weil sie genau wissen, was wir Mitte der 90er-Jahre schon einmal für ein Problem hatten. Wir haben Leute entlassen müssen über Sozialpläne. Wie ist das passiert? Das brauche ich Ihnen sicher nicht zu erklären. Ältere Arbeitnehmer sind an Bord geblieben, jüngere Arbeitnehmer wurden entlassen und haben sich Arbeit in anderen Ländern gesucht, nicht nur in anderen Bundesländern.
Ach, mein Gott, Herr Matschie, die Bundesregierung und die wird immer noch von einer CDU-Bundeskanzlerin geführt, Herr Matschie, aber das lassen wir jetzt einmal außen vor. Sie können sich ja gern immer dann mit Erfolgen schmücken, wenn es Ihnen passt. Wenn es Ihnen nicht passt, dann lassen Sie es weg. Wir können bei Gelegenheit auch einmal über Berlin debattieren. Da haben Sie nämlich mit der LINKEN eine Einheit. Dort haben Sie eine Koalition und Berlin ist das ärmste Land Deutschlands und heruntergewirtschaftet bis zum Gehtnichtmehr.
Entschuldigung, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann sich jeder noch zu Wort melden, ich bitte jetzt um Ruhe und darum, dem Redner zuzuhören.
Ich komme gern noch einmal auf die Kurzarbeit zurück. Kurzarbeit plus Qualifizierung ist, glaube ich, das, was die Unternehmen derzeit machen sollten und was sie auch machen, weil sie nämlich damit ihre gut ausgebildeten Leute weiterqualifizieren können und die Sozialabgaben vom Staat bezahlt werden. Inzwischen hat man auf wesentliches Drängen von Thüringen letztendlich erreicht, dass nicht nur zertifizierte Maßnahmeträger und zertifizierte Maßnahmen gefördert werden, sondern auch sogenannte Inhouseschulungen. Thüringen hat einen ganz entscheidenden Anteil daran, dass es dazu
gekommen ist, weil nämlich die Thüringer Mittelständler gesagt haben, was nutzen uns denn die zertifizierten Programme, das passt einfach nicht auf mein Unternehmen. Inzwischen passt das ganz hervorragend, selbst Unternehmen wie die Merbelsroder Pumpenfabrik gehen diesen Sachen inzwischen nach und machen Inhouseschulungen im eigenen Betrieb. Ich denke, das ist der Weg, der derzeit gegangen werden sollte. Eines ist sicher, es muss uns gelingen, aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen und es muss den Thüringer Unternehmen gelingen, dann wieder ganz weit vorn zu sein. Dazu gehören eben nun einmal auch hochqualifizierte Mitarbeiter.
Ein abschließendes Wort noch, Herr Matschie, zum Thema Solarindustrie und so weiter. Es gibt kein weiteres Bundesland in Deutschland, das zwei Stiftungsprofessuren für die Solarwirtschaft eingerichtet hat. Es gibt auch kein weiteres Bundesland, das ein Ausbildungszentrum für Solar hat, es gibt nämlich noch gar kein Bildungsprogramm für Solar. Das wird in Thüringen entwickelt, in Thüringen für ganz Deutschland. Was glauben Sie denn, warum sich Masdar in Thüringen angesiedelt hat? Weil sie weltweit erkannt haben, dass die höchste Kompetenz nun einmal hier ist. Hören Sie einfach auf, in Thüringen alles schlechtzureden. Mit Schlechtreden kann man keinen Wahlkampf gewinnen, das sage ich Ihnen hier und heute. Herzlichen Dank.
Herr Dr. Hahnemann, soll das eine Anfrage werden? Herr Minister Reinholz, das war noch eine Anfrage von Dr. Hahnemann, werden Sie die zulassen? Dann bitte, Abgeordneter Hahnemann.
Herr Minister, ich habe eine Frage: Sie haben zweimal die Misere in Berlin erwähnt. Wissen Sie wirklich nicht, unter welcher Berliner Regierung diese Misere entstanden ist oder führen Sie die Öffentlichkeit tatsächlich wissentlich in die Irre?
Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass der Status, in dem sich Berlin derzeit befindet, Ihnen und den Kollegen von der SPD zu verdanken ist.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kann ich die Aussprache schließen, und zwar zu beiden Tagesordnungspunkten 3 und 16.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über Tagesordnungspunkt 3, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4926 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen aber dennoch zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, denn bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Entschuldigung, das war jetzt mein Fehler. Danke schön an Herrn Kollegen Schröter der CDU-Fraktion. Alles in Ordnung, der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden, demzufolge hat sich natürlich die Schlussabstimmung erübrigt. Ich sehe Sie immer so gerne aufstehen, deswegen habe ich das versucht. Ich danke herzlich, der Tagesordnungspunkt 3 ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung im Tagesordnungspunkt 16 über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5134. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Auch der Tagesordnungspunkt 16 ist abgeschlossen.
Thüringer Gesetz zur Neure- gelung des Rechts der Infor- mationsfreiheit (Thüringer In- formationsfreiheitsneurege- lungsgesetz - ThürIFNeuRG -) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4953 - ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne hierzu die Aussprache. Mit liegt eine Redemeldung vor, Dr. Hahnemann, Fraktion DIE LINKE, ich bitte Sie um das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE für ein Änderungsgesetz das Informationsfreiheitsgesetz betreffend ist, wie bekannt, nicht an den Ausschuss
überwiesen worden. Es hat demzufolge auch im Grunde genommen keine übliche parlamentarische Beratung gegeben.
Das Ganze ist inzwischen parlamentarische Tradition im Umgang mit Gesetzentwürfen der LINKEN und es kennzeichnet nach meiner Auffassung auch das politische Niveau dieses Hauses.
