Meine Damen und Herren, die Landesregierung begründet die Eingemeindung von Rüdersdorf nach Kraftsdorf mit dem Kriterium des öffentlichen Wohls. Was meinen Sie eigentlich damit? Sind die Interessen der Rüdersdorfer Bürger nicht auch Bestandteil des öffentlichen Wohls? Bereits 1995 haben sich Bad Köstritz und Rüdersdorf auf das Modell der erfüllenden Gemeinde geeinigt. Damals war eine solche Einigung auf freiwilliger Basis noch möglich und sogar gewollt. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, weshalb das Innenministerium diese Einigung negiert hat. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass infrastrukturell zwischen Kraftsdorf und Bad Köstritz kaum nennenswerte Unterschiede bestehen. Auch dies spricht für das Modell der erfüllenden Gemeinde. Aus Sicht der Landesregierung ist zwischenzeitlich Rüdersdorf so in Kraftsdorf integriert, dass eine Trennung nicht mehr möglich wäre, sagen sie. Wenn dem so ist, was ich nach der Anhörung im Innenausschuss bezweifle, dann wurde gegen eine Auflage des Verfassungsgerichtshofs verstoßen, denn er hat eindeutig festgelegt, dass die zwischenzeitliche Zuordnung von Rüdersdorf nach Kraftsdorf bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung nicht dazu führen darf, dass die Selbständigkeit von Rüdersdorf in Frage gestellt wird.
Eigenartig, in der Zeitung las ich, gönnerischerweise soll Rüdersdorf seinen Namen behalten dürfen. Ein Schelm, der Hinterlistiges dabei denkt. Ein Gutes hat es jedenfalls, nicht wahr, Herr Schemmel, könnten Sie mir einmal kurz zuhören?
Nicht wahr, Herr Schemmel, wenn auch Sie auf der Autobahn dann Richtung Heimat fahren, Sie sehen es auch ein, wir sparen viel Geld, da die riesigen Abfahrtsschilder auf der Autobahn nicht erneuert werden müssen.
Meine Damen und Herren, die im Gesetzentwurf aufgeführte fiskalische Begründung für die Eingemeindung konnte während des Anhörungsverfahrens eindeutig widerlegt werden. Letztlich bleibt für die Landesregierung nur eine Begründung, die im Interesse des öffentlichen Wohls eine Eingemeindung von Rüdersdorf nach Kraftsdorf rechtfertigen würde, das betrifft Kraftsdorf ohne Rüdersdorf. Kraftsdorf hätte ohne Rüdersdorf rund 3.300 Einwohner, dies sichert aus Sicht der Landesregierung nicht dauerhaft die Leistungsfähigkeit von Kraftsdorf. Wenn dies die Landesregierung ernsthaft meint, dann müsste sie in einer Vielzahl von Fällen sofort über weitere Gemeindeneugliederungsmaßnahmen nachdenken und diese vollziehen. Eine Vielzahl von Gemeinden in Thüringen haben um die 3.000 Einwohner. Was wird mit denen künftig, frage ich die Landesregierung. Selbst Bad Köstritz hat weniger als 4.000 Einwohner, wann sind hier Eingemeindungen geplant? Sie sehen selbst, Ihre Argumente für eine Eingemeindung sind wenig überzeugend.
Sie wählen einfach den bequemsten Weg, der teuer bezahlt werden muss. Sie werten die Kraftsdorfer Interessen höher als die der Rüdersdorfer. Sie negieren ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Sie riskieren eine neue Verfassungsklage, die weitere Konflikte in dieser Region erzeugen wird. Sie beschädigen weiter das Vertrauen von Bürgern in die Landespolitik und ignorieren den Willen einer Bürgermehrheit.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Zitieren Sie doch mal die Aussage des Bürgermeisters von Bad Köstritz.)
Mein letzter Satz, Herr Böck, Sie können dann gern hier vor kommen. Ich plädiere zum Schluss dafür, dass die Kosten des nächsten Klageverfahrens der Gemeinde Rüdersdorf diejenigen tragen, welche wider besseren Wissens den vorliegenden Gesetzentwurf mit ihrer Stimme durchwinken. Somit beantrage ich für die Fraktion der PDS eine namentliche Abstimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass Bad Köstritz erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Rüdersdorf wird.
