Ein gutes Zeichen ist auch das klare Bekenntnis von Herrn Mehdorn, dass die Neubaustrecke München-Berlin über Erfurt für die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur in Deutschland gebraucht wird, meine Damen und Herren.
Bei dem gegenwärtigen Verhandlungsstand mit dem Bund ist der Weiterbau der ICE-Trasse bis Bayern noch nicht gesichert. Er ist für die Landesregierung aber ein gutes Zeichen und Ansporn, am Ball zu bleiben. Wir sind mit Bayern in intensiven Gesprächen. Auch von den anderen neuen Ländern findet Thüringen Unterstützung für seine Forderung, die ICE-Trasse von München nach Berlin weiterzubauen, und zwar früher, als von der Bundesregierung bisher geplant ist.
Die Landesregierung wird sich auch auf anderen Feldern der Verkehrsinfrastruktur weiter engagieren. Dabei ist zu verweisen auf die Bundesfernstraßen insgesamt und auch darauf, dass der Freistaat zu seiner Zusage steht, die abzustufenden Landesstraßen den Kreisen nur in saniertem Zustand zu übergeben.
Von Bedeutung sind für uns auch die Brückensanierungen im Zuge des Landesstraßenbauprogramms, da der Gesamtzustand der Brücken im Land noch unbefriedigend ist.
Dass Infrastrukturinvestitionen die wirtschaftliche Entwicklung unmittelbar beeinflussen, erkennt man hier klar an der unterschiedlichen Wirtschaftstätigkeit entlang der A 4 gegenüber den strukturschwachen Gebieten im Norden und im Osten Thüringens. Obwohl die Investitionsförderung der Strukturschwäche der Regionen durch höhere Fördersätze Rechnung trägt, ist die Entwicklung an den genannten Verkehrswegen viel dynamischer. Das bedeutet aber nicht, dass die Impulse, die von diesen Wachstumszentren ausgehen, die Wachstumsprobleme in den strukturschwächeren Regionen derzeit beheben könnten. Die Landesregierung wird daher durch eine noch gezieltere Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in den Regionen Kyffhäuserkreis und Altenburger Land die Voraussetzungen für eine bessere Standortentwicklung schaffen. Konkret wollen wir Verkehrs- und Entwicklungsprojekte für die wirtschaftsnahe
Infrastruktur realisieren, beispielsweise die Sanierung von Industriebrachen, die Entwicklung von Altstandorten. Darüber hinaus sollen städtebauliche Missstände beseitigt werden sowie Wohnungsbauprojekte, touristische Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Anlagen, Ausbildungseinrichtungen unterstützt werden. Ebenso gilt es, die Standortkooperation auszubauen und zu forcieren. Wir werden den Kommunen in diesen strukturschwachen Kreisen auch im Hinblick auf ihren Eigenanteil für die Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarkts entgegenkommen. Mit den örtlichen Gebietskörperschaften stimmen wir zurzeit die konkreten Projekte ab. Durch den integrierten Einsatz der Wirtschafts-, Infrastruktur- und Städtebauförderung mit ihren regionalen Auswirkungen werden Synergieeffekte für die regionale Entwicklung unterstützt. Mit der Realisierung dieser Projekte wollen wir eine stärkere Verflechtung dieser strukturschwachen Räume mit benachbarten Wachstumsregionen erreichen.
Ein anderer wichtiger Schwerpunkt und Standortfaktor für eine leistungsfähige Entwicklung und Wirtschaft ist die preiswerte Energieversorgung. Der im freien Wettbewerb gebildete Preis hat die Benachteiligung der neuen Länder auf diesem Sektor weitgehend abgebaut. In Thüringen wird der Strom mittlerweile um ca. 20 Prozent günstiger angeboten als noch vor Jahresfrist. Es sind allerdings noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, damit jeder Marktteilnehmer freien Zugang zu den Stromnetzen erhalten kann. Wir stellen in Verhandlungen sicher, dass die Energiewirtschaft mit ihren Investitionen und Arbeitsplätzen in Thüringen fest verankert bleibt. Wir müssen schließlich dafür sorgen, dass die kommunalen Thüringer Energieversorger dem Wettbewerb standhalten können. Dazu müssen sie ihre wirtschaftliche Betätigung auch über ihre bisherigen Gebietsgrenzen hinaus ausdehnen können. Ich betone jedoch, dass die sehr eng gefasste Öffnungsklausel zur Lockerung des Territorialprinzips in der vorliegenden Novelle der Thüringer Kommunalordnung auf die kommunalen Energieversorger beschränkt bleibt. Im Interesse des Mittelstands ist eine Erweiterung der Tätigkeiten der kommunalen Unternehmen auf neue Geschäftsfelder nicht vorgesehen.
