Meine Damen und Herren, noch weiter zum Thema "Fortbildung". Das Thüringer Kultusministerium hat am 30. Juni 1998 bereits eine Richtlinie Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen außer Förderschulen in Thüringen in Kraft gesetzt, die diesen Schulen die Möglichkeit eröffnet, alle Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu fordern. Die Richtlinie weist auf die hohe Verantwortung von Lehrern und Erziehern bezüglich der Unterrichtsgestaltung und der inneren Differenzierung hin. Der Förderansatz setzt insbesondere auf Prävention sowie Maßnahmen zur Behebung bzw. Minderung von Lernschwierigkeiten. Dabei wird die Früherkennung von Lernschwierigkeiten und die Bedeutung des Anfangsunterrichts betont und auf folgende Lernschwierigkeiten ausdrücklich Bezug genommen: Erstens, Probleme beim Sprechen, Lesen und Schreiben; zweitens, Probleme beim Rechnen; drittens Probleme im Verhalten. Um den Lehrern Hilfestellung und Anregung zur Veränderung des Anfangsunterrichts zu geben und Möglichkeiten der Förderung aufzuzeigen, wurde in diesem Zusammenhang im Frühjahr 2000 eine verpflichtende Fortbildung durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien ausgewiesen. Lehrer, die in der Schuleingangsphase, also Klassenstufe 1 und 2 der Grundschule, unterrichten, müssen eine Qualifizierung hinsichtlich der Gestaltung des Anfangsunterrichts mit dem Schwerpunkt "Förderung" nachweisen. Die praktische Handlungskompetenz und Diagnosefähigkeit der Lehrer soll mit diesem Ansatz gezielt verstärkt werden.
Auch die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher steht auf dem Prüfstand. Bereits 1998 ist in Zusammenarbeit des Kultusministeriums und des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit ein Positionspapier "Anforderungsprofil für die Aus- und Fortbildung der Erzieher im Freistaat Thüringen" erarbeitet worden. Auf dieser Grundlage wurde mit guten Ergebnissen eine 2-jährige berufsbegleitende Fortbildung in Zusammenarbeit mit den Fachschulen für Sozialpädagogik für die Praxisanleiter bzw. Mentoren gestaltet. Schließlich wird die Möglichkeit geprüft, zukünftig Fortbildung für alle Erzieher an Fachschulen des Freistaats anzubieten und Angebote gemeinsamer Fortbildung für Kindergärtnerinnen und Grundschullehrerinnen und -lehrer zur Frage des Übergangs Kindertagesstätten Grundschule zu erarbeiten. Dazu bedarf es der inhaltlichen und organisatorischen Absprache mit den kommunalen und freien Trägern der Kindertageseinrichtungen, dem ThILLM und den Fachschulen für Sozialpädagogik. Eine entsprechende Konzeption wird zwischen den beteiligten Ressorts bis Dezember dieses Jahres erarbeitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, Bezug nehmend auf Punkt 5 des Antrags, mit einer kurzen Bemerkung zur finanziellen Ausstattung der Schulen schließen. Thüringen investiert in Bildung; sowohl im Bereich der allgemein bildenden, als auch der berufsbildenden
Dies drückt sich - Herr Abgeordneter Seela hat darauf hingewiesen, aber ich wiederhole es trotzdem noch einmal auch in der Schüler-Lehrer-Relation aus, die im Grundschulbereich 14,9 zu 1 beträgt und damit aus bildungspolitischer Sicht die bundesweit günstigste ist. Ich weiß, dass der Finanzminister aus seiner Sicht eine andere Haltung dazu hat. Hier sind gute Bedingungen geschaffen worden, um der hohen Bedeutung der grundlegenden Bildung und Erziehung im Primarbereich gerecht zu werden. Dem Ansinnen des vorliegenden Antrags wird also insofern Rechnung getragen, dass wir die Bildungsausgaben für unsere Grundschulen angemessen gestalten. Dass die Ausbildung an einer Regelschule oder einem Gymnasium in absoluten Zahlen pro Schüler mehr Geld kostet, muss wohl nur jemandem erklärt werden, der nach der eigenen Schulzeit nicht mehr in einer Schule war, um sich dort beispielsweise über die Aufwendungen zur Einrichtung eines Fachkabinetts in den Naturwissenschaften zu informieren. Bleibt fraglich, was der Antragsteller mit der mittlerweile in verschiedenen Zusammenhängen hinlänglich bekannten Formel "mehr Geld" eigentlich zu erreichen versucht. So empfehle ich abschließend noch einmal die Lektüre unseres Thüringer Reformpädagogen Fröbel, ich zitiere: "Dies: denkend tätig sein, dies: denkend tätig machen, ist der Quellpunkt aller produktiven Erziehung." Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, selbst Ihr Stöhnen hat gezeigt, dass der Antrag unheimlich wichtig ist.
