Protocol of the Session on June 7, 2000

Zu Frage 3 verweise ich auf meine Antworten zu Fragen 1 und 2.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann stelle ich Beantwortung fest. Wir kommen zur nächsten Frage, wieder Frau Abgeordnete Heß in der Drucksache 3/648.

Förderprogramm "Besondere Bedarfszuweisungen"

Aus den Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs sollen im Jahr 2000 erstmals "Besondere Bedarfszuweisungen" an Kommunen ausgereicht werden, die außergewöhnliche finanzielle Belastungen aus Erschließungs- und sonstigen Infrastrukturmaßnahmen zu leisten haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit einem In-Kraft-Treten der Richtlinie für die Ausreichung der genannten Haushaltsmittel zu rechnen?

2. Gibt es eine Erhebung, wie viele Thüringer Kommunen dem möglichen Empfängerkreis zuzurechnen sind?

3. Wie soll die Förderung konkret ausgestaltet werden?

Herr Innenminister.

Frau Abgeordnete Heß, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift und deren In-Kraft-Treten ist Ende Juni/Anfang Juli dieses Jahres zu rechnen.

Zur Frage, ob es eine Erhebung über die Thüringer Kommunen gibt, die mögliche Empfänger sind: Eine solche Erhebung gibt es nicht.

Zur Frage 3, wie soll die Förderung konkret ausgestaltet werden, antworte ich für die Landesregierung: Die Bedarfszuweisungen sind als Beihilfe für Zinsbelastungen gedacht, die aus Kreditaufnahmen für Erschließungs- und sonstige Strukturmaßnahmen sowie aus daraus entstehenden Folgelasten stammen. Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung sind zum einen - wie bei den übrigen Bedarfszuweisungen auch - eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung und zum anderen

Tilgungs- und Zinsausgaben in Höhe von mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts. Die Höhe der Zinsbeihilfe bemisst sich hauptsächlich nach dem Grad der Unterdeckung, also dem Verhältnis zwischen dem Fehlbetrag in der laufenden Rechnung und den laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts. Der auf die Höhe der Zinsausgaben berechnete Fördersatz soll sich auf 40 Prozent dieser Relation belaufen. Die Zinsbeihilfebedarfszuweisung soll zu zwei Dritteln als Zuschuss und zu einem Drittel als rückzahlbare Überbrückungshilfe gewährt werden. Die Überbrückungshilfe soll in fünf gleichen Jahresraten, beginnend ab dem sechsten des auf die Bewilligung folgenden Jahres, zurückgezahlt werden. Abhängig von der finanziellen Situation der Gemeinde beim Einsetzen der Rückzahlungsverpflichtungen besteht die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Umwandlung der Überbrückungshilfe in einen Zuschuss. Dies gilt zum einen für Gemeinden, deren finanzielle Lage eine Rückzahlung nur teilweise oder gar nicht zulässt; dies gilt zum anderen aber auch als Bonus für Gemeinden, die ihre finanzielle Lage wieder normalisiert haben. Soweit Ihre Fragen.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Heß.

Keine Nachfrage, ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss.

Wir haben den Antrag auf Überweisung gehört und müssen darüber abstimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist das Quorum erreicht und der Innenausschuss hat dann weiter damit zu tun.

Jetzt kommen wir zur nächsten Anfrage, wiederum Frau Abgeordnete Heß mit der Drucksache 3/649.

Die Landesregierung liegt in der Pflicht, bei der Erfüllung der Quote für Arbeitsplätze für schwer behinderte Menschen Vorbild zu sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der schwer behinderten Beschäftigten in der Thüringer Landesregierung (bitte auf- geschlüsselt nach Staatskanzlei und den Ministerien)?

2. Wie hoch ist der Anteil von Blinden/stark Sehbehinderten, Gehörlosen und Rollstuhlfahrern?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Heß für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Insgesamt sind in den Thüringer Ministerien und der Staatskanzlei 2.393 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind 90 Mitarbeiter schwer behindert, das sind 3,75 Prozent der Mitarbeiter. Aufgeschlüsselt nach den Ministerien ergibt sich prozentual folgendes Bild, was die Schwerbehindertenquote angeht: Staatskanzlei 2,7 Prozent, Innenministerium 5,1 Prozent, Thüringer Kultusministerium 2,6 Prozent, Justizministerium 4,8 Prozent, Finanzministerium 1,4 Prozent, Wirtschaftsministerium - ich verkürze die Namen - 4 Prozent, Sozialministerium 6,5 Prozent, Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 3,7 Prozent und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1,6 Prozent.

Was die Frage 2 angeht - Anteil von Blinden und stark Sehbehinderten, Gehörlosen und Rollstuhlfahrern: Unter den 90 schwer behinderten Mitarbeitern sind drei Blinde oder stark Sehbehinderte, ein Gehörloser und ein Rollstuhlfahrer.

Gibt es weitere Nachfragen? Frau Abgeordnete Heß.

Nein, auch hier beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Dann stimmen wir auch hier über die Überweisung ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Damit ist auch diese Anfrage überwiesen. Wir kommen zur für heute letztmöglichen Anfrage, Frau Abgeordnete Katja Wolf, und zwar die Drucksache 3/678.

Modellprojekte im Landeshaushalt 2000

Im Landeshaushaltsplan Kapitel 02 04 der Landesfrauenbeauftragten wurde der Titel 684 05 mit 50.000 Deutsche Mark unterlegt. Modellprojekte werden anteilmäßig von Bund und Ländern gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Modellprojekte werden aus den Mitteln gefördert?

