Protocol of the Session on December 13, 2001

ziser und eigenständiger dargestellt worden sind. Also, ich denke, das ist eine gute Würdigung der Arbeit der Landesregierung in diesem Gesetzentwurf. Der Arbeitskreis "Wirtschaft" meiner Fraktion hat zu der Anhörung zusätzlich mit Vertretern der kommunalen Verbände, also Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag, gesprochen, um insbesondere Verständnis zu erwecken für die Regelung und auch für Änderungswünsche. Diese Änderungswünsche und diese Regelungen, die wir hier heute im Antrag haben, sind eben Ausfluss dieser Gespräche und insbesondere auch Ausfluss dieser Anhörung. Ich möchte zu einigen dieser Änderungen sprechen, insbesondere zur Absenkung der Schwellenwerte bei der Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften. Ich verhehle nicht, dass auch in meiner Fraktion eine sehr intensive Diskussion über das Pro und Contra stattgefunden hat, weniger in der Sorge, dass kleinere Kommunen eine Hoheit über die Landkreise gewinnen. Frau Kollegin Doht, in der Anhörung habe ich zumindest keine entschiedenen Widerstände vom Landkreistag erfahren für die Überlegung, kleinere Städte auch an dieser Planungsgemeinschaft zu beteiligen. Unsere Überlegung, es möglicherweise nicht zu tun, war eher in der Frage der Arbeitsfähigkeit der Gremien der Planungsgemeinschaften begründet. Ich denke, das soll man sich einmal anschauen. Aber warum wir diesen Schwellenwert absenken wollen, ist an sich eine recht einfache Sache und deshalb wundert mich das, warum Ihre Fraktion solche Widerstände aufzeigt. Wir wollen, habe ich ja auch oftmals gehört, mehr Demokratie. Wenn wir mehr Demokratie wollen, dann können wir ja an dieser Stelle gerade die Öffnung bringen, um diesen kleineren Städten wohlgemerkt auch die Arbeit in den regionalen Planungsgemeinschaften zu erlauben. Für meine Fraktion war das Anlass genug, diesen Änderungsantrag einzubringen, also Absenkung der Schwellenwerte auf 10.000 Einwohner, das ist ein fassbarer Wert, und deshalb diese Änderung in der vorliegenden Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der CDU)

Zum Zweiten war insbesondere von den regionalen Planungsgemeinschaften, von den kommunalen Spitzenverbänden, die Sorge artikuliert worden, wo denn die Planungsstellen angesiedelt sind. Großer Wert ist darauf gelegt worden, dass die Planungsstellen natürlich in die Region hinein dezentral arbeiten. Deshalb haben wir vorgeschlagen, durch das Adjektiv "regional" auch deutlich zu machen, dass sie diese Möglichkeit haben. Wir werden aber dennoch entgegen der Vorschläge bei der Formulierung "bei der oberen Planungsbehörde" bleiben, weil, meine Damen und Herren, das auch eine Frage des Personalrechts ist,

(Beifall Abg. Wackernagel, CDU)

da, wo das Personal auch entsprechend bezahlt wird. Wir wollen einer Sorge entgegenwirken, dass man eine Kommunalisierung dieser Planungsstellen will, was letztendlich auch finanzielle Auswirkungen für die entsprechen

den Gebietskörperschaften darstellen würde.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin - nein, das war Herr Kollege Schugens - hat darauf hingewiesen, dass wir in § 3 Abs. 2 in Satz 2 noch hinzufügen wollen, dass die regionalen Planungsgemeinschaften die Regionalplanung übertragen bekommen haben. Übertragen bedeutet also, dass es keine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises ist, dafür gab es eine recht interessante, auch wissenschaftlich begleitete Diskussion. Wenn man dieser mehrheitlich getragenen Auffassung folgt, dann ergibt sich auch schließlich nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern auch die Fachaufsicht, wenn ich also übertrage, dass ich auch die Fachaufsicht nehme. Wir haben die Änderung dahin gehend noch mit aufgenommen, dass diesen Planungsgemeinschaften nicht nur die Aufstellung, Fortschreibung und Verwirklichung des Regionalplans obliegt, sondern im Sinne einer Klarheit auch die Änderung der entsprechenden Pläne. Ich will auf ein Beispiel hinweisen, warum sowohl die Fachaufsicht als auch die Änderungsmöglichkeit nicht ganz uninteressant ist.