Nach der Beratung im Innenausschuss haben wir die vorliegenden Fakten von allen Seiten beleuchtet, haben nochmals Gespräche mit den örtlichen Vertretern geführt und das Für und Wider der einzelnen Varianten abgewägt und halten die Variante mit erfüllender Gemeinde Bad Köstritz für die beste Variante. Dem Änderungsantrag der PDSFraktion können wir allerdings nicht zustimmen, weil diese Variante nur zeitlich befristet sein soll. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon sehr verwunderlich, was heute zum Gesetzentwurf, der uns vorliegt, vorgetragen wurde. Wenn ich gerade in Richtung PDS schaue, Frau Sedlacik, Sie sollten vielleicht ab und zu entweder alles ablesen, was auf Ihrem Blatt steht oder sollten aufpassen was Sie sagen.
Denn Sie können sicher sein, dass wir Ihren Antrag, der uns vorliegt, gelesen haben. Wir haben ihn gelesen und wir haben ihn auch bewertet, was Sie dort hineingeschrieben haben. Ich bin weiterhin sehr, sehr verwundert, aber da komme ich noch dazu, dass heute bei diesem wichtigen Gesetz - und wir nehmen das nicht leicht dieses Gesetz und dass das irgendetwas im Vorbeigehen ist, was vielleicht spaßig ist und vielleicht irgendjemandem Freude bereitet, damit man 1.000 Einwohner einer Gemeinde ärgern will, wir nichts anders zu tun haben, als dieses hier heute zu beraten. Ich bin sehr verwundert, dass die SPD, die Innenpolitiker, die seit Jahren dieses mit beraten haben und auch in sämtlichen Anhörungen dabei waren, heute
ihren parlamentarischen Geschäftsführer vorgeschickt haben, ich vermute einmal, Dr. Pidde, dass ist so das Müntefering-Syndrom, was jetzt auch in Thüringen ankommt.
Wenn so bestimmte Meinungen, die sich in den Fraktionen ja immer wieder einmal finden und die nicht genehm sind, dann wird eben von oben eingegriffen und da wird das eben jetzt durchgedrückt. Willkommen also auch in Thüringen, Herr Müntefering, wir werden aufpassen, dass er in Thüringen nicht so stark wird und dass Sie weiterhin auf dem dritten Platz bleiben. Ich wünsche Ihnen ja eigentlich den zweiten Platz, aber wenn Sie so weitermachen, bleiben Sie dort.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der uns durch die Landesregierung vorgelegt wurde, findet unsere Unterstützung. Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal sehr ernst darauf verweisen, und ich sehe hier oben einige Betroffene aus Rüdersdorf, Kraftsdorf, die sich auch heute aufgemacht haben nach Erfurt, um dem zu folgen. Es werden sicher nicht alle mit ihren Erwartungen nach Hause gehen können, wie sie es sich gewünscht haben. Ich hoffe, wenn es dann zum Abschluss des Gesetzverfahrens gekommen ist, dass dann trotzdem ein gedeihliches Zusammenarbeiten in der Gemeinde weiterhin möglich sein könnte.
Meine Damen und Herren, wir sehen, gerade wenn uns ein Verfassungsgerichtsurteil aufgegeben wird, das als eine sehr, sehr ernste Geschichte an. Wir haben das in den zurückliegenden Gebietsreformen gesehen, uns sind ja mehrfach, nicht zu oft, vom Verfassungsgerichtshof noch einmal Änderungen aufgegeben worden. Ich möchte noch einmal auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Rüdersdorf von 1997 zurückkommen. Da hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden, Thüringer Neugliederungsgesetz, vom 23. Dezember 1996 angeordnete Auflösung der Gemeinde Rüdersdorf und die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes angeordnete Eingliederung ihres Gebietes in die neu gebildete Gemeinde gegen das Recht der Gemeinde Rüdersdorf auf kommunale Selbstverwaltung gemäß Artikel 91 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen verstößt. Die beiden genannten Regelungen wurden daher für nichtig erklärt. Gestützt wurde diese Entscheidung maßgeblich darauf, dass der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung die hinreichenden Gründe des öffentlichen Wohls der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Insoweit habe keine hinreichende Interessenabwägung stattgefunden. Diesem Einwand trägt der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetzentwurf Rechnung.
