Protocol of the Session on November 21, 2002

so darf ich Sie durchaus etwas dämpfen. Es ist seit Jahren der erste vernünftige Vorschlag von Ihnen. Deshalb haben wir da auch zugestimmt.

(Heiterkeit bei der PDS, SPD)

Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass Sie irgendwann weitere vernünftige Vorschläge machen und werden dann auch eine Zustimmung nicht ausschließen. Das ist einfach ein Beleg dafür, dass hier keinerlei Dogmatismus herrscht.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das ist der beste Spaß vom ganzen Tag.)

Wenn ich Sie zum Lachen bringen kann, dann habe ich offensichtlich was Gutes getan. Da wissen Sie, wozu Sie eigentlich hier sind heute. Gut, das ist in Ordnung.

Aber jetzt zu dem Entschließungsantrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in Bezug auf die erste Lesung. Wir haben damals die große Sorge ausgedrückt, dass die Stadt Weimar in der Lage sein könnte, ihr eigenes Rufbild nachhaltig zu schädigen. Das ist fast geschehen. Durch vielfachen öffentlichen Druck, der weit über Thüringen hinaus entstand, der Verwunderung im europäischen Ausland zur Folge hatte, hat sich der Stadtrat zu Weimar zur Mitfinanzierung an dieser neu zusammengesetzten Stiftung unter Einschluss der Gemäldesammlung für das Jahr 2003 entschlossen, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass der Oberbürgermeister sofort für die Folgejahre erneut in Verhandlungen treten soll, um doch wieder aus der Finanzierung auszusteigen. Eine Stiftung, die den Namen Weimar im Namen trägt, verlangt wenigstens eine symbolische Mitfinanzierung dieser Stadt. Mit 10 Prozent bisher, jetzt reichlich 11 Prozent, in Zukunft durch Neuzusammensetzung ist das nach unserer Mei

nung keine Überforderung. Deshalb ist dieser Entschließungsantrag entstanden, damit die Regierung die Stadt Weimar fürderhin davon abhalten kann, sich selbst zu schaden. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung. Ja, manchmal muss man einer Kommune oder einem Menschen, das kann auch passieren, zu seinem Glück verhelfen, wenn er es selber nicht erkennt. Ich wünsche der Landesregierung Kraft bei diesen Verhandlungen. Ich darf durchaus noch einmal erläutern, dass wir auch einen anderen Weg überlegt haben, nämlich gleich in das Gesetz eine Verfallsklausel hineinzuschreiben. Das ist denkbar, dass das Gesetz unwirksam wird, falls man sich nicht mehr angemessen beteiligt. Das ist rechtlich möglich, wirft dann aber Fragen des Personals und des Rückübergangs der Stiftung auf, so dass es der optimalere Weg ist, das gleich in die Verhandlungen über die Zustiftung mit aufzunehmen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag und insbesondere um Zustimmung zu dem Gesetz für diese Stiftung. Die neu zusammengesetzte Stiftung ist geeignet, den Ruf Weimars als Kulturstadt hier in Thüringen und den Ruf Thüringens überhaupt zu fördern. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Das Ministerium freut sich über so viel Zustimmung und Einmut und verzichtet auf eine Rede. Dann kann ich die Rednerliste schließen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 3/2740, den Gesetzentwurf der Landesregierung, zunächst aber über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Drucksache 3/2865. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das scheint einstimmig zu sein. Trotzdem Gegenprobe. Keine. Enthaltungen? Auch keine. Dann einstimmig so beschlossen. Nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung, die wir eben gefasst haben. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke, das sieht auch einstimmig aus. Gegenprobe. Keine. Enthaltungen? Auch keine. Dann können wir auch dieses durch die Schlussabstimmung dokumentieren, indem sich alle von den Plätzen erheben, die zustimmen. Danke schön. Gegenprobe. Niemand. Enthaltungen? Auch niemand. Dann einstimmig auch so in der Schlussabstimmung beschlossen.

