(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Aber, Herr Fiedler, Sie haben doch als verantwortungs- bewusster Bürgermeister...)
Mein lieber Kollege Pohl, die Bürgermeister sind in der Regel schon sehr informationsfreudig, aber Sie wohnen ja auch in der Gemeinde, sie wissen, wie das ist, wenn es um
Beiträge und Ähnliches geht. Da gibt es auch Bürgermeister, die scheuen sich, offene Worte zu sagen, und sagen zu den Bürgern, ihr habt jetzt hier ordentliche Leitungen bekommen, ihr bekommt das Lebensmittel Wasser ordentlich angeliefert, es stinkt nicht mehr, wenn das Zeug hier durch die Gosse fließt, dass das am Ende jeder haben will, aber zahlen will er nichts dafür. Da gibt es den einen oder anderen, der dem nicht widerstehen kann, und dann duckt er sich halt ab und sagt es nicht laut. Aber das ist menschlich und deswegen denke ich trotzdem, dass wir hier ein Stück damit zusammenkommen. Dies betrifft, und da möchte ich noch einige Punkte aufnehmen, die Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, den jetzigen Artikel 4 um einen Absatz 2 zu ergänzen, wonach § 15 Abs. 1 Nr. 4 b rückwirkend zum 6. Juli 1994 in Kraft tritt. Hintergrund dieses Wunsches des kommunalen Spitzenverbandes ist die Überlegung, mit dieser Klarstellung Rechtssicherheit zu schaffen. Denn bisher war umstritten, ob bei wiederkehrenden Beiträgen ein gesonderter Feststellungsbescheid zulässig ist. Mit der neuen Regelung wird diesbezüglich auch der Zeitraum seit der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes am 6. Juli 1994 erfasst. Vielen Dank an den Spitzenverband, dass er das mit eingebracht hat. Auch das zeigt wieder, dass die Anhörung erstens nicht umsonst war und dass doch einiges eingeflossen ist, obwohl es hier bestritten wird.
Ich will an der Stelle noch mal ausdrücklich auf die Anregung der Kleingärtner hinweisen und Herr Goth hat das sehr ausführlich vorgetragen, dass es ja wohl nicht sein kann, dass Kleingärtner, die etwas Wasser benutzen zum Zwecke des Gießens, genauso behandelt werden sollen wie Kleingärtner, in deren Gärten sich eine Datsche oder Immobilie befindet, die zu halben Wohnhäusern ausgebaut sind. Wir sagen ganz klar, nach Bundeskleingartengesetz stimmen wir hier dem Verband der Gartenfreunde e.V. ausdrücklich zu, dass sie hier freigestellt werden können, und die anderen, die diese Anlagen benutzen, also diese Datschen, die müssen natürlich bezahlen. Das ist ganz klar und das ist auch hier so klar vorgetragen worden. An der Stelle gestatten Sie mir auch mal darauf hinzuweisen, weil das vorhin angesprochen worden ist - ich weiß nicht, ob das Frau Dr. Wildauer oder der Kollege Schemmel war -, dass wir hier Ungerechtigkeiten schaffen. Wir sollten nicht vergessen, dass gerade unsere Kleingärtner im Freistaat Thüringen - wir haben übrigens doppelt oder viermal so viele wie in Hessen -, einen wichtigen Umweltauftrag erfüllen, indem sie nämlich sehr viel Grün in unserem grünen Herzen Deutschlands für uns bereithalten.
Herr Fiedler, Sie sprachen eben davon, dass ich eventuell von Ungerechtigkeiten gesprochen hätte. Ich habe von Ungerechtigkeit gesprochen. Wie bewerten Sie denn die Tatsache, dass sich praktisch die völlig gleiche Gestaltung eines Falles von Beitragsschuld jetzt für den Betroffenen nach dem Gesetz anders niederschlägt als vor dem Gesetz? Es war doch vorher so, dass eine zinslose Stundung in Anspruch genommen werden konnte und jetzt nicht mehr. Finden Sie das gerecht, diesen Zustand, oder ungerecht?