Meine Damen und Herren, der Verfassungsgerichtshof hat nicht gesagt, dass es nicht möglich ist, weitere Entschei
dungen zu treffen, sondern er hat uns nur aufgegeben, dass wir bestimmte Dinge aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs - und das habe ich nicht zu kritisieren - nicht ausreichend gewürdigt und abgewogen haben. Wir haben, nachdem uns der neue Gesetzentwurf durch die Landesregierung vorgelegt wurde - und das Verfassungsgericht hat uns ja aufgegeben bis zum 30.09.2001 eine Entscheidung zu fällen -, uns in der gebotenen Eile, aber auch in der gebotenen Ruhe und Sachlichkeit dieser Entscheidung gestellt. Wir haben dazu im Innenausschuss ausgiebig beraten und ich bin sehr froh, ich war bis vor wenigen Minuten sehr froh, dass eigentlich die SPD mit ihren Vertretern im Innenausschuss, und es ist ja nachzulesen, man soll ja aus Ausschussberatungen nicht berichten, Herr Kollege Schemmel, aber Gott sei Dank führen wir dort Wortprotokoll, insbesondere zu dem Punkt, damit auch der Verfassungsgerichtshof nachlesen kann, was wir dazu beraten und gesagt haben, dass hier große Übereinstimmung, außer den Kollegen, die dagegen waren, geherrscht hat, dass wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung folgen sollten.
Ich denke, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der in die Zukunft weist. Wir haben ja die Gebietsreform in den zurückliegenden Jahren schon mehrfach durchführen müssen. Wir haben uns dem gestellt, ob damals in der großen Koalition oder dann auch, wenn es notwendige Reparaturen geben muss, dass dieses weitergeführt wird. Ich hätte mir gewünscht, dass die SPD zu ihrer damaligen Verantwortung gestanden hätte, denn auch damals ist dies durch den Innenminister Dewes und die Verantwortlichen gemeinsam eingereicht worden. Es ist ja nicht gesagt worden, es ist grundsätzlich verkehrt, sondern es sind bestimmte Mängel zu beheben. Wir haben uns insbesondere noch einmal auf die Fahnen geschrieben, dass wir hier eine intensive Anhörung durchführen. Wir haben die Beratung im Innenausschuss minutiös gemeinsam mit dem Innenministerium, und Herr Innenminister, auch an dieser Stelle Dank an Ihr Haus, an die Mitarbeiter und an Sie, dass das so gut geklappt hat, in Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung, damit wirklich keine Formfehler passieren, minutiös das Ganze durchgeführt. Wir haben daraufhin die schriftliche Anhörung mit der ausreichenden Zeit in Bewegung gesetzt und die Anhörung, es war genügend Gelegenheit von allen Betroffenen, sich hier mit einzubringen. Ich verweise in dem Zusammenhang, weil das ja immer so dargestellt wird, es sind uns auch sehr umfangreiche Zuschriften von den Betroffenen zugegangen, jeder kennt diesen Hefter, wo dieses alles drinsteht, das kann jeder nachlesen. Es ist nicht so, Frau Kollegin Sedlacik, dass dort grundlegend alle etwa nur für die Variante, Rüdersdorf muss selbstständig bleiben,...
Sie wissen, bei den Befragungen, ich will jetzt nicht über die 50 und 51 Komma Prozent reden, natürlich ist eine
Mehrheit eine Mehrheit, aber am Ende muss man auch die Zusammenhänge dabei mit sehen. Ich verweise in dem Zusammenhang auch auf die Anhörung, die wir in Gera durchgeführt haben, das war die Außenstelle des Landratsamts, deswegen sind wir extra zu den Betroffenen hingefahren. Wären wir nach Rüdersdorf gefahren, dann hätten sich die Kraftsdorfer aufgeregt und wären wir nach Kraftsdorf gefahren, hätten sich die Rüdersdorfer aufgeregt. Deswegen sind wir auf neutralen Boden gegangen, um zumindest dem Argument entgegenzuwirken. Ich begrüße an dem Punkt auch die Bürgermeister und die Mitglieder, die hier sind. Ich kann nicht unterscheiden zwischen guten Bürgermeistern und schlechten Bürgermeistern, weil Frau Nagler sich für die einen Belange einsetzt und Herr Bürgermeister Bräuner sich für die anderen Belange einsetzt oder für die Gesamtbelange, deswegen habe ich nicht zu werten, wer dort der Bessere oder der Schlechtere ist. Wir