Protocol of the Session on December 14, 2001

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, schade, ich hatte eigentlich bisher gedacht, dass wir die überfraktionelle Einigkeit im hohen Haus auch bei diesem Tagesordnungspunkt noch fortsetzen könnten, aber wenn die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen möchte, wird uns das nicht ganz gelingen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass die CDU-Fraktion unseren Änderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt zugelassen hat, und ich möchte das auch gleich nutzen, um die gewagte Hoffnung zu äußern, dass man uns wenigstens in Teilen dann auch zustimmen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag "Siedlungsabfallwirtschaft in Thüringen" beschäftigt sich mit brennenden Themen. Er sollte sich jedoch im Umkehrschluss nicht allzu sehr an der thermischen Abfallbehandlung festmachen. Zum 01.06.2005, der immer näher rückt, sind wichtige Entscheidungen im Abfallbereich notwendig. Einige davon sind noch nicht getroffen worden. Wir sollten deshalb diesen Tagesordnungspunkt heute auch noch einmal nutzen, weil wir die Möglichkeit haben, bisher noch inaktiven öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ich möchte an den Landkreis Gotha, den Landkreis Weimarer Land oder die Stadt Weimar erinnern - hier noch einmal Druck zu machen, dass der Anschluss an die anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Thüringen nicht verpasst wird.

(Beifall bei der PDS)

Denn, meine Damen und Herren, wenn dort weiter getrödelt wird, dann muss der Abfall aus diesen Kreisen

im Jahr 2005 auf einem Markt untergebracht werden, von dem wir noch nicht wissen, wie er sich entwickeln wird. Wir wissen ja aus der Marktwirtschaft, dass Angebot und Nachfrage den Preis regeln. Wenn nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, dann wird der Preis in die Höhe gehen. Die CDU fordert die Landesregierung auf, vorzulegen wie es in den Nachbarländern aussieht. Ich habe in Anbetracht der Verhandlungen in Südthüringen schon mal mit einigen Betreibern von Müllverbrennungsanlagen im angrenzenden bayerischen und hessischen Raum telefoniert und ich kann Ihnen sagen, die werden 2005 ausgelastet sein. Da wird es nicht allzu viel geben, was in Frage kommt, wenn wir auch noch den Transport mit ins Auge fassen. Lange Transportwege lehnen wir ja aus ökologischen Gründen ab. Ich denke, da sind wir uns im hohen Hause einig, so dass da nicht mehr allzu viel infrage kommt. Gut, Sachsen-Anhalt baut noch eine Anlage, wenn ich richtig informiert bin, über 300.000 Tonnen, aber auch das wird nicht für alle Thüringer Kreise infrage kommen, ihren Abfall dorthin zu bringen.

Ich möchte noch auf einen anderen Punkt in dem Zusammenhang eingehen. Ich freue mich natürlich sehr, wenn ein Verband eine Anlage hier in Thüringen schafft, denn wir sind eine strukturschwache Region und da muss man eindeutig sagen, dass es uns schon auch darum gehen sollte, die Wertschöpfung in Thüringen zu behalten und dass es uns auch darum gehen sollte, Arbeitsplätze hier im Land zu schaffen. Wenn wir den Abfall an andere Bundesländer abgeben, verschenken wir uns einen Teil der Einflussmöglichkeiten, was mit dem Abfall wird.

Nun ein paar Worte zum CDU-Antrag: Meine Damen und Herren, mir ist an diesem Antrag eigentlich sehr wertvoll, dass die CDU unter Punkt 1 so eindeutig ein Bekenntnis abgibt, dass die Abfallwirtschaft ein Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Dass man diesem Antrag im Weiteren entnehmen kann, dass es eine Bereitschaft zur Unterstützung der Unternehmen für die notwendigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen gibt. Hier scheint es ein bisschen eine Kontroverse zu geben zu Frau Dr. Klaus, aber ich habe z.B. an der Veranstaltung des ZAST des Abfallzweckverbands Südwestthüringen teilgenommen, wo über diese Frage noch einmal deutlich geredet und gefordert wurde, dass sich das Land auch zu dieser Daseinsvorsorge bekennen muss und dass eine dort genannte bisher geplante 20-prozentige Förderung einer Anlage, die es eventuell geben könnte, nicht genügen würde. Es wurde dort gesagt, dass die Verbände etwa 40 Prozent für notwendig erachten würden und dass man von einem Investitionsvolumen im Freistaat ausgeht, das ca. 500 Mio. DM beträgt. Das ist kein Pappenstiel. Ich denke schon, dass es hier notwendig ist, sich rechtzeitig darüber zu unterhalten, wie wir diese Unternehmen unterstützen können und wenn es wirklich eine solche Größenordnung gibt, die notwendig ist, um die Verbände zu unterstützen, dann müssen wir uns natürlich auch langfristig Gedanken machen, wo wir dieses Geld bei der angespannten Haushaltslage hernehmen.

