Gestattet Sie nicht. Jetzt hat mir der Minister zugerufen, er hat noch zwei Bemerkungen. Bitte, Herr Minister.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, keine Sorge, ich muss nur zwei Klarstellungen machen. Die eine Klarstellung betrifft die Sozialhilfe, die nach Frau Thierbachs Ansicht dann bei den Kommunen steckenbleibt. Dieses stimmt nicht, sondern die kommt zum Land zurück. Ich will es ja nur klarstellen. Sie wissen es wieder einmal, aber verbreiten das Falsche hier. Das ist das Erste.
Zum Zweiten: Frau Pelke, zu Ihrem, was die Ausbildung angeht für das zweite und dritte Ausbildungsjahr; gerade dort haben wir das rechtlich abprüfen lassen, es gibt kein Recht der Ausbildenden, Ausbildungsverträge zu kündigen. Wir haben uns gerade um dieses zweite und dritte Ausbildungsjahr gekümmert. Problem wäre lediglich das erste Ausbildungsjahr, wo im ersten halben Jahr nach Beginn der Ausbildung noch ohne Grund gekündigt werden kann. Beim zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist diese Kündigung, für die Sie sich ja besonders einsetzen wollen, nicht möglich.
Vielen Dank, nachdem Frau Pelke das nicht konnte oder wollte. Herr Minister, das Stichwort "Qualität" ist gefallen. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Arbeitsminister Riester Green-Cards ausgeben will, um Pflegediensten zu ermöglichen, dass Tschechinnen, Polinnen, Leute aus Südostasien oder sonstwo in unseren Pflegeheimen arbeiten in Bezug auf die Qualität?
Ich möchte eine einheitliche Qualität, was die Pflege in Deutschland angeht, erreichen. Wir haben, wie Frau Arenhövel auch ausgeführt hat, ja in unserem Altenpflegegesetz Altenpflegehelfer, diese Möglichkeit auch drin. Aber zum Altenpfleger das ist eine klare Definition, und das ist ja das Hervorragende an unserem Gesetz, dass es nicht nur etwas über die Vergütung sagt und die Ausbildungslänge, sondern über die Ausbildungsqualität.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2058. Frau
Nitzpon, ich nehme an, Sie wollen namentliche Abstimmung beantragen, die Frau Thierbach signalisiert hat. Ist das so?
Nachdem auch die Schriftführer ihre Stimme abgeben konnten, nehme ich an, hatte jeder die Gelegenheit und ich schließe den Wahlgang. Es kann gezählt werden.
Ich kann das Ergebnis der namentlichen Abstimmung verkünden. Zum Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2058 wurden 76 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 30 gestimmt, mit Nein haben 46 gestimmt, es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage 1). Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Drucksache 3/2029. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit. Die Gegenstimmen? Danke schön, eine Reihe von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1761 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2029. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf angenommen.
Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1905 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zweite Beratung eines Gesetzentwurfs ohne Ausschussüberweisung. Das Notwendige zu dem Entwurf war in der ersten Beratung bereits gesagt. Wir wissen, dass sich die Thüringer Kommunalordnung bewährt hat, aber novellierungsbedürftig ist, aber nicht in dieser Form, wie sie uns hier vorgelegt worden ist.