haben in der Anhörung gehört, dass sich insbesondere, seitdem der Gesetzgeber die Zuordnung zu Kraftsdorf beschlossen hat, dort in den letzten Jahren eine gedeihliche Zusammenarbeit entwickelt hat. Wir haben in der Anhörung sehr großen Wert darauf gelegt, indem wir immer wieder hinterfragt haben, wie ist die Zusammenarbeit, wie läuft das. Es wurde uns noch einmal eindringlich dargelegt, dass es mittlerweile auch weitere Verbesserungen gibt, dass z.B. die Kirchgemeinden Rüdersdorf und Kraftsdorf seit dem 01.08.2001 von einem Pastorehepaar mit Sitz in Rüdersdorf gemeinsam betreut wird. Ich glaube, auch das zeigt, dass die Verbundenheit nicht auf der staatlichen Ebene, aber auf der kirchlichen Ebene stattfindet. Oder die Stellungnahme des Ortschaftsrats der Gemeinde Rüdersdorf, wo es darum geht, es wären grobe Fehler in dem Ganzen drin, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich verweise darauf, gerade auch bei der Feuerwehr wurde angeführt, es gebe keine Zusammenarbeit. Es gibt ganz klar die Hinweise, dass die Feuerwehren hervorragend zusammenarbeiten, dass der Ortsbrandmeister und 16 Feuerwehrleute dieses auch noch schriftlich bestätigt haben, dass die Zusammenarbeit auch auf diesem Gebiet hervorragend klappt. Es ist uns vorgetragen worden die Zusammenarbeit der Sportvereine, die Jugend arbeitet miteinander. Es ist eigentlich nicht zu erkennen, dass hier, ich sage mal, über Gebühr Probleme auftreten würden. Es ist uns weiterhin glaubwürdig vorgetragen worden - und wir haben dort auch mehrfach nachgefragt und auch die Kommunalaufsicht, sprich das Landratsamt bzw. Ministerium haben darauf verwiesen -, dass auch die finanziellen Belange ordnungsgemäß getrennt wurden und dass insbesondere auch hier diese ca. 800.000 DM, die für die Dorferneuerung über das Maß, was die Gemeinde Rüdersdorf selber dort an Geldern bereitgestellt hat, auch von den Kraftsdorfern - und Kraftsdorf besteht ja nicht nur aus Kraftsdorf, denn Kraftsdorf besteht ja schon aus mehreren Gemeinden, die sich damals gefunden haben, es ist ja nicht nur eine Gemeinde, sondern viele, dass hier also diese Gelder, weil im Rahmen der Dorferneuerung Rüdersdorf hier vorgesehen war - dieses Geld noch zusätzlich für diese Gemeinde mit eingebracht wurde. Es sind uns die Jahrfeiern und all dieses benannt worden, Kindergarten usw. alles, was hier im Zu
sammenhang steht, dass für uns sich klar das Bild aufzeigt, dass hier mit diesem Gesetzentwurf nicht unbillig eingegriffen wird. Ich betone noch mal ausdrücklich, auch meine Fraktion und ich, wir bleiben dabei, dass alle drei Instrumentarien, erfüllende Gemeinde, Einheitsgemeinde und Verwaltungsgemeinschaft, gleichberechtigt nebeneinander stehen. Da stimme ich Ihnen zu, das ist so. Aber wir müssen auch als Gesetzgeber beachten, dass wir das Gesamtwohl im Auge behalten und auch die Gesamtgeografie und alles, was damit im Zusammenhang steht. Hier hat sich ganz deutlich gemacht, dass wir die Aufgabe haben, und ich verweise in dem Zusammenhang noch auf die geführten Debatten in der letzten Gebietsreform, wo es um das so genannte linke und rechte Ohr geht, und hier geht es um das linke Ohr, und das ist treffend von Ihnen dargestellt worden, dass es - also, die Insider wissen, um was es geht - ein strittiger Punkt damals war, vielleicht hätte man überlegen sollen, die Ohren abzuschneiden und gleich richtig zuzuordnen, auch da könnte man ja irgendwann drüber nachdenken, also Herr Ramelow...
Gleich. Ich wollte nur Herrn Ramelow sagen, Ihre Ohren werden garantiert nicht abgeschnitten, das passiert nicht. Sie wollen ja weiterhin noch viel hören und viel berichten und da kann ich - machen Sie weiter so, machen Sie weiter so. Bitte, Frau Kollegin.
Herr Fiedler, Sie reden so viel auch von Beispielen der Zusammenarbeit zwischen Vereinen usw., aber aus meiner Sicht immer aus der Sicht der Gemeinde Kraftsdorf. Wann waren Sie den persönlich mit den Bürgern und Bürgerinnen in der Gemeinde Rüdersdorf im Gespräch?