Meine Damen und Herren, noch ein weiterer wichtiger Punkt im CDU-Antrag - die Unterstützung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger bei der Deponierekultivierung. Wir sehen hier nicht den Bedarf für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wir sehen hier aber den Bedarf hauptsächlich für diese, die Deponien sehr frühzeitig schließen mussten und deshalb nicht ausreichend Rücklagen bilden konnten. Auf der anderen Seite sehen wir dort einen Bedarf, wo öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Rückstellungen für die Rekultivierung von Deponien wieder auflösen mussten. Das Beispiel Weimarer Land, an das wir uns vielleicht alle noch erinnern können aus der Mündlichen Anfrage der Kollegin Sedlacik, ist eines, das ich in diesem Zusammenhang als sehr problematisch empfinde.

Noch ein anderes Thema, ein Teil des CDU-Antrags, darauf ist Frau Dr. Klaus schon eingegangen, hat sich bereits zum großen Teil erledigt - die Frage der Abgrenzung von Verwertung, Beseitigung und Verhinderung der Billigentsorgung durch die Gewerbeabfallverordnung. Ich finde es übrigens sehr interessant, dass der CDU-Antrag das Datum des Tages trägt, an dem auch diese Gewerbeabfallverordnung ins Kabinett eingebracht wurde. Vielleicht wussten sie das zum damaligen Zeitpunkt noch nicht, dass es diese Gewerbeabfallverordnung gibt.

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss noch auf unseren Änderungsantrag eingehen. Ich hatte schon gesagt, wir freuen uns, dass die CDU diesen Antrag zugelassen hat. Dieser Antrag unterteilt sich in drei Punkte und ich möchte darum bitten, dass diese drei Punkte im Nachhinein auch einzeln abgestimmt werden.

Zum Punkt 1: Der bezieht sich auf den Punkt 1 des Antrags der Fraktion der CDU und führt eigentlich eine rechtliche Klarstellung durch. Beim zweiten Anstrich im letzten Satz ist zu lesen in Bezug auf die mechanischbiologischen Anlagen, dass dabei die heizwertreichen Anteile stets thermisch zu behandeln wären. Meine Damen und Herren, das steht im Widerspruch zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hier steht unter Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft in § 4 Abs. 1: Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. Dann, darauf kommt es hier an, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung). Das heißt also, wir können uns hier nicht um den Aspekt der stofflichen Verwertung drücken. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sieht vor, dass das näher in einer Ablagerungsverordnung geregelt wird, auf die sie sich in diesem Punkt beziehen. Wir haben deshalb die Formulierung aus der Ablagerungsverordnung hier als Ersatz hineingebracht für Ihre letzten zwei Sätze und ich hoffe, dass Sie damit auch mitgehen können. Das macht die Sache rechtlich korrekt.

(Beifall bei der PDS)

