Meine Damen und Herren, wir kritisieren auch die Kostenregelung für die Beratertätigkeit. Insbesondere die Kommunen, die finanzielle Probleme haben, bedürfen der vorgesehenen Beratungsleistung. Eine Kostenübernahme durch die Kommunen scheidet in einer solchen Situation in der Regel aus und betroffene Gemeinden werden die Beratungsangebote aus diesen Gründen nicht annehmen können. Überlegenswert wäre, diese Beratungsleistungen in den Kommunalen Finanzausgleich aufzunehmen. Damit wäre die Finanzierung gesichert
und alle Kommunen hätten Zugriff, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall die Leistung bezahlen könnten. Wir müssen wissen, Herr Böck, was uns wichtiger ist.
Auch sollte im Zusammenhang mit dem Gesetz die Kostenregelung für die örtliche Rechnungsprüfung der kreisangehörigen Gemeinden nochmals diskutiert werden; bisher wurden diese Kosten im Regelfall über die Kreisumlage finanziert. Dabei kommt es unstrittig zwar zu einer Art Ungleichbehandlung der Gemeinden, andererseits orientiert sich die Kreisumlage an der Umlagekraft und damit an der Steuerkraft der Gemeinden. Diese bewusst in Kauf genommene Ungleichbehandlung betrifft auch andere Sachgebiete, insbesondere bei den Großen kreisangehörigen Städten. Der Prüfaufwand bei der örtlichen Rechnungsprüfung wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst und ist nicht immer der prüfenden Gemeinde anzulasten. Deshalb war die bisherige Regelung durchaus berechtigt. Darüber hinaus ist anzuweifeln, ob im Ergebnis der jetzigen Regelung die Kreisumlage sinkt, was ja normalerweise eine Folge sein müsste.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion wird zum Gesetz beantragen, dass in den Kommunen über 1.000 Einwohner wieder Rechnungsprüfungsausschüsse als Pflichtausschüsse zu bilden sind. Derartige Rechnungsprüfungsausschüsse gab es auf der Grundlage der Vorläufigen Thüringer Kommunalordnung bis 1994. Die Thüringer Kommunalordnung sieht Rechnungsprüfungsausschüsse als Pflichtausschüsse nicht vor; der Referentenentwurf von 1999 hatte diese wieder als Pflichtausschüsse vorgesehen. Wir würden darauf bestehen, das wieder aufzunehmen. Durch die Bildung von Rechnungsprüfungsausschüssen, die insbesondere den Haushaltsvollzug durch die Verwaltung prüfen sollen, wird die Stellung der Vertretung gegenüber der Verwaltung gestärkt; die Haushaltsdurchführung gewinnt an Transparenz. Das ist ebenso wichtig wie die überörtliche Prüfung. In einer Vielzahl von Kommunen gibt es zwar gegenwärtig noch Rechnungsprüfungsausschüsse; wir meinen aber, dass deren Rechte und deren Stellung völlig unklar sind. So weit einige inhaltliche Schwerpunkte, bei denen wir Diskussionsbedarf sehen. Ich sehe es auch so, dass der Gesetzentwurf sehr zügig beraten werden sollte, und ich halte auch unsere Vorschläge für ausgereift und durchaus diskussionsund aufnahmewürdig. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine "unendliche Geschichte" findet möglicherweise bald ihr Ende. Seit 1992 beschäftigen wir uns ja hier mit diesem Thema. Die Innenpolitiker der 1. und der 2. Legislaturperiode wissen, von was wir sprechen: Rechnungshofmodell, Prüfverband, Prüfanstalt. Das wurde damals immer wieder diskutiert und wir saßen, wie es auch der Innenminister schon sagte, alle mal wechselseitig in den verschiedensten Gremien und haben die verschiedensten Modelle mit tiefer Inbrunst auch verteidigt. Fakt ist: Wir brauchen die überörtliche Prüfung im Interesse der Kommunen unseres Freistaats. Vertrauen darf eben nicht Kontrolle ersetzen und es geht letztendlich immer wieder um das Geld des Steuerzahlers.
Aber, meine Damen und Herren, wir müssten heute nicht mehr über das Gesetz diskutieren, wenn die CDU-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode den von der damaligen Landesregierung im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf nicht so lange im Innenausschuss versenkt hätte, so dass dieser dann der Diskontinuität anheim gefallen ist.