Ich war mehrfach vor Ort ob in Kraftsdorf und in Rüdersdorf, ob zur letzten Gebietsreform oder jetzt und habe mich intensiv informiert über die ganzen Dinge, die dort vorherrschen. Ich kann Ihnen seitenweise erzählen, was dort alles passiert oder nicht passiert. Ich kenne von eigenem - vor wenigen Wochen war ich selber vor Ort und habe mich darüber verständigt, ich habe auch mit Gemeindemitgliedern dort gesprochen und da können Sie sicher sein, dass das nicht aus dem hohlen Bauch passiert. Sie wollen doch damit nur sagen, dass Ihre Fraktion insbesondere in Rüdersdorf war und sich dort unterhalten haben. Ich könnte sagen, wo waren Sie denn in Kraftsdorf, mit wie vielen Leuten haben Sie denn dort gesprochen. Also hören Sie mit so etwas auf, das bringt nichts.
Mir und uns ist es einfach zu wichtig, dass man hier parteipolitisches Kalkül daraus zieht. Das sage ich ganz klar und deutlich, es ist nicht einfach. Ich bin selber Bürgermeister von einer reichlich 500-Seelen-Gemeinde und ich kann Ihnen sagen, mir fällt es sehr, sehr schwer, wenn man zu solchen Entscheidungen kommt. Denn wir wissen, eine Gemeinde, die über Hunderte von Jahren selbständig war, wenn das aus übergeordneten Gründen der Landesplanung hier zu Eingriffen kommt, das fällt niemandem leicht und mir insbesondere überhaupt nicht. Aber, ich denke, man muss sich den Realitäten stellen. Es ist genannt worden, dass Kraftsdorf mit ca. 3.300 Einwohnern zurzeit diese Größenordnung hat. Natürlich gibt es im gesamten Lande leider durch Bevölkerungsrückgang und ähnliche Dinge Bewegung. Wir werden uns dieser Bewegung weder verschließen noch verwehren, sondern wir werden zum entsprechenden Zeitpunkt auch diese Dinge gegebenenfalls neu zu bewerten haben. Ich denke, dass hier gerade bei dieser Größenordnung, ich verweise hier noch mal auf das, was auch der Bürgermeister von Bad Köstritz in der Anhörung sehr sachlich vorgetragen hat, dass er gesagt hat, das Entscheidende ist, dass vernünftige Verwaltungskraft da ist. Ob jetzt dort oder dort, das will ich noch mal ausdrücklich sagen, dass das darauf ankam und das hat auch der Bürgermeister von Bad Köstritz dort noch mal deutlich gesagt und, ich glaube, das war eine ehrenwerte Meinung, die dort vertreten wurde. Gerade weil Kraftsdorf mit dieser verhältnismäßig geringen Bevölkerungszahl und es ist wenig Zuwachs zu erwarten, weil die territoriale, ich sage noch mal den Begriff "linkes Ohr" und alles, was damit im Zusammenhang steht, das einfach nicht möglich ist und das haben wir dabei mit zu berücksichtigen. Ich denke, meine Damen und Herren, nachdem wir insbesondere dieses alles noch mal abgewogen haben und gerade noch mal alle Aspekte, die uns der Verfassungsgerichtshof aufgegeben hat, hier sehr aufmerksam bedacht haben, denn wir wollen doch nicht sehenden Auges noch mal, dass wir gegebenenfalls vor den Verfassungsgerichtshof geladen werden. Wir haben insbesondere das Ministerium noch mal gebeten, dass die Prüfung, dass alles ordnungsgemäß läuft. Wir haben die Landtagsverwaltung gebeten, dass alles ordnungsgemäß hier abläuft. Ich verweise auch noch mal auf die Anhörung, wo wir auch in den weiteren Beratungen im Innenausschuss noch mal sehr großen Wert darauf gelegt haben. Frau Nagler hat in Gera geäußert, dass dort die Anhörung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Da haben wir alle erst einmal gestutzt und haben gesagt, oh, jetzt wird es ernst. Ja, weil wir dort sehr großen Wert darauf legen. Es kann nicht sein, wenn der Gesetzgeber vom Verfassungsgerichtshof hier das aufgetragen kriegt, dass aus Formfehlern hier bestimmte Dinge schiefgehen. Daraufhin haben wir das Innenministerium noch mal gebeten, das zu prüfen, und es ist uns zweifelsfrei versichert worden, dass hier die Auslegung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, dass ordnungsgemäß alle Gelegenheit hatten, dort ihre Meinungsäußerung abzugeben. Ich verweise auch noch mal
darauf, dass die Landrätin Frau Schweinsburg auch hier ganz klar zum Ausdruck gebracht hat aus der Sicht der Kommunalaufsicht und der Vorort-Kenntnisse, dass sie dieser gesetzlichen Vorlage eindeutig zustimmt und dieses auch befürwortet. Sie hat noch angefügt, ich weiß, dass ich mir damit keine Freunde mache. So geht es auch dem Gesetzgeber, aber der Gesetzgeber ist nicht nur da, dass er Freude macht, sondern dass er im Landesinteresse Entscheidungen trifft, die notwendig sind.
