Mit dieser neuen Kommunalordnung bleiben die Thüringer Kommunen in unseren Augen wieder einmal die Verlierer der Landespolitik. Die berechtigten Forderungen der kommunalen Seite wurden parteipolitischen Erwägungen geopfert.
Unsere Fraktion ist überzeugt, dass spätestens nach der nächsten Landtagswahl die Kommunalordnung erneut im Landtag zur Diskussion stehen wird. Jedoch sind bis dahin weitere zwei lange Jahre verstrichen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vorab möchte ich meinen Dank an die Landtagsverwaltung und an das Innenministerium richten, die uns ermöglicht haben, dass heute unserem Wunsch entsprechend bereits ein Fließtext der neuen Kommunalverfassung vorliegt - ich denke, das ist ein Service. Ich teile die Meinung des Ausschussvorsitzenden Böck, dass wir zumindest in einer
konstruktiven Atmosphäre intensiv an der Kommunalordnung gearbeitet haben, wenngleich die Ergebnisse doch kritikwürdig sind, wie ich im Weiteren ausführen werde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunalordnung ist wohl eines der allerwichtigsten Gesetze im Freistaat Thüringen. Von ihr ist praktisch jeder Bürger des Freistaats betroffen, jede Ortschaft, jede Kommune, jeder Landkreis, also alle Gliederungen unseres Freistaats. Wenn ein Gesetz so wichtig ist und wenn es praktisch alle im Land betrifft, dann verbietet es sich natürlich, dieses Gesetz oft zu ändern, weil man damit Unsicherheit in den Kommunen, in den Kreisen, beim einzelnen Bürger hervorruft. Da wir uns nun aber verabredet hatten und da sich auch die Notwendigkeit gezeigt hatte, die Kommunalordnung zu ändern, war darin natürlich auch eine große Chance enthalten, die Kommunalordnung in dem Sinne zu ändern, wie sie aus unserer Sicht hätte geändert werden müssen und wie es auch in unserem Gesetzentwurf vorgelegt war. Die Kommunalordnung so zu ändern, dass eine stärkere Beteiligung, und ich rede jetzt nicht nur von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, sondern eine stärker Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Handeln der Kommune und der jeweiligen Räte am Verwaltungshandeln der Kommunen gegeben sein sollte. Diese Chance, meine Damen und Herren, ist vertan, denn wenn Sie die Beschlussempfehlung gründlich durchschauen, dann sehen Sie, dass 95 Prozent der vorgenommenen Änderungen Korrekturen bzw. Klarstellungen beinhalten. Korrekturen und Klarstellungen, die wir zum großen Teil als sozialdemokratische Fraktion in diesem Hause mitgetragen haben, weil die Klarstellung an dieser Stelle oder Korrektur an jener Stelle einfach erforderlich war. So weit waren wir in diesen ganzen Bereichen nicht auseinander.
Meine Damen und Herren, Sie werden an der Beschlussempfehlung sehen, dass nur zwei Sachen eigentlich einen Neuheitswert haben. Das ist die Änderung des § 66, der jetzt der Gemeinde oder dem gemeindlichen Vermögen ermöglicht, Fiskalvermögen zu führen, und es ist die gestern in letzter Sekunde von der Mehrheit beschlossene Änderung beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, dies aber allerdings aus der Erkenntnis heraus, dass der Vorschlag der Regierung geradezu absurd war.
Er war geradezu absurd und hätte zu einer Tatsache geführt, dass wir in Thüringen von allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland die absolut schlechtesten Bedingungen gehabt hätten. Nur wir hätten eine Sammlung in Amtsstuben gehabt im Vergleich zu allen anderen Ländern und nur wir hätten dieses auch noch mit einer Frist von 14 Tagen gekrönt. Mit uns wäre an dieser Stelle das geschehen, was der Kollege Beck von der Bürger
initiative gesagt hatte, dass wir das Schlusslicht gewesen wären, aber dass dieser Regierungsentwurf dabei gewesen wäre, auch aus dem Schlusslicht noch die Birne herauszudrehen. Dies hat die CDU im letzten Moment noch erkannt - ich glaube, dass da Gespräche zwischen den Kollegen auch eine gewisse Rolle gespielt haben
und hat nunmehr gestern noch einige Änderungen eingebracht, die durchaus ein Schritt auf dem richtigen Wege sind, die jedoch hätten noch etwas differenzierter und weiter gehender ausfallen können. Wir begrüßen an dieser Stelle ausdrücklich, dass man unserem Vorschlag gefolgt ist, die Größe der Kommune zu berücksichtigen.