Der Mittelstand steht im Zentrum unserer Wirtschaftsförderung. Hauptpfeiler der Wirtschaftsförderung ist und bleibt die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Den GA-Investitionszuschüssen kommt neben der Investitionszulage die größte Bedeutung für die Förderung der Wachstums-, Ansiedlungs- und Existenzgründungsinvestitionen zu. Investitionen von Unternehmen, die ihre Produkte überwiegend überregional absetzen, können aus der GA gefördert werden. Zu den Adressaten dieser Investitionsförderung gehören weiterhin das verarbeitende Gewerbe, die produktionsnahen Dienstleistungen sowie das produzierende Handwerk. Mit der GA tragen wir auch der Tatsache Rechnung, dass sich die Regionen in unserem Land wirtschaftlich unterschied
lich entwickelt haben. Unternehmen, die in den strukturschwachen Gebieten ansässig sind, erhalten höhere Fördersätze als Unternehmen, die in den bereits prosperierenden Regionen tätig sind. Wir haben die GA durch das IFO-Institut für Wirtschaftsforschung evaluieren lassen, um Aufschluss darüber zu erlangen, wie unser wichtigstes Förderprogramm wirkt. IFO hat uns bescheinigt, dass durch die GA-Förderung 27 Prozent mehr Investitionen getätigt worden sind, als das ohne eine solche Förderung der Fall gewesen wäre. Damit sind rund 170.000 Arbeitsplätze mehr als ohne GA-Förderung entstanden. Die Landesregierung betont, dass unsere Regionalförderung nicht einfach mitgenommen wird, dass nicht einfach Mitnahmeeffekte gezeitigt werden, sondern dass dieses Instrument erfolgreich war und zum Aufbau der thüringischen Wirtschaft beigetragen hat. Mit dem 29. GA-Rahmenplan wird eine Neuregelung der Fördergebiete erfolgen. Gleichzeitig werden bis auf Weiteres die Fördersätze für Erweiterungsinvestitionen in den A-Fördergebieten von maximal 40 Prozent auf maximal 50 Prozent und in den B-Fördergebieten von maximal 35 Prozent auf maximal 43 Prozent erhöht. Rationalisierungsinvestitionen werden künftig mit maximal 42 Prozent bzw. maximal 35 Prozent gefördert. Die Angleichung der Fördersätze ist möglich, weil das Antragsvolumen zurückgegangen ist. Wir versuchen mit der Erhöhung der Fördersätze der nachlassenden Investitionsneigung entgegenzuwirken und die Eigenkapitalbasis der ansässigen Unternehmen zu stärken. Neben der Wachstums- und Investitionsförderung müssen wir dafür sorgen, dass die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen erhalten und gestärkt wird.
Von großer Bedeutung ist dabei die einzelbetriebliche Technologieförderung, mit der Zuschüsse für innovative Produkte und Produktionsverfahren mittelständischer Unternehmen gewährt werden können. Das Wirtschaftsministerium stellt in diesem Jahr rund 78 Mio. DM an Landesmitteln für Technologieförderung zur Verfügung. Davon entfallen auf die einzelbetriebliche Förderung rund 41 Mio. DM. Ein Problem ist, dass der notwendige Aufwand für Forschung und Entwicklung von einer mittelständisch geprägten Wirtschaft nicht allein getragen werden kann. Wir müssen es dadurch lösen, dass wir den Thüringer Unternehmen das notwendige Innovationspotential durch öffentlich geförderte Forschungs- und Entwicklungszentren bereitstellen. Thüringen verfügt inzwischen über eine beachtliche F.- und E.-Infrastruktur.
