Protocol of the Session on December 13, 2002

(Zurufe aus dem Hause: Ja.)

Dann brauchen wir die Aussprache nicht. Wir stimmen darüber ab, an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu überweisen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann einstimmig so beschlossen. Wer die Zustimmung zur Überweisung an den Innenausschuss gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Dann einstimmig auch so beschlossen. Gibt es Einverständnis für den Ausschuss für Naturschutz und Um

welt als federführenden Ausschuss? Ja, dann haben wir das auch so beschlossen. So einfach kann es gehen. Ich kann nämlich dann den Tagesordnungspunkt schließen.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

a) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2911 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2973 ERSTE BERATUNG

b) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2912 ERSTE BERATUNG

c) Keine Erhöhung der Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Thüringer Minister Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2913

Die PDS-Fraktion hat Begründung signalisiert. Frau Abgeordnete Nitzpon.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, überall reden Politiker, besonders solche in Regierungen, vom Kürzertreten, vom Zwang zum Sparen wegen der schlechten finanziellen Lage. Auch in Thüringen ist das so. Massive Kürzungen im Sozialbereich, Stellenabbau - in der Thüringer Landesregierung heißt das Personalentwicklungskonzept -, Überwälzung von finanziellen Lasten auf die Kommunen, die diese Lasten auch durch Einschränkungen von Leistungen und Angeboten auf die Bürgerinnen und Bürger abladen werden. Von Nullrunden z.B. bei den Beamtenbesoldungen und Gehältern des öffentlichen Dienstes ist die Rede. Doch die Abgeordneten und Regierungsmitglieder selbst, die von anderen verlangen, den Gürtel enger zu schnallen,

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Das hat sich doch erledigt.)

was tun sie selbst, was tun wir als Volksvertreter, als Abgeordnete der Bürgerinnen und Bürger? Ich denke, wir müssen mit entsprechendem Beispiel vorangehen, nicht die Angestellten im öffentlichen Dienst. Für mich gehört das auch zu unserer Glaubwürdigkeit.

(Unruhe bei der CDU)

Getroffene Hunde bellen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion.

Ich bitte, dass wir die Debatte zu diesem Punkt ruhig führen und die Rednerin jetzt ihre Begründung geben lassen.

Meine Damen und Herren, zu dieser Glaubwürdigkeit gehört auch, dass die Mitglieder des Parlaments öffentlich und für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar über ihre finanzielle Entschädigung der Abgeordnetentätigkeit selbst entscheiden. Die in Thüringen geltende Indexierungslösung ist zwar zulässig, ist aber vom Standpunkt der demokratischen Grundsätze von Öffentlichkeit und Transparenz die schlechteste Lösung, meine Damen und Herren. Zum einen ersetzt - ein verbürokratisiertes Verfahren, so meine ich - diese Indexierungslösung die eigenverantwortliche Entscheidung der Abgeordneten, zum anderen führt gerade das in Thüringen übliche Indexierungsverfahren zu einem jährlichen Automatismus der Diätenerhöhung, der je nach realer gesellschaftlicher Entwicklung zur zynischen, von außen nur noch schwer durchschaubaren routinierten Selbstbedienung mutiert. In einer solchen Situation befinden wir uns gerade, meine Damen und Herren. Die Einführung des Indexierungsverfahrens wurde damit gerechtfertigt, dass so verhindert würde, dass sich die Einkommensverhältnisse der Abgeordneten zu sehr von denen der normal sterblichen Bürgerinnen und Bürger entfernen. Doch die Realität, meine Damen und Herren, im Thüringer Landtag sieht tatsächlich völlig anders aus. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, das Indexierungsverfahren ist schon so elegant ausgestaltet, dass sowohl bei der Anpassung der Grundentschädigung als auch bei der Anpassung der Aufwandsentschädigung mit 99,9-prozentiger Sicherheit eine Diätenerhöhung ankommen wird. Deshalb war die PDS-Fraktion schon immer gegen das Indexierungsverfahren. Ich möchte nur an unsere Klage von 1995 erinnern. Aber spätestens jetzt, meine Damen und Herren, ist der Zeitpunkt erreicht, an dem es notwendig wird, sich aus politisch zwingenden Gründen von diesem Verfahren endlich zu verabschieden.

Meine Damen und Herren, es muss Schluss sein damit, sich durch ein bürokratisches Verfahren selbst aus der Entscheidungsverantwortung als Abgeordnete zu stehlen. Deshalb fordert die PDS-Fraktion in ihren Anträgen auf Änderung der Verfassung und Änderung des Abgeordnetengesetzes die Abschaffung des Indexierungsverfahrens. Der Landtag soll zukünftig höchstens einmal im Jahr im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens über die Höhe der Diäten entscheiden. Nur so kann jede Bürgerin und jeder Bürger die Beweggründe ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Landtag für deren Entscheidung erfahren und auch erfahren, was wir verdienen. Böse Zungen behaupten ja, wir bekommen es nur. Wir als Abgeordnete sind verpflichtet, diese Verantwor

tung zu übernehmen. Die Ausübung eines Landtagsmandats ist, meine Damen und Herren, eben nicht gerade ein Job wie jeder andere.