Wir begrüßen, dass die freie Sammlung - es wäre ja auch nahezu absurd gewesen - wieder eingeführt worden ist, wie sie ja in der Thüringer Praxis bisher auch gang und gäbe gewesen ist.
Aber von diesen zwei Positionen abgesehen, ist eben alles andere lediglich Korrektur und Klarstellung. In was für einer Zeit haben wir diese Kommunalordnung geändert? In was für einer Zeit haben wir diese Chance verpasst, mehr Rechte für die Räte - ich scheue mich überhaupt nicht vor dem Ausdruck, ich bin kein Vertreter der Räterepublik, da brauche ich mich nicht wie Sie, Frau Wildauer, dafür zu entschuldigen - und mehr Rechte für die Bürger einzurichten.
Wir haben diese Kommunalordnung in einer Zeit diskutiert, da landauf, landab Politikverdrossenheit, Wahlmüdigkeit, fehlende Mitgestaltung, fehlende Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und fehlendes Demokratieverständnis beklagt werden. Ich habe gestern eine Diskussion geführt: Sind die Ostdeutschen im Rechtsstaat angekommen? Ich habe dies bejaht, für die meisten jedenfalls, außer für die, die nicht ankommen wollen.
Vor diesem Hintergrund haben wir jetzt diese Kommunalordnung novelliert und alle diese Vorschläge, die von der SPD und teilweise auch von der PDS gekommen sind, die also mehr Rechte für Räte am Verwaltungshandeln und mehr Rechte der Bürger eingeklagt hätten, sind von der Mehrheit im Ausschuss abgelehnt worden.
Die SPD-Fraktion, meine Damen und Herren, hat eine Maxime, unter der wir unsere politische Arbeit insgesamt sehen, welches Fach es auch betrifft. Diese Maxime heißt Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger und Transparenz des staatlichen Handelns - T und T. Diese Maxime haben wir auch unserem Gesetzentwurf zur Thüringer Kommunalordnung zu Grunde gelegt. Ich erspare mir die Einzelheiten, wir haben das lange genug diskutiert,
Uns ging es um bessere Berichtspflichten der Bürgermeister gegenüber ihren Bürgern und ihren Räten. Uns ging es z.B. um die stärkere Teilnahme des Rates am Verwaltungshandeln. Dort hatten wir eine ganze Menge detaillierte Vorschläge, z.B. bei der Gliederung der Verwaltung. Uns ging es um Anhörungsmöglichkeiten von Experten in den Ausschüssen der Gemeinden, um dort externes Fachwissen mit verarbeiten zu können.
Uns ging es natürlich um Bürgerbegehren/Bürgerentscheid auch auf kreislicher Ebene. Wie jemand sagen kann, wenn es das auf staatlicher und auf kommunaler Ebene gibt, dass es das auf kreislicher Ebene in kreislichen Angelegenheiten nicht geben könne, das ist eine völlig absurde Begründung. Uns ging es um Initiativrechte zur Einberufung einer Einwohnerversammlung, damit die Bürger auch von sich aus eine Einwohnerversammlung einberufen können, um Anliegen in der Gemeinde auf die Tagesordnung zu bringen, und, und, und. Ich könnte das unendlich aufzählen. Sie können unseren Gesetzentwurf noch einmal studieren.
Alle diese Vorschläge sind von der Mehrheit abgelehnt worden. Wir haben also - ich fasse das noch einmal zusammen - eine einmalige Chance vertan, hier mehr Bürgerbeteiligung in die Kommunen und mehr Beteiligung der Räte am Verwaltungshandeln der Kommunen zu installieren. Das ist sehr schade. Und wir haben eine weitere Chance verpasst, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das dringende Problem, das sich mit einer Fragestellung umreißt: Ist in Thüringen eine weitere Kommunal- oder Gebietsreform notwendig?
