Natürlich werden die zugemacht und die Bürgerinnen und Bürger müssen die Abschreibungen tragen, das ist das Problem, das wir dann haben.
Wenn man mechanisch-biologische Anlagen zugelassen hätte, wäre die Abfallmenge trotzdem real höher. Nein, das ist kein Quatsch, das ist so, Herr Minister. Das wissen Sie, andere Länder machen das auch. Niedersachsen ist auch dabei, das zu tun. Auch in Hannover und Lüneburg und Dresden wird es so gemacht. Sie haben eine große mechanische Anlage gebaut, bedienen damit ihre Deponien, geben die heizwertreiche Fraktion weg, aber die Deponien werden bedient. Großlöbichau, was meinen Sie, was passiert, wenn der ganze Müll aus Thüringen verschwindet. Was soll denn dann in Jena mit Großlöbichau werden? Die haben ein besseres Konzept, das muss ich ja sagen, als Nordthüringen. Deshalb ist Großlöbichau auch in das Konzept mit eingebunden. Sie können doch nicht sagen, ab 2005 machen wir die Deponien zu und die Bürgerinnen und Bürger müssen dafür zahlen. Das ist ja... Gut, wir werden sicherlich noch öfter darüber reden.
Ein zweiter Punkt ist die Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung. Eine Bundessache und die hat uns jetzt auch, glaube ich, ereilt, dass es jetzt abgeschlossen ist. Am 26. April hat der Bundesrat noch einmal dazu sechs wesentliche Änderungen eingebracht. Dann hat die Bundesregierung am 15. Mai 2002 diese Gewerbeabfallverordnung beschlossen und sie soll wahrscheinlich im Januar oder Februar nächsten Jahres in Kraft treten. Diese Gewerbeabfallverordnung wird verhindern, hoffen wir jedenfalls und das hoffen Sie ja auch, dass die Gewerbeabfälle vermischt werden. Weil, dann würden ja diesen zu errichtenden Anlagen in Thüringen, was ich immer noch nicht hoffe, dass eine Müllverbrennungsanlage in Thüringen entstehen muss, dass diese vorhandenen Mengen des Mülls, die wir 2005 haben, werden dann noch verringert durch die Vermischung. Diese Gewerbeabfallordnung soll verhindern, dass es zu einer Vermischung von Abfällen bei der Beseitigung und Verwertung kommt. Da haben Sie, glaube ich, auch mitgearbeitet, dass das jetzt passiert und die Gewerbeabfallverordnung auch in Kraft treten kann. Das ist aber nur ein kleiner Punkt. Wir haben sicherlich noch, auch in Bezug auf die EU, vieles zusammen zu tun - die Länder und die Bundesregierung -, dass die angestrebte Liberalisierung des Marktes durch die EU nicht durchgesetzt werden kann. Aber ich sehe da auch keine Konflikte zwischen Bundesregierung und den Ländern. Wir wollen, dass der Hausmüll bei den Kommunen bleibt, da sind wir uns sicherlich alle einig. Sonst wäre das Konzept bis 2005 gar nicht umsetzbar und danach kämen noch höhere Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats zu.