Lassen Sie mich kurz noch auf unseren dritten Antrag, den zur Aussetzung der Erhöhung der Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Minister, eingehen. Das, was ich über die besondere Verantwortung der Abgeordneten gesagt habe, gilt natürlich auch für die Mitglieder der Regierung. Auch sie trifft eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl, aber auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn schon Friedrich der Große als aufgeklärter, absolutistischer Monarch zu dem Schluss kam, dass jeder Beamte, aber vor allem auch er selbst nur erster Diener des Staates ist, um wie viel mehr gilt es dann für die Mitglieder einer demokratisch gewählten Regierung. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Jetzt kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Nitzpon, ab und an wird es nervend, sich mit weinender Stimme hierher zu stellen und in Frage zu stellen, dass Abgeordnete überhaupt eine Entschädigung bekommen, so kam es ja fast rüber. Das ist nervend. Stellen Sie uns oder unseren Job doch nicht ständig in Frage, sondern tragen Sie dazu bei, dass Abgeordnete daran gemessen werden, was sie arbeiten. Auch das kann nachvollzogen werden.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit darzustellen, was er tut, wie viel Stunden er im Einsatz ist, wie viel Zeit er investiert für ehrenamtliche Tätigkeit,

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Und was er spendet und das ist nicht wenig.)

das erwarte ich. Jeder Abgeordnete kann nachvollziehen oder nachvollziehen lassen, was er an Spenden gibt, in wie viel Vereinen er ist, und genau das bitte ich auch einmal weiterzugeben. Wir kritisieren immer, dass in der Presse ein verzerrtes Bild dieses Berufs herüberkommt, aber wir tragen selber dazu bei. Ich stelle mich und meine Tätigkeit nicht in Frage.

(Beifall bei der CDU, SPD)

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Das habe ich alles nicht gesagt!)

Ach nein, es ist absolut nervend. Wir diskutierten gestern beim Thüringen-Monitor und in anderen Punkten, dass junge Menschen Demokratie in Frage stellen, Parteien in Frage stellen und Politik insgesamt in Frage stellen. Dazu gehört aber auch der Auftrag eines Politikers. Ich bin gern bereit, dass jeder Politiker kritisch in der Zeitung zu erwähnen ist, dass er wegen mir abgewählt werden soll, wenn er seinen Job nicht macht. Aber ich finde, wir tragen nicht dazu bei gegen Politikverdrossenheit einzutreten, sondern eher dafür und das finde ich schade.

Ich denke, das muss man gesagt haben, weil diese Diskussion immer ein völlig verkehrtes Bild zeigt. Jetzt sage ich Ihnen noch eins ganz deutlich: Indexierung in Frage zu stellen, halten meine Fraktion und ich für verkehrt. Wenn an der einen Stelle immer darauf Wert gelegt wird, dass Dinge von Verfassungsgerichten überprüft worden sind, dann akzeptieren wir sie auch, und wenn Dinge beispielsweise auch durch Volksentscheid entschieden worden sind, weil man an anderer Stelle diesen Volksentscheid auch wieder will, dann kann man dies hier nicht in Frage stellen, das sage ich auch in aller Deutlichkeit.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das heißt, deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, der in der Begründung sehr deutlich macht, dass wir das so genannte Indexierungsverfahren nicht auf Dauer aufheben wollen, weil wir damals auch sehr deutlich gesagt haben, jawohl, wir wollen, dass durch neutrale Festlegungen eine Anpassung der Diäten erfolgt und nicht dadurch, dass wir selber entscheiden, was wir haben wollen. Das haben wir immer für unpassend empfunden und insofern haben wir genau dieses Indexierungsverfahren, was ja auch in allen Instanzen überprüft worden ist, als die richtige Variante empfunden. Und in Deutlichkeit, ich finde auch, dass man dem Bürger gegenüber ehrlich sein soll. Dann muss auch gesagt werden, dass durch einen Verzicht, und das, was wir wollen, ist ein einmaliger Verzicht, wie wir es auch schon einmal hier gemeinsam gehabt haben, keine Unsummen in diesem Land zusammenkommen und dass wir nicht das eine oder andere, was wir gern tun wollten, retten könnten. Aber dennoch, und das ist der einzige Punkt, liebe Kollegin Nitzpon, wo ich mit Ihnen übereinstimme, wenn wir uns hierher stellen in einer Haushaltsdiskussion und von den Bürgerinnen und Bürgern Verzicht abverlangen, den Gürtel enger zu schnallen, dann sollten wir an diesem Punkt auch mit gutem Beispiel vorausgehen und sollten aufgrund der angespannten finanziellen Lage in Thüringen einmalig auf die Anpassung bzw. die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung verzichten. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es hat als Nächster das Wort Herr Abgeordneter Wolf, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit den vorliegenden Anträgen hat die Neiddiskussion Thüringen erreicht, obwohl die Neiddiskussion ja eigentlich zur Vermögenssteuer geführt wird und obwohl Thüringer Landtagsabgeordnete nicht in die Verlegenheit geraten, durch den Bezug von Abgeordnetendiäten von der Vermögenssteuer betroffen zu werden.