Dieses Problem haben wir scheuklappenartig bei der gesamten Beratung ausgeklammert. Ich hatte mehrfach angeregt, dieses Problem hier mit zu beraten. Lesen Sie bitte das Protokoll der ersten Lesung der Kommunalordnung hier in diesem Hause. Der damalige Innenminister Köckert hatte daraufhin erklärt, diese Sachen wären ja nicht in der Kommunalordnung geregelt. Das hätte ich natürlich zu diesem Zeitpunkt auch gewusst, aber das ist nicht der Punkt. Wenn man eine Kommunalordnung berät, muss man diese ganzen Fragen im Hinterkopf haben, dann hätte man sich unterhalten können über mögliche Gemeindegrößen, über mögliche Modelle der Verwaltungsgemeinschaften. Als wir den ganz einfachen kleinlichen Versuch machten, dieses über die Ortschaften im Ausschuss zu diskutieren, als wir gesagt haben, wir wollen doch keine Stärkung der Ortschaft im institutionellen Sinne, aber wir wollen natürlich der Gemeinde, die selbständige Gemeinde innerhalb einer VG ist und vielleicht einen Zusammenschluss innerhalb der VG zu einer Einheitsgemeinde mittragen will, das ist ein vernünftiger Weg. Diesen Ortschaften wollen wir auch die Möglichkeit geben, ihre Fahne weiterhin auf dem Marktplatz oder auf dem Kirchturm gehisst zu haben. Deswegen wollen wir das Initiativrecht der Ortschaften stärken, dass die Ortschaften sich aus
eigenem Ermessen konstituieren können. Wir wollen auch verhindern, dass die Ortschaftsräte einfach durch die Gemeinderäte kassiert werden können, wie es jetzt der Vorschlag ist, um das Identitätsgefühl beim Übergang von einer selbständigen Gemeinde zum Glied einer Einheitsgemeinde beibehalten zu können. Selbst an dieser Stelle hat es bei der Mehrheit in diesem Haus nicht geklingelt. Auch hier sind wir mit unseren Vorschlägen nicht zum Zuge gekommen.
Wir hatten auch einige sachliche Vorschläge gemacht, z.B. - ich weiß, dass das ein sehr umstrittenes Institut ist - die Ausgleichsfunktion der Landkreise. Meine Damen und Herren, es gibt in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Ausgleichssysteme, vertikale und horizontale. Ein solches definiertes Ausgleichssystem schwebt jemandem mit der Ausgleichsfunktion der Landkreise überhaupt nicht vor. Aber eine gewisse Ausgleichsfunktion hätte man auch beschränken können auf verschiedene Einrichtungen, z.B. auf Sporteinrichtungen, auf verschiedene Teilbereiche. Dazu wären wir bereit gewesen. Eine solche Ausgleichsfunktion ist eben nicht gewollt. Die Experimentierklausel im Haushaltsrecht, um das Haushaltsrecht flexibler zu machen, ist ebenfalls nicht gewollt. Schließlich ist der leichte Vorstoß, der im Regierungsentwurf zur Ersetzung des Legalitätsprinzips durch das Opportunitätsprinzip bei der Kommunalaufsicht vorhanden war, zurückgedreht worden. Das finde ich plötzlich nicht mehr, obwohl ich mir einbilde, wir hätten das im Ausschuss beschlossen gehabt. Vielleicht habe ich das auch verpasst. Diesen leichten Ansatz des Regierungsentwurfs findet man jetzt auch nicht mehr. Wir wären natürlich im Interesse einer funktionierenden und verschlankten Verwaltung zu dem Opportunitätsprinzip übergegangen, wie es sicherlich auch in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland gehandhabt wird.
Kurz und knapp, meine Damen und Herren, Sie werden Gelegenheit haben, diese Kommunalordnung zu studieren. Sie werden sehen, dass es einige vernünftige Änderungen gegeben hat und Sie werden alle selbst erkennen, dass es an dem großen Wurf gemangelt hat, in unserer Zeit, in der wir in Sonntagsreden einschließlich aller CDUPolitiker immer wieder auf die Beteiligung der Bürger und auf die Beteiligung der von den Bürgern gewählten Körperschaften hinweisen, dass wir in dieser Zeit Sonntagsreden halten und werktags, nämlich an einem Donnerstag, hier in diesem Hause etwas ganz anderes beschließen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich grüße auch die Spitzenverbände, Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag, die heute an der Beratung teilnehmen.