Dann stimmen wir noch ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2876. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Das macht ja auch keinen Sinn, denke ich, so dass wir unmittelbar über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht einstimmig aus. Gegenstimmen? Nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch die Entschließung einstimmig - 1 Enthaltung von? War es eine richtige Enthaltung? Gut, bei 1 Enthaltung so beschlossen.

Damit kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7

Thüringer Gesetz zur Anpassung von Behördenbezeichnungen in der Bergverwaltung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2776 ERSTE BERATUNG

Ich sehe, dass die Landesregierung uns dazu noch etwas sagen möchte. Bitte Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der Errichtung des Landesbergamtes am 1. Juli 2002 ist der Kabinettsbeschluss zur Einführung der zweistufigen Verwaltung in der Bergverwaltung vom März dieses Jahres umgesetzt worden. Die Zuständigkeiten für die Bergverwaltungen wurden mit den Thüringer Verordnungen zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz und dem Lagerstättengesetz sowie zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz neu gefasst. Die Verordnung ist durch das Kabinett am 8. Oktober 2002 beschlossen worden. Sie wird demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen verkündet.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt erlassenen Gesetzen und Verordnungen mit Ausnahme der Verordnung über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechtes die Behördenbezeichnung für die Bergbehörde der neuen Struktur angepasst. Da die genannte Verordnung aufgrund von Rechtsänderungen im Bundesrecht novelliert wird, ist die Anpassung der Behördenbezeichnung in diese Rechtsverordnung aufgenommen worden.

Mit der Anpassung der Behördenbezeichnung sind keine Änderungen der Aufgaben der Bergverwaltung verbunden. Auch wenn in einigen Fällen, z.B. in § 24 Abs. 5 und 6 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Abfalllastengesetzes aufgrund der Einführung der neuen Behördenbezeichnung eine Neufassung der Regelung erforderlich war, bleiben die bisherigen Zuständigkeiten der Bergverwaltung unverändert bestehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Damit kann ich die Aussprache eröffnen. Es liegt mir eine Redemeldung vor, und zwar die von Herrn Abgeordneten Krause. Ist das richtig? Auch nicht. Dann können wir

auf die Aussprache hier verzichten. Es ist aber die erste Beratung. Beantragt jemand eine Ausschussüberweisung? Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir fast so verfahren, dass wir das Ganze morgen dann in zweiter Beratung durchführen würden. Wenn kein Redebedarf ist, dann lassen wir das so liegen und rufen es morgen in zweiter Beratung auf, dann haben wir das schon vom Tisch und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12 - betriebswirtschaftliche Situation des Erlebnisbades Oberhof und dessen Perspektiven. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2818. Möchte jemand den Antrag begründen? Ansonsten hat sich die Landesregierung auch bereit erklärt, ohnehin den Sofortbericht zu geben. Wo ist das Mitglied der Landesregierung?

(Zwischenrufe aus dem Hause: TOP 11 a.)

Was ist 11 a? Entschuldigung, da war meine Verwaltung nicht so schnell. Tagesordnungspunkt 11 ist weg, das machen wir morgen, aber es gibt 11 a.

Dann rufe ich jetzt auf Tagesordnungspunkt 11 a

Ziele des Landesjugendförderplans Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2853

Antragsbegründung? Dann bringen Sie uns jetzt erst einmal über die Zeit mit der Antragsbegründung, ehe wir das andere ordnen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen § 18 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes hat das Landesjugendamt einen Landesjugendförderplan aufzustellen. Dort ist der Bedarf und die inhaltliche Zielsetzung für die Jugendarbeit von überregionaler Bedeutung festzulegen. Diesem gesetzlichen Auftrag zur Erstellung eines Landesjugendförderplans wurde erstmalig in der vergangenen Legislaturperiode entsprochen und dort haben wir auch über den ersten Landesjugendförderplan in diesem Plenum Informationen erhalten.