Zum Antrag der PDS-Fraktion noch ein paar Worte: Sicherlich, wir werden ihm zustimmen, das ist klar. Nach meiner Meinung kommt er auch ein bisschen spät, weil der nächste Zeitpunkt für die Förderrichtlinie für die Restabfallanlagen das II. Quartal 2002 ist. Das ist vollkommen richtig, aber, Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie heute endlich dazu Stellung nehmen, wenn Sie diese Förderrichtlinie nun endlich in Kraft setzen, weil dieses Hickhack die Bürgerinnen und Bürger im Land Thüringen ver
unsichert. Das schürt nur noch Konflikte. Sie haben die Konflikte in Südthüringen nicht entzaubern können, Sie haben die Konflikte sicherlich bald auch noch massiv im Erfurter Raum. Darüber hat Herr Kummer schon gesprochen. Wenn Sie die Siedlungsabfallwirtschaft weiter so betreiben wie in den letzten zwei Jahren, sehe ich schwarz für die Abfallwirtschaft und für die Kosten der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Es ist so, da brauchen Sie nicht zu schütteln. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Basis des Antrags der CDU in Drucksache 3/1972 und auf Beschluss des Landtags vom 14.12.01 in Drucksache 3/2084 hat die Landesregierung ihren Bericht zur Siedlungsabfallwirtsschaft vorgelegt. Dieser macht deutlich, was auf dem Gebiet geschehen ist, wertet die rechtlichen Grundlagen und gibt einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Er bildet eine gute Grundlage zur parlamentarischen Debatte. Die CDU-Fraktion betrachtet die Siedlungsabfallwirtschaft als ein weiteres umweltpolitisches Schwerpunktthema, neben der Neuordnung der Fernwasserversorgung. Denn mit dem Datum vom 1. Juni 2005 steht ein gravierender Epochewechsel an, indem Siedlungsabfälle zwingend einer Vorbehandlung unterzogen werden müssen. Dadurch gelangen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unter einen weit reichenden Entscheidungsdruck. Meine Vorrednerin und Vorredner haben darauf hingewiesen.
Auch in unserem Fraktionsforum zum gleichen Thema am 20. März hier im Plenarsaal wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen und Entscheidungen vor uns stehen. In den Vorträgen und in der Diskussion wurde auch klar gesagt, dass Thüringen vergleichsweise gute Ausgangsbedingungen auf dem Gebiet hat. Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, bei denen die Zuständigkeit der Siedlungsabfallwirtschaft liegt, gepaart mit Unterstützung des Landes und dem nötigen Augenmaß, wurden die notwendigen Entscheidungen vorangebracht.
Wie Sie wissen, sind die Ausschreibungen zur Behandlung von Abfällen inzwischen auf dem Weg und mit den ersten Entscheidungen ist ab Mitte des Jahres zu rechnen. Auch macht uns bekanntermaßen Mittelthüringen in seiner Strukturfindung noch Sorgen. Aber die jüngsten Signale lassen hoffen, dass man sich wieder weitgehend zusammenrauft.
Die Zielstellung der Landespolitik kann wie folgt zusammengefasst werden: Wir brauchen von EU, Bund und Land Planungssicherheit für die Zeit nach 2005, damit die In
vestitionen der entsorgungspflichtigen Körperschaften nicht auf Sand gebaut werden und letztlich den Gebührenzahler belasten. Wir müssen die finanziellen Voraussetzungen schaffen, weitere, dann nicht mehr benötigte Deponien zu schließen bzw. zu rekultivieren und eine bedarfsgerechte Infrastruktur für Behandlungsanlagen, thermisch oder mechanisch-biologisch, je nach der günstigsten Lösung, zu ermöglichen. Wir brauchen kurze Genehmigungsverfahren im Freistaat für Anlagen zur Abfallbehandlung, um die Entsorgungssicherheit ab 2005 auch zu gewährleisten.
Nur, Frau Becker scheint alle diese Fakten zu ignorieren und hat auch offenbar diesen Bericht nicht gelesen.
Eigentlich hatten wir gehofft, dass Sie, Frau Becker, ich komme nachher noch auf Ihre recht aufgeregte Rede gerade eben, mit dem Bericht der Landesregierung ein sachlich fundiertes Material - gewissermaßen ein Fortbildungsprogramm - erhalten hätten, um es auch qualitativ in Ihren öffentlichen Äußerungen zu nutzen; aber weit gefehlt. Alles wird ignoriert und in Ihrer Presseerklärung vom 10. April spielen Sie brav Ihre Rolle von der Fundamentaloppositionellen, wider allen Wissens, falls vorhanden.