Ich freue mich, dass wir trotz aller Gegensätze, die hier von der Opposition angesprochen wurden, heute diese Kommunalordnung verabschieden. Ich verweise darauf, dass wir an der Kommunalordnung schon seit vielen Monaten gearbeitet und nicht irgendwo etwas aus den Fingern gesogen haben, sondern dass wir uns intensiv mit der Materie beschäftigt haben. Ich glaube, einer der wichtigsten Punkte war und ist - das ist in der Berichterstattung gekommen -, dass doch durchgehend von allen Betroffenen gesagt wurde, dass sich diese Kommunalordnung weitestgehend bewährt hat. Ich glaube, das ist der wichtigste Punkt, den wir einfach mal festhalten müssen.
Den brauchen wir nicht wegzureden, sondern er ist einfach da und er ist durch die Betroffenen dargestellt worden. Dass sich natürlich in den letzten Jahren viele Dinge weiterentwickelt haben und dass sie anzupassen sind an Europarecht, an Bundesrecht, an ganz einfach praktikable Dinge, die dort stattgefunden haben, wo man in der Praxis erkannt hat, dass etwas zu verändern ist, das ist selbstverständlich. Ich denke doch, dass man das einfach mal festhalten muss, dass sich diese Kommunalordnung bewährt hat. Ich gehe noch mal zurück zu dem, was von Frau Dr. Wildauer dargestellt wurde, dass die Ergebnisse so spät gekommen sind. Sie wissen, Frau Dr. Wildauer, wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv beraten und, ich glaube - wir haben uns oft genug gegenseitig geholfen, weil es doch eine durchgehend komplizierte juristische Materie ist -, dass es eine faire Zusammenarbeit war. Dass wir gestern erst so spät getagt haben, hatte schon einen Grund - ich gehe nachher noch darauf ein -, wir wollten nämlich, dass es gerade zum ganzen darüber stehenden Thema "Demokratie jetzt" Einigungsmöglichkeiten gibt. Dazu sage ich noch einiges und deswegen hat sich das so etwas kurzfristig dargestellt. Ich glaube, dass noch genügend Zeit war, die Ergebnisse zu verarbeiten. Wir beschäftigen uns lange genug damit, da muss ich nicht bis zur letzten Minute warten. Und ein bisschen Oppositionszuschlag,
Frau Dr. Wildauer, muss man sich auch verdienen, dass man das vielleicht etwas kürzer durchführen muss.
Zu dem, was Sie angesprochen haben: Wir haben uns intensiv mit Ihren Änderungsanträgen beschäftigt, aber es war eine durchgehend andere Linie, die Sie fahren wollten.
Sie wollten eine vollkommen neue Kommunalordnung gestalten und deswegen sind wir dem nicht gefolgt und haben uns auf die vorhandene bezogen, die, die gilt, die die Landesregierung vorgelegt hat und von der wir meinten, noch Änderungen mit einbringen zu müssen. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass aus unserer Sicht - und das bleibt so - gleichberechtigt Verwaltungsgemeinschaft, erfüllende Gemeinde und Einheitsgemeinde nebeneinander stehen. Kollege Schemmel, weil wir bei diesem Grundsatz bleiben, haben wir die Dinge natürlich nicht verändert. Ein Grundsatz, der sich hier ganz klar dargestellt hat und für uns bleibt - wir haben damals die Urwahl gewollt
und wir haben damals sehr zeitig die Urwahl eingeführt. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz kannten das überhaupt nicht. Wir haben das aber eingeführt. Ich glaube, dass wir damit sehr frühzeitig und sehr fortschrittlich die Urwahl eingeführt haben. Was gibt es noch Demokratischeres als die Urwahl. Ich glaube, das hat sich bewährt. Man sollte hier nicht alles wieder neu beginnen. Zu dem von Ihnen, Frau Dr. Wildauer, Genannten, wie Finanzveränderungen, Kreditvereinfachung u.Ä.: Ich tendiere manchmal auch dazu und sage, warum ist es nicht einfacher Kredite für Kommunen zu bekommen. Wer aber die Sachlage im Lande kennt, was im Lande los ist, wie exorbitant teilweise die Verschuldung in den verschiedenen Gemeinden ist aus unterschiedlichen Gründen. Ich will das gar nicht etwa nur auf bestimmte Dinge beziehen, dass dort nur etwa Misswirtschaft betrieben wurde. Aus unterschiedlichsten Gründen, aus Rechtsprechungsgründen - wir wissen, was in den ersten Jahren los war und wie die Rechtsprechung nach vielen, vielen Jahren viel später das Ganze beurteilt hat, wo teilweise ganz andere Dinge herauskamen und, und, und. Ich will einfach nur ab und zu darauf verweisen, dass es sich bewährt hat, dass entsprechend auch die Kommunalaufsichten mit eingreifen können und teilweise auch müssen.