Ich war vorgestern bei der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Windenergie. Ich habe es auch deutlich gemacht mit einem Schlips, der die Windenergie besonders würdigen soll.

(Beifall bei der PDS)

Ja, ja, meine Damen und Herren, das ist so eine Stelle, die deutlich macht, die Frage der Windenergie, die Nutzung der Windenergie ist eine in der Raumordnung nicht unbedeutende Frage. Wir haben durch Gutachten zu früherer Zeit windhöfige Gebiete ausgewiesen, die zum damaligen Stand der Technik sicher ihre Berechtigung haben. Die Technik hat sich weiterentwickelt. Es gibt dort Notwendigkeiten auch zu Änderungen, Notwendigkeiten jetzt komme ich zu dem anderen Punkt - natürlich auch unter dem Aspekt der erneuerbaren Energie. Die EU hat gerade die Richtlinie verabschiedet, dass bis in das Jahr 2010 der Anteil der erneuerbaren Energie verdoppelt werden soll, also auf 12 Prozent gebracht werden muss. Ob man es nur mit Windenergie oder Biomasse macht, ist sicher eine hochinteressante Frage, aber es hat bei der Windenergie Auswirkungen auch in das Landesplanungsrecht. Deshalb ist die Möglichkeit der Änderung und der Fortschreibung auch in bestimmten Fristen so bedeutsam.

Wir haben sehr intensiv die Frage des Zielabweichungsverfahrens diskutiert, meine Damen und Herren, denn dieses Gesetz soll - und das tut es ja in wesentlichen Teilen auch - eine Verfahrensbeschleunigung bringen. Die spannende Frage, die diskutiert worden ist, ob im Ausnahmefall - und nur das ist ja das Zielabweichungsverfahren - eine Verfahrensbeschleunigung stattfinden soll, wohlgemerkt, dass eine wohl abgewogene und in dem Gegenstromprinzip festgelegte Zielabstimmung ja in den Plänen enthalten ist, ob es da das Interesse sein kann, dieses wohl

abgewogene Ziel zügig außer Kraft zu setzen. Wir sind mehrheitlich der Meinung, dass das Verfahren, weil das jetzt in § 21 festgelegt ist, sehr wohl diese Ausnahmen zulässt, aber eben deutlich macht, es ist die Ausnahme. Wir würden bei entsprechenden Konkfliktfällen in jedem Fall auf die wohl geordneten Verhältnisse zurückfallen können, meine Damen und Herren. Was ich, Frau Kollegin Doht, mit Erstaunen und eigentlich auch mit einer gewissen Verärgerung feststelle, ist Ihr Antrag, den Sie für Ihre Fraktion eingebracht haben, und zwar die Frage, dass die Rechtsverordnung, wohlgemerkt die Rechtsverordnung, der Zustimmung des Landtags bedarf. Ich meine aus anderen Landesgesetzen vielleicht vergleichbare Dinge, eine, das einzige in Deutschland in Bayern, hervorzuziehen, hat sicher seinen Charme, ich verstehe das schon, aber Sie müssen natürlich sehen, wir begeben uns in einen Systembruch. Der Erlass von Verordnungen ist nun einmal Regierungshandeln und wir sind die Legislative.

Warum ich das insbesondere anspreche, wissen Sie, Frau Kollegin Doht, aus Ihrer Rede im September sind mir zwei Dinge noch im Gedächtnis geblieben. Erst einmal Ihr relativ obskurer Versuch, uns als - na zumindest die Landesregierung - ja zögernd und verhindernd darzustellen, weil diese Frist 01.01.2002 dort steht und wir sehr spät fertig geworden sind. Ich meine, wir haben es pünktlich geschafft trotz auch eines zusätzlichen Termins mit den Kollegen aus dem Bereich Innen, die dann noch mit uns in den Thüringer Wald gefahren sind. Wir haben es auch mit Anhörung und mit qualifizierter Beratung geschafft. Zum Zweiten hatten Sie in Aussicht gestellt, dass Sie sich mit dem Gesetz intensiv im Ausschuss beschäftigen wollen. Ich kann meine Kollegen einmal fragen, ich habe von der SPD im Ausschuss nicht viel erlebt. Das waren Ihre zwei Anträge, die Sie dargestellt haben bei dieser Stadt vier Anträge, aber Sie haben hier zwei dargestellt - man muss schon bei der guten Ordnung bleiben. Deshalb sage ich, finde ich das noch...

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Mehr als die CDU.)

