Protocol of the Session on August 7, 2009

(Beifall SPD)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Holzapfel?

Nein. Die Frage ist beantwortet. Zurück zum Unternehmensförderungsgesetz:

Abgeordneter Matschie, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Krapp?

Nein, Abgeordneter Krapp.

Ich möchte etwas zum Unternehmensförderungsgesetz sagen.

(Unruhe CDU)

Werner Pidde hat das vorhin deutlich gemacht in seinem Beitrag. Wir haben einen Änderungsantrag gestellt, weil es uns darum geht, dass auch diejenigen, die nur kleine Kredite brauchen, auch unterhalb von 10.000 €, nicht einfach durchs Raster fallen. Mir ist das wichtig. Es gibt viele Handwerksbetriebe, da geht es mal um 7.000 €, um 8.000 €, um eine schwierige Phase zu überbrücken. Auch die müssen eine Möglichkeit haben, Mikrodarlehen zu beantragen. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag vorgelegt - übrigens eine Anregung, die aus dem Bereich der Handwerker kommt.

Ich hoffe, dass wir hier gemeinsam diesem Änderungsantrag am Ende auch zustimmen können. Ich bitte auch die Fraktion der CDU, sich das noch einmal zu überlegen. Es ist eine sinnvolle Geschichte. Hier können wir zeigen, dass wir trotz Wahlkampf gemeinsam bereit sind, Unternehmen zu helfen, da, wo die Säge klemmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich machen: Unternehmensförderungsgesetz, das ist ein sehr breit gefasstes Thema. Sie haben gezeigt, dass Sie hier sehr schmalspurig fahren. Sie haben das auf eine einzige Frage reduziert, auf die Ausweitung des Kreditrahmens. Ich sage Ihnen, das reicht nicht aus. Wirtschaftspolitik in dieser Zeit muss Weitsicht zei

gen, sie muss vorausblicken. Sie muss den Thüringer Unternehmen helfen, sich auf Zukunftsmärkten zu etablieren. Sie muss Wirtschafts- und Lohnpolitik sinnvoll miteinander verknüpfen. Sie muss Wirtschafts- und Bildungspolitik miteinander verknüpfen, um die Fachkräftefrage zu lösen. Zu all diesen Punkten ist von dieser Landesregierung nichts zu hören. Deshalb sage ich ganz deutlich: Diese Truppe, die kann es nicht mehr, die hat abgewirtschaftet. Ich bin froh, dass die Wähler in drei Wochen die Möglichkeit haben, sich neu zu entscheiden. Diese Regierung kann es nicht mehr.

(Beifall SPD)

(Unruhe CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Wehner, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Herr Matschie, da Ihr Vortrag sehr wenig mit dem Gesetz zunächst zu tun hatte, will ich nur ganz kurz darauf eingehen. Bei Ihnen scheint die Verzweiflung zuzunehmen und all zu groß zu sein.

(Beifall CDU)

Sie haben sehr viel aus der letzten Woche veröffentlicht, aber einige entscheidende Zahlen haben Sie nicht veröffentlicht. Wenn die Wähler die Wahl hätten zwischen Althaus und Matschie, dann bräuchten Sie gar nicht anzutreten. Wenn man danach fragt, wer kennt überhaupt Matschie, da muss man die Leute schon suchen in Thüringen, die überhaupt mit dem Namen etwas anzufangen wissen.

(Beifall CDU)

Ihre Art und Weise, wie Sie hier auch Mitglieder des Kabinetts beschimpft haben, ist unter der Gürtellinie. Ich weise das namens der Fraktion auch zurück.

(Beifall CDU)

Wenn Sie inhaltlich zu dem Bürgschaftsgesetz vielleicht auch zwei, drei Sätze verloren haben, möchte ich Ihnen dazu nur sagen: Bis weit in den Frühling hinein haben Sie als Fraktion stets gefordert, dass wir den Bürgschaftsrahmen erhöhen sollen. Damals war es aufgrund der noch nicht so starken Rezession und da noch keine Nachfrage in dieser Größenordnung zu sehen war, seitens der Landesregierung noch nicht für notwendig erachtet worden, das ist richtig. Aber dieser Antrag der Landesregierung

und dieser Gesetzentwurf der Landesregierung - ich will noch mal schnell auf das Datum schauen - sind vom 09.06. dieses Jahres. Als es also ersichtlich war, dass eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens notwendig ist, hat die Regierung das getan, was sie auch tun muss, sie hat gehandelt. Herr Matschie, jetzt nehmen Sie sich doch einfach mal selbst beim Wort. Sie können doch nicht gegen einen Gesetzentwurf ständig ins Feld ziehen und dagegen reden, den Sie vorher selbst immer gefordert haben. Sie machen sich damit einfach unglaubwürdig.