Es hätte durchaus Gründe gegeben, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen und über verschiedene Sachverhalte zu reden.
Erstens: Die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich hinsichtlich der Wirksamkeit des derzeit geltenden Informationsfreiheitsgesetzes gestellt habe, lässt durchaus den Verdacht zu, dass die derzeitigen Regelungen, das Informationsfreiheitsrecht der Bürgerinnen und Bürger betreffend, unzureichend sind oder aber sogar dem Informationsinteresse von Bürgerinnen und Bürgern entgegenstehen. Darüber hätte man reden können. Es wäre im Übrigen nicht das erste Mal in Thüringen gewesen, dass wir auf Regelungen, die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern betreffen, stoßen, die eigentlich gar nicht dazu geeignet sind, den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern zum Durchbruch zu verhelfen.
Zweitens: Es gibt Erfahrungen anderer Länder mit dem Informationsfreiheitsrecht. Ich erinnere nur an Schweden und die USA. Aus keinem dieser Länder ist bekannt, dass die weitgehenden Informationsfreiheitsrechte etwa zu Behinderungen, zu Gefährdungen oder gar zum Zusammenbruch der staatlichen Verwaltungen geführt hätten. Auch darüber hätte man einmal kritisch und selbstkritisch reden können.
Drittens: Unser Gesetzentwurf enthielt Teile, in denen mit dem Gesetzentwurf und mit dem Informationsfreiheitsrecht darauf hingearbeitet werden sollte, dass die amtlichen Unterlagen zu Vorgängen gründlich geordnet und registriert werden sollen. Diese gründliche Ordnung und Registrierung amtlicher Unterlagen im Zusammenhang mit einzelnen Vorgängen, die wären für die Verwaltung selbst von Vorteil gewesen. Aber auch darüber wollten Sie nicht reden.
Viertens: Man hätte darüber reden können, dass ein Informationsfreiheitsrecht nicht reduziert werden darf oder nicht reduziert werden kann auf die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger von staatlicher Verwaltung Informationen verlangen können. Man hätte nämlich auch über einen hinlänglich bekannten Vorabwirkungseffekt reden können, der darin besteht, dass - wenn Verwaltungen wissen,
dass sie damit rechnen müssen, dass das Zustandekommen einer Entscheidung und die Entscheidung selbst überprüft werden - sie dazu neigen, überlegtere Entscheidungen zu treffen.
Fünftens ist das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, eine amtliche Entscheidung einzusehen und im Grunde genommen mit dieser Einsichtnahme auch zu kontrollieren, unter einem weiteren, sehr demokratischen Aspekt zu betrachten. Es erhöht nämlich die Legitimation der amtlichen Entscheidungen selbst, weil dieses Recht, staatliche Entscheidungen einzusehen und sie gegebenenfalls dann natürlich auch zu attackieren, ein Ausfluss des allgemeinen demokratischen Prinzips der Transparenz ist. Aber auch darüber wollten Sie nicht reden.
Denn Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, haben eine andere Sicht auf Demokratie, Sie haben eine andere Sicht auf das Verhältnis der staatlichen Verwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern. Für Sie sollen Bürgerinnen und Bürger alle vier oder alle fünf Jahre, je nachdem um welche Vertretung es sich handelt, wählen. Sie sind der Auffassung, das gestehe ich Ihnen zu, Bürgerinnen und Bürger können auch zwischen diesen Wahlterminen an der Meinungsbildung auf unterschiedliche Weise teilhaben, aber dann, meine Damen und Herren, sollen Bürgerinnen und Bürger vertrauen. In Ihren Augen sind Bürgerinnen und Bürger nicht nur jemand, von dem man vorab Vertrauen abfordert - da erinnere ich Sie an die Jahre und Jahrzehnte vor 1989 -, sondern für Sie sind Bürgerinnen und Bürger im Grunde genommen auch ein Störfaktor.
Sie sind ein Störfaktor für den eingefahrenen Lauf der Verwaltung eines inzwischen vormundschaftlichen Staatswesens.
Das ist keine Frechheit, das ist ganz einfach eine Feststellung, die ich gemacht habe. Ich glaube, Sie übersehen mit dem Lauf der Jahre Ihrer Macht, dass Sie den DDR-Verhältnissen immer ähnlicher werden.
Für Sie sind Bürgerinnen und Bürger viel zu oft Komponenten der demokratischen Gesellschaft, die das Getriebe dieser Gesellschaft einfach nur durcheinanderbringen. Sie vermitteln vielfach das
Gefühl, dass Sie der Auffassung sind, ohne Bürgerinnen und Bürger wäre das eigentlich alles viel, viel besser.
Lächerlich, Herr Minister, ist, dass Sie von diesem letzten Restzopf des preußischen Amtsgeheimnisses einfach nicht lassen können. Und Sie tun es nicht ohne Grund, denn Sie wissen ganz genau: Wissen ist Macht. Um die Macht geht es Ihnen, es geht Ihnen eben nicht um die Bürgerinnen und Bürger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute das Informationsfreiheitsgesetz in der zweiten Beratung. Nach dem, was Sie hier am Pult erklärt haben, Herr Dr. Hahnemann, ich habe das das letzte Mal ganz freundlich ausgedrückt und habe gesagt, Sie gehen Ihrem Hobby nach. Jetzt haben Sie hier eine Litanei von sich gegeben, indem Sie gesagt haben, Sie wollen nicht darüber reden. Wir haben vor einem guten Jahr ein modernes Informationsfreiheitsgesetz hier in diesem Haus beschlossen.