Ich denke, dass es immer wieder gerade bei Gesetzesnovellen zu Regelungen kommt, wo man einen Schnitt machen muss und wo es immer wieder zu gewissen Ungerechtigkeiten kommt, weil man einen Wechsel vornimmt, dass man von dem einen System in das andere System übergeht. Und ich gestehe Ihnen zu, dass man diesen Wechsel klar und deutlich aufzeigen muss, dass hier mehr in Richtung Strukturhilfe gegangen wird. Wenn Sie mich persönlich fragen - das sage ich Ihnen nachher draußen, das möchte ich jetzt nicht sagen.
Ich rede zurzeit für meine Fraktion und vertrete hier diese Dinge, die meine Fraktion und die Landesregierung vorlegen. Ganz wichtig war für uns natürlich auch, das in § 7 b ich bin natürlich auch Eigentümer, ich habe ein großes Grundstück, damit das klar ist - Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 vorgesehene Verhältnis von genutzter zu nicht genutzter Grundstücksfläche deutlich zu verändern. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, das insoweit bisher vorgesehene Verhältnis von 1 : 6 auf 1 : 3 zu reduzieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns in dieser Forderung durch verschiedene Anhörungen in unserer Ansicht bestätigt sehen. Und da will ich auf Landwirtschaftsbrachen u.ä. noch mal ausdrücklich hinweisen. Ich habe es vorhin schon mal gesagt, da haben wir nicht gewürfelt, das haben wir bewusst so hingeschrieben und wir denken, dass wir das Richtige getroffen haben, Frau Dr. Wildauer.
Lassen Sie mich auch noch einen Satz zur weiteren Entwicklung auf dem Gebiet des Kommunalabgabenrechts sagen. Auch dieser Entwurf wird nicht der letzte seiner Art sein, denn allein die im Fluss befindliche Rechtsprechung wird uns auch zukünftig veranlassen, unsere bisher aufgestellten Überlegungen zu überdenken. Zudem
wird die Praxis, ich betone das, uns auf diesem Rechtsgebiet auch weiter zu entsprechenden Überlegungen herausfordern. Wir müssen jetzt erst einmal beobachten, wie die Umsetzung der Novelle sich bewährt. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir in ähnlicher Art und Weise wie bei dieser Novelle innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Änderungsgesetz einbringen wollen. Sollten wir notwendigen Änderungsbedarf feststellen, werden wir natürlich auf eine weitere Überarbeitung und Weiterführung hinwirken.
Abschließend möchte ich noch eine Bitte speziell gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund äußern. Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn der Gemeinde- und Städtebund hier nicht nur die Kommunen, sondern auch die Aufgabenträger, die Zweckverbände berät. Ich glaube, der Weg ist ja gemeinsam beschritten worden seit 1990. Es ist wohl an der Zeit, dass wir hier auch die Verbände mit unterstützen. Da unser Spitzenverband dort noch einige Reserven hat, bitte ich sehr herzlich darum, diese Reserven zu erschließen, um sie auf diesem wichtigen Gebiet mit einzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sollten diesen Gesetzentwurf als Ansatz verstehen, in diesem Sinne auf eine baldige Entlastung unserer Beitragszahler hinzuwirken, und ich sage, zukunftsträchtig hinzuwirken und nicht Kosmetik zu betreiben. Der gegenüber verschiedenen anderen Ländern erreichte Vorsprung, glaube ich, ist unbestritten. Wir sind von den jungen Ländern am weitesten in dieser Materie vorangeschritten, ohne zu verkennen, dass wir jeden Tag neu aufpassen müssen, ob es dazu neue Änderungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten gibt, die auch finanzierbar sind. Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, ich glaube, die kommunale Selbstverwaltung hat sich im Freistaat Thüringen bisher bewährt. Ich bin überzeugt davon, dass sie weitergeführt wird und dass unsere kommunalen, ob die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister auch von den jetzigen Möglichkeiten Gebrauch machen, dass man dieses weitergeben kann an die Beitrags- und Gebührenzahler. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Werter Kollege Fiedler, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es eventuell als einen Akt sozialer Ungerechtigkeit empfinden würden, wenn die Besserverdienenden die zinslose Beihilfe (eventuell Abgeordnete) in Anspruch nehmen würden?