Zum zweiten Teil Ihres Antrags: Sie werden sich wundern, das ist vielleicht eine etwas verklausulierte Wahl für Ihren Halbsatz, die Landesregierung wird gebeten, im I. Quartal 2002 die entsprechenden Handlungen durchzuführen. Wir meinen, dass das I. Quartal 2002 sicherlich nicht geeignet ist, über den Antrag der Fraktion der CDU in dieser Intention, wie ich ihn sehe, zu reden. Denn gerade wenn es darum gehen soll, die Verbände bei der Wahrnehmung der Daseinsvorsorge zu unterstützen, müssen wir natürlich sehen, welchen Bedarf es wirklich gibt. Dieser Bedarf wird erst deutlich, wenn die Ausschreibungen abgeschlossen sind, wenn die Vergabe erfolgt ist. Dann haben wir konkret die Daten aus den Verbänden und können darauf auch konkret eingehen. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag vor, dass in dem Quartal 2002, in dem die Ausschreibungsverfahren und die Auftragsvergabe in den Abfallzweckverbänden beendet sind, die diese bereits im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht haben. Warum nur in den Verbänden, die bereits im Staatsanzeiger veröffentlicht haben? Ich bin vorhin schon auf die Situation in Gotha, Weimarer Land und Weimar eingegangen. Wenn wir warten wollen, bis die irgendwann eine Ausschreibung veröffentlichen, dann können wir wahrscheinlich warten, bis wir schwarz werden.

Zum Punkt 3, dazu muss ich gleich etwas sagen: Wir haben eine neue Nummer 2 eingefügt. Ich bin gefragt worden, ob wir damit eventuell die Nummer 2 aus dem CDUAntrag ersetzen wollten. Das ist natürlich nicht der Fall. Da hätten wir nicht "einfügen" geschrieben. Meine Damen und Herren, das ist jetzt ein inhaltlicher Punkt, der von Wissenschaftlern, aber auch von Verbänden auf der Freiberger Abfallkonferenz angesprochen wurde. Hier geht es darum, dass der organische Anteil aus der heizwertreichen Fraktion als Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung definiert wird. Wir können mit dieser Forderung die Möglichkeit schaffen, dass in Zukunft bei der Energieerzeugung aus der heizwertreichen Fraktion eine Einspeisevergütung nach dem erneuerbaren Energiengesetz erfolgt. Das bedeutet für uns, dass wir wesentlich dazu beitragen können, dass die Gebühren nicht über das Maß hinaus steigen, weil wir damit höhere Einnahmen für die Verbände bei der Abfallverwertung haben.

Meine Damen und Herren, ich denke, das sollten wir nicht aus der Hand geben. Wir haben damit die Möglichkeit, selbst wenn wir wegen knapper Landeskassen nicht allzu viel fördern können beim Bau von Anlagen, dass wir dann aber trotzdem noch niedrigere Gebühren durch diese Möglichkeit der Nutzung des erneuerbaren Energiengesetzes haben.

Meine Damen und Herren, es hat noch einen anderen Vorteil. Es bringt den Vorteil mit sich, dass wir den Verbänden jetzt schon klar machen, dass sie sich genau überlegen sollten, in welche Technologie sie investieren, nämlich in eine Technologie, die so energieeffizient wie möglich ist. Diese Technologie hat meistens den Vorteil, dass sich dort auch noch andere Energieträger mit einbringen können

zur Erzeugung von Energie, und das sollten wir im Hinterkopf behalten unter der Maßgabe, dass uns vielleicht irgendwann einmal der Abfall ausgehen sollte oder dass die Abfallmengenprognosen nicht in dem Maße eintreten, wie wir sie bisher vermutet haben. Dann können wir nämlich z.B., wenn wir eine Vergasungsanlage irgendwo errichten neben einem Stadtwerk und dann das Heizgas entsprechend in das Stadtwerk einspeisen können, in diesem Fall Biomasse, mit in die Vergasungsanlage hineingeben und haben damit die Chance, dass wir Abfall, der nicht vorhanden ist, dort substituieren, und dass wir damit natürlich auch die Möglichkeiten des EEG mit nutzen können. Aus der Sicht bitte ich, für diese drei Punkte unseres Änderungsantrags um Zustimmung im hohen Haus und ich hoffe, dass Sie uns dann auch gegeben wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke. Ich wollte nur sagen, ich hatte die zwischenzeitliche Wortmeldung von Herrn Sonntag nicht übersehen, nur die Konzentration auf die Abstimmungswünsche hat mich dazu veranlasst, das nicht zu unterbrechen. Aber es hat sich erledigt, ja?

(Zuruf Abg. Sonntag, CDU: Ich rede dann selber.)

Er redet dann selber. Gut, aber vorher redet zunächst der Abgeordnete Schugens, CDU-Fraktion. Ein energiesparender Beitrag.