Na, na, wir haben mehr Anträge gehabt. Sie haben mehr zurückgezogen, weil Sie gemerkt haben, dass Ihre Anträge haltlos waren, das muss ich schon feststellen. Ja doch.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Sie drehen alles, wie Sie es brauchen.)

Also, erst einmal, Frau Kollegin Thierbach,

Es hat jeder die Möglichkeit, sich hier zu melden und der Abgeordnete Kretschmer fährt bitte fort.

Frau Kollegin Thierbach, es ist natürlich das Protokoll des Wirtschaftsausschusses noch nicht da, aber Sie sollten wenigstens Ihre Mitglieder, die im Wirtschaftsausschuss waren, befragen. Wenn ich mal rein numerisch sehe, hat die SPD vier Anträge gehabt, wir haben, glaube ich, sechs Anträge gehabt, bei der PDS war es zweistellig, ich kann es jetzt nicht nachzählen, kann Herr Kummer ja vortragen. Von der Seite, wenn Sie in die Beschlussempfehlung sehen, sind es also die CDU-Anträge, die oftmals einstimmig im Ausschuss die Zustimmung gefunden haben. Ich verstehe das ja auch und ich finde das ja auch in Ordnung, dass man, wenn man merkt, dass man einen falschen Antrag hat, ihn zurückzieht, weil das ist ja Unsinn, dass man darüber abstimmt. Aber von den Kollegen der SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Doht hier zwei vorgetragen, und der erste war die Frage mit der Stadt-Umland-Beziehung, wo ich gesagt habe, vom Inhalt fand ich das sogar unterstützenswert. Wir haben aber in der Diskussion festgestellt, Frau Kollegin Doht, dass Sie in die falsche Richtung marschieren. Sie würden bei den Flächennutzungsplänen, die im Übrigen ja von den meisten der Anzuhörenden abgelehnt worden sind, die wollten das gar nicht, aber wir sagen, lasst es drin, aber sie würden die Anwendungsbereiche verkürzen. Daraufhin haben wir dann in der Ausschuss-Sitzung gesagt, nein, wenn sie das in der Anwendung verkürzen, dann können wir diesem Gedanken nicht folgen. Natürlich ist es sympathisch, das Wort "StadtUmland-Beziehung" lesen zu können. Aber, meine Damen und Herren, das sind raumstrukturelle Verpflichtungen, das sind verdichtete Räume, und so steht es im bisherigen Gesetzentwurf der Landesregierung sehr deutlich drin.

Um noch einmal auf den zweiten Teil zu kommen: Wenn Ihre Mitarbeit im Ausschuss, die Sie ja so groß angekündigt haben, schon so dünn war, dann frage ich mich, warum wollen Sie denn noch bei dem Landesentwicklungsplan hier im Landtag mit abstimmen, das ist doch gerade widerläufig. Wir haben festgestellt, es soll die regionale, die kommunale Arbeit gestärkt werden. Da ist es eine Beziehung, auch bei einem anderen Antrag, den wir gehört haben, wo sich die Landtagsabgeordneten zumindest in ihrer Gesamtheit eigentlich nicht zuständig fühlen. Sie können natürlich, das sind ja Planungsversammlungen, Regionalbeiräte, die da sind, Planungsbeiräte, da kann man sich sehr wohl mit einbringen, aber wir lehnen diesen Antrag sowohl aus der Systematik "Systembruch" bzw. auch aus der Erfahrung Ihrer Arbeit im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und in dem Grundsatz, dass dieses Gesetz insbesondere die kommunale Verwurzelung der Regionalplanung bestätigt, ab. Wir bitten Sie, das Gesetz mit den Änderungen des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt die Landesregierung das Wort. Herr Minister Gnauck, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen drei Monaten ist der Entwurf für die Novelle des Thüringer Landesplanungsgesetzes in diesem Hause eingehend beraten worden. Aus meiner Sicht war die Zusammenarbeit überaus sachlich und konstruktiv, dafür bin ich dankbar. Dass sich die Mitglieder der SPD im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik schließlich bei der Beschlussempfehlung der Stimme enthalten haben, wundert mich zwar ein wenig - auch das hat Abgeordneter Kretschmer bereits ausgeführt -, zumal die Änderungsanträge der SPD - viele waren es ja nicht - keine grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf erkennen ließen. Ich unterstelle einmal, dass diese Enthaltung keine Grundhaltung bei Ihnen wiedergibt und gehe davon aus, dass bei der SPD weiterhin die Bereitschaft besteht, an der Entwicklung unseres Landes mitzuwirken.