Ich habe versucht das deutlich zu machen, Kollege Wunderlich, dass ich der Meinung bin, es ist sicher, der Ansatz war zur damaligen Zeit vielleicht richtig, aber Weiterentwicklungen muss man ins Auge schauen und muss sagen, wenn das Geld weniger wird, und das sagen wir doch mal klar und deutlich, wir gehen in eine Haushaltsberatung hinein, und Frau Dr. Wildauer, Sie haben den Ansatz gewählt, wir haben das abgeschafft oder wollen es abschaffen, um Geld zu sparen in der Haushaltsberatung. Ich will Ihnen da ausdrücklich noch mal widersprechen, denn wir wollen, dass diese Gelder weiter in der Strukturhilfe eingesetzt werden. Herr Kollege Wunderlich, Sie haben Recht - es muss nicht ausgerechnet, jetzt darf ich keine Berufsgruppe nennen, sonst rücken mir die Rechtsanwälte, die Ärzte, die Pfarrer und die Abgeordneten auf den Pelz -, dass die nun unbedingt das in Anspruch nehmen können, ich glaube, die können es teilweise selbst bezahlen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, hier steht heute ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung an, der, und dies ist schon etwas Besonderes in diesem Hause, von den anzuhörenden Verbänden in den wesentlichen Bestandteilen der Novelle schlicht und ergreifend abgelehnt worden ist. Insbesondere der größte und wichtigste Verband im kommunalen Bereich, der Gemeinde- und Städtebund, hat in der Anhörung mündlich und schriftlich den Innenminister aufgefordert, den neuen § 7 b Abs. 3 bis 6, diese wesentlichen neuen Stundungsregelungen, schlicht zurückzunehmen. Dies ist ein Novum. Und ich kann sagen, dies ist in fünf Jahren großer Koalition in diesem hohen Hause nie der Fall gewesen und es ist auch nie der Fall gewesen, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Verbände überhaupt so wenig mit ihren Vorschlägen sich in einem Gesetzentwurf dieser Dimension wiedergefunden haben und wiederfinden.
Und ich sage es mit den Worten des stellvertretenden Chefredakteurs der "Thüringischen Landeszeitung", Kaczmarek, vom heutigen Tage, der in seinem Kommentar davon spricht, dass hier ein Gesetz im Eiltempo durchgepeitscht wird. Das ist so. Der Kollege Schemmel hat darauf hingewiesen, dass binnen vier Wochen dieses Gesetz eingebracht und heute hier verabschiedet werden soll. Besonders bemerkenswert, und ich sage es hier als derjenige, der federführend fünf Jahre für diesen Bereich mit zuständig gewesen ist, ich betrachte es als einen eklatanten
Vertrauensbruch, dass dieses vereinbarte und hier auf den Weg gebrachte Zinshilfeprogramm über fünf Jahre, 5 x 50 Mio., dass diese Viertelmilliarde nun nicht umgesetzt werden soll, und ich bedauere, dass sich hier der Finanzminister durchgesetzt hat,
der schon immer gegen dieses Programm gewesen ist, und dass diese Millionen nicht mehr zur Verfügung stehen, um tatsächlich zu erreichen, dass im Bereich des Kommunalabgabenrechts und seiner Umsetzung in Thüringen sozialer Friede herrscht.
Herr Kollege Köckert, wir waren immer gemeinsam stolz darauf, dass wir im Vergleich mit den anderen neuen Bundesländern in diesem Bereich so weit vorangekommen sind. Ich erinnere an diese vielen Koalitionsausschuss-Sitzungen zu dieser Thematik.