Spätestens wenn man sich auf nur einen Punkt des Antrags beschränken würde, dann weiß man, dass man, wenn man nicht borniert parteipolitisch ein Bildungsproblem behandeln will, es an einen Ausschuss überweisen muss. Ich möchte auch sagen, welchen Punkt ich meine, und zwar den unter I.1., der lautet: "Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept von Zielen, Aufgaben und
Maßnahmen aufzustellen und dem Landtag vorzulegen, durch das die Leistungsfähigkeit der Kindertagesstätten zu entwicklungsmäßigen Vorbereitungen auf die Schuleingangsphase gestärkt sowie die Verbindung zwischen der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten und Grundschulen verbessert wird." Ich will Ihnen auch sagen, warum ich den zitiert habe. Herr Seela kritisierte den Antrag der SPD-Fraktion, er käme zu früh, man müsse erst alle Anhörungen im Bildungsausschuss anschauen.
Herr Krapp als Minister sagte, der Antrag kommt zu spät und hat dann eine Litanei durchdekliniert, die in tatsächlich positiven Ansätzen zur Weiterentwicklung des Bildungsauftrags im Kindertagesstättengesetz in der Landesregierung, sprich hauptsächlich durch das Engagement von Frau Michel, mit vielen freien Trägern im Kindertagesstättenbereich angeschoben wurde. Was denn nun? Will die CDU nicht darüber diskutieren,
weil die Landesregierung schon gehandelt hat, oder will sie warten, bis andere ihr sagen, was sie tun muss? Spätestens durch diesen Widerspruch ist es notwendig, dass man den Antrag an den Ausschuss überweist, damit Sie alle das wichtige Wort wieder aufnehmen können, nämlich, was Nachhilfe bedeutet. Wenn man es bis jetzt nicht geschafft hat, Wissen zu einem Problem zu erlangen,
Es gibt aber auch noch einen anderen Grund, warum ich schon fasziniert bin, wie selektiv immer mal auf ein Problem hingewiesen wird. Der Minister, obwohl er ja eigentlich sagte, der Antrag kam zu spät, hat dann gesagt, wir müssen noch warten, und zwar auf die Daten der Nachfolgeanalyse von PISA. In Bezug auf den Punkt I.1. ist es überhaupt nicht notwendig. Wäre Herr Emde da - er kann heute nicht hier sein -, dann hätte er Herrn Seela vielleicht gesagt, dass es eine Studie der AWO, eine Studie der GEW, eine Studie der Boeckler-Stiftung zum Bildungsauftrag in Kita-Einrichtungen gibt, die konkret die Bedingungen für die Umsetzung eines Bildungsauftrags im Kindertagesstättenbereich mit Empfehlung umfasst, und auf dieser baut nämlich auch die Studie,
die in der Arbeitsgruppe seit 1999 im Sozialministerium weiterentwickelt wird, auf. Man muss einfach nur beachten, man braucht nicht PISA, um zu wissen, wie die Situation in Kindertagesstätten ist. Ich möchte Ihnen noch einen Nachhilfeunterricht geben, vor allen Dingen denjenigen aus der CDU, die in der 1. Legislatur schon in diesem Landtag waren und die vielleicht an der Entwicklung des Kindertagesstättengesetzes mitgewirkt haben oder sich vielleicht daran erinnern können. Können Sie sich nicht erinnern, dass Sie aufgrund der berechtigten Kritik ideologisierter Bildung im Kindergarten in der DDR als ersten Schluss gesagt hatten, wir wollen keinen Bildungsauftrag? Können Sie sich an die Koalition von F.D.P. und CDU noch erinnern, wo tatsächlich dieses Phänomen zelebriert wurde? Wissen Sie, wie schwer es war, einen Bildungsauftrag in unser Kindertagesstättengesetz zu bekommen?