Zu inhaltlichen Themen haben wir in der letzten Plenartagung miteinander gestritten. Ich will auch nicht weiter auf den Inhalt eingehen. Wir werden uns sicherlich bei dem einen oder anderen Punkt wieder treffen, wenn dann die große Novelle der Thüringer Kommunalordnung abgestimmt mit den kommunalen Gebietskörperschaften, mit dem Gemeinde- und Städtebund und mit dem Thüringer Landkreistag hier in diesem hohen Haus beraten wird. Ich verrate sicherlich kein Geheimnis aus dem Ausschuss, dass dann immer wieder alles, was die PDS an Vorschlägen zu unterbreiten hat, auf den Tisch des Hauses gepackt wird und erneut zu beraten ist. Frau Dr. Wildauer, Sie nicken zustimmend, so dass ich mir hier eigentlich alles Weitere dazu sparen kann, was ich auch tun möchte. Aber wie beim letzten Mal möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht redlich ist, wenn hier davon gesprochen wird, es gäbe keine Alternativen zu diesem Gesetzentwurf, wir werden uns darüber noch unterhalten. Die Kosten, die hier beziffert werden mit 50 Mio. DM jährlich für das Land, das klingt ja alles sehr schön, man sollte natürlich redlicherweise auch sagen, dass es nur aus dem Kommunalen Finanzausgleich kommen könnte und dann letztendlich Kosten wären, die die Kommunen zu tragen hätten. Wir lehnen jedenfalls Ihren Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung ab. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so wie eben von Herrn Böck und auch wie beim letzten Mal werden wir heute wiederholt erleben, wie die Mehrheitsfraktion im Umgang mit Gesetzentwürfen der PDS sich das so vorstellt. Diese werden ohne viel Diskussion und ohne Überweisung an die Ausschüsse, Sie haben es extra noch einmal betont, Herr Böck, einfach abgelehnt. Die CDU-Fraktion meint, das ist ein höchst demokratisches Verfahren, schließlich ist ja der Landtag demokratisch gewählt und da entscheiden eben Mehrheiten. Ist das, was wir hier erleben, wirklich Demokratie? Formal gesehen sicherlich,
auch die PDS-Fraktion akzeptiert politische Mehrheitsverhältnisse im Ergebnis von demokratischen Wahlen, aber Demokratie darf sich nicht in Abstimmungsverhältnissen erschöpfen, Herr Böck, Demokratie ist mehr. Und, meine Damen und Herren, als ehrenamtliche Bürgermeisterin weiß ich, wovon in spreche. Demokratie lebt in erster Linie von Diskussionen, vom Dialog und vom Meinungsstreit.
Erst im Meinungsstreit zu unterschiedlichen Konzepten und Positionen, nur durch diesen Streit wird für uns und für die Menschen in diesem Land Demokratie erlebbar.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Ich gehe lieber. Es lohnt sich nicht, dies weiter anzuhören, diese infamen Dinge.)
sich das Blöken hier in diesem hohen Haus gegenüber den netten Kolleginnen einfach nicht ersparen kann.
(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Gender Mainstreaming haben Sie offensichtlich nicht richtig verstanden.)
Also, wer den Streit und die Diskussion verhindert, beschädigt die Demokratie und befördert auch die Abkehr der Menschen von der Politik. Noch vor einem Monat war ich tatsächlich so naiv zu glauben, dass die Gesetzentwürfe von SPD, von PDS, von der CDU liegt uns ja leider keiner vor, gleichberechtigt in dem Ausschuss behan
delt und diskutiert werden. Aber nein, die CDU-Fraktion lehnt sich zurück, sie haben ja die Referenten der Landesregierung, die für sie arbeiten und nach dem Motto "Der Köckert wird's schon richten" wollen sie andere Vorschläge so schnell wie möglich vom Tisch haben.
Unsere Fraktion ist sich sicher, dass eine Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer Ihre Arroganz, meine Damen und Herren, und auch die des Ausschussvorsitzenden des Innenausschusses, Ihr Verständnis von Demokratie nicht länger hinnehmen wird.
Ein Achtungszeichen, sehr geehrte Damen und Herren, müssten Sie sich eigentlich mit dem Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" gesetzt haben, dass Bürger ein völlig anderes Verständnis haben. Auch deshalb wird unsere Fraktion heute erneut den Antrag stellen zur Ausschussüberweisung unseres Gesetzentwurfs, ihn dort gleichberechtigt mit anderen zu beraten. Wir können es Ihnen einfach nicht ersparen, Sie müssen heute erneut deutlich machen, wie Sie Demokratie für sich definieren. Im Übrigen zeichnet sich Demokratie auch dadurch aus, wie Mehrheiten mit Minderheiten umgehen.
Meine Damen und Herren, ich habe natürlich auch den Verdacht, dass die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zur Ausschussüberweisung neben den Demokratiedefiziten auch einen anderen Grund haben kann. Die CDUFraktion scheut die inhaltliche Auseinandersetzung mit den PDS-Vorschlägen.