(Beifall bei der CDU)

Wenn allerdings diese Bereitschaft da sein sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann können wir heute auch erwarten, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.

(Beifall bei der CDU)

Offensichtlich, Frau Abgeordnete Doht, das hatte ich zumindest bis zu Ihrer Wortmeldung gedacht, hat Ihr Beitrag nur einem gedient, nämlich Vorwände zu suchen, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu müssen. Die Zustimmung sollte Ihnen allerdings leicht fallen, wenn ich noch einmal betone, dass dieser Gesetzentwurf in einem breiten Konsens erarbeitet worden ist. Insbesondere die regionalen Planungsgemeinschaften haben frühzeitig und intensiv daran mitgewirkt. Die Anhörung der Verbände - kürzlich hier in diesem Hause - hat noch einmal deutlich gemacht, dass auch sie diesem Gesetzentwurf positiv gegenüberstehen und ihn ausdrücklich mittragen. Das Zustandekommen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs hat es gezeigt: Bei der Landes- und Regionalplanung setzt Thüringen auf Beteiligung und Kooperation. Mit dem Landesplanungsgesetz 2001 verfolgen wir diese Linie noch deutlicher als bisher. Dazu können wir uns ermutigt fühlen, weil das Landesplanungsgesetz 1991 sehr erfreuliche Ergebnisse erbracht hat, weil es große Akzeptanz gefunden hat, nicht zuletzt wegen der sehr weit reichenden Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten. Akzeptanz setzt Beteiligung und Mitwirkung voraus. Daher haben wir im neuen Landesplanungsgesetz die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit noch erweitert und

präzisiert. Spätestens mit dem In-Kraft-Treten des novellierten Landesplanungsgesetzes können wir mit gutem Recht behaupten, dass die Thüringer Bürgerinnen und Bürger bundesweit mit die größten Mitspracherechte in allen Belangen der Landesplanung haben. Ich habe es schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, die Landesund Regionalplanung ist in Thüringen kommunal geprägt. Auch hier trifft zu, sie ist es in Zukunft und durch diesen Entwurf noch mehr als bisher: Die regionalen Planungsgemeinschaften werden unmittelbar und umfassend an der Verwirklichung der Raumordnungspläne beteiligt. Sie werden - so der Gesetzentwurf - "einbezogen". Das heißt, sie werden umfassend beteiligt, wenn der Landesentwicklungsplan im kommenden Jahr fortgeschrieben wird. Gemeinsam mit den regionalen Planungsgemeinschaften wollen wir kooperative Konzepte und informelle Instrumente weiterentwickeln. Ich nenne als Beispiel regionale Entwicklungskonzepte. Hier ist Thüringen auf gutem Wege. Herr Abgeordneter Grob war ja dabei, gerade einmal vor zwei Wochen haben sich 49 Gemeinden in der Thüringer Rhön zusammengetan, um ein regionales Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind neue Maßstäbe gesetzt worden. Einen Zusammenschluss dieser Größenordnung gab es bisher in Thüringen noch nicht.

(Beifall bei der CDU)

Ich nenne auch die "vertraglichen raumordnerischen Vereinbarungen" und, Herr Abgeordneter Kummer, ich nenne selbstverständlich auch die "Städtenetze". Auch sie gehören für uns zu den Instrumenten, die wir in Zukunft stärker fördern wollen. Ich habe es im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik schon klargestellt, ich will es auch heute noch einmal tun: Wenn der Begriff "Städtenetz" im Landesgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird, hat dies allein rechtstechnische Gründe. Die Formulierung des Bundesraumordnungsgesetzes ist in diesem Punkt missverständlich und das sollten wir nicht übernehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Beteiligung und Demokratie sind uns wichtig, aber zur Planung in der Demokratie und im Rechtsstaat gehört gewiss noch mehr, z.B. die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Planungsprozesse. Zuständigkeiten müssen klar definiert sein, damit die Bürgerinnen und Bürger verstehen, wer für bestimmte Planungsentscheidungen die Verantwortung trägt oder getragen hat. Deswegen habe ich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag der SPDFraktion. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen einen Landesentwicklungsplan, der von der Landesregierung als Rechtsverordnung erlassen wird und der der Zustimmung des Landtags bedürfen soll. Sie haben es bereits ausgeführt, Frau Doht, in Bayern gibt es seit über 20 Jahren ein solches Modell. Bemerkenswert finde ich allerdings, dass gerade Sie, dass die SPD-Fraktion diese Verfahrensweise hier aufgreifen möchte. Wir nehmen uns selbstverständlich Bayern sehr gern als Vorbild, weil wir für unseren Freistaat Thüringen eine ähnlich gute

Entwicklung anstreben. Da sind wir uns völlig einig.