Das ist richtig, das Licht geht aus, das hat seinen Grund, wie Herr Kummer sagt, wir wollen Energie sparen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU hat den Antrag dem hohen Hause vorgelegt, wie Sie feststellen, aus drei Gründen. Erstens möchten wir als Landtag feststellen, dass die bisherige Politik im Abfallbereich in Thüringen erfolgreich war. Das begründen wir auch mit diesen zwei Punkten, auf die ich gern noch einmal eingehen will. Zweitens meinen wir schon, dass die Landesregierung berichten soll und das auch möglichst frühzeitig und regelmäßig, was bisher auch gemacht wurde. Und drittens meinen wir, dass die Landesregierung wie bis dato auf den Minister, der das praktiziert hat, Einfluss auf die Bundespolitik nehmen soll, die natürlich durchschlägt auf die Kommunalpolitik und auch die kommunalen Körperschaften, die hier veranwortlich sind, wie bereits festgestellt wurde.

Meine Damen und Herren, die Abfallwirtschaftsverbände sind auf dem Weg der Zusammenschlüsse ihre Aufgabe, ihre gesetzliche Pflichtaufgabe zu erledigen im Sinne der Aufgabenträger, der kreisfreien Städte und der Landkreise. Es gibt aber auch in Thüringen an manchen Stellen noch

Probleme, effiziente Strukturen und optimale Zusammenschlüsse zu organisieren, wie Sie wissen, und sie sind zum Teil angesprochen worden. Deshalb meinen wir, dieser Punkt ist unbedingt erwähnenswert und notwendig. Wir möchten aber auch feststellen, und ich denke, das kann der Landtag insgesamt, dass wir in Thüringen erfolgreich waren, denn wir werden ab 2005 noch 12 Deponien haben, die TASIgerecht sind, und wir haben mit unserem Deponie-Förderprogramm bis dato in einer Größenordnung von über 160 Mio. gefördert und damit den Zweckverbänden die Chance gegeben, ihre Deponien auf die Situation des Umweltrechtes und das Jahr 2000 auszurichten. Ich erinnere auch an die Planungssicherheit, die wir vom Land so weit geschaffen haben, wie das möglich ist. Wie Sie wissen, ist im letzten Jahr der Thüringer Landesabfallwirtschaftsplan angenommen worden, wo die kommunalen Körperschaften einerseits ihren Willen eingebracht haben und zum anderen auch die Landesregierung und dieses hohe Haus seine Rahmenbedingungen gesetzt hat. Die Pflichtaufgabe, die Daseinsvorsorge, die die kommunalen Körperschaften übernehmen, ist hier ökologisch und ökonomisch abgestimmt integriert, wenn dieses Konzept gemeinsam so umgesetzt wird. Dazu haben die Körperschaften in der Regel ein Abfallwirtschaftskonzept geschrieben, um dieses Ziel bis 2005 und darüber hinaus auch erfolgreich realisieren zu können. Wir meinen aber, dass die Ablagerungsverordnung und die Gewerbeverordnung sowie die Verordnung über gewerbliche Abfälle noch nicht ausreichend ist. Das wissen wir genau von den Kommunen, die uns ständig anhalten, die öffentlichen Körperschaften fordern, dass dieser Begriff Daseinsvorsorge und die Pflichtaufgabe fester geschrieben werden, denn wir wissen, dass die EU eine Liberalisierung in weiteren Größenordnungen will und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dies auch bisher gewirkt hat. Es hat ja so gewirkt, dass wir in Thüringen über 80 Prozent der Stoffe, die als Hausmüll oder gewerbliche Abfälle anfallen, als Abfälle auftreten, in den Stoffkreislauf zurückführen und eigentlich einen kleinen Rest, der weniger als 20 Prozent der Abfälle ausmacht, zurzeit zur Beseitigung bringen. Diese Zahl ist vorhin schon genannt worden. Richtig ist auch, dass der Minister in der Tagung des Landkreistags darauf hingewiesen hat, wenn die Körperschaften in die Ausschreibung gehen und sich die Leistungen oder Anlagen einkaufen, ihre Prognosezahlen nehmen und dazu vorsorglich mindestens 10 Prozent einkalkulieren für das, was aus dem gewerblichen Bereich noch kommen könnte. Wir haben im zweiten Punkt bewusst gebeten, dass die Landesregierung im I. Quartal des Jahres 2002 berichtet und, Herr Kummer, ich denke, wir sollten auch dabei bleiben, weil wir meinen, dass das Parlament einen Überblick haben muss, wie sich diese Abfallwirtschaft entwickelt und welche Maßnahmen wir daraus ableiten müssen, u.a. vielleicht auch haushaltswirksame Maßnahmen. Sie wissen genau, dass die Haushaltsdiskussion für den nächsten Doppelhaushalt im Frühjahr bis Mitte des Jahres 2002 laufen wird. Deshalb finde ich das schon notwendig, dass wir einen ersten Überblick haben. Sicherlich gebe ich Ihnen recht, dass ein weiterer