Derzeit sind wir dabei, diese Infrastruktur mit dem Anwendungszentrum Mikrosystemtechnik Erfurt Südost, dem Bioinstrumentezentrum in Jena und dem Applikationszentrum im Technologie- und Forschungspark Ilmenau zu vervollständigen. Jetzt geht es darum, dieses Angebot noch besser als bisher mit den Unternehmen und den Unternehmensinteressen zu verknüpfen. Der Technologietransfer
muss forciert werden. Es muss ein Netzwerk entstehen, in dem Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Technologieträger ihre Forschungsergebnisse gemeinsam mit den Unternehmen in innovative Produktionsverfahren und Produkte umsetzen und in dem nach Lösungen für Fragestellungen der Unternehmen gesucht wird. Ein solches Netzwerk lebt ohne Frage auch vom Personaltransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Unternehmen der Region. Wir wollen qualifizierte Hochschulabsolventen an Thüringen stärker binden. Hierzu müssen wir das Technologienetzwerk verstärken. Aninstituten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Man muss in diesem Zusammenhang aber betonen, dass wir den Erfolg solcher Netzwerke nicht herbeifördern können. Die Unternehmen und Wissenschaftler müssen vielmehr selbst dafür sorgen, dass die von uns errichtete Infrastruktur mit Leben erfüllt und für die Erforschung unternehmensnaher Fragestellungen genutzt wird. Da Wissenschaftler und Unternehmen gelegentlich nicht immer die gleiche Sprache sprechen, versuchen wir den Aufbau des Netzwerkes durch Moderation zu beschleunigen. Dies ist eine Aufgabe, der sich die STIFT stärker zu widmen hat. Ein funktionsfähiges Unternehmensnetzwerk lässt sich aber nicht auf den technologischen Aspekt reduzieren, sondern muss darüber hinaus auch die Kooperationsfähigkeit der Unternehmen stärken. Der kommunalen Wirtschaftsförderung kommt hier eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist der Ansprechpartner für die Unternehmen der Region und Impulsgeber für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission über den Einsatz der Strukturfondsmittel. Die Förderperiode von 2000 bis 2006 und die Dotierung der einzelnen Fonds wird uns dem Ziel näher bringen, den Industriebesatz und die Infrastruktur weiter auszubauen und den Standort Thüringen noch konkurrenzfähiger zu machen. Das für uns zur Verfügung stehende Volumen aus dem Europäischen Regionalfonds EFRE beträgt 2,9 Mrd. DM. Wir haben uns entschieden, die EFREMittel für infrastrukturelle und investive Maßnahmen einzusetzen und vorrangig die Forschungs- und Technologiepolitik im einzelbetrieblichen wie auch im infrastrukturellen Bereich zu verstärken. Für den gesamten Förderzeitraum sind für diese Schwerpunkte 530 Mio. DM vorgesehen, meine Damen und Herren. Große Beträge stehen weiterhin für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wasser und Abwasser zur Verfügung. Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 1,7 Mrd. DM kommen in erster Linie unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik zugute. Das gesamte operationelle Programm umfasst inklusive der Zuweisungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Strukturfondsmittel in Höhe von rund 5,6 Mrd. DM. Damit wollen wir bis zum Jahr 2006 ein Investitionsvolumen von mehr als 20 Mrd. DM anstoßen.
Ich komme nun zur Konsolidierungsförderung. Für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten, stehen nach wie vor Konsolidierungsmittel zur Verfügung. Allerdings haben wir nicht mehr die Mittel und die Instrumente der Anfangsjahre. Das ist auch nicht notwendig, weil wir über An
fangsschwierigkeiten hinweg sind. Wettbewerbsrechtliche Vorgaben der EU engen zudem unseren Handlungsspielraum bei Sanierungsmaßnahmen ein. Gleichwohl wird es auch in Zukunft noch Sanierungsfälle geben. Es muss aber klar sein, dass nur bei einem schlüssigen Sanierungskonzept eine Sanierungshilfe möglich ist. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Thüringen betreffenden Hauptprüfverfahren, die zurzeit bei der Europäischen Kommission anhängig sind, fast durchgängig Sanierungsfälle zum Gegenstand haben. Dies macht deutlich, dass wir in Zukunft Sanierungshilfen nur in Ausnahmefällen gewähren dürfen. Mit unseren Förderprogrammen müssen wir auch den Unternehmen helfen, die nicht auf überregionalen Märkten tätig sind. Auch diese Unternehmen haben teilweise noch Betriebsgrößennachteile. Wir haben deshalb im Jahre 1996 das Landesinvestitionsprogramm für den Mittelstand, kurz LIP genannt, eingerichtet. Die LIP-Förderung kommt in erster Linie Ausbildungsbetrieben und Existenzgründern zugute. Das hat dazu beitragen, dass Thüringen bisher die höchste Quote an betrieblichen Ausbildungsplätzen in den neuen Ländern realisiert.
