Protocol of the Session on April 4, 2003

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den letzten Wochen ist bereits viel diskutiert worden über Oberzentren, Mittelzentren mit oder ohne Teilfunktionen eines Oberzentrums, über Städteverbünde als Oberzentren, über Grundzentren und über die Reduzierung von sechs auf drei Stufen. Ich begrüße, dass es eine breite Diskussion über die Landesplanung gibt, auch wenn sie verschiedentlich noch von Missverständnissen begleitet ist. Deshalb werde ich zunächst die Begriffe und die Rolle des Zentrale-Orte-Konzepts in der Landesplanung näher erläutern:

Das Raumordnungsgesetz des Bundes gibt vor, die dezentrale Siedlungsstruktur durch die Ausrichtung auf ein System leistungsfähiger zentraler Orte zu erhalten, die soziale Infrastruktur vorrangig in zentralen Orten zu bündeln und die zentralen Orte der ländlichen Räume als Impulsgeber für die Regionalentwicklung zu unterstützen. Die Länder sind dementsprechend gehalten, in ihren Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen zentrale Orte auszuweisen. Das Zentrale-Orte-Konzept ist ein Orientierungsrahmen der Raumordnung für die Siedlungsentwicklung, für Verkehr und Versorgung und zum Teil auch für die Wirtschaft. Das ist das Konzept der so genannten "dezentralen Konzentration". Mit anderen Worten: Nicht ein Zentrum, ein Verdichtungsraum soll als Schwerpunkt entwickelt werden, sondern eine Vielzahl dezentraler Konzentrationspunkte. Dieses Konzept entspricht der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur unseres Landes. Es trägt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen bei und bevorzugt oder vernachlässigt keine Planungsregion. Ein solches Konzept sorgt für Versorgungssicherheit und gewährleistet, dass sich die Siedlungsentwicklung und die Versorgungseinrichtungen auf die zentralen Orte konzentrieren mit dem Ziel, Wohnen, Arbeiten und Versorgung zusammenzuführen, um unnötigen Verkehr zu vermeiden, um Flächen zu schonen und die vorhandene Infrastruktur bestmöglich auszulasten. In

sofern trägt das Zentrale-Orte-Konzept nicht nur zur sozial gerechten Entwicklung bei, sondern ist auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll: ökonomisch sinnvoll, weil es eine wirtschaftliche Nutzung der Infrastrukturen gewährleistet, ökologisch sinnvoll, weil es hilft, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Das Zentrale-Orte-Konzept ist nicht neu, das ZentraleOrte-Konzept wurde im Landesentwicklungsprogramm von 1993 durch ein differenziertes Zentrale-Orte-System ausgestaltet. Es gibt danach 3 Oberzentren und 18 Mittelzentren. In den Regionalplänen sind noch einmal 44 Unterzentren und 85 Kleinzentren festgelegt. Als Zwischenstufen sind 7 so genannte teilfunktionale Mittelzentren und 6 Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen. Insgesamt gibt es nach dem LEP 1993 also sechs Stufen, wobei die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt hat, dass die Unterschiede in Funktion und Aufgabe nicht hinreichend deutlich wurden. So unterscheiden sich z.B. die Aufgaben von Unterzentren und Kleinzentren in den Plänen kaum. Die Zwischenstufen haben nach unserer Auffassung keine tatsächliche planerische Bedeutung erlangt. Schon aus diesen Gründen ist eine Straffung des Thüringer Zentrale-Orte-Systems wünschenswert. Erforderlich ist aber die Straffung vor allem wegen des demographischen Wandels und der erhöhten Mobilität. Ich begrüße es, dass in den Kommunen, den Regionalen Planungsgemeinschaften und bei den Fraktionen dieses hohen Hauses grundsätzlich Übereinstimmung darüber besteht, das Zentrale-Orte-System zu straffen. Straffung heißt, die Zahl der zentralen Orte zu reduzieren, ihnen konkrete, gut abgrenzbare und zu bewältigende Aufgaben zuzuweisen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir schlagen vor, das bisher sechsstufige System durch ein System mit drei Stufen aus Grund-, Mittel- und Oberzentren zu ersetzen. Die Kategorien Unter- und Kleinzentren sollen zu einer Kategorie der Grundzentren zusammengefasst werden. Die Zwischenstufen "Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums" und "Teilfunktionale Mittelzentren" sollen entfallen, aber wir stellen uns selbstverständlich der Diskussion um die Beibehaltung der Zwischenstufen. Letztlich ist nicht die Anzahl der Stufen entscheidend, entscheidend ist vielmehr, wie wir uns den Herausforderungen der Zukunft am Besten stellen können.