Wenn Sie es mir nicht glauben, dann nehmen Sie doch ganz einfach das schöne Video "Zehn Jahre Kindertagesstättengesetz in Thüringen" und lassen Sie es sich von Ihren Kolleginnen und Kollegen sagen, wie wir letztendlich nämlich einen Bildungsauftrag in den Kindertagesstätten haben, der natürlich verbesserungsfähig in der Umsetzung seiner Konzepte ist, aber der erst einmal fixiert und gut ist. Die Leitlinien, die Herr Minister Krapp angemeldet hat, dass sie im April dann auch veröffentlicht werden und anschließend den Eltern, Erziehern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, die sind doch nicht neu, da gab es doch schon Vorleistungen.
Nehmen Sie diese, lesen Sie diese und fragen Sie sich dann, wo kommen die Probleme her, dass es tatsächlich viele Diskussionen unter Kindergärtnerinnen gibt, sie fragen nämlich ständig, wie sollen wir den Bildungsauftrag umsetzen, wie sollen wir die Leitlinien umsetzen? Da möchte ich Sie erinnern, dass es auch Rahmenbedingungen für Aufträge geben muss, die man in der Kindertagesstätte erhält. Ich frage Sie: Wie wollen Sie Bildungsaufträge z.B. in der Förderung der Muttersprache, in der Förderung der individuellen Kreativität denn verbessern, wenn Sie gleichzeitig die Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten verschlechtert haben mit dem letzten Haushalt. Gruppen sind größer geworden, es ist tatsächlich so, dass sich die Kapazitäten und Bedingungen für das Personal nicht verbessert haben. Die Freistunden von Erzieherinnen zur Vorbereitung gerade von Bildungselementen sind reduziert worden. Sie haben theoretisch gute Postulate, wie der Bildungsauftrag umgesetzt werden soll und haben Arbeitsbedingungen, die diesen nicht entsprechen. An der Stelle müssen wir unser Kindertagesstättengesetz wieder verbessern und müssen die Mängel beseitigen, die Sie mit
Es ist richtig, es soll nicht um die formale vorschulische Ausbildung wie zu DDR-Zeiten gehen, es soll aber um soziale Kompetenzen in den Kindertagesstätten gehen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören dann eben auch Bedingungen, die es Eltern ermöglichen, ihre Kinder immer in den Kindergarten zu bringen.
Ich möchte Ihnen noch eine Auswirkung der Veränderung des Kindertagesstättengesetzes benennen, die Sie mit dem Haushalt letztendlich erst ermöglicht haben. In Weimar gibt es gegenwärtig Diskussionen um die Finanzierung der Kindertagesstättenplätze durch die Eltern. Sie hatten sich damals entschieden, es ist richtig, die Eltern zu beteiligen. Sie haben immer gesagt sozial verträglich.
Sozial verträglich ist auch heute noch richtig, da gebe ich Ihnen, Frau Vopel, unbedingt Recht. Wer soziale Kompetenz erlangen will, muss auch die Chance haben, an sozialer Kompetenz teilzunehmen. Aber, wie sieht das Phänomen in Weimar aus? Worüber wird nachgedacht?
Ob ich eine Regelöffnungszeit von sechs Stunden einführe, die Elternbeiträge für diese sechs Stunden sozial verträglich staffle und jede weitere Anwesenheitsstunde in einer Kindertagesstätte soll dann mit einem erhöhten Satz durch Eltern ohne soziale Staffelung finanziert werden, das sind die Auswirkungen, die Sie mit dem Gesetz erst ermöglicht haben und die genau kontraproduktiv wirken zu dem, was Sie heute - Herr Seela, wir sind schon lange so weit, warten wir die Anhörung ab, Herr Krapp, wir sind schon viel weiter -, aber diese Aspekte beachten Sie eben nicht. Sie beachten es vom Papier aus und nicht von der Realität, wie es in den Kindertagesstätten und in den Kommunen an dieser Stelle aussieht.