Überblick mit Beendigung der Ausschreibung vorliegt, der dann wiederum zur Beachtung steht. Was die Übersicht über die Verhältnisse in den Nachbarländern betrifft, meinen wir, das ist der Punkt II. 2, dass uns dies schon zur Kenntnis gegeben werden sollte, zum Teil haben das die Zweckverbände eigenständig durchgeführt, aber die Wechselwirkungen mit unseren Nachbarräumen sind nicht uninteressant. Einerseits von den Kosten her, was die Entsorgung betrifft, zum anderen von dem Einfluss, welche Abfälle eventuell zu uns strömen oder im Kooperationsverhältnis über die Landesgrenze gehen könnten. Wir wissen noch nicht, wie die Ausschreibung wirkt, denn eine Reihe der Körperschaften haben sich mit der Dienstleistungsausschreibung auf den Weg gemacht und werden die Dienstleistung annehmen, die wird vermutlich nicht immer in Thüringen stattfinden, was ich übrigens bedauere. Ein Zweckverband hat sich klar auf eine Anlage orientiert. Ich denke, das ist das Vernünftigere, weil die Wertschöpfung dann in Thüringen stattfindet, aber das entscheiden die Entsorgungsträger. Zu der strategischen Position der Bundesregierung, das ist der dritte Punkt, meinen wir schon, dass das Versprechen, was eigentlich Herr Trittin und die Bundesregierung gegeben haben, dass man eine Regelung bringen will im Kreislaufwirtschaftsgesetz, also in der Novelle, zur Abgrenzung der Abfälle zur Verwertung und Beseitigung, noch ansteht und eine Hilfe wäre für unsere kommunalen Körperschaften, ihre Planungs- und Investitionssicherheit zu vertiefen.

Der dritte Punkt, der Landtag bittet die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung entsprechende Rechtssicherheit schafft, möchte ich noch einmal betonen, hat natürlich auch mit der jetzigen Ausschreibung zu tun. Wir haben einen zweiten Punkt, das ist die Deponierekultivierung, den wir unterstützen müssen. Herr Kummer, es ist richtig, wir haben auf der einen Seite viel geleistet in Thüringen, wir haben eine hohe Sicherheit, wir haben sichere Deponien vorrätig, aber wir haben auch noch an einigen Stellen Probleme für die Nachsorge und Rekultivierung, einerseits durch die fehlenden Rücklagen, zum anderen vermutlich auch durch erhöhte Aufwendungen. Hier sollte sich das Land mit seinen Rahmenbedingungen darauf einstellen und unterstützend wirken, dies im Zusammenhang mit dem Zeitraum 2005 und wir meinen, dass die Landesregierung hierzu auch eine Aussage treffen sollte. Was die kommunalen Aufgabenträger betrifft, meinen wir schon, dass die kommunalen Aufgabenträger noch Spielräume haben, um effizienter zu sein. Da gibt es zwei Problemkreise, die ich sehe, das ist einerseits das Einsammeln und das Transportieren. Wer sich die Abfallbilanz des letzten Jahres angesehen hat, der kann bei den einzelnen Körperschaften dort die Entwicklung der Kosten sehen. Der zweite Bereich ist der der Verwaltung, der bei größeren Strukturen, bei Strukturen, die in optimale Zweckverbandsstrukturen münden, auch zu Einsparungen kommen könnte. Dies, meinen wir, sollte von der Landesregierung weiter unterstützt werden. Die erste Studie zu den Einsparpotenzialen sollte in ihrem Ergebnis von den kommunalen Körperschaften umgesetzt

werden und es sollte gegebenenfalls Unterstützung gegeben werden, solch eine weitere Untersuchung durch die kommunalen Körperschaften zu unterstützen.