(Beifall bei der CDU)

Bei aller notwendigen Konzentration auf zentrale Orte muss selbstverständlich auch in Zukunft jeder Gemeinde genügend Raum für eine eigenständige Entwicklung bleiben. Natürlich soll es auch künftig möglich sein, Industrie und Gewerbe dort anzusiedeln, wo die besten Standortbedingungen vorliegen, auch außerhalb der zentralen Orte.

Was die so genannten Vorabschlüsselzuweisungen betrifft: Wenn das Zentrale-Orte-System geändert wird, werden

selbstverständlich auch die Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes insoweit angepasst. Um es ganz klar zu sagen, es geht nicht um Auf- und Abstufung oder um mehr oder weniger Schlüsselzuweisungen. Es geht um ein neues Zentrale-Orte-System, verbunden mit einem neuen Konzept für Stadt-Umland-Bereiche.

Kommen wir nun zu den Grundzentren: Die Grundzentren sind die Basis des neuen Zentrale-Orte-Systems. Es sind Zentren im ländlichen Raum mit einer Infrastruktur, die auch unter den Bedingungen des demographischen Wandels eine angemessene Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichern. Sie sollen Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs und Schwerpunkte von Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung sein. Die Einrichtungen in diesen Grundzentren sollen den qualifizierten Grundbedarf sichern. Sie sollen zum Beispiel grundsätzlich eine Regelschule besitzen, eine öffentliche Bibliothek vorhalten, Einrichtungen für gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen bieten und Zweigstellen von Kreditinstituten und Postagenturen besitzen. Dabei ist zu beachten, dass das Zentrale-Orte-System lediglich einen Rahmen für die Sicherung der Daseinsvorsorge vorgibt.

Die Krankenhausplanung und die Planung der Altenpflege sind Gegenstand des Zentrale-Orte-Systems ebenso wie die Schulnetzplanung oder der ÖPNV, aber das Zentrale-Orte-System ist kein Dogma. Wenn es die Qualität der medizinischen Versorgung oder die Qualität des Unterrichts erforderlich macht, kann vom Konzentrationsprinzip selbstverständlich abgewichen werden.

Ich weise auch bereits heute vorsorglich darauf hin, dass die Einstufung in eine Kategorie des Zentrale-Orte-Systems keine Ausstattungs- oder keine Bestandsgarantie für bestimmte Einrichtungen oder Institutionen bedeutet. Für privatwirtschaftliche Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sind staatliche Garantien ohnehin nicht möglich. Nach allen Erfahrungen berücksichtigen beispielsweise der Handel, die Post, die Banken und die Sparkassen aber die Einstufungen des Zentrale-Orte-Systems. Manche der bisherigen Unterzentren und viele Kleinzentren werden auf Dauer nicht in der Lage sein, die Grundversorgung zu sichern, vor allem, weil ihre Versorgungsbereiche oft zu klein sind, um die Tragfähigkeit der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten. Deshalb müssen die Grundzentren und die jeweiligen Versorgungsbereiche eine entsprechende Einwohnerzahl haben. Außerdem müssen die Grundzentren in angemessener Zeit erreichbar sein. Ansonsten wäre das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht erfüllt. Ganz wichtig ist: Die Grundzentren und ihre Versorgungsbereiche werden unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität nicht von der Landesregierung, nicht vom Landtag, sondern von den Planungsgemeinschaften in den Regionalplänen festgelegt. Denn die Planungsgemeinschaften haben die nötige Ortskenntnis, um diese Aufgabe effizient zu erfüllen.