Nullrunde, das ist das, was beide Vorrednerinnen hier vorgetragen haben, und, Frau Pelke, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Indexverfahren so verteidigt haben. Das könnte man alles jetzt hier noch einmal wiederholen. Ich mache das nicht, weil wir eigentlich stolz darauf sein können, dass wir ein Verfahren gefunden haben, dass nicht Dritte von außen, so wie es andere aus Verlegenheit machen, die Höhe der Abgeordnetenbezüge empfehlen. Wir selber haben das ja einmal erlebt in der 1. Wahlperiode, dass wir eine Kommission berufen hatten und dann waren wir so erschrocken, wie die uns plötzlich die Zahlen vorgeschlagen haben, dass wir uns gar nicht getraut haben, Zahlen in dieser Höhe hier per Gesetz zu beschließen. Das andere ist das, was jetzt hier gesagt wurde zur Nullrunde. Wer das Indexverfahren akzeptiert, der muss auch das Verfahren, so wie es ist, akzeptieren. Das heißt, wir binden uns mit unserem Einkommen an die Einkommensverhältnisse der Mehrheit der Thüringer abhängig Beschäftigten und nur dann, wenn das Einkommen dieser Thüringer abhängig Beschäftigten steigt, dann steigt auch das Einkommen der Thüringer Landtagsabgeordneten. Das ist eine ganz feste Bindung und wir sollten wirklich stolz sein auf dieses Verfahren, denn es bindet uns auch als Landtagsabgeordnete auf Gedeih und Verderb an die Entwicklung im Freistaat Thüringen. Es ist noch nicht eingetreten, aber wenn die Entwicklung in Berlin so weitergeht, befürchte ich auch, dass in den nächsten Jahren durchaus auch einmal die Situation eintreten kann, dass plötzlich Landtagsabgeordnete weniger verdienen aufgrund der Indexregelung. Aus diesem Grunde sollten wir eigentlich dabei bleiben. Wir sollten auch nicht vergessen, welche Wertigkeit geben wir uns denn selbst als Mandatsträger. Welche Wertigkeit, welchen Stellenwert wollen wir selbst für uns als Selbstverständnis in der Gesellschaft einnehmen. Rein materiell ist die Frage ganz einfach geregelt in der Verfassung. In der Verfassung steht, finanzielle Unabhängigkeit soll gewährleistet werden. Wo ist die dann geregelt? Wir haben schon x-mal über diese Frage gesprochen. Zu DDR-Zeiten war es üblich, da wurde einfach das Gehalt jedes einzelnen weitergezahlt. Da kommen wir aber, wenn wir jetzt hier sehen, ganz schnell in eine Schieflage, dass der eine durchaus mit relativ niedrigen Bezügen auskommen muss, während andere relativ hohe Bezüge hätten. Das ist keine Lösung. Deswegen schreibt eben die Verfassung vor, dass alle gleich zu behandeln sind und auch niemand seine Bezüge ablehnen darf. Wir dürfen auch nicht die Geschichte von Abgeordnetenbezügen vergessen. Abgeordnetenbezüge sind eingeführt worden, damit auch diejenigen ein Mandat wahrnehmen können, die es sich sonst materiell gar

nicht leisten können. Wenn jetzt durch die "Bild-Zeitung" Dieter Bohlen geistert, der den Weg in die Politik sucht, der macht es mit Sicherheit nicht, weil er damit eventuell noch ein bisschen Taschengeld mehr bekommen könnte.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Nein, der will Frau Feldbusch treffen.)