Existenzgründer können neben zinsgünstigen LIP-Darlehen oder GA-Zuschüssen auch mit einer intensiven Beratung rechnen. Um die besonders beratungsintensiven technologieorientierten Existenzgründer wird sich die STIFT kümmern und diese Gründer von der Gründungsidee bis zur Businessplanerstellung begleiten. Auch die anderen Existenzgründer können auf angemessene staatliche Hilfen zählen. Für das traditionelle Handwerk wird eine Meistergründungszuwendung fortgeführt und Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, können einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Wir arbeiten ständig daran, die Mittelstandsförderung durch eine Konzentration der KMU-Förderung auf wenige Programme zu straffen und gleichzeitig die einzelnen Förderangebote zu vereinfachen. Derzeit wird eine Bündelung der Produkte der Deutschen Ausgleichsbank und des Wirtschaftsministeriums vorbereitet. Zueinander passende Förderinstrumente auf Bundes- und Landesebene sollen zu einem gemeinsamen Finanzierungsangebot zusammengefasst werden. Neben den von mir genannten Förderprogrammen haben wir noch kleinere Programme, die an bestehenden Unternehmensproblemen ansetzen. Dazu zählen etwa die Außenwirtschaftspolitik und die Beratungsförderung.
Meine Damen und Herren, ein wichtiges Thema in unserem Lande ist auch die Förderstruktur und sind die Landesgesellschaften. Im Zusammenhang mit unserer Förderpolitik werden immer wieder zwei Vorwürfe erhoben: Es gäbe einen Förderwirrwarr und der Mittelstand komme bei der Förderung zu kurz. Beides ist falsch. Wir haben unsere Förderprogramme bereits frühzeitig gestrafft und auf das unabweisbar notwendige Maß reduziert. Für die Investitionsförderung stehen zwei Programme zur Verfügung. Für
Konsolidierungszwecke haben wir neben dem Konsolidierungsfonds nur noch ein Darlehensprogramm. Darüber hinaus gibt es noch ein Beratungsprogramm und ein Messeund Absatzförderprogramm sowie die Technologieförderung.
Übersichtlich ist auch das Netz der Landesinstitutionen, das sich um Investoren in Thüringen kümmert. Wir haben mit der TAB eine Förderbank und mit der LEG eine Landesgesellschaft, die für die Standortentwicklung, das Standortmarketing und die Investorenakquisition zuständig sind. Für Innovatoren gibt es die STIFT und als Risikokapitalgeber den VCT. Von Übersichtlichkeit kann da keine Rede sein.
Natürlich müssen wir die Landesgesellschaften und ihre Aufgabenfelder weiterentwickeln. Dies gilt insbesondere für die LEG und die TAB. Für die STIFT ist das bereits geschehen.
Stichwort Mittelstandsförderung: Geht man von der EUMittelstandsdefinition aus, das heißt von Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten, dann sind im Jahre 1998 ganze neun und im ersten Halbjahr 1999 nur sieben nichtmittelständische Unternehmen gefördert worden. Diesen Zahlen stehen mehrere tausend Förderfälle kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber. Ist das nicht ein klares Zeichen dafür, wie intensiv in Thüringen der Mittelstand gefördert wird?
Besonders freut es mich aber, dass das Institut der Deutschen Wirtschaft bei seinen Konjunkturumfragen schon wiederholt festgestellt hat, dass die Thüringer Industrieunternehmen die positivsten Wirtschaftserwartungen bekunden. Wenn die Thüringer Unternehmen über einen längeren Zeitraum die positivsten Entwicklungserwartungen haben, meine Damen und Herren, müssen wohl die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen im Lande stimmen.