Ich erinnere an diese vielen so genannten Elefantenrunden unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden Köckert und Lippmann, unter Beteiligung der Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistages, des Umweltministers und des Finanzministers. Es waren viele Sitzungen, in Legionen haben wir zusammengesessen und immer wieder in diesem Feld um die besten Lösungen gerungen. Man kann der großen Koalition vieles nachsagen, nur, ich sage Ihnen, mir ist es lieber, dass wir Wochen und Monate miteinander ringen um die bestmöglichen Lösungen bei einer so wichtigen, auch gesellschaftspolitischen Frage, als jetzt zu sehen, wie wirklich im Schweinsgalopp dieses wichtige Feld in die Sackgasse gefahren wird.
Ein ganz wichtiger Punkt, den es anzusprechen gilt, ist die Frage der Beitragsgerechtigkeit. Auch hier sage ich es mit dem, was der Gemeinde- und Städtebund gesagt hat. Die Beitragsgerechtigkeit bleibt mit diesen Änderungen im Bereich des neuen § 7 b Absätze 3 bis 6 auf der Strecke. Tausende und Zehntausende Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben bereits für unbebaute Grundstücke ihre Beiträge bezahlt, Tausende und Zehntausende. Die kommunalen Zweckverbände werden außer Stande sein, seriöse Globalkalkulationen durchzuführen, und jeder, der sich mit der Materie auskennt, weiß dies. Es gibt Schätzungen; im ländlichen Bereich werden mehr als ein Drittel aller Grundstücke, die bisher beitragspflichtig sind, von diesen neuen Stundungsregelungen für unbebaute Grundstücke erfasst werden. Da lasse ich die Friedhöfe, die Kirchen, die Kleingärten und die Gewerbegrundstücke mal ganz außen vor.
Persönlich hilft es mir, ich habe ein Grundstück, dass zum Teil bebaut und zum Teil unbebaut ist und ich werde davon profitieren, wenn der Zweckverband, in dessen Bereich ich zu Hause bin, dies satzungsgemäß umsetzen wird. Nur ich sage mal in aller Deutlichkeit, wenn mein Zweckverband nach der bisherigen Kalkulation ein Beitragsaufkommen für die Kläranlage umsetzen kann von 60 Mio., aber jetzt nur in der Lage ist, auf der Grundlage dieser Vorschrift 40 Mio. einzunehmen, das bedeutet, dass er 20 Mio. fremdfinanzieren muss. Da gibt es zwei Möglichkeiten, das wissen Sie. Die eine Möglichkeit ist die Umlage durch die Mitgliedsgemeinden, d.h. aus den Haushalten der Gemeinden und Städte, die den Verband tragen. Dies wird in der Regel nicht möglich sein, weil damit die Investitionstätigkeit der Gemeinden und Städte überhaupt nicht mehr funktionieren würde in anderen wesentlichen Bereichen. Und es gibt die zweite Quelle, dies ist der Gang zur Bank. Dann haben wir genau dieselbe Problemlage wie zwischen 1990 und 1994. Die Verbände gehen zur Bank, nehmen Kredite auf, zahlen Zinsen und diese Zinsen werden über eine Erhöhung der Gebühren finanziert.
Wenn Sie heute, Herr Innenminister, an diesem Pult gesagt haben, dass ein Ergebnis nicht so aussehen darf, dass diese Lasten auf alle verteilt werden, es wird gar nicht anders möglich sein oder es wird einen Investitionsstillstand im Bereich dieser Maßnahmen in Thüringen geben. Dies wäre im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ein großer Rückschritt, denn wir brauchen intakte Abwassersysteme in diesem Lande. Wir brauchen intakte Kläranlagen, wir brauchen intakte Hauptsammler und wir brauchen intakte Kanalsysteme. Das heißt, wir haben ein Interesse, dass die Investitionen weiter durchgeführt werden können.