Wenn wir ein vernünftiges Parlament wollen - und da empfehle ich auch mal bei Prof. von Armin nachzulesen, der hat im Jahre 2000 ein entsprechendes Gutachten geschrieben, wo er auch darauf hinweist, dass die Qualität in vielen Parlamenten zu wünschen übrig lässt und er eine Ursache darin sieht, dass es sich für einen Selbständigen, für einen Mittelständler gar nicht finanziell leisten lässt, ein Mandat in einem Landtag oder auch im Bundestag anzunehmen. Wer ehrlich die Handbücher der Landesparlamente liest und auch einmal die neuen Länder mit den alten Ländern vergleicht, wird merken, dass wir einen riesigen Vorteil in den neuen Ländern haben oder hatten, der langsam immer mehr verwischt, dass wir nämlich eine breite Palette aus allen Berufsgruppen in den Länderparlamenten - das betrifft alle neuen Länder - vertreten hatten und aber die Tendenz leider auch wie in den alten Ländern dahin geht, dass immer mehr aus den öffentlichen Verwaltungen in die Parlamente drängen. Ich will jetzt darauf verzichten, noch einmal Abgeordnetenbezüge zu vergleichen oder wo ordnen wir uns denn ein. Das kann jeder für sich selber mal nachvollziehen, in seinem Bekannten- oder Verwandtenkreis sich mal umhören, wo wir selber inzwischen angekommen sind in der Höhe der Bezüge. Deswegen will ich da jetzt nicht noch mal extra etwas dazu sagen.

Das Indexverfahren selber erspart uns in Thüringen ein scheinheiliges Schauspiel, was in vielen Parlamenten jedes Jahr stattfindet, wenn es um die Erhöhung der Diätenbezüge geht, dass nämlich dann die Minderheit oder die Oppositionsfraktion immer dagegen stimmt in der Hoffnung, dass die jeweilige Mehrheit es schon so beschließen wird. Die Presse sorgt dann auch mit ihrer Berichterstattung dafür, dass die übliche Neiddiskussion entsteht, und die Guten haben ja dagegen gestimmt, die Schlechten haben sich dafür ausgesprochen. Dieses Szenario wird uns in Thüringen durch die Indexregelung erspart. Ich habe ja Verständnis dafür, dass die PDS gerne wieder dieses alte Szenario in Thüringen einführen möchte, und ich bin der SPD dankbar, dass sie auch entsprechend dazu steht und die PDS ist ja auch entsprechend vor dem Verfassungsgericht mit ihrem Anliegen an dieser Stelle gescheitert. Ich empfehle uns allen, bei dieser alten Regelung, so wie sie jetzt im Gesetz und auch in der Verfassung verankert ist, zu bleiben.

Noch zu der anderen Nullrunde, die in der Drucksache 3/2913 beantragt wird "Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Minister". Ein Blick ins Gesetz erleichtert eigentlich die Diskussion. Wenn Sie hineingesehen hätten, hätten Sie festgestellt, dass die Ministerbezüge gekoppelt sind an den öffentlichen Dienst. Im Moment ist

in der Diskussion sowohl die Nullrunde und ver.di fordert 3 Prozent. Wenn sich ver.di wirklich mit 3 Prozent durchsetzt, wird auch der Minister als oberster Dienstherr des öffentlichen Dienstss bei diesen 3 Prozent dabei sein, aber genauso hoch wie der Rest der öffentlichen Verwaltung. Wenn sich die andere Seite durchsetzt mit den 0 Prozent, dann wird es auch eine Nullrunde bei den Ministern und beim Ministerpräsidenten geben. Dann führen Sie hier vorn nicht so eine scheinheilige Diskussion, das also die Nullrunde bei den einen auch zur Nullrunde bei den anderen führen muss. Dies muss so sein, so ist das Gesetz. Nur dann, wenn es eine Erhöhung im öffentlichen Dienst gibt, wird es eine gleich hohe Erhöhung auch bei den Ministern geben. Weil aber in Ihrem Antrag auch noch andere Dinge sind, also, was zum Beispiel die Ausstattung der Ausschussvorsitzenden betrifft, dazu gibt es ja im Moment ein laufendes Klageverfahren, würde ich jetzt den Antrag stellen, dass wir alles zusammen, also die Drucksachen 3/2911/2912/2913 und auch den Entschließungsantrag, der dazugehört von Seiten der SPD, die Drucksache 3/2973, an den Justizausschuss überweisen und dann erstmal das Urteil abwarten, was für die nächste Zeit angekündigt ist. Dann sollten wir uns sowohl im Ausschuss noch mal detaillierter über die ganzen Fragen unterhalten und dann werden wir sicherlich sehen, was als Beschlussempfehlung in Auswertung des Urteils dann aus dem Justizausschuss wieder herauskommt. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Es hat das Wort der Abgeordnete Hahnemann, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin ja untröstlich, Frau Kollegin Pelke,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Sind Sie nicht.)

dass wir Sie nerven.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das kann ja mal passieren.)

Wenn es hier in diesem Hause so ist, dass wir nur ab und zu mal nerven, dann müssen wir über unsere Arbeit nachdenken. Ich denke, es ist auch eine Aufgabe der Opposition zu nerven.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Aber nicht gegenseitig.)

Wir nerven ja nicht nur Frau Pelke oder die Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir nerven die anderen ja auch.