Sie werfen dem Minister Konzeptionslosigkeit und Versäumnisse bei der Planung von Anlagen vor und kritisieren auch noch den einzigen echten Standort für eine Vorbehandlungsanlage in Zella-Mehlis, indem Sie hurtig an der Mär der Luftverschmutzung stricken. Konstruktiv kann man das nicht nennen. Vielleicht hätten Sie sich die Mühe machen sollen, den Bericht der Landesregierung auch zu lesen, dann müssten auch Sie begreifen, dass, im Gegensatz zum Nachbarland Sachsen-Anhalt, hier in Thüringen in diesem Bereich geordnete Verhältnisse herrschen. Übrigens, für beide Länder - Sachsen-Anhalt und für Thüringen - gilt, und ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis aus dem Bericht der Landesregierung: "Kommunale Pflichtaufgabe: ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse zu Abfallwirtschaftszwecken sind in Thüringen", in Sachsen-Anhalt wird es ähnlich sein, "für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und für die Abfälle zur Beseitigung aus dem Gewerbe zuständig." Sie erfüllen damit die Funktion von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Dies ist kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Nun vergleichen Sie einmal die Situation hier in Thüringen, die Sie im Bericht der Landesregierung hinreichend dargestellt finden - das wiederhole ich jetzt aus Zeitgründen nicht -, mit der Situation in Sachsen-Anhalt. Warum gerade Sachsen-Anhalt? Nun, es war als erstes rotgrün und rotrot regiert, es war quasi das Experimentierfeld der Ökologen bestimmter ideologischer Richtung, zu der ich Sie, Frau Becker, sicherlich zählen darf. Darauf muss ich hinweisen: anstatt die dort vorhandenen exzellenten Voraussetzungen in Sachsen-Anhalt sofort zu nutzen, und zwar zu nutzen in dem Sinne, was uns Herr Kum
mer in seinem Redebeitrag empfohlen hat, und wirklich ein leuchtendes Vorbild stofflicher Nutzung zu geben, ist Sachsen-Anhalt gekennzeichnet durch fehlende Planungsvoraussetzungen. Es fehlen dort alle koordinierenden Hilfen, was dazu führt, dass einzelne Landkreise Alleingänge mit sehr teuren Großlösungen oder mit Großanlagen, die zwingend auf Import setzen, gehen wollen. Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass in Sachsen-Anhalt mindestens acht Verfahren für solche Anlagen im Gange sind oder in Gang gebracht werden sollen in einer Größenordnung, die ein Müllvolumen braucht, Frau Becker, was weit über das Aufkommen des Dargebots Sachsen-Anhalts hinausgeht, was das Dargebot von Thüringen und einen Großteil von Westsachsen mit einbezieht, wenn alle diese Anlagen gebaut werden. Außerdem ist Sachsen-Anhalt bundesweit unrühmlich bekannt geworden mit einer der größten, wenn nicht sogar der größten ungesicherten Wegwerfdeponie in Halle-Lochau. Bundesweit ist Halle-Lochau ein Begriff geworden. Man muss sagen, Gott sei Dank sind die - ich sage es ganz vorsichtig - Vorgänge der letzten Landesregierung in Sachsen-Anhalt, die beim Bund vorstellig geworden ist, um dieses fortsetzen zu können, auch von der Bundes-SPD abgewiesen worden. In einem CDU-regierten Bundesland wäre der konzertierte Aufschrei aller einschlägigen Verbände von BUND bis Greenpeace sicher gewesen. Ich kann mir Aktionen wie die von Greenpeace dann gut vorstellen. Nur schade, dass sie es in SachsenAnhalt, in Halle-Lochau nicht gemacht haben. Wir hier dagegen haben, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, mit finanzieller Hilfe des Landes sichergestellt, dass die verbleibenden 17 Deponien TASi-gerecht ausgebaut worden sind.
Mit den sich jetzt abzeichnenden Anlagen, die in Thüringen gebaut werden könnten, weil die Ausschreibungen darauf hinwirken werden, wird sich in Thüringen keinesfalls eine derartige Überkapazität abzeichnen, wie das in Sachsen-Anhalt möglich sein könnte. Darüber hinaus, was die TASi-gerechten Deponien betrifft, sind es in Sachsen-Anhalt gerade einmal vier von 29. Also auch da sehen Sie, Frau Becker, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat. Es gibt dort noch nicht einmal einen Landesabfallwirtschaftsplan, wo diese festgeschrieben sind. Der Bericht macht auch deutlich, wo das Problem der nächsten Jahre steht, und zwar wie und in welcher Höhe die Schaffung der zukünftigen Behandlungsinfrastruktur gefördert wird einschließlich der noch notwendigen Rekultivierungen von Deponien. In dem Bericht ist die Gesamtsumme in Höhe von 87 Mio. gewiesen.