Ich möchte Ihnen noch ein Problem benennen, warum man nicht auf die Nachfolgeergebnisse von PISA warten muss, um über diesen Antrag in Punkt I.1, zu dem ich spreche, im zuständigen Ausschuss zu diskutieren, das wäre der Kinderund Jugendbericht der Bundesregierung. Dieser Kinderund Jugendbericht ist nicht ohne die Länder erarbeitet worden. Im Kinder- und Jugendbericht ist eindeutig formuliert, und hier möchte ich zitieren, Frau Präsidentin, was nämlich den § 2 unseres Kita-Gesetzes unterstützen würde und wo Sie längst aufwachen müssten und den Antrag dann auch wirklich in einen Ausschuss schicken, ihn diskutieren und überlegen, ob unser Kindertagesstättengesetz diesen Anforderungen in den Rahmenbedingungen, sage ich wieder, tatsächlich entspricht. Ich zitiere aus dem Kinder- und Ju
gendbericht der Bundesregierung: "Kindertageseinrichtungen dienen nicht nur der Betreuung der Kinder, sondern sind ein eigenständiger zentraler Bereich der Erziehung und Bildung. Der Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots an Kindertageseinrichtungen im Westen und der Erhalt der entsprechenden Strukturen in den östlichen Bundesländern ist Ausdruck der Anerkennung einer öffentlichen Verantwortung für die Kinder und ihre Familien, und zwar in dem Sinne, dass die Politik nicht mehr von einer gleichsam naturwüchsigen voraussetzungslosen Erziehung der Kinder in der Familie ausgehen kann, sondern dass sie die Voraussetzungen für die familiäre Erziehung durch Förderung und Unterstützung erst schaffen muss. Die Bereitstellung eines entsprechenden Angebots geht deshalb weit über die Aufgabe der Gewährung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen hinaus."
Warum habe ich das zitiert? Weil das nämlich den Sinn auch unseres § 2 im Kindertagesstättengesetz ausmachen würde, nur leider sind die Rahmenbedingungen, die Sie verschlechtert haben, genau dem widerstrebend. Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, grundsätzlich möchte ich diesen Antrag der SPD ja nicht verdammen, aber darüber wundern darf man sich schon.
Alles hat seine Zeit, nur die SPD will im Schweinsgalopp das Problem der pädagogischen Leistungsfähigkeit von Kindertagesstätten und Grundschulen lösen. Mir kommt es so vor, als ob sie aus dem Tiefschlaf aufgeschreckt worden wären und sofort ihre geistigen Ergüsse über die Menschheit bringen müssen.
Meine Damen und Herren, der Antrag der SPD wird mit der Notwendigkeit einer grundlegenden Analyse und von Veränderungen der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten und an Grundschulen begründet. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Steigerung der pädagogischen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Vielleicht soll das ja auch Gesamtrezept oder nach der Schreibweise alter Kochbücher, man nehme, so man hat, oder glauben Sie ernsthaft, ein solches Thema kann als Drei-Monats-Aktion bearbeitet werden. Fragen nach der Qualität in Kindergärten werden seit Anfang der 90er-Jahre europaweit in Forschung und Fachpolitik verstärkt thematisiert.
Dabei geht es um Qualitätsstandards, die zu bestimmen, zu sichern und weiterzuentwickeln sind, insbesondere im Hinblick auf Bildung. Wir haben 1991 den eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Elementarbereich als Aufgabe des Kindergartens im Kindertageseinrichtungsgesetz festgeschrieben. Bildung ist aus Thüringer Kindergärten nicht wegzudenken. Bildung im Elementarbereich bedeutet, dem Kind zur größtmöglichen Selbstverständlichkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lernfreude anzuregen und zu stärken, die Kreativität des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern, die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln. Das zu erreichen heißt Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Schuleingangsphase. Und nun zeige ich Ihnen, wie man das auch machen kann. Ich habe für jeden Abgeordneten, ich habe zwar nur 50, aber mehr sind im Moment nicht da, ein Video mitgebracht, ein Film der Sie in den Alltag eines Kindergartens entführt. Frau Präsidentin, gestatten Sie, dass ich diese Videos verteile? Ich bekomme natürlich Hilfe von den Damen hinten. Dies ist das Video. Dieser Film "Bunte Wege - Lernkultur im Rahmen Kindergarten" entstand im Jahr 1999 im Rahmen eines landesweiten Modellprojekts, dass durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit begleitet und gefördert wird.
Sie meinen die zehn Jahre, das ist was anderes. Da erleben Sie darin Kinder im Kindergarten am Tag unbeschwert, fröhlich, aufmerksam und vor allem aktiv. Da erleben Sie frühkindliche Bildung, die völlig anders ist als schulisch lernen, Bildung im Elementarbereich. Vor allen Dingen hören Sie in diesem Video auch einen Lehrsatz im Film, der da aussagt - Staunen ist der Anfang aller Weisheit.
Meine Damen und Herren der SPD, staunen Sie ruhig, was es schon gab, bevor Sie aufgewacht waren. Dies ist mein Beitrag zur Steigerung der pädagogischen Leistungsfähigkeit. Ich danke Ihnen.