Sie haben Wirtschaftsrecht angesprochen, dazu sage ich nachher noch einiges. Ich glaube, dass die Landesregierung ein gutes Gesetz vorgelegt hat und ich möchte an der Stelle dem ehemaligen Innenminister Christian Köckert und seinem Hause ausdrücklich danken, dass dieses Gesetz hier so vorgelegt wurde.
Ich glaube, dass sich gerade der Minister sehr intensiv damit beschäftigt und hier eine Weiterentwicklung vorgelegt hat.
Ich möchte jetzt noch mal auf einige Dinge eingehen. Kollege Schemmel, ich möchte noch einige Paragraphen konkret benennen, was geändert wurde, weil Sie sagten, es ist ja so gut wie nichts geändert worden. Dem muss ich nun wirklich heftig widersprechen. Wir haben einiges geändert, z.B. die Wahlzeit von Gemeinschaftsvorsitzenden,
von ehrenamtlichen Bürgermeistern auf 6 Jahre. Ich könnte hier noch viele Dinge nennen, wo es doch einige Veränderungen gegeben hat und wir auch aus den Anhörungen heraus das Ganze eingefügt haben. Wir hatten allein in diesem Raum als CDU-Fraktion, ich will es nur noch mal nennen, drei Anhörungen zur Kommunalordnung, jedes Mal volles Haus hier. Die Bürgermeister, Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende und -mitglieder etc., Betroffene und die Spitzenverbände haben uns hervorragende Hinweise gegeben. Deshalb noch mal meinen Dank auch an die Spitzenverbände und alle, die mitgemacht haben. Wir haben nie behauptet, dass wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, sondern wir haben uns die Dinge zu Eigen gemacht, wo wir meinten, dass sie zu verändern sind. Wir sind nicht allen Dingen gefolgt und es werden uns am Ende, wenn die Kommunalordnung heute verabschiedet wird, vielleicht noch einige in den Kommunen sagen, ihr seid abgewichen, gerade wenn es um die §§ 16 und 17 geht, wo wir bisher eine ganz andere Linie gefahren sind, ihr habt jetzt vieles aufgeweicht und treibt eigentlich die Urgewählten hier noch mehr in die Enge.
Aber, ich denke, meine Damen und Herren, dass wir die Beratung zur Novellierung der Thüringer Kommunalordnung und, ich glaube, man kann wirklich sagen, das Grundgesetz der Kommunen hat sich aus meiner Sicht und aus unserer Sicht sehr bewährt und hat aber auch einige Zeit in Anspruch genommen. Dies beruht zunächst darauf, dass auch in den einzelnen Fraktionen dieses hohen Hauses zum Teil, und das sagte ich schon, unterschiedliche Positionen zu einigen einzelnen Regelungen bestanden. Aber vor allem der Versuch zu den §§ 16 und 17 "Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid" eine interfraktionelle Lösung zu erreichen, hat dazu geführt, dass die zweite Lesung eben erst jetzt kommt. Wir sind viel von den Kommunen beschimpft worden, wie lange wollt ihr es denn noch treiben, wollt ihr nicht endlich mal verabschieden. Aber hier, Kollege Gentzel, haben wir sehr auf die Genossen von hier aus auf der linken Seite geschaut und haben versucht, mit ihnen weitere Einigung hinzubekommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ich es sehr bedauere, dass wir uns insoweit zu keiner Einigung durchringen konnten. Und dies lag, Kollege Schemmel, Kollege Gentzel, nicht an unserer Fraktion. Wir waren zu weit reichenden Kompromissen bereit. Insoweit möchte ich nur daran erinnern, dass wir von einer unserer ursprünglichen Vorstellungen, der Einführung der amtlichen Sammlung, abgerückt sind. Im Ergebnis kann ich leider nur feststellen, dass offensichtlich der Druck von außen eine freie Meinungsbildung innerhalb der Oppositionsfraktionen nicht zugelassen hat. Ich kann nur sagen, schade.