Und was auch sehr wichtig ist, die vorgesehene Regelung ist rechtlich unhaltbar. Sie widerspricht dem Grundprinzip des deutschen Beitragsrechts und der dazu ergangenen gefestigten Rechtsprechung, nicht nur des Bundesverwaltungsgerichts, sondern den vielen Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgerichts. Was Sie hier tun, ist in den 16 deutschen Ländern eine einmalige rechtliche Situation, die Sie hier schaffen. Ich bin sicher, auf den Prüfstand gestellt, werden diese Regelungen nicht Bestand haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier werden ohne Not Privilegien geschaffen, die neue Klüfte in die Thüringer Bevölkerung hineintragen werden. Ich kann dies nur mit den Worten des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes wiedergeben, die sehr deutlich sind - und, Frau Präsidentin, ich bitte hier zweimal zitieren zu dürfen, dort heißt es nämlich: "Erforderlich ist eine Erweiterung der bisherigen Zinshilfe, Zinsbeihilferichtlinie und nicht, wie nun vorgesehen, die ersatzlose Streichung der entsprechen
den Vorschriften im jetzigen § 7 Absatz 12 a ThürKAG und damit der völlige Wegfall der dort genannten Zinsbeihilfen. Andernfalls ist ein Anstieg der Abgabenbelastung aufgrund der fehlenden Refinanzierung des Beitragsausfalls unvermeidlich. Dies und die gleichzeitig entstehenden Ungleichbehandlungen werden den Unmut vor Ort noch einmal vergrößern. Einerseits wird es den künftigen Beitragsschuldnern nicht zu vermitteln sein, dass ihr im vergangenen Jahr veranlagter Nachbar keine Zinsen zahlen muss, ihnen selbst nun keine zinslose Stundung eingeräumt wird. Andererseits werden diejenigen aufbegehren, die ihre Beiträge bereits gezahlt haben, nun aber noch zu höheren Gebühren herangezogen werden, weil anderen Personengruppen finanzielle Entlastungen in Form einer zinslosen Stundung gewährt werden." Der zweite Absatz: "Aber auch aus rechtlichen Gründen können wir letztlich nur dringend dazu raten, die Absätze 3 bis 6 im neuen § 7 b ThürKAG ersatzlos zu streichen. Bei den dort vorgesehenen Stundungen wird das Vorteilsprinzip unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes nicht ausreichend beachtet. Sie führen zu einer abgaberechtlichen Ungleichbehandlung. Die Regelungen dürften zudem im Widerspruch zum Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung stehen. Rechtlich bedenklich ist auch die fehlende beitragsrechtlich relevante Unterscheidung zwischen beplanten und unbeplanten Gebieten."
Ich sage es noch einmal mit den Worten von Herrn Kaczmarek, den ich hier zum zweiten Mal zitiere. Er schreibt: "Er", Köckert, "wird den Sturm, den er mit der heutigen Novelle sät, in nicht allzu ferner Zukunft selbst ernten."
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dieser neue § 7 b KAG Gesetz wird, werden Sie Menschen in Thüringen auf die Straße treiben, die bisher konstruktiv bereit waren, mit den Aufgabenträgern die für sie so oft nicht leichten Lasten zu tragen und sich oft unter Nutzung des Zinshilfeprogramms zur Zahlung zu vereinbaren und auf Rechtsmittel zu verzichten bereit erklärt haben.
Alle, aber auch alle relevanten Organisationen haben durchgreifende Einwände gegen diese Novelle. Als diejenigen, zu denen ich mich zähle, die fünf Jahre mit Ihnen zusammen - und auch Herr Vogel gehört dazu - um best
mögliche Lösungen in diesem Feld gerungen haben - und ich habe eben auf die vielen gemeinsamen Sitzungen zu diesem Punkt hingewiesen -, kann ich nur an Sie appellieren, diesen Gesetzentwurf heute nicht zu verabschieden, ihn noch einmal an den Innenausschuss zurückzugeben und bereit zu sein, mit uns und den Spitzenverbänden über bestmögliche Lösungen zu reden und diesen Entwurf so heute nicht zu verabschieden.
Gestatten Sie mir, dass ich auch einige Anmerkungen in diesem Zusammenhang zum Grundsätzlichen mache. Der Kollege Schemmel hat hier eben die Vokabel "Gutsherrenart" gebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, der Ausdruck ist nicht genug, der ist viel zu brav und zu milde, wenn das hier bewertet werden soll, was Sie in den vergangenen neun Monaten als Parlamentskultur in diesem Hause praktiziert haben, insbesondere im Verhältnis zu den beiden Oppositionsfraktionen.