Der Landesentwicklungsplan wird für die Benennung der Grundzentren nur Richtwerte vorgeben, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Land zu gewährleisten. Auch hier kann man Erfahrungswerte vortragen. Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass in den Planungsregionen ein breiter Konsens darüber herrscht, dass Grundzentren einen Versorgungsbereich mit mindestens 7.000 Einwohnern haben sollten und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in höchstens 30 Minuten erreichbar sein sollten. Auch hier gilt wieder, dass diese Richtwerte kein Dogma sind. Wenn besondere Bedingungen es erfordern und die Grundversorgung nicht auf andere Weise gesichert werden kann, können die Richtwerte im Einzelfall unterschritten werden. Geht man von diesem Richtwert aus, kommen wir in Thüringen zu einem Netz von etwa 70 Grundzentren, das fast alle bisherigen Unterzentren, einige der bisherigen Kleinzentren und einige der bisherigen teilfunktionalen Mittelzentren umfasst. Zusammen mit den Grundzentren tragen die Mittelzentren zu einer angemessenen Daseinsvorsorge bei. Darüber hinaus sind die Mittelzentren Impulsgeber für Wirtschaft und Kultur.

Kommen wir nun zu einem Bereich, der die Diskussion der letzten Wochen auch besonders beherrscht hat, zum Thema der Stadt-Umland-Bereiche oder auch der so genannten Entwicklungskerne. Der neue Landesentwicklungsplan will die Bedeutung der starken Mittelzentren und der Oberzentren für die Entwicklung des Landes klarer herausstellen. Dabei - das wäre auch meine herzliche Bitte an Sie - sollte die Debatte nicht auf die Begriffe Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums reduziert werden. Weil wir eine differenziertere Betrachtung wollen, bringen wir die wichtigen Stadt-Umland-Bereiche in die Diskussion ein. Untersuchungen der Oberzentren Erfurt, Gera und Jena, der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Nordhausen, Eisenach, Weimar, Altenburg, Suhl/Zella-Mehlis und Rudolstadt/Saalfeld sowie der Mittelzentren Gotha, Mühlhausen und ihres Umlandes haben Gemeinsamkeiten dieser Stadt-Umland-Bereiche aufgezeigt: eine relativ hohe Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, starke Verflechtungsbeziehungen, ein hohes Arbeitsplatzangebot, starke Pendlerbewegungen und eine hohe wirtschaftliche Leistungskraft. Diese Stadt-Umland-Bereiche haben damit eine herausgehobene Bedeutung für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes. Sie setzen wichtige Impulse in den Regionen und haben gute Chancen und Potenziale, als leistungsfähige Standorträume im Wettbewerb bestehen zu können. Durch diese besonderen Eigenschaften kommen den Stadt-UmlandRäumen wichtige Entwicklungsaufgaben zu. Weil sie in der Vergangenheit in besonderem Maße von Stadt-Umland-Wanderung betroffen waren, besteht in diesen Räumen ein besonderer Abstimmungs- und Ordnungsbedarf bei der Siedlungsentwicklung und im Freiraumschutz. Deshalb soll durch abgestimmte Siedlungskonzepte auf eine geordnete und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung hingewirkt werden. Infrastrukturelle Maßnahmen sol

len übergemeindlich abgestimmt werden.

Diese Stadt-Umland-Bereiche haben wir in der bisherigen Diskussion als "Entwicklungskerne" bezeichnet. Diese Bezeichnung soll die Chancen in den Mittelpunkt rücken. Diese Bereiche sind aber genauso als Ordnungsräume und Kooperationsräume zu sehen. Mit der konkreten gemeindebezogenen Ausweisung solcher Stadt-Umland-Bereiche kann dreierlei erreicht werden:

Erstens: Die für den nationalen Wettbewerb bedeutendsten Standortcluster werden hervorgehoben. Jeder kann das dann im Landesentwicklungsplan sehen.

Zweitens: Einer Zersiedlung, einer unkoordinierten und unabgestimmten Entwicklung kann besser durch eine enge Kooperation und freiwillige Abstimmung vorgebeugt werden.