Meine Damen und Herren, als ich diesen Bericht halten wollte, das war an dem Tag, an dem das Attentat in Erfurt stattfand, war von der neuen Steuerschätzung noch nichts zu erkennen. Die neue Steuerschätzung und die damit verbundenen Ausfälle und die darauf folgenden Reaktionen im nächsten Doppelhaushalt lassen es nicht leichter werden, meine Damen und Herren, dieses in praxi umzusetzen. Deshalb muss ich darauf hinweisen, dass wir es im Rahmen
der Beratung des Doppelhaushalts diskutieren werden, auch darüber hinaus. Wenn die finanzielle Situation in Thüringen eine derartige Förderung zulässt, sind wir gern bereit, das auch zu tun. Aber ich sehe momentan noch, ich sage es wieder vorsichtig, mindestens Diskussionsbedarf. Die Bürger werden es dann logischerweise in ihren Portemonnaies spüren, welche Auswirkungen die verfehlte Politik in Berlin, denn letztendlich ist das ja eine Folge dieser Politik, auch auf ihre Müllgebühren haben wird. Es kommt darauf an, dass auch Sie, Frau Becker, darauf hinweisen, wie die Kausalkette aussieht. Deshalb lehnen wir einen vorgezogenen Landtagsbeschluss, der Haushaltsrelevanz hat, wie er im Punkt 1 des PDS-Antrags zu erkennen ist, ab. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die zitierten 87 Mio. auf Fakten beruhen und keine Luftnummer darstellen, so dass also das Volumen, von dem wir reden müssen, über das wir diskutieren müssen, bekannt ist.
Meine Damen, meine Herren, lassen Sie mich kurz auf den Antrag der PDS eingehen. Abgesehen von den gerade eben genannten Gründen gibt es auch Schwierigkeiten in der rechtlichen Auswirkung der Formulierung in Punkt 1, und zwar bezüglich der Gleichbehandlung unterschiedlicher Eigentümer und Betreiber von Anlagen. Dies sollten wir einmal intensiv ausloten. Aber da haben wir im Rahmen der Diskussion sicherlich noch öfters Gelegenheit. Es liegt uns nahe, im Rahmen der Förderung die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Rekultivierung ihrer Deponien zu unterstützen. Auf diesen wichtigen Punkt geht der Entschließungsantrag nicht ein. Ich möchte diesen hier noch einmal ausdrücklich herausstellen. Insofern ist der Entschließungsantrag in seiner Systematik schon einmal recht unvollständig. Im Übrigen, das vielleicht noch als Hinweis, meine Damen, meine Herren, in Deutschland sind üblicherweise thermische Anlagen und MBAs bisher nicht gefördert worden. Wenn wir also in Thüringen eine öffentliche Debatte in dieser Richtung lostreten, sollten wir auch darauf hinweisen. Ich denke einmal, man kann sich Dinge leisten, wenn das Geld dafür da ist.