Mit Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom September dieses Jahres liegt nun eine Fortschreibung vor. Es erscheint uns angebracht, dass der Landtag und damit auch eine etwas intensivere Diskussion in der Öffentlichkeit über diese neu definierten Zielsetzungen, über die Ergebnisse und auch die Planungsvorhaben, also über die Schwerpunkte insgesamt, der überregionalen Jugendarbeit der nächsten Jahre informiert wird. Ich sage das auch

mit Blick auf die morgige Regierungserklärung und den Themenbereich Extremismus und Gewalt. Immerhin könnte uns ja der Landesjugendförderplan und dessen Umsetzung behilflich sein bei den zu ziehenden Konsequenzen aus dem Thüringen-Monitor.

Aber, meine Damen und Herren, es muss in Anbetracht der Haushaltssituation natürlich auch darum gehen - und das haben wir bereits im Haushaltsausschuss angesprochen - zu wissen, was sich denn hinter dem Haushaltsanstrich Landesjugendförderplan verbirgt. Dies alles insgesamt war für uns Anlass, einen Bericht der Landesregierung einzufordern, um über diese Dinge zu informieren, zumal die Umsetzung auch abhängig ist von den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln. Außerdem fanden wir es angebracht, dass auch der Landtag einmal über die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses informiert wird. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Die Landesregierung hat den Sofortbericht angekündigt. Bitte, Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin erst etwas überrascht gewesen über die Aufforderung, über den Landesjugendförderplan zu berichten. Ich bin durchaus dankbar, dass ich darüber berichten kann. Aber ich bin eigentlich nicht so ganz richtig der Adressat, sondern es hieße ja fast, man würde sich mit fremden Federn schmücken.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das wäre das erste Mal.)

Denn die Erarbeitung des Landesjugendförderplanes nach... Ja, Sie passen nicht genügend auf, Herr Gentzel, sonst würden Sie merken, dass es nicht das erste Mal ist.

Meine Damen und Herren, der Landesjugendhilfeausschuss hat nach SGB VIII und Ausführungsgesetz zum Kinderund Jugendhilfegesetz des Landes die Pflicht und das Recht, eine Jugendhilfeplanung zu verabschieden. Dies hat der Thüringer Landesjugendhilfeausschuss getan und am 9. September dieses Jahres den nunmehr vorliegenden Landesjugendförderplan eigenverantwortlich beschlossen. Dieser ist auch der Öffentlichkeit zugänglich und kann von jedem interessierten Bürger auch nachgelesen werden. Aber ich gebe zu, dass es etwas umfangreich ist, es sind immerhin 150 Seiten etwa, so dass ich nicht annehme, dass ihn jeder durchliest.

Der Landesjugendförderplan enthält zahlreiche positive Ansätze und langfristige Zielvorstellungen, die für alle

Beteiligten in ihre zukünftigen Aktivitäten mit einbezogen werden sollen. Das heißt keineswegs, dass alles, was dort im Landesjugendförderplan als Wünschbares aufgeführt ist, auch sofort umgesetzt werden kann. Wir haben uns heute schon mehrfach und wir werden uns heute und in den nächsten Wochen noch sehr oft über die finanzielle Situation unterhalten. Die Umsetzung des Landesjugendförderplans hat natürlich auch etwas mit Finanzen zu tun.

Der Landesjugendförderplan besitzt eine inhaltliche Gliederung und hat danach die Ziele pro Arbeitsfeld festgelegt. Es bestehen sieben Arbeitsfelder, in denen gearbeitet worden ist: Das erste Arbeitsfeld ist "Außerschulische Jugendbildung", dann "Jugendverbandsarbeit", "Jugendmedienarbeit", "Internationale Jugendarbeit", "Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e.V.", "Kinder- und Jugenderholung" und siebentens "Jugendherbergen".

Sie werden schon bei der Aufzählung festgestellt haben, keines dieser Arbeitsfelder steht für sich allein. Sie sind eigentlich alle irgendwie miteinander verbunden. Es geht auch gerade in der Zukunft um Zusammenarbeit der Arbeitsfelder, gerade dann, wenn die Mittel knapp sind. Bezüglich dieser sieben Arbeitsfelder wurden Zielvorstellungen festgelegt, die ich auch im Überblick kurz erläutern möchte. Ziele der außerschulischen Jugendbildung, das war das erste Arbeitsfeld, sind Lernbildungs- und Aneignungsprozesse in institutionellen Zusammenhängen zu ermöglichen.