(Beifall bei der CDU)

Ich würde mich allerdings freuen, Frau Doht, wenn die SPD-Fraktion sich auch in anderen Fragen mehr an dem orientieren würde, was unsere südlichen Nachbarn tun.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja, bei mehr Demokratie machen wir das gern.)

Frau Doht, es kommt ja noch, langsam, abwarten, das Beste kommt noch. In diesem Punkt, in dem wir uns aber auseinander setzen, rate ich sehr zu dem, dass wir uns nach dem üblichen Weg, nach der üblichen Verfahrensweise in der Mehrzahl der deutschen Länder richten. Eine Einschätzung, Frau Doht, und jetzt hören Sie gut zu, die sich bereits in den schwer wiegenden Bedenken wieder findet, die der bayerische Wirtschaftsausschuss bereits 1981 vor der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung geäußert hat. Ich darf mit Ihrer Zustimmung zitieren? Vielen Dank. "Gegen die vorgesehene Einführung einer Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung der Staatsregierung bestehen ernste Bedenken:... Verfassungsrechtlich ist die beabsichtigte Konstruktion bedenklich, weil sie zu Mischkompetenzen, zu Kompetenzverwischungen und zu Verschleierungen über die Verantwortlichkeiten führt."

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Das hat noch kein Verfassungsgericht gekippt.)

(Beifall bei der CDU)

Eines kann ich für die Landesregierung sagen, Frau Doht, Kompetenzverwischungen und Verschleierungen will die Thüringer Landesregierung unbedingt vermeiden.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Na, na, na!)

Es ist im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit, wenn wir auch in der Landesplanung an einer strikten Gewaltenteilung, so, wie sie unser Grundgesetz vorgibt, festhalten. Selbstverständlich wird das Parlament über die Planungsprozesse umfassend informiert werden. Ich habe es bereits angekündigt. Ich werde dem Landtag regelmäßig über den Stand der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans berichten.

Dann noch zu den Argumenten, Frau Doht, die auch in Ihrem Beitrag vorgetragen worden sind. Sie haben an mein "früheres Leben" als Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen erinnert. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich zu irgendeinem Zeitpunkt für eine Eingemeindung votiert hätte. Wenn Sie Zweifel haben, da oben sitzt Herr Lenz, den können Sie fragen,

dass ich das zu keinem Zeitpunkt vorgetragen habe.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens: Was die neue Rolle betrifft, Frau Doht, mich erinnert das so ein bisschen an ein Fußballspiel. Sie können doch bei demjenigen, der die Mannschaft gewechselt hat, nicht erwarten, dass er für sein früheres Team heute noch die Tore schießt. Das sollte Ihnen doch schon bekannt sein.

(Beifall bei der CDU)

Dritte Anmerkung zur 10.000er Grenze: Nicht mehr nachvollziehbar ist, dass sie auf der einen Seite beklagen, es sei nicht ordentlich angehört worden und auf der anderen Seite ernsthaft hier dagegen sprechen, dass auch die Städte ab 10.000 Einwohner Platz, Sitz und Stimme in der regionalen Planungsgemeinschaft haben. Ich kann nur darauf hinweisen, von einer Dominanz des kreisangehörigen Raumes zu sprechen, ist völlig verfehlt, denn durch die 10.000er Grenze gibt es gerade einmal einen bis fünf zusätzliche Vertreter in der regionalen Planungsgemeinschaft. Sie sollten einmal nachrechnen und dann werden Sie feststellen, dass es schlicht nicht stimmt, was Sie sagen.

(Beifall bei der CDU)

Vierter Punkt: Sie haben von Fehlentwicklungen in der Existenz im Stadt-Umland-Bereich gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, warum es die Fehlentwicklungen gab, Frau Doht, weil es überhaupt keine Landesplanung in Thüringen gab. Die Fehlentwicklungen sind behoben worden, seitdem es die regionalen Raumordnungspläne gibt. Sie waren vorher da oder haben Sie alles vergessen, wie sich das seit 1990 entwickelt hatte?