Drittens: Oberzentren und starke Mittelzentren werden im Hinblick auf Entwicklung, Ordnung und Kooperation gleichgestellt. Auch deshalb kann die planerische Zwischenstufe "Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums" entfallen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um Missverständnissen in der Diskussion vorzubeugen: Wir planen keine zweite Gebietsreform durch die Hintertür. Ebenso wenig beabsichtigen wir, den großen Städten ein Vetorecht gegenüber ihren Umlandgemeinden einzuräumen. Es geht uns vielmehr um eine enge Kooperation und um Konsenslösungen. Wir stellen deshalb das Konzept der Entwicklungskerne bewusst weiter zur Diskussion, weil viele Fragen noch einvernehmlich zu klären sind. Ich will einige nennen: Welche Stadt-Umland-Bereiche sollen benannt werden und wie sind sie konkret abzugrenzen? Sollen beispielsweise Mühlhausen und Altenburg, die im Vergleich mit den übrigen Städten dieser Gruppe leistungsschwächer sind und einen geringeren Verflechtungsgrad mit ihrem Umland aufweisen, in eine andere Kategorie eingeordnet werden? Soll der Stadt-UmlandBereich Erfurt im Norden Sömmerda und im Süden Arnstadt umfassen? Ziel der Diskussion ist es, eine gemeinsame, abgestimmte Entwicklung dieser Stadt-Umland-Bereiche zu ermöglichen. In den Stadt-Umland-Bereichen und im gesamten Land gilt, wir werden unsere ehrgeizigen Ziele nur verwirklichen können, wenn wir die regionalen Eigenkräfte in unserem Land weiter stärken. Was wir in den letzten Jahren erreicht haben, kann sich sehen lassen. Wir waren das erste unter den jungen Ländern, das 1991 ein Landesplanungsgesetz verabschiedet hat. Wir sind rascher als andere daran gegangen, neue Planungsstrukturen zu gründen, Institutionen und Planungsinstrumente zu schaffen und eine aufeinander abgestimmte Raumordnung und Landesplanung zu gewährleisten. Dabei ging es uns stets um eine Landes- und Regionalplanung, die kommunal geprägt ist. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz haben wir diese erfolgreiche Politik fortgesetzt und neue Impulse gegeben. So sind die

Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung künftig nicht nur für die Aufstellung der Regionalpläne zuständig, sondern sie sollen auch auf deren Verwirklichung hinwirken. Das soll selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit den Planungs- und Fachbehörden, den kommunalen Gebietskörperschaften und den regionalen Akteuren geschehen. Natürlich brauchen die Planungsgemeinschaften dabei Unterstützung. Mit dem Landesplanungsgesetz ist geregelt, dass den Planungsgemeinschaften auch weiterhin in den Regionalen Planungsstellen staatliches Personal zur Verfügung steht. Wir haben die Regionalen Planungsgemeinschaften zusätzlich gestärkt, indem wir ihre Mitwirkungsrechte bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans erweitert haben. Es ist erfreulich, dass sich diese Festlegungen des Thüringer Landesplanungsgesetzes in den letzten Monaten in der Praxis bewährt haben. Die Planungsgemeinschaften haben sich intensiv und ernsthaft mit den Arbeitspapieren und Studien auseinander gesetzt und wertvolle Anregungen und Hinweise zum Landesentwicklungsplan gegeben, die in unsere Überlegungen eingeflossen sind und die wir auch künftig berücksichtigen werden.