Das Zweite: Junge Menschen sollten sich durch außerschulische Bildungsprozesse im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement einbringen und zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen befähigt werden. Ich denke, an dieser Stelle ist es durchaus nicht falsch, unseren Jugendlichen im Lande Dank zu sagen für ihr ehrenamtliches Engagement. Ich habe ja im vergangenen Jahr, aber auch in diesem Jahr schon sehr viele Ehrenamtsveranstaltungen gehabt und ich habe immer darauf hingewiesen, wie umfangreich eigentlich das Engagement unserer Jugendlichen im Ehrenamt ist.

Ein Zweites in diesem Schwerpunkt sind die außerschulischen Bildungsprozesse. Auch daüber haben wir uns bereits heute beim Schulgesetz unterhalten wie auch zur Frage Schuljugendarbeit.

Der nächste Schwerpunkt: Durch Angebote der außerschulischen Jugendbildung sollten zukunftsorientierte und soziale Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Ich denke, auch hier gehört die Schuljugendarbeit mit in die Überlegungen. Das heißt, Angebot der außerschulischen Jugendbildung ist nicht nur Betreuung, sondern das ist im Wesentlichen eben auch Bildungsarbeit. Außerschulische Jugendbildung soll die demokratischen Werte verinnerlichen und zur Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen motivieren. Ein Thema, das sicherlich sehr wichtig ist, wenn ich beispielsweise an die NPD-Demonstration vom 9. November in Weimar erinnere. Sich demokratisch zu engagieren und demokratisch sich auch für unseren Staat zu

engagieren, das ist schon eine wichtige Aufgabe, die man den Jugendlichen beizeiten nahe bringen muss. Die Projekte der außerschulischen Jugendbildung sollten bereits Kinder ab der Schulpflicht erreichen. Das heißt, außerschulische Jugendbildung beginnt nicht erst mit 10 oder 12 Jahren. Es ist zu fragen, ob man nicht noch früher anfangen sollte. Außerschulische Bildungsangebote sollten bildungsspezifische, geschlechtsspezifische bzw. herkunftsspezifische Zugangsbarrieren reflektieren, aber auch Zugangsbarrieren abbauen. Außerschulische Jugendbildung soll dazu beitragen, Begegnungen junger Menschen aus verschiedenen Kulturen zu fördern und einen toleranten Umgang mit Jugendlichen aus anderen Ländern zu erlernen. Junge Menschen sollen zum Dialog zwischen den Generationen befähigt werden.

Meine Damen und Herren, gerade zu den beiden letzten Aspekten, denke ich, haben wir in Thüringen schon einiges erreicht. Wir haben viele Partnerschaften mit Jugendorganisationen und Verbänden in anderen Ländern. Ich möchte meinen besonderen Dank sagen, dass dieses aufgegriffen worden ist, denn auch der Dialog zwischen den Generationen ist eine Frage der Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Im Landesjugendförderplan wird bei den Zielen der außerschulischen Jugendbildung noch einmal zwischen einzelnen Bildungsarten, also Jugendbildungsstätten, der Bildungsarbeit von Jugendverbänden und dem Angebot von anderen Anbietern differenziert. Auch hier gilt das, was ich eingangs schon gesagt habe, die engere Zusammenarbeit, wenn auch sicherlich die Ansätze sehr differenziert sind. Aber Zusammengehen hat noch nie geschadet. Diese speziellen Ziele können Sie alle noch einmal nachlesen. Grundsätzlich muss dazu festgestellt werden, dass es in Thüringen eine große Pluralität der Träger in der außerschulischen Bildung gibt. Dementsprechend vielfältig sind auch die Ziele der Bildungsarbeit. Ich spreche mich ausdrücklich für Pluralität der Angebote in Thüringen aus. Ich spreche mich aber auch ausdrücklich dafür aus, dass die Angebote aufeinander abgestimmt werden sollten und ich wünschte mir, dass so manche Träger auch besser miteinander kooperieren und zusammenarbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der nächste große Komplex des Landesjugendförderplans beschreibt die Ziele der Jugendverbandsarbeit. Ein erheblicher Teil der inhaltlichen Arbeit der Jugendverbandsarbeit erfolgt im Bereich der außerschulischen Jugendbildung, also auch hier schon wieder die Verbindung. Daher gibt es auch Überschneidungen bezüglich der Zielvorstellungen. Im Jugendförderplan wird die Befähigung junger Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit genannt. Ich sage allerdings auch ganz deutlich, wenn sich junge Menschen entfalten und ihre Persönlichkeit selbst verwirklichen wollen, dann muss man ihnen auch gewisse Ziele vorgeben. Fördern durch Fordern ist unterdessen kein abgedroschenes Wort mehr. Des Weiteren wird genannt: Befähigung junger Menschen zur aktiven Mitgestaltung