Nun zum Punkt 2 - mechanisch-biologische Anlagen und Verfahren zu bevorzugen: Einmal abgesehen davon, dass es, Herr Kummer, da so aussieht, als würde eine alte Ideologie wieder hervortreten, und wir gehofft haben, dass diese Zeiten endgültig vorbei sind, haben Sie in Ihren Ausführungen das wichtigste Kriterium genannt. Sie erwähnten, dass in der Ausschreibung, wie Sie sagten, sich nur drei "Verbrenner" beworben hatten, und Sie erwähnten, dass es bisher noch keinen Markt für diese heizwertreiche Fraktion gäbe. Da wir auf die Ausschreibungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger logischerweise keinen Einfluss nehmen werden, ist das natürlich eine Situation, die von Angebot und Nachfrage abhängt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass MBAs von Vorteil sind, gerade aus den Gründen, die Sie genannt haben. Aber wenn es - mich wundert das zwar etwas - bei dieser Ausschreibung keine Angebote gegeben hat, dann hat auch die Landesregierung keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Darüber hinaus muss ich darauf hinweisen, meine Damen und Her
ren, ganz gleich ob eine Verbrennung oder eine MBA, für den Bürger vor Ort ist es wichtig, dass die kostengünstigste und die technisch beste Lösung gefunden wird, das heißt, sie muss Standardtechnik beinhalten oder besser sein. Mit Ihrem Punkt 2, Herr Kummer, entfernen Sie sich von diesen Vorgaben. Aber vielleicht haben Sie auch Angst vor der Realität, dass MBAs gegenüber den thermischen Anlagen im konkreten Fall, so es denn Angebote gibt, die teurere Lösung bedeuten könnten. Wie sollen die Verwaltungsräte das dann ihren Bürger erklären? Denn sie müssen das letztlich vor diesen verantworten. Wir wollen deshalb nicht durch Manipulation bei der Förderrichtlinie auf Ergebnisse von Ausschreibungen Einfluss nehmen. Daher werden wir diesen Punkt 2 ablehnen. Außerdem, wir machen uns etwas vor, wenn wir so tun würden, Frau Becker, als brächten mechanisch-biologische Verfahren keine Umweltbelastungen. Ja sicher, es ist richtig, dass bei der MBA vor Ort, wo die Trennung erfolgt, keine Emissionen durch Verbrennung existieren. Das ist logisch. Diese Emissionen, die allerdings aufgrund der Vorgaben oder Vorschriften bei der 17. BImSchV sehr niedrig liegen, deutlich niedriger als alle anderen Emissionen bei Verbrennungen, die treten dann dort auf, wo der Standort des Verbrenners ist. Das kann, muss nicht in Thüringen sein. Das wird erfahrungsgemäß dort sein, wo Anlagen dazu bereits vorhanden sind. Das ist in Dresden der Fall. Für die, die das nicht kennen, Dresden betreibt eine MBA am Standort und bringt die heizwertreiche Fraktion in die "Schwarze Pumpe", das ist an der Landesgrenze zu Brandenburg und dort wird das vergast und das Gas wird entweder zu Methanol verarbeitet oder im Normalfall übrigens in einer Turbine verbrannt. So, dann wird natürlich Lieschen Müller fragen, wozu der ganze Aufwand, warum wird das dann nicht gleich in Dresden verbrannt. Aber das nur einmal nebenbei.
Meine Damen, meine Herren, in der Frühphase von MBA, als die ideologische Diskussion noch in vollem Gange war, gingen die Anlagenbauer von Vorgaben aus, die aus heutiger Sicht - man könnte sagen - als vorsintflutig eingestuft werden. Mit den mittlerweile existierenden Vorgaben für solche Anlagen geben alle Fachleute in ihren Studien Kosten aus, die den Anlagen der thermischen Seite in etwa gleich sind. Es gibt in diesen MBA's ein Emissionsspektrum, dessen Gefährdungspotenzial schlussendlich zu den verschärften Abfallbehandlungsvorschriften geführt hat, damit den oft propagierten Kostenvorteil zunichte gemacht hat. Eine Verwertung der entstehenden heizwertreichen Fraktion, die im allgemeinen standortfern durchgeführt wird, ist dann zwingend erforderlich. Der Rest mit höherem Gehalt an Methanbildnern als bei der kohlenwasserstofffreien Asche aus Müllverbrennungsanlagen wird deponiert. Und hier, Frau Becker, kommen wir dann auf Ihre 17 TASi-gerechten Deponien zurück. Denn, wenn ich mal auf Ihren aufgeregten Vortrag eingehen darf - haben Sie sich mal überlegt, als die Diskussion, das ist etwa jetzt 7 bis 8 Jahre her, um diese Zäsur "Juni 2005" noch im vollen Gange war -, damals bereits haben die Betreiber und die Erbauer von Müllverbrennungsanlagen immer darauf hin
gewiesen, dass die Asche dieser Anlagen auch auf Deponien gelagert werden darf, die nicht TASi-gerecht ausgebaut werden, haben darauf hingewiesen, dass diese Asche auch wieder in den Kreislauf der Wirtschaft zurückgeführt werden kann. Spätestens dort hätten Sie sich doch fragen müssen, Herr Gott noch mal, wozu brauchen wir denn nach 2005 überhaupt TASi-gerechte Deponien. Nur, damals wurde der Kampf ja in eine andere Richtung geführt. Da hat ja die SPD versucht, diese Regelung, die wir nun einhalten müssen, zu kippen. Das war ja der Grund für Halle-Lochau und das war ja der Grund für viele Diskussionen der SPD.
