Anhalt sind es 10 € im Monat und zu Sachsen sind es 20 € im Monat. Sie versuchen, hier zu verbreiten, dass Hunderte Euro dazwischenliegen würden und Thüringen das niedrigste Lohnniveau unter allen neuen Bundesländern hätte. Das ist definitiv nicht so.
Man versucht ständig rüberzubringen, dass die anderen deutlich mehr verdienen. Es sind definitiv 10 € im Monat mehr.
Noch eines, Herr Matschie, das Thema Imagekampagne. „Starker Markt“ ist keine neue Imagekampagne. Entweder Sie können nicht lesen oder Sie wollen nicht lesen oder Sie wollen es nicht verstehen. „Starker Markt“ ist Bestandteil der Imagekampagne „Denkfabrik Thüringen“ und nichts anderes. Es ist lediglich ein Bestandteil davon. Ich weiß, dass Sie das ärgert, dass sich die Unternehmen hinstellen und sagen, wir sind Weltmarktführer und wir sind zufrieden mit der Wirtschaftspolitik in Thüringen. Das weiß ich, dass Sie das ärgert, darüber bin ich mir schon im Klaren, aber hören Sie auf, die Thüringer Wirtschaft ständig schlechtzureden.
Eines, Herr Matschie, zu Ihrer Aussage zum Thema „Krise und Delle“, da müssten Sie mal die Zeitung von heute lesen, die „Thüringer Allgemeine“ Ausgabe vom 07.08.2009: Stärkster Zuwachs seit
zwei Jahren, Anstieg der Juniaufträge in der Industrie um 4,5 Prozent, deutliches Zeichen für ein Krisenende. Mit einem Anstieg der Auftragseingänge um 4,5 Prozent im Juni wurde der stärkste Zuwachs seit zwei Jahren erreicht, sogar stärker als im Superjahr 2008.
Selbst wenn Sie sich hier brüsten, Sie hätten mit Unternehmen geredet - ich habe mit Unternehmen wahrscheinlich viel mehr zu tun, als Sie in Ihrem Leben. Auf der Hannover-Messe habe ich 41 Unternehmen die gleiche Frage gestellt: Was würden Sie denn sagen, wenn Sie auf der Basis Ihrer jetzigen Umsatzeinschätzung nach dem I. Quartal 2009 die Umsatzerwartung für 2009 in eine Relation zu den vorhergehenden Jahren setzen würden? 95 Prozent der Unternehmen haben geantwortet, irgendwo zwischen 2006 und 2007. Herr Matschie, die Jahre 2006/2007 waren sowohl für Deutschland als auch für Thüringen keine schlechten Jahre.
Herr Matschie, was ich Ihnen auch gern noch mitgeben möchte: Wenn Sie Licht am Ende des Tunnels sehen, dann machen Sie einfach den Tunnel länger. Den machen Sie einfach länger,
damit Sie die Thüringer weiter verunsichern können und weiter für dumm verkaufen. Aber in den Gesprächen, die ich zurzeit draußen führe, ist das Gegenteil der Fall. Ich war z.B. bei REGE in Eisenach. Die stellen sogar wieder Leiharbeiter ein und das ist ein Automobilzulieferer. Herr Matschie, Sie müssen sich wirklich mal mit der Realität befassen und hier nicht ständig alles schlechtreden.
Eines, Herr Matschie, gebe ich Ihnen noch mit zum Thema „Fehlbesetzung“: Wenn ein ausgebildeter Theologe, der noch nie in seinem Leben ein Unternehmen geleitet hat, hier von Wirtschaftspolitik redet und sich damit zum wirtschaftspolitischen Sprecher seiner Fraktion hochschwingt, dann ist das die klassische Fehlbesetzung, die wir hier im Haus haben. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mir jetzt nicht anmaßen, über die Unternehmen zu reden, die Sie geleitet haben, Herr Wirtschaftsminister, aber eines sage ich nach Ihrer Rede: Vielleicht wäre es wirklich besser, Sie wären bei einem Unternehmen geblieben und hätten der Politik nicht erst Ihre Sichten aufgedrängt. Das wäre vielleicht hilfreicher für Thüringen gewesen.
Weil ja hier immer davon geredet wurde, wer hier vor wie vielen Menschen Reden hält, möchte ich sagen, mir ist deshalb vorhin die hiesige Debatte entgangen, weil ich draußen beschäftigt war mit Gesprächen mit Menschen aus der Initiative „Soziales Thüringen“. Die haben starke Kritik an der Politik der Thüringer Landesregierung und an ihrem Ministerpräsidenten geübt. Ich denke, davon wird schon noch im Gefolge die Rede sein. Wissen Sie, man kann ja Herrn Matschie vorwerfen, Herr Minister, Frau Diezel, meine Damen und Herren, dass er mit wenigen Leuten redet oder vor wenigen Leuten spricht, aber dass Ihr Herr Ministerpräsident überhaupt nicht mit den Bürgern dieses Landes bereit ist zu sprechen, wenn sie ihn einladen, ohne dass er abgesagt hat,