2. Lagen Projektanträge vor, die nicht gefördert werden können?

3. Sind im Vergleich zu 1997 mit 100.000 Deutsche Mark und 1998 mit 130.000 Deutsche Mark Förderung 2001 ähnlich hohe Fördersummen zu erwarten?

Es antwortet Staatssekretärin Frau Dr. Bauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Wolf, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Aus dem Titel 684 05 werden zurzeit keine Modellprojekte gefördert. In den Haushaltsjahren 1997 und 1998 erfolgte eine anteilige Finanzierung an dem Modellprojekt "Neue Wege der Arbeitsplatzbeschaffung in Nordhausen". Für das Haushaltsjahr 2000 wurden Mittel für Modellprojekte eingestellt, da durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Modellprojekte zur Umsetzung der Chancengleichheit von Männern und Frauen angekündigt wurden. Bisher gab es aber keine konkrete Ausschreibung von Seiten der Bundesregierung.

Zu Frage 2: Es lagen keine Projektanträge vor, die abgelehnt wurden.

Zu Frage 3: Über die Höhe der Fördersumme kann zurzeit keine Aussage gemacht werden, da konkrete Projekte bisher nicht ausgeschrieben wurden.

Nachfragen sehe ich nicht, damit ist auch diese Frage beantwortet. Wir schließen die Fragestunde und ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Fachhochschule Ostthüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/667

Ich gebe zunächst dem Abgeordneten der SPD-Fraktion Dr. Botz das Wort und möchte noch auch im Blick auf

die letzte Plenarsitzung sagen, wir haben eine Aktuelle Stunde und keine Lesestunde.

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der bemerkenswerten Aufbauleistungen auf dem Gebiet der Infrastruktur in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren gibt es noch erhebliche regionale Unterschiede auf verschiedenen Gebieten. Eines der wesentlichen Defizite, die es in den kommenden Jahren abzubauen gilt, ist die strukturelle Benachteiligung Ostthüringens in einigen wesentlichen Bereichen. Dazu gehört in erster Linie das Fehlen eines selbständigen Fachhochschulstandorts in dieser Region unseres Freistaats.

Dieses Defizit ist allgemein bekannt und anerkannt. Die Aufnahme der Entwicklung eines Fachhochschulstandorts in Thüringen in den Hochschulentwicklungsplan durch die vorhergehende Landesregierung war daher eine konsequente politische Entscheidung. Alle Ankündigungen der CDU vor und nach der Landtagswahl ließen Ostthüringen weiter hoffen, dass das so bleibt. Dabei konnte spätestens zu diesem Zeitpunkt keiner der Beteiligten davon ausgehen, dass diese Neugründung ohne haushaltspolitische Probleme durchzusetzen ist. Die Wahrscheinlichkeit, eine zustimmende Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Fachhochschulstandort Ostthüringen zu erhalten, war bekanntermaßen gering. Umso mehr ist die Entscheidung des Wissenschaftsrats vom 12. Mai dieses Jahres, die die thüringische Öffentlichkeit erst am 15. Mai erreichte, eine Entscheidung, die die ureigene hochschulpolitische Verantwortung der Landesregierung in das Blickfeld rückt.

Die Kommentare der zuständigen Ministerin unmittelbar nach der Entscheidung haben in Ostthüringen natürlich Unruhe und Sorgen hervorgerufen. Das, meine Damen und Herren, war der Grund, weshalb wir im besten Sinne des Wortes eine Aktuelle Stunde am 17.05. haben wollten. Sie haben das abgelehnt, weil das unangenehme Thema natürlich im Zusammenhang mit den Stichwahlen unerwünscht war. Nun, meine Damen und Herren, der Wähler hat inzwischen gesprochen - das Problem, die Unruhe und die Sorgen sind noch da. Wir hoffen, Ihr Kabinett Frau Ministerin ist ja dankenswerterweise anwesend - hat inzwischen die Zeit gefunden, sich auf eine Sprachregelung zu einigen, die weniger zu Besorgnissen Anlass gibt als die Kommentare am 15. Mai. Es genügt ja schließlich schon, wenn Ihr Hochschulpolitischer Sprecher in der CDU-Fraktion immer wieder mit Verlagerungsvorschlägen, die Fachhochschule Jena betreffend, von sich reden macht. Das muss man ja nun nicht dadurch weiter beleben, indem man die Berufsakademie in Gera als Äquivalent für einen Fachhochschulstandort in Ostthüringen ins Gespräch bringt.

Meine Damen und Herren, wer so argumentiert, lenkt von einem ganz entscheidenden strukturellen Standortdefizit

in Ostthüringen ab. Dieses Defizit wird angesichts der immensen Beschleunigung der Entwicklung hin zu einer Wissens- und Innovationsgesellschaft ein entscheidendes Standortrisiko für unsere Bürger und die Wirtschaftsakteure in Ostthüringen. Das ist eine reale Gefahr für einen erheblichen Teil unseres Freistaats. Die Landesregierung ist und bleibt deshalb in der Pflicht, alles zu tun, um mittelund langfristig dieses Defizit abzubauen.

Meine Damen und Herren, wir hoffen deshalb hier und heute, in dieser Aktuellen Stunde von der Landesregierung eine klare verbindliche Aussage zur Perspektive eines Fachhochschulstandorts in Ostthüringen zu bekommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.