Dass das mittlerweile CDU-geführte Innenministerium seit Beginn der neuen Legislaturperiode noch einmal eineinhalb Jahre brauchte, um einen neuen Entwurf vorzulegen, spricht auch nicht für den zuständigen Innenminister,
zumal noch im Herbst 1999 regierungsseitig eine schnellere Gangart angekündigt worden war und bereits eine erhebliche gesetzliche Vorarbeit geleistet worden ist. Ich will aber vorab ganz deutlich sagen, für mich ist mittlerweile die Frage nach der Struktur der Prüfbehörde in den Hintergrund getreten. Wichtig ist doch jetzt, dass Thüringen endlich eine Institution bekommt, die diese überörtliche Prüfung wahrnimmt. Und richtig ist es auch, dass wir genau wie der Gemeinde- und Städtebund diese Prüfung als ein dreiteiliges Verfahren verstehen, nämlich die nachgängige Kontrolle, die vergleichende Prüfung und die präventive Beratung.
Im vorliegenden Gesetzentwurf, der mit Sicherheit im Innenausschuss noch einer gründlichen Beratung, selbstverständlich auch mit einer vorgeschalteten Anhörung des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistages bedarf, möchte ich heute bereits einigen Nachbesserungsbedarf anmelden. Ein großes Problem, welches wir sehen, sind die Vorstellungen der Landesregierung zur Personalausstattung der zukünftigen kommunalen Prüfabteilung des Rechnungshofs. Meine Damen und Herren, mit der vorgesehenen Personalausstattung, man denkt ja an 25 bis 30 Prüfer, in Verbindung mit dem vorgelegten
Gesetzestext bekommt unseres Erachtens Thüringen eine überörtliche Prüfung "light". Präventive Beratung und vergleichende Prüfung als Voraussetzung für Kommunalvergleiche werden damit nur ungenügend stattfinden, weil erstens das Personal nicht vorhanden ist, zweitens die kommunale Prüfabteilung mit anderen Prüfaufgaben zu tun hat und weil eben auch die präventive Beratung und auch die vergleichende Prüfung im Gesetz nicht so klar definiert sind. Doch genau eine solche Aufgabenstellung ist nach Auffassung unserer Fraktion besonders wichtig, weil ja besonders die Beratung und der Vergleich im Gegensatz zur Prüfung der Jahresrechnung und zur Kassenprüfung so gut wie nicht stattfinden. Deshalb, meine Damen und Herren, wir halten eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen überörtlicher und örtlicher Prüfung für erforderlich. Doppelprüfungen sollten generell gesetzlich ausgeschlossen werden; wenn ein überörtlicher Prüfer tiefer in den Prüfungssachverhalt einsteigen will, dann muss er doch ganz automatisch auf eventuell von der örtlichen Prüfung gemachte Feststellungen aufbauen und wird natürlich auch sehen, ob die Einschätzungen der örtlichen Prüfung richtig waren.
Ein weiteres Problem sehen wir in der Festlegung des § 4 Abs. 1, wonach die überörtliche Rechnungsprüfung Fünfjahresrechnungen umfassen soll. Meine Damen und Herren, wem soll die Feststellung, was vor fünf Jahren war, noch nützen? In der Regel werden in dieser Zeit die politisch Verantwortlichen durch Wahlen gewechselt und über diesen Zeitraum muss geredet werden. Auch die angedachte überörtliche Kassenprüfung ist aus unserer Sicht entbehrlich, da es dringendere Aufgaben gibt. Hier können wir doch ganz gut dem Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes folgen, § 3 des Gesetzes zu streichen. Allerdings sollten dann in § 82 Abs. 3 der Kommunalordnung Auslegungsmöglichkeiten zur Kassenprüfung beseitigt werden. Mit dem Ausschluss von Doppelprüfungen, mit dem Verzicht auf eine zusätzliche Kassenprüfung und mit dem Verzicht auf nachträgliche Überprüfungen von Fünfjahresrechnungen könnte die zukünftige überörtliche Prüfung auf zentrale Kerngebiete begrenzt werden und die geringen personellen Ressourcen für alle Beteiligten am gewinnbringendsten eingesetzt werden.
Die Formulierung des § 7 im Gesetz zur überörtlichen Prüfung zum Umgang mit den Prüfberichten halten wir für sehr sinnvoll. Es sollte daher der Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes geprüft werden, der vorsieht, die Regelungen so zu ergänzen, dass die Kommunen, bevor der Bericht an die Rechtsaufsichtsbehörde geleitet wird, Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen.
Ich vergleiche das noch einmal damit, denn bei der Beratung des Rechnungshofberichts warten wir ja hier im Landtag auch erst die Stellungnahmen der Landesregierung ab, ehe wir uns dann mit dem Bericht eingehender beschäftigen.