Herr Abgeordneter Sonntag? Darf ich mal um Ruhe bitten. Es gibt viel Unterhaltungsbedarf, das kann man ja vor der Tür tun, aber im Saal muss es doch möglich sein, den Redner noch zu verstehen.
Jetzt, Frau Becker, wo dieses Datum 2005, Juni, quasi vor der Tür steht, schwenken Sie in Ihrer Diskussion um und beklagen die Tatsache, dass wir 17 TASi-gerechte Deponien im Lande vorhalten. Es stimmt, wenn der große Teil der Abfälle entweder verwertet wird oder außer Landes gebracht wird, dann steht die Frage, wozu muss das Zeug dann teuer wieder auf die TASi-gerechten Deponien in Thüringen zurückgebracht werden. Und ob da die Lösung, die wir im ZRO gefunden haben, unbedingt die beste sein mag, das will ich mal offen lassen, zumindest aus Altenburger Sicht ist sie das nicht.
Meine Damen, meine Herren, wir haben vorhin von Herrn Kummer einen auf den ersten Blick faszinierenden Vorschlag gehört, was dieses Konzept der mechanisch-biologischen Anlagen und Verfahren betrifft. Er möchte das nach wie vor abgestimmt wissen. Er geht davon aus, dass er mit diesem Konzept die Arbeitsplätze im Lande behalten wird, die Wertschöpfung im Lande behalten wird - das mag ja alles sein. Nur, Herr Kummer, Sie selbst haben sich eine Anlage angeschaut, die diese heizwertreiche Fraktion verwerten kann, nämlich eine Zementanlage in Brandenburg. Was Sie nicht gesagt haben, der Betreiber hat uns gegenüber jedenfalls geäußert, dass er sehr wohl auch eine weit größere Fraktion an Abfällen dort einsetzen könnte, also nicht nur die heizwertreiche, dass aber die Gesetzeslage ihn dazu zwingt die heizwertreiche Fraktion zu nehmen, auch wenn das für ihn teurer kommt. Und das ist die Crux: Solange für die Industrie diese an sich sinnvolle Art, heizwertreiche Fraktion entsprechend stark einzusetzen, offenbar nicht lukrativ genug ist, solange es - wie Sie selbst festgestellt haben - auf die Ausschreibungen zu wenig oder gar keine Bewerber gibt, geht Ihr Antrag im Prinzip ins Leere. Denn was wäre die Praxis? Wir würden hier beschließen, dass solche Anlagen bevorzugt bei der Förde
rung zu berücksichtigen sind, wie wir gar nicht wissen, wo wir die Fördergelder auftreiben können. Die Ausschreibungen laufen bereits und wenn dann in den Zweckverbänden die Ausschreibungen bewertet werden, und jemand weist darauf hin, aber liebe Leute, die Landesregierung hat doch gesagt, wir wollen die MBA's bevorzugen, werden Sie Hohngelächter hören, wenn entweder gar keine Angebote kommen oder aber wenn diese Angebote unzureichend oder teurer sind. Deswegen - Frau Becker hat im Prinzip Recht, das kommt etwas spät und es kommt auch vor allem an die falsche Adresse.