Meine Damen und Herren, uns liegt auch der Änderungsvorschlag der PDS-Fraktion vor, auf den kurz vorgetragenen von der SPD komme ich noch mal zurück, wo sie vorschlagen, dass dieses Gesetz am 01.07.2009 in Kraft tritt. Also, meine Damen und Herren, das ist ja nun wirklich langsam eine Mogelpackung, die Sie hier versuchen irgendjemandem unterzuwuchten, indem Sie dann so etwas suggerieren, dass Sie sagen, ja ihr könntet ja erst einmal als erfüllende Gemeinde dort hingehen. Sie wissen genau, es hat in Kraftsdorf gut funktioniert, dort läuft es nämlich und dann erst einmal 2009 und da gucken wir mal, was 2009 los ist und dann können wir ja vielleicht noch mal anders entscheiden, vielleicht spekulieren Sie auch auf andere Dinge, die will ich gar nicht erst nennen, weil das garantiert hoffentlich nicht passieren wird. Unausgesprochen wissen wir, über was wir sprechen. Ihrem Antrag werden wir keine Zustimmung geben, weil wir das nicht als klare Äußerung verstehen, sondern wir sagen, wir entscheiden uns jetzt, damit für die Zukunft, und ich sage das noch mal eindeutig, Strukturen entstehen, die auch handlungsfähig sind und, ich glaube, das ist entscheidend.
Jetzt noch mal zur SPD: Meine Damen und Herren, ich bin wirklich bass erstaunt, dass damals schon die Gebietsreform, federführend Richard Dewes, nun ist er in seinen verdienten Ruhestand getreten, kaum ist er fort, treten sie noch mal nach und sagen dem Richard noch mal nachträglich, er hätte damals nicht richtig gearbeitet. Meine Damen und Herren, ich finde das nicht in Ordnung. Ich hatte eigentlich verantwortlich von Ihnen erwartet, dass Sie hier wirklich auch Ihren Gesetzentwurf von damals jetzt - es ist ja nur ein Reparieren, dass wir dieses Reparieren gemeinsam durchführen. Ich empfehle jedem die Wortprotokolle, die ja auch im Internet gegebenenfalls dann zur Verfügung stehen, nachzulesen, was die SPD-Fraktion dazu geäußert hat mit ihrer entsprechenden Zustimmung.
Meine Damen und Herren, ich finde es nicht Ordnung, dass jetzt vielleicht aus parteipolitischen Dingen die fachlichen Aspekte zurückgedrängt werden, um in diese Richtung zu gehen. Ich würde Sie einfach bitten - wir werden in diesem Hause noch mehrere Dinge gemeinsam gegebenenfalls zu bereden haben. Ich erinnere an das KGG, wo es auch, was heute noch ein Thema sein wird, vielleicht kommen wir da auch noch zu solchen Überraschungen, dass Sie sagen, das geht uns alles nichts an, das waren ja nur die anderen und jetzt lasst die mal machen, wir haben damit nichts zu tun. Aber da wollen wir
nachher noch mal drüber reden. Ich wünsche mir, dass die Fachleute bei ihrer Meinung bleiben und da auch zustimmen. Ich wünsche mir auch, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion sich das noch mal ernsthaft überlegen, wie sie damit umgehen.
Meine Damen und Herren, mir war es wichtig, dieses hier noch einmal so ausführlich vorzutragen, damit gerade die Bürgerinnen und Bürger von Rüdersdorf und Kraftsdorf und alle Betroffenen wissen, wir haben alles sorgfältig abgewogen, wir haben die Zuschriften sehr aufmerksam gelesen und wir schlagen dem hohen Hause vor, dass wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung, so wie er uns in der Drucksache 3/1568 vorliegt, die Zustimmung geben. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete, als Wahlkreisabgeordneter möchte ich gern auch etwas zu diesem Thema sagen. Ich kann im Vorhinein schon sagen, dass es mir nicht schwer fällt, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.