Wir wollen die interkommunale Kooperation weiter stärken. Im ländlichen Raum sollen die vorhandenen Regionalen Entwicklungskonzepte schrittweise umgesetzt werden. Insbesondere für zentrale Orte und ihr Umland sollen neue Regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet werden. Besonders wichtig sind uns dabei grenzüberschreitende Kooperationen, beispielsweise wie im Rodachtal, im Bäderdreieck Bad Bibra, Bad Sulza, Bad Kösen und im Grenzbereich Sachsen-Thüringen mit Greiz/Reichenbach. Im Kyffhäuserkreis und im Altenburger Land sowie im Thüringer Wald, im Schiefergebirge, in der Rhön, im Wismutgebiet und im Raum Nordhausen soll eine auf Dauer angelegte Regionalentwicklung durch besondere Managementstrukturen gefördert werden. Besonders in den Entwicklungskernen soll die interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden. Von herausragender Bedeutung bei der interkommunalen Zusammenarbeit bleiben die Städtekooperationen. Sie sollen gefördert werden, weil wir uns davon die Unterstützung regionaler Entwicklungspotenziale, die Nutzung von Synergieeffekten, die Verbesserung von Standortbedingungen sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit von zentralen Orten höherer Stufe versprechen. Die Zusammenarbeit der Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg, dem Städtedreieck am Saalebogen, ist erfolgreich.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen diese Zusammenarbeit weiter unterstützen. Der Städteverbund Südthüringen wird durch ein Regionalmanagement gefördert. Seine Projekte sollen mit vergleichbaren Projekten in den Oberzentren gleichgestellt werden. Die Städte Erfurt, Weimar und Jena und der Landkreis Weimarer Land wollen ebenso wie die Städte Jena, Gera und Altenburg ihre Regionen gemeinsam voranbringen, die für den Standort Thüringen von besonderer

Bedeutung sind. Auch im Städtenetz SEHN in Nordthüringen sollen ebenso wie in den Städten Schmölln/Gössnitz, Zeulenroda/Triebes, Stadtroda/Hermsdorf/Klosterlausnitz die Chancen einer engen Zusammenarbeit weiterhin genutzt werden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben es wohl gehört und werden es glauben.)

"Unsere Zukunft ist beherrschbar, wenn wir lernen, uns Ziele zu setzen und zu planen.", so hat es Aurelio Peccei, einer der Gründer des Club of Rome, gesagt. Der neue Landesentwicklungsplan ist ein wichtiger Baustein für den Zukunftsstandort Thüringen, ein Baustein für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, für nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung, für den Schutz von Umwelt und Natur, für einen attraktiven, lebenswerten und lebendigen ländlichen Raum, für die Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Thüringen, für eine gute Infrastrukturentwicklung und ein effektives Flächenmanagement, für starke und handlungsfähige Regionen und Kommunen, für ein starkes und attraktives Land in der Mitte des geeinten und erweiterten Europas. Um eine solche Entwicklung erfolgreich zu gestalten, braucht es Kooperation der Kommunen untereinander, aber selbstverständlich auch Kooperation der Kommunen und Regionalen Planungsgemeinschaften mit dem Land. Thüringen ist in den vergangenen Jahren gut vorangekommen, weil diese Zusammenarbeit gut funktioniert hat. Der schwierige Abstimmungsprozess bei der Ausarbeitung der Regionalen Raumordnungspläne ist weit gehend im Konsens abgeschlossen worden, so wie unser neues Landesplanungsgesetz unter enger Beteiligung der Regionen und Kommunen zu Stande gekommen ist. Ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass uns das auch beim Landesentwicklungsplan gelingen wird. Wir wollen den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im Mai dem Kabinett vorlegen und ihn danach zur breiten öffentlichen Diskussion stellen.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Nur nicht dem Parlament.)

Selbstverständlich werden wir gleichzeitig den Landtag und die zuständigen Ausschüsse detailliert informieren. Der Entwurf wird den Gemeinden, Landkreisen und den Verbänden zur Stellungnahme übergeben. Die Regionalen Planungsgemeinschaften werden, wie jetzt schon bei der Erarbeitung des Entwurfs, beteiligt. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans wird öffentlich ausgelegt und auch über das Internet zugänglich sein. Im Herbst werden wir zu einer Konferenz über die Landesplanung einladen. Auch die Bürger und Bürgervertreter vor Ort müssen ausreichend Gelegenheit haben, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Deswegen werden wir gemeinsam mit den Regionalen Planungsgemeinschaften Regionalforen organisieren, die der Vertiefung der Debatte dienen. Dass meine Mitarbeiter und ich den Gemeinden und Landkreisen weiterhin als Diskussionspartner zur Verfü