Ich darf Ihnen an dieser Stelle auch noch mal sagen: Die Tarifautonomie war für die SPD - dachte ich - immer ein sehr hohes Gut. Mir ist keine Äußerung der Landesregierung bekannt, wie Sie das hier behauptet haben, dass die Landesregierung sich über Tarifverhandlungen beklagt hätte, Ergebnisse beklagt hätte oder in Tarifverhandlungen gar eingegriffen hätte. Sie stellen das so dar, als könnte die Politik die Löhne in Thüringen regeln.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wer hat in den letzten Jahren von zu hohen Lohnabschlüssen geredet?)

Das ist eine unlautere Behauptung, das wissen Sie selbst. Es sei denn, Sie sind jetzt endlich mal ehrlich und sagen, die SPD wird die Tarifautonomie irgendwann mal aufheben. Wenn Sie das so wollen, wenn das Ihre Politik ist, müssen Sie das auch so sagen. Ansonsten gibt es Partner in Tarifverhandlungen und diese Partner finden dann gemeinsam ein Ergebnis.

(Beifall CDU)

Ich sage noch einmal: Das ist auch ein Zeichen Ihrer Verzweiflung. Deswegen haben Sie ja für alle möglichen Politikfelder auch hier einen Anknüpfungspunkt gefunden, mit Ausnahme der inneren Sicherheit, aber auf diesem Gebiet ist Thüringen auch vorbildlich; das ist übrigens auch für Unternehmen wichtig, wenn man in einem Land lebt, wo geordnete Verhältnisse herrschen, wo die Straftaten relativ gering sind, und auch Unternehmen könnten natürlich davon betroffen sein.

(Beifall CDU)

Sie hätten aber auch vielleicht zu diesem Thema noch etwas gefunden.

Zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion möchte ich grundsätzlich erst einmal sagen, es ehrt uns als CDU-Fraktion sehr, dass Sie eine Forderung unseres Kollegen Günther, der den ganzen Zeitraum während des Sommers immer wieder öffentlich publiziert hat, aufgegriffen haben in diesem Entschlie

ßungsantrag, das bei ihm abgepinselt und jetzt zu Papier gebracht haben. Es war für mich im Haushalts- und Finanzausschuss noch nicht erkennbar dank Ihrer Kollegen, die nämlich dem Gesetz nicht zugestimmt haben, sondern Sie haben sich enthalten an dieser Stelle. Ich muss Ihnen auch an dieser Stelle noch einmal ganz klar sagen, Sie reden hier auch von den Rechten des Parlaments, ein Gesetz vom 09.06. Wenn es aus Ihrer Sicht so schlecht ist, wie es ist, wo sind denn Ihre Änderungsanträge zu diesem Gesetz geblieben? Die hätten Sie doch längst in den parlamentarischen Gang bringen können. Mir ist zumindest keiner bekannt gewesen.

(Beifall CDU)

Dieser Notentschließungsantrag, der ist von heute Morgen. Ich habe ihn zufällig gerade noch in der Post gefunden. Wenn ich nicht noch am Postfach vorbeigegangen wäre, hätte ich selbst diesen Entschließungsantrag noch gar nicht gekannt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Wenigstens war er richtig kopiert.)

Sie haben ihn noch nicht einmal - Frau ScheringerWright, ich stelle Ihnen da noch eine Kopie zur Verfügung. Das zeigt also, wie weitblickend und vorausschauend Sie handeln. Sie werfen der Landesregierung hier Versagen auf allen Gebieten vor. Sie machen sich doch lächerlich mit solchen Anträgen.

(Beifall CDU)

Ich sage Ihnen aber auch gleich, die CDU-Fraktion wird inhaltlich diesem Antrag mit zwei kleinen Änderungen auch zustimmen, weil er ja nicht verkehrt ist. Ich sage noch mal, er ist …

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Warum schimpfen Sie dann so?)