Meine Damen und Herren, einen Vorschlag möchte ich mit Blick auf den Rechnungshof noch unterbreiten: Wenn denn der Rechnungshof die Aufgaben der überörtlichen Prüfung übernimmt, dann bitte ich einmal den Rechnungshof zu prüfen, ob im jährlichen Rechnungshofbericht an den Landtag nicht ein der Informationen dienendes Kapitel "Kommunale Prüffeststellungen" aufgenommen werden könnte; auch ein jährlich wiederkehrender Bericht wäre denkbar.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Ausschuss; namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung dieses Entwurfs an den Innenausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schemmel, ich werde selten auf das Blatt schauen, ich werde mir Mühe geben, nicht abzulesen und hier nicht alles vorzulesen. Ich denke, jedem ist bekannt, um was es hier geht. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf heute eingebracht. Ich möchte der PDS, insbesondere Frau Dr. Wildauer widersprechen, dass hier die Landesregierung verzögert oder diesen Gesetzentwurf zu spät gebracht hätte. Sie alle wissen - und das haben gerade die beiden Vorredner deutlich gemacht -, dass es erstens eine schwierige Materie ist und dass es zweitens auch schon jahrelang in der Diskussion ist. Ich glaube, es hatte nicht nur etwas damit zu tun, dass es eine kleine Koalition gab, dann eine große Koalition und jetzt sind wir vom Wähler allein in die Verantwortung gestellt, zumal die Materie auch nicht so einfach ist, die dort zu behandeln ist, wo man sehr abwägen muss, wie geht man mit dieser Prüfung um. Ich glaube, Frau Dr. Wildauer - Sie haben hier Zeitverzögerung angemahnt -, Sie haben ja die Diskussion teilweise jedenfalls, denke ich, verfolgt, dass hier auch die Spitzenverbände - und ich glaube, wir haben bisher immer in diesem Hause gute Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden gepflegt. Wir konnten nicht all ihren Wünschen folgen, das ist selbstverständlich, aber wir haben dort sehr gute Zusammenarbeit gepflegt. Wenn dann die entsprechenden Entwürfe auf dem Tisch lagen, ob das die waren, ich sage einmal, die ersten Diskussionen, oder ich bleibe einmal bei der letzten Legislatur. Kollege Pohl, ich denke einmal, in so einigen Ausschüssen oder Beratungen über diesen Gesetzentwurf haben Sie immer ein bisschen unterm Tisch geklopft, wenn wir das Ding abgelehnt haben, damit es ja nicht zum Innenminister kommt - der hieß damals Dr. Dewes. Aber das sage ich nur einmal so, damit wir auch
ein bisschen Freude an der Debatte hier haben. Wir wissen ja, dass damals die Spitzenverbände auch den Entwurf, der vorlag, abgelehnt haben, weil es darum ging, wer bestimmt denn nun eigentlich, ich sage einmal, den Chef der Prüfung. Ich will das einmal so ausdrücken: Wird er denn im Einvernehmen bestellt, im Benehmen und wer kann dort mitreden und wie geht das Ganze? Es waren doch hier schon von allen Seiten, ich sage, einige Vorbehalte da. Gerade in den Gesprächen mit den zuständigen Spitzenverbänden ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass sie insbesondere fordern, dass es erstens keine Doppelprüfung gibt, denn ich denke, und das muss man auch an der Stelle klipp und klar sagen, dass sich insbesondere die örtliche Prüfung im Freistaat Thüringen hervorragend bewährt hat.
Da muss man wirklich, wer sich mit der Materie ein bisschen auskennt, dieses auf den Tisch legen, es hat sich hervorragend bewährt. Wir brauchen keine Doppelprüfung, sondern gegebenenfalls, wie jetzt hier im Gesetzentwurf vorgelegt, dass die überörtliche Prüfung in der Verzahnung das gegebenenfalls ergänzt. Ich unterstreiche immer das "gegebenenfalls".