der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und selbständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens. Es wird Wert auf die Vertretung der Interessen junger Menschen und einer damit in Zusammenhang stehenden Einflussnahme auf Politik und staatliches Handeln gelegt.

Meine Damen und Herren, wir haben schon einmal in Thüringen den Versuch gemacht, Jugendparlamente einzurichten. Ich denke, mit den Versuchen sind wir noch nicht am Ende, Entgegenwirken gegen gewaltbereite, nationalistische, rassistische, antisemitische und extremistische Tendenzen und natürlich Förderung und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen einschließlich internationaler Zusammenarbeit und Begegnungen. Jugendverbandsarbeit wird durch Kinder und Jugendliche selbst organisiert. Das selbstorganisatorische Moment zielt auf die Entwicklung eines starken Ehrenamts auf jeder strukturellen Ebene ab. Aber ich sage auch noch einmal ganz klar, Selbstverantwortung, selbst organisieren, aber die Kinder und Jugendlichen nicht allein lassen, sondern ihnen Ziele vorgeben. Die nunmehr erwähnten Bereiche der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendverbandsarbeit stellen sicherlich den Schwerpunkt des Landesjugendförderplans dar. Daneben gibt es noch weitere Aufgabenbereiche, die in diesen Plan eingeflossen sind.

Als ein weiterer Themenbereich des Landesjugendförderplans wurde die medienpädagogische Arbeit aufgenommen; meine Damen und Herren, nach meinem Dafürhalten eine ganz immanent wichtige Sache. Ich sage dieses ausdrücklich nach den Ereignissen am Gutenberg-Gymnasium, wo uns das deutlich gemacht worden ist und wo, ich glaube, das erste Mal so richtig einvernehmlich aus allen Bereichen die Gefahr von Medienkonsum oder von überdimensioniertem Medienkonsum nicht mehr in Frage gestellt wurde. Diese medienpädagogische Arbeit soll zur Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen beitragen. Sie soll junge Menschen auch befähigen, eigenständig Medienprodukte herzustellen und sie soll Kinder und Jugendliche befähigen, selbst eine Auswahl aus der Fülle der verschiedenen Medien treffen zu können. Medien auch als Risiken und nicht nur als Chancen zu sehen, aber die Chancen, ich denke, die überwiegen ganz eindeutig. Diese Fragen der medienpädagogischen Arbeit habe ich von Thüringen auf der letzten Jugendministerkonferenz in Osnabrück eingebracht und dort haben alle Jugendminister den Vorschlägen des Freistaats zugestimmt.

Bei der Umsetzung dieser Ziele, meine Damen und Herren, dürfen wir aber nicht die Eltern aus dem Auge verlieren. Eltern haben gerade bei der Vermittlung der Medienkompetenz eine entscheidende Rolle. Allerdings müssen Eltern erst einmal selbst dazu befähigt werden, mit Medien umzugehen.