Ich schimpfe so, weil Sie sich über das Verfahren aufgeregt haben und von der Landesregierung etwas fordern, was Sie als Parlamentarier selbst stetig versäumen. Da kann ich auch noch gern einen Zwischensatz sagen. Zum letzten Plenum waren plötzlich alle von Ihnen so wichtigen Anträge, die unbedingt auf die Tagsordnung mussten, als es Abend wurde und Sie nach Hause wollten, nicht mehr wichtig, da sind sie von der Tagesordnung runtergekommen.

(Beifall CDU)

Das ist Ihre Art und Weise der parlamentarischen Arbeit.

Ich möchte aber jetzt zunächst noch einmal etwas zu den Änderungen sagen. In Ihrem ersten Unterpunkt - der Thüringer Landtag möge beschließen:

1. schlagen wir vor, hinter den Wörtern „an Existenzgründer und Handwerker sein“, einen Punkt zu machen, den Rest zu streichen, weil der Rest eigentlich nur zusätzliche Erläuterung ist. Daraus ergibt sich unter 2. automatisch, dass dieser Teil oder diese Einfügung „mit den unter 1. genannten Konditionen“ auch wegfallen muss.

Ansonsten ist diese Sache aus unserer Sicht zustimmungsfähig.

Ich möchte auch an dieser Stelle noch mal ganz klar sagen: Sie fordern berechtigterweise auch Kreditvergaben unter einer Grenze von 10.000 € und in Thüringen gibt es ja das GuW-Plus-Programm beispielsweise, auch dort können schon 5.000 € vergeben werden. Es gibt ein Thüringen-Invest-Programm. Da gibt es sogar Darlehen, die auch unter der Grenze von 10.000 € vergeben werden. Auch das Programm Thüringen-Kapital enthält keine Begrenzung nach unten. Nun kann man natürlich trefflich darüber streiten, warum Banken dies nicht anwenden. Man kann auch vielleicht der Meinung sein, dass man das Hausbankprinzip auflöst; ich warne aber davor. Manchmal habe ich das Gefühl, ich treffe ja manche der Kollegen der Fraktionen DIE LINKE und auch der SPD auch mal auf solchen Klausurtagungen, wo Verwaltungsräte der Sparkassen zusammenkommen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Sie in diesen Gremien nicht vertreten sind oder dort entweder nicht zuhören und auch die Gesetzgebung in diesem Land nicht kennen.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Weil Sie es verhindern.)

Seit der Einführung von Basel II - ja ich weiß, Frau Taubert, Sie sind da ja auch immer regelmäßig dabei - ist die Kreditvergabe gesetzlich reglementiert. Das kann man natürlich kritisieren, aber dann kann man sich nicht hinstellen und kann auf der anderen Seite sagen, die Finanzkrise ist dadurch zustande gekommen, weil in Deutschland die Kreditvergabe nicht limitiert, nicht kontrolliert wird und weil die BaFin so schlecht ist. Man kann über alles reden, man kann ja alles machen und kann auch diese Beschränkung wieder aufheben. Aber, ich glaube, wir können stolz sein, dass es in Deutschland solche Kredite wie in den USA eben nicht gab, weil wir gewisse Regeln eingeführt haben. Niemand kennt ein Unternehmen so gut wie die Hausbanken, zumindest sollte das im Regelfall so sein. Deswegen warne ich an dieser Stelle davor, eine Förderbank dafür verantwortlich zu machen, diese Kreditvergabe en détail zu prüfen. Das kann sie nie besser als die Hausbank.

Im Übrigen unterliegt selbst die Thüringer Aufbaubank auch der BaFin und denselben Regularien wie jede andere Hausbank auch. Man kann also, man darf es auch nicht, Kredite einfach so vergeben nach Gutdünken, so nach dem Motto, es reicht ja etwas Gutes zu wollen und es wird schon etwas Gutes herauskommen dabei. Es muss zum Schluss auch wirklich geprüft werden, ob dieser Kredit zu einer Lösung des Problems führt. Ansonsten haben Sie nur eines erreicht, Sie haben dem Unternehmer, der sich über Jahre mit persönlicher Verantwortung vor den Karren der Firma gespannt hat, auch persönlich schon hoch verschuldet ist, noch eine Schippe an Schulden draufgepackt, die er selber vielleicht gar nicht mehr tragen kann.

(Beifall CDU)

Herr Dr. Pidde, an Ihren Ausführungen habe ich relativ wenig zu kritisieren, mit einigen kleinen Ausnahmen. Ich verstehe es nicht, warum können wir uns nicht im Hauhalts- und Finanzausschuss - der Kollege ist gar nicht da,