gung stehen, versteht sich für uns von selbst. Selbstverständlich ist auch, dass alle Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen sorgfältig ausgewertet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sicher, dass am Ende dieses Diskussionsprozesses ein Landesentwicklungsplan steht, der unsere Zukunft beherrschbar macht und den Zukunftsstandort Thüringen weiter voranbringt. Ein Landesentwicklungsplan, der uns dabei hilft, die demographischen Veränderungen und die Strukturveränderungen in Wirtschaft, Arbeitsmarkt und im Sozialbereich erfolgreich zu bewältigen. Ein Landesentwicklungsplan, der die kommenden Herausforderungen nicht in erster Linie als Krise, sondern als Chance begreift. Der Bonner Ökonom Meinhard Miegel hat gesagt: "Denn das, was auf uns zukommt, ist keineswegs eine Katastrophe, sondern recht erkannt und genutzt eine glückliche Fügung."

(Beifall Abg. Groß, CDU)

Ich bitte Sie alle, aktiv daran mitzuwirken, dass wir mit unserem Landesentwicklungsplan die Herausforderungen und Chancen der Zukunft recht erkennen und gut und entschlossen nutzen. Nur eine "beherrschbare Zukunft" ist uns zu wenig. Wir wollen Zukunft gestalten, wir wollen für die Menschen dieses Landes, die in den vergangenen 12 Jahren eine gewaltige Aufbauleistung erbracht haben, Perspektiven schaffen, damit diese Aufbauarbeit erfolgreich abgeschlossen werden kann, damit Thüringen ein noch stärkeres und noch attraktiveres Land in der Mitte Deutschlands und Europas sein kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, PDS)

(Zwischenrufe aus der PDS-Fraktion: Bravo!)

Keine Übertreibung. Herr Abgeordneter Kummer, PDSFraktion, hat jetzt das Wort zur Aussprache.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie werden sich sicherlich fragen, warum die PDS aufgestanden ist. Wir haben uns das während der Rede des Herrn Ministers auch gefragt, warum wir heute früh aufgestanden sind. Ich muss sagen: Schade um die Zeit!

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr überheblich!)

Aber, meine Damen und Herren, wir haben uns noch etwas anderes gefragt. Herr Fiedler, Sie können gerne reden.

(Glocke der Präsidentin)

Wenigstens sind Sie ja jetzt wach geworden, das ist ja auch schon mal was wert.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Genau.)

Wir haben uns natürlich auch gefragt, wozu heute dieser Bericht hier abgegeben wurde. Schließlich hat die CDUFraktion ja die Landtagsbeteiligung bei der Behandlung des Landesplanungsgesetzes abgelehnt. Herr Kretschmer hat in diesem Zusammenhang eine Rede gehalten, wo er sich zum Interesse des Parlaments am Landesentwicklungsplan geäußert hat und Ihre Fraktion hat heute auch in ihrer gesamten Breite bewiesen, welches Interesse Sie an den hier dargestellten Informationen haben.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Das lag aber nicht nur an der Fraktion.)

Allerdings frage ich mich dann, warum Sie der Tagesordnung zustimmten, meine Damen und Herren. Sie hätten es nicht tun sollen, dann wären wir, wie gesagt, etwas eher fertig geworden. Aber man könnte jetzt natürlich auch sagen, die Landesregierung hält das Parlament höher als die CDU-Fraktion und äußert sich deshalb hier zum LEP. Ich glaube das aber nicht, sonst hätten Sie uns nicht so viel Nichtssagendes vorgetragen.

(Zwischenruf Abg. Sonntag, CDU: Komm doch mal zum Thema.)

Ich denke, es war eher die Flucht des Herrn Gnauck nach vorn, nachdem sein LEP-Entwurf im Kabinett durchgefallen ist.

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Welcher Unsinn!)

Meine Damen und Herren - Herr Ministerpräsident, Sie können sich auch noch äußern -, aber ich wollte nur eines sagen: Sie hätten lieber den Raumordnungsbericht, den Sie in Ihrer Legislaturperiode noch abgeben sollen, hier vortragen sollen. Aber dazu waren Sie wahrscheinlich nicht in der Lage, weil dazu eine Analyse der bisherigen Raumordnungsergebnisse nötig ist und die ist eben mit einem Top-Thüringen-Blick und Scheuklappen nicht zu machen.