Meine Damen und Herren, ich denke, dass dieser Gesetzentwurf, der uns heute hier vorgelegt wird, erstens der Beratung wert ist. Wir werden den Gesetzentwurf, das kann ich jetzt schon sagen, sicher ausführlich im Innenausschuss federführend und im Haushalts- und Finanzausschuss begleitend beraten. Ich bin mir sicher, dass dazu eine umfangreiche Anhörung dessen, was damit im Zusammenhang steht, durchgeführt wird. Die einzelnen Betroffenen haben sich ja schon in den letzten Jahren und Monaten in den diversen Gesprächen mit dem Rechnungshof - wir haben erst vor wenigen Wochen mit dem Rechnungshof gesprochen. Wir haben vor wenigen Wochen in der Phase der Findung des Gesetzentwurfs, das verbietet uns ja niemand, mit allen Gebietskörperschaften oder allen Betroffenen geredet. Wir haben mit dem Gemeinde- und Städtebund, wir haben mit dem Landkreistag gesprochen, damit wir wissen, was denn überhaupt möglich erscheint. Denn ich glaube, was nicht besonders glücklich wäre, wenn wir gegen das Votum beider Spitzenverbände hier bestimmte Dinge installieren. Das muss man sehr genau abwägen, ob man dieses macht oder nicht macht. Ich meine, dass die Gebietskörperschaften viele Dinge aus ihrer Sicht betrachten, ist selbstverständlich. Ich glaube, es ist eine gute Regelung, dass hier insbesondere durch die Landesregierung hineingeschrieben wurde, dass vor 1995 nur in begründeten Fällen geprüft werden soll. Ich glaube, diese Regelung können wir nur unterstützen. Und wenn ich dann sehe, Frau Dr. Wildauer, dass Sie den Prüfungszyklus noch weiter verkürzen wollen, dann beschäftigen Sie sich mit den Dingen, die daraus resultieren. Der Gemeinde- und Städtebund und die anderen haben jetzt schon dargelegt und große Teile dieser Auffassungen kann ich persönlich nur
teilen. Denn gerade wenn es um die Anzahl der Prüfer geht, die hier in Frage stehen, die sind genannt worden zwischen 25 und 30, die betroffen sind -, wenn die nur alle fünf Jahre die angedachten Dinge prüfen sollen, das ist schon fast ein kleines Wunder, wenn das gelingen sollte.
Ja, Herr Pohl, Sie haben ja auch schon gesagt, dass man die Prüfungszeiträume noch verkürzen soll, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder war Verlängerung gemeint?
Nachher, gut. Nur damit ich weiß, von was wir sprechen. Wir können nicht auf der einen Seite uns hierher stellen und Forderungen aufmachen und wenn es darum geht, meine Damen und Herren, das umzusetzen, dann kneifen wir den Schwanz ein. Und hier kann es nicht darum gehen, wir reden von Haushaltskonsolidierung, von Haushaltseinsparungen, wir reden jetzt von den in Frage stehenden Prüfern. Das hat sich ganz gut ergeben, dass der Rechnungshof, der gegebenenfalls die Kapazitäten bereitstellen kann, nach Aussagen wären die Leute auch qualifiziert und in der Lage, die Prüfungen durchzuführen. Aber eines haben die Spitzenverbände auch klipp und klar gefordert und dem kann man sich nur anschließen; es geht darum, dass insbesondere die Beratung eine wichtige Rolle spielen muss. Es nutzt den Kommunen nichts, wenn dort festgestellt wird und da wird mal mit der Keule gewunken und da wird ein Brief geschrieben, sondern es muss beraten werden, dass gerade vergleichende Beratung und Ähnliches hier stattfinden kann. Deswegen gab es auch in den zurückliegenden Jahren die unterschiedlichen Modelle, die hier in Frage standen, ob es die Organisation der überörtlichen Prüfung der Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe eines kommunalen Prüfverbandes, das ist lange Zeit von den Spitzenverbänden favorisiert worden, weil sie aus anderen Ländern heraus dort die beste Beratung sich erhoffen für die Kommunen. Es soll ja darum gehen, dass den Kommunen erstens geholfen wird, und ich stimme Ihnen zu, Kollege Pohl, dass auch natürlich geschaut wird, dass keine Steuergelder zum Fenster hinausgeschmissen werden. Ich glaube, wir dürfen uns das nicht zu leicht machen und nur sagen, jetzt haben wir das Ganze abgehakt, jetzt haben wir eine überörtliche Prüfung, das kann und darf und sollte nicht unser Ziel sein. Wir werden die Vorschläge der Landesregierung, die hier vorliegen, wirklich sehr ernsthaft prüfen. Ich weiß auch, dass es in meiner Fraktion keine abschließende Meinung dazu gibt. Wir haben gesagt, wir möchten erst einmal den Gesetzentwurf. Wir werden uns mit den Inhalten beschäftigen, wir werden dazu die entsprechenden Anhörungen durchführen. Wir werden auch mit anderen Ländern reden, wo, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in NRW, da rudern sie
jetzt zurück, da sie dort jetzt wieder was anderes installieren wollen. Oder ich erinnere daran, was vielleicht der eine oder andere vergessen hat, weil Frau Dr. Wildauer das so an die Wand malt, nun endlich muss der Rechnungshof her, also die Prüfung über den Rechnungshof. Frau Dr. Wildauer, Sie wissen doch, dass es in Hessen allein über 40 Jahre keine überörtliche Prüfung gab. Das Land Hessen hat sich wunderbar entwickelt. Also malen Sie nicht den Teufel an die Wand. Wir sollten diese Dinge wirklich mit Sachverstand betrachten.