Wenn wir über unsere wirtschaftspolitischen Handlungsnotwendigkeiten sprechen, können wir uns nicht darauf beschränken, nur das uns zur Verfügung stehende Instrumentarium zu betrachten. Es kommt vielmehr auch darauf an, einerseits die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern, andererseits die Unternehmer daran zu erinnern, dass sie für Erfolg und Misserfolg ihrer Unternehmen letztlich selbst verantwortlich sind. Die
Unternehmen müssen wissen, dass die Wirtschaftsförderung in Thüringen auf bisherigem Niveau nicht unbegrenzt lange fortsetzbar ist und nicht für jede unternehmerische Aktivität eine darauf zugeschnittene Förderung erwartet werden darf. Wir wollen beispielsweise Fördermittel für die Markterschließung zur Verfügung stellen, aber auch hier müssen die Unternehmen selbst aktiv werden. Auch das notwendige Betriebsgrößenwachstum werden die Unternehmen nur dann finanzieren können, wenn sie neue Wege beschreiten und beispielsweise Unternehmensbeteiligungen aufnehmen. Es gibt derzeit genug Kapital, das nach attraktiven Anlagemöglichkeiten sucht. Die Unternehmen selbst müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie benötigtes Eigenkapital erhalten. Das schließt auch Entscheidungen zur Wahl der Rechtsform und Strategien für einen Börsengang ein. Wir brauchen mehr Geduld und Weitsicht. Die Betriebe können nicht von heute auf morgen in eine wettbewerbsfähige Größe wachsen. Ebenso wenig sind die von mir beschriebenen Unternehmensnetzwerke über Nacht zu knüpfen. Die Landespolitik kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn der Wirtschaftsstandort als Ganzes seine internationale Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Nur dann wird es möglich sein, Arbeitsplätze zu schaffen, die im internationalen Standortwettbewerb langfristig Bestand haben, denn insgesamt sind in Deutschland die Wachstumsraten zu niedrig und die Arbeitslosigkeit zu hoch. Die Bundesregierung wird sich an ihren Versprechungen messen lassen müssen. Wir brauchen dringend eine weiter gehende Konsolidierung der Staatsfinanzen, damit die Politik die notwendigen Entscheidungsspielräume zurückgewinnt.
Wir brauchen darüber hinaus auch eine Reform der Sozialversicherungssysteme, um die Abgabenbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich zu reduzieren.
die die Steuerbelastung der Unternehmen deutlich verringert und die Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wieder rentabel macht, meine Damen und Herren.
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des so genannten Steuersenkungsgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung getan, denn sie hat eingesehen, dass die Steuersätze gesenkt werden müssen. Sie tut dies aber nicht in ausreichendem Maße und zu zaghaft. Wenn die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft gestärkt werden soll, müssen die Steuersenkungen höher sein, schneller eintreten und allen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren, zugute kommen.
Es reicht nicht aus, wenn man vor allem Kapitalgesellschaften steuerlich entlastet. Die von der Bundesregierung geplante steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen ist nicht nachvollziehbar. Mit dem Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen, der morgen im Bundesrat eingebracht wird, liegt ein Steuerreformkonzept vor, mit dem auch Personengesellschaften in den Genuss niedriger Steuersätze kämen. Außerdem soll das bestehende Anrechnungsverfahren beibehalten werden, denn nur so kann eine Doppelbelastung von Erträgen aus Kapitalgesellschaften beseitigt werden. Auch das von der Bundesregierung vorgesehene, aber aufgrund seiner Kompliziertheit abzulehnende Optionsmodell wäre überflüssig.
Darüber hinaus würde ein weiterer gravierender Fehler des Regierungskonzepts beseitigt werden, nämlich die Einführung gespaltener Steuersätze mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten und Unternehmer weiterhin hoch zu besteuern. Das macht keinen Sinn,
denn es stimmt mit den ökonomischen Realitäten nicht überein, dass einbehaltene Gewinne ausschließlich reinvestiert und ausgeschüttete Gewinne zwangsläufig konsumiert werden. Steuersätze, die der Kapitalmobilität und damit einer effizienteren Nutzung des Kapitals entgegenstehen, darf es nicht geben. Wir brauchen schließlich eine größere Flexibilität des Arbeitsmarkts. Die neuen Länder haben für deutsche Verhältnisse in diesem Punkt schon sehr viel Flexibilität erreicht. Häufig tragen betriebliche Lösungen den ökonomischen Möglichkeiten der Unternehmen Rechnung. Dies gilt es zu bewahren und auszubauen. Damit muss man sich nicht zwangsläufig vom Flächentarifvertrag verabschieden, ganz im Gegenteil. Ohne Konsens und sozialen Frieden kann die soziale Marktwirtschaft auch in Zukunft nicht auskommen.