Wir meinen schon, Frau Dr. Klaus, dass die Vorlage von dem Landtag angenommen werden sollte. Deshalb stelle ich auch den Antrag, dass der Landtag die Vorlage in der Drucksache 3/1972 in seinen drei Teilen beschließen sollte. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Es hat sich der Abgeordnete Sonntag zu Wort gemeldet. Die Wortmeldung steht noch? Dann sind Sie jetzt der Nächste.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben es gehört, die SPD ist der Meinung, unseren Antrag komplett ablehnen zu müssen. Ich hatte den Eindruck, als ich die Ausführungen von Kollegen Schugens und Kollegen Kummer danach zur Kenntnis nehmen konnte und meine Erfahrungen dazu in Gedanken mit einfließen ließ, dass Frau Dr. Klaus diese Rede sicherlich in ein bis zwei Jahren halten sollte. Aber momentan ist sie meiner Meinung nach der Situation, die wir jetzt haben, nicht angemessen.

Zu Ihnen, Herr Kummer, ich ziehe das gleich mal vor, wenn Sie sich richtigerweise dafür einsetzen in Ihrem dritten Punkt, in dieser neuen Nummer 2, die heizwertreiche Fraktion als Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung entsprechend auch vergüten zu lassen, was übrigens - da wird der Minister vielleicht noch was dazu sagen - bereits jetzt schon möglich ist, wenn diese Biomasse den Vorgaben der Biomasseverordnung entspricht, ist das jetzt schon möglich, so dass also dieser Antrag an sich von der Gegenwart bereits überholt ist. Wenn Sie aber darauf abheben, Herr Kummer, was richtig ist, was stört Sie dann, wenn wir in unserem Antrag unter Punkt I "thermisch behandeln" schreiben? Wie Sie ja dann auch noch richtigerweise feststellen, bei einer Vergasung ist genau diese Einspeisevergütung über das dann entstehende Gas ja möglich. Da wird das Gas zwar - da haben Sie wieder Recht verbrannt, aber zunächst einmal wird es thermisch, durch die Vergasung nämlich, erzeugt und das ist auch eine anerkannte rohstoffliche Nutzung. Genau das, Herr Kummer, hatten wir ja in unserem ersten Punkt beabsichtigt offen zu lassen. Sonst hätten wir ja reinschreiben können, "ist energetisch zu nutzen". Da wären wir eindeutig gewesen, da hätten wir uns wieder als Pyromanen beschimpfen lassen müssen. Wir wollten klarstellen - und das haben wir, denke ich, mit diesem Antrag getan -, die thermische Behandlung, weil - da sage ich Ihnen sicherlich nichts Neues, ich erkläre es mal für alle -, wenn Sie die Vorgaben, die bei der Ablagerung ab 2005 einzuhalten sind, auch tatsäch

lich einhalten wollen, da müssen Sie die, Sie sagen heizwertreiche Fraktion, ich sage mal ganz allgemein, das Brennbare aus dem Abzulagernden rausnehmen, so dass dann nur noch Asche übrig bleibt oder zumindest eben ein Stoff ohne Kohlenstoffschwefelgehalt, also nicht brennbar. Da ist natürlich dann, wenn wir mal Sophismus betreiben, eine finanzierbare Lösung - es gibt sicherlich noch andere, aber die sind dann sicherlich auch nicht finanzierbar oder zumindest sehr teuer - die thermische Behandlung.

Gut. Herr Abgeordneter Sonntag, Sie sehen den Abgeordneten Schugens. Darf der Sie etwas fragen?

Bitte, wenn ich es beantworten kann, Herr Kollege.

Na sicher. Herr Sonntag, ich möchte Sie jetzt fragen; nach Ihren Ausführungen: Ist es richtig, wenn ich feststelle, dass diese Punkte 1 und der Punkt 3 in dem Vorschlag des Änderungsantrags der PDS eigentlich gesetzlich geregelt sind und nicht noch aufgenommen werden müssten?