(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Die CDU in Hessen scheint überhaupt nichts von Rechnungshöfen zu halten.)
Es geht noch einmal darum, dass wir diese überörtliche Prüfung nicht etwa nur installieren, damit es endlich abgehakt ist, sondern wir müssen genau betrachten, was soll die überörtliche Prüfung machen. Insbesondere die Beratungsfunktion muss ein wichtiger Grundsatz sein. Wir finden es gut, wenn es denn zu diesen kommt, dass das angesiedelt ist beim Präsidenten des Rechnungshofs. Ich glaube, das ist eine gute Regelung. Man muss sich natürlich genau anschauen, wie viele Leute braucht man dazu, qualifizierte Leute.
In Bayern - und Bayern ist ja da und dort ein Vorbild, nicht in allen Fragen; wir haben in letzter Zeit auch gemerkt, dass dort auch nur mit Wasser gekocht wird sucht man händeringend solche Prüfverantwortlichen, die das überhaupt können. Wir hatten ja auch einmal mit dem Gedanken gespielt oder da gab es ernste Gespräche, gegebenenfalls sich mit der bayerischen Prüfanstalt zusammenzuschließen, um Kosten zu minimieren, um dort gemeinsam zu prüfen. Die Bayern haben die Hände gehoben und gesagt, wir haben kein qualifiziertes Personal, wir können es nicht machen. Das muss man deutlich rüberbringen, dass das nicht so einfach irgendetwas ist, was die Landesregierung vielleicht nicht machen wollte oder was wir verhindert haben oder was irgendwie in der Schublade lag und dann verfallen ist, Kollege Pohl, so ist es bei weitem nicht. Ich denke auch, dass wir hier insbesondere diese Dinge noch einmal genau betrachten.
Ich bin bewusst nicht noch einmal auf die einzelnen Punkte eingegangen. Sie sind von den einzelnen Vorrednern und durch Minister Köckert klar dargelegt worden. Ich denke, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf muss erstens in den Innenausschuss federführend und in den Haushalts- und Finanzausschuss begleitend eingebracht
werden, denn ich schließe nicht aus - und das schon mal an alle Haushälter, die mit Geld umgehen, gesagt -, dass das Geld, das hier angesagt ist, und die Leute ausreichend sind. Die Fachleute, Gemeinde- und Städtebund u.a., sprechen in Insiderkreisen, dass man dort ca. 80 Leute braucht, wenn man vernünftige Prüfungen durchführen will.
Ich will ja nicht sagen, dass das stimmen muss. Das muss man alles genau anschauen: Was gibt man den Prüfern auf? Welche Zeiträume sind zu prüfen? Wie kann das Ganze gemacht werden? Fazit des Ganzen: Wir werden diesen Gesetzentwurf, der uns vorliegt, als gute Diskussionsgrundlage intensiv beraten. Wir werden dort keine Schnellschüsse machen, das kann ich ganz sicher sagen. Wir werden auch keinen Vorwurf erheben, ich beuge dem schon vor, Frau Dr. Wildauer, dass Sie dann sagen, ja, Sie wollen das ja nur verzögern. Nein, das ist uns zu wichtig. Ich sage das heute schon hier. Schön mit Ruhe und Sachverstand werden wir das lösen und gemeinsam mit der Landesregierung dann schauen, ob wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Meine Damen und Herren, ich wünsche uns gute Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Schönen Dank.
Wird nicht mehr gewünscht, gut. Dann haben wir die Redemeldungen abgearbeitet. Die Aussprache ist beendet. Wir kommen damit zu den beantragten Ausschussüberweisungen. Es ist Ausschussüberweisung federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt worden. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Jetzt die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Dann legen wir noch die Federführung fest. Beantragt war, wie gesagt, federführend der Innenausschuss. Wer mit der Federführung einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Damit schließe ich - es war die notwendige Mehrheit da - den Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1268 ERSTE BERATUNG
Ich gehe davon aus, dass Begründung durch den Einreicher gewünscht wird. Für die Landesregierung Herr Minister Dr. Pietzsch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 4 hat nichts mit dem Tagesordnungspunkt 5 zu tun, wenn es auch eine ähnliche Materie ist. Dennoch, meine Damen und Herren, ist der heutige Einbringungstag ein gutes Datum, denn gestern habe ich den dritten Vorstand für die Tierseuchenkasse berufen und dieses Tierseuchengesetz ist ja die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Tierseuchenkasse.