Meine Damen, meine Herren, die richtige Adresse ist die Industrie. Wenn, wie dieser eine Betrieb in Brandenburg, es gelungen wäre - muss man ja sagen, weil die Ausschreibungen ja bereits laufen -, dass in Größenordnung potenzielle Nutzer dieser heizwertreichen Fraktion auf den Markt gegangen wären - und das ist eben das Problem, die sind noch nicht da, die Industrie ist da noch zu langsam, noch zu vorsichtig -, dann, Herr Kummer, hätte dieser Antrag Sinn, aber dann bräuchten wir ihn nicht mehr, denn dann wären die Ausschreibungsergebnisse andere. Was ich sehe, ist, dass solche Anlagen in 2. Stufe, und zwar nach 2005, in Größenordnungen auf den Markt drängen werden, dass sie aber jetzt aus meiner Sicht leider diese Situation zu vorsichtig einschätzen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist dieser Antrag, der Ihnen von der PDS vorgelegt wird, im 2. Punkt das, was ich immer sage, er ist gut gemeint, nur leider Gottes ist der Unterschied zwischen "gut" und "gut gemeint" mitunter 100 Prozent.
Meine Damen und Herren, ich werde die restlichen Seiten, was Frau Becker betrifft, nicht weiter vortragen, das können wir bilateral machen - es ist leider nicht so viel Sinnvolles von Ihnen gesagt worden, dass es sich lohnt, noch mal darauf einzugehen. Ich danke Ihnen.
Ich entschuldige mich auch nicht dafür, dass ich jetzt noch mal vorgehe, aber ich denke, Herr Sonntag hat eine so gute Vorlage geliefert, darauf muss man schon noch mal reagieren.
Herr Sonntag, das Allererste: Sie haben gesagt, unser Entschließungsantrag wäre unvollständig. Ich kann das jetzt zwar nicht richtig nachvollziehen, inwieweit Sie hier eine Vollständigkeit anstreben wollen, aber warum haben Sie es denn einfach nicht gemacht? Sie hätten doch noch zwei Punkte nachreichen können - das wäre kein Thema
Die nächste Frage: Sie haben gesagt, wir brauchen die kostengünstigste Lösung bei den Anlagen zur Behandlung des Restabfalls für unsere Bürger. Da gebe ich Ihnen Recht.
Aber es ist ein Unterschied zwischen der kostengünstigen Lösung jetzt und der kostengünstigsten Lösung in 20 Jahren. Und wir sollten bitte schön berücksichtigen, dass wir die Anlagen für 20 Jahre bauen. Wenn ich mir mal ansehe, was von unseren Kunststoffen vor 20 Jahren recycelt wurde und was für miese Produkte daraus wurden, die man nicht losgeworden ist, und was heute von Kunststoffen recycelt wird, da ist ein gewaltiger Unterschied. Wenn man sich die Entwicklung ansieht, mit welcher Geschwindigkeit die hier vorangeht in diesem Bereich, dann kann ich mir vorstellen, was in 20 Jahren an Kunststoff noch im Abfall bleiben wird - nämlich gar nichts. Das sollten wir berücksichtigen und das macht die Kostengünstigkeit einer effizienten Anlage aus, die heutzutage geplant wird.
Nun die Frage zur Förderung: Die Aussage, dass keine Anlagen in ganz Deutschland gefördert werden, stimmt so nicht. Ich war jetzt erst in Mecklenburg, da wurde mir gesagt, dass Mecklenburg nur mechanisch-biologische Anlagen fördert. Auch das ist z.B. eine Aussage,
Die nächste Sache, Herr Sonntag, ist die Frage der Haushaltsrelevanz, weshalb Sie meinten, unserem Punkt 1 nicht zustimmen zu können. Ich möchte ihn noch mal vorlesen: "Die Landesregierung wird aufgefordert, spätestens bis zum Ende des II. Quartals 2002 ein verbindliches Förderkonzept für den Bau von Restabfallbehandlungsanlagen im Freistaat Thüringen vorzulegen, wobei eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Eigentümer- und Betreibervarianten zu gewährleisten ist." Sie sollen doch nur ein Förderkonzept vorlegen. Wo ist denn da die Haushaltsrelevanz? Das können Sie sogar im Bereich Ihres Haushalts tun. Aber schaffen Sie doch endlich mal Klarheiten!
Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Eigentümer: Wir haben eine Anlage, die wird in kommunaler Hand sein, weil es eine VOB gibt in Südthüringen. Wir haben die restlichen Anlagen, das sind Dienstleisterausschreibungen gewesen, die werden in privater Hand sein. Ich bin der Meinung, wir sollten die kommunale Einrichtung und