(Beifall Abg. Bergemann, CDU)

Herr Kollege, Sie nehmen mir das Wort aus dem Mund, ich wollte gerade noch darauf zurückkommen, warum ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Änderungsantrag der PDS im Punkt 3 für - ich sage es mal - überflüssig halte, weil er erledigt ist. Im Punkt 1, ich persönlich würde sagen, Herr Kummer, vielleicht falsch verstanden. Ich würde dem Änderungsantrag in dem Falle nicht folgen, aber in Gottes Namen, wir können uns da auch enthalten. Er ist nicht schädlich, er bringt uns aber auch nicht zu mehr Klarheit. Es ist ausreichend von uns geregelt. Was den Punkt 2 betrifft, Herr Kummer, hat Herr Schugens schon ausgeführt, es hindert uns doch niemand daran, nach dem I. Quartal - und es ist wichtig, dass bereits im I. Quartal ein Bericht erfolgt - noch mal nachzufragen, wie es denn dann weitergegangen ist, so dass, meine Damen, meine Herren, ich Sie bitte, dem Antrag der CDU-Fraktion zu folgen. Die Gründe sind genannt. Was den Antrag der PDSFraktion betrifft: Im Punkt 1 können wir uns der Stimme enthalten, die Punkte 2 und 3 sind aber meiner Ansicht nach erledigt.

Meine Damen, meine Herren, vielleicht noch ein letzter Satz, Herr Kummer, weil Sie...

Sie wollen auch etwas fragen?

(Zuruf Abg. Kummer, PDS: Nein, ich möchte dann noch zwei Sätze dazu sagen.)

Dann noch reden, das kann man durchaus mit Handzeichen machen, ja.

Herr Kummer, weil Sie die Situation außerhalb unserer Landesgrenzen angesprochen haben. In Sachsen-Anhalt konkret ist mehr als eine Anlage geplant. Mir sind zwei bekannt. Es soll aber im Moment noch sechs weitere Anträge geben, so dass die Entwicklung außerhalb Thüringens mindestens genauso spannend sein wird, wie in der nächsten Zeit in Thüringen selber.

So, jetzt der Abgeordnete Kummer, bitte, PDS-Fraktion.

Herr Sonntag, nach diesen Ausführungen möchte ich doch noch mal ganz kurz was zu unserem Änderungsantrag sagen.

Zum Punkt 1: Sie schreiben hier, ich möchte es noch mal richtig vorlesen: "Diese Vorbehandlung soll durch thermische Verfahren oder in Kombination mit mechanischbiologischen Anlagen erfolgen. Dabei sind die heizwertreichen Anteile stets thermisch zu behandeln." Herr Sonntag, nehmen Sie mir es nicht übel, wenn ich das so deutlich sage, in der Ablagerungsverordnung, auf die Sie sich am Anfang dieses Punktes beziehen, steht es eben anders drin. Da steht es so drin, wie wir es formuliert haben: "Wenn im Rahmen der mechanisch-biologischen Behandlung heizwertreiche Abfälle zur Verwertung oder thermischen Behandlung sowie sonstige verwertbare oder schadstoffhaltige Fraktionen abgetrennt wurden, sind diese Restabfälle dann ablagerungsfähig." Da müssen wir uns schon an diese Formulierung halten. Es geht hier um die Abtrennung von Schadstoffen, die ich nicht einfach thermisch behandeln kann

(Beifall bei der PDS)

und es geht auch um eine stoffliche Verwertung, dass wir zumindest die Möglichkeit zulassen können. Herr Sonntag, ich kann Ihnen nur eins sagen, wir haben die Entwicklung in der letzten Zeit verfolgen können. Es hätte sich keiner träumen lassen, dass es mal in meiner Nachbarstadt Eisfeld z.B. eine Anlage geben kann, die 80.000 t Polyethylenfolien im Jahr wieder zu einem Rohstoff für Polyethylenfolien umwandelt. Sollte das irgendwann mal ökonomisch so lukrativ sein, dass ich aus der heizwertreichen Fraktion deshalb die Polyethylenfolien wieder raushole, und sollte das sich energetisch irgendwo rechnen,

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Da bringt sie doch keiner rein.)