Protocol of the Session on May 6, 2004

Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Mitglieder der Landesregierung, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen 105. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 6. Mai 2004, die ich hiermit eröffne. Als Schriftführer haben neben mir Herr Abgeordneter Huster und Frau Abgeordnete Wackernagel Platz genommen. Frau Abgeordnete Wackernagel wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Fischer, Frau Abgeordnete Wolf, Herr Abgeordneter Wetzel und Frau Abgeordnete Zitzmann, alle aus Krankheitsgründen, entschuldigt. Allen Erkrankten, besonders aber Frau Kollegin Zitzmann, von der wir wissen, dass sie sehr schwer erkrankt ist, an dieser Stelle beste Genesungswünsche vom hohen Haus.

Ich möchte noch einige Hinweise geben: Die Landespressekonferenz hat heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfinden wird.

Auch für den morgigen Tag muss ich an dieser Stelle noch einen Hinweis geben: Nachdem in der vergangenen Woche der Ältestenrat einstimmig dem Vorschlag des MDR gefolgt ist, mitteldeutsche Highlights für die Sendung "Mach dich ran" durch Abgeordnete des Thüringer Landtags ermitteln zu lassen, haben nunmehr die Juristen des MDR - die gibt es da auch, nicht nur in der Landtagsverwaltung - Bedenken gegen dieses Vorgehen geäußert, so dass der MDR Abstand von einer Beteiligung der Abgeordneten bei dieser Sendung genommen hat. Wir kommen also normal um 9.00 Uhr hier zum Plenum zusammen.

Dann habe ich einiges für die Tagesordnung anzusagen: Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 5. Mai 2004 angekündigt, dass der Ministerpräsident in der heutigen Sitzung als Tagesordnungspunkt 1 eine Regierungserklärung mit dem Titel "Maßnahmen im Bereich Wasser und Abwasser" abgeben wird. Eine entsprechende Unterrichtung liegt Ihnen in Drucksache 3/4214 vor.

Zu dem bisher ausgewiesenen Tagesordnungspunkt 1: Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Bestattungsgesetz" - Drucksache 3/3937 - wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4218 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen" hat die Drucksachennummer 3/4202. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter

Seidel benannt. Außerdem wurden Änderungsanträge der Fraktion der SPD in Drucksache 3/4215 und der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4216 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion der SPD "Täuschung der Öffentlichkeit über den Weiterbau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt und den ICE-Bahnhof Erfurt durch Mitglieder der Thüringer Landesregierung?" in Drucksache 3/4150 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/4212 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 14 - Fragestunde - kommen einige Mündliche Anfragen hinzu, nämlich die Anfragen in den Drucksachen 3/4188, 3/4189, 3/4190, 3/4192, 3/4193, 3/4195, 3/4199, 3/4200, 3/4203, 3/4204 und 3/4205.

Weiterhin hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.

Soweit das, was ich Ihnen an dieser Stelle anzusagen habe. Es gibt aber weitere Meldungen aus dem Plenum. Bitte, Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir möchten zur Aufnahme in die Tagesordnung einen Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/4196 "Zur Situation von Drogengebrauch im Freistaat Thüringen" beantragen und bitten um Einordnung nach dem bisherigen Tagesordnungspunkt 9.

Gut. Wir hatten weitere Meldungen? Ja, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt, den Gesetzentwurf unserer Fraktion "Erstes Thüringer Kommunalabgabenmodernisierungsgesetz (ThürKAMG)" in der Drucksache 3/4213 auf die Tagesordnung zu nehmen. Da er nicht in der Frist eingereicht wurde, möchte Abgeordneter Ramelow für die Fraktion die Dringlichkeit begründen.

Hören wir Dr. Pidde noch und arbeiten es dann der Reihe nach ab. Bitte.

Für die SPD-Fraktion möchte ich beantragen, dass wir den Punkt 5 "Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes", wo es um die Frage Sterbegeld für die Abgeordneten geht, morgen in zweiter Beratung beraten.

Dann gehen wir jetzt der Reihe nach vor und lassen zunächst mal die Dringlichkeit des Antrags der PDS-Fraktion durch Herrn Ramelow begründen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die PDS-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag "Erstes Thüringer Kommunalabgabenmodernisierungsgesetz (ThürKAMG)" auf die Tagesordnung setzen lassen und bittet darum, dass dem zugestimmt wird. Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund nicht nur der zehntausendfachen Demonstrationen und der Menschen in Thüringen, die auf die Straße gegangen sind, und der Vertreter der Bürgerinitiativen, die Erwartungen an den Thüringer Landtag haben, dass zum Thema "Wasser und Abwasser" Veränderungen eingeleitet werden, sondern die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass über Jahre hinweg eine bestimmte Politik immer beibehalten, nicht verändert worden ist und damit Beitragsbescheide rausgeschickt worden sind, die die Bürger auf die Palme gebracht haben und teilweise in den finanziellen Ruin drohten zu bringen. Die Dringlichkeit allerdings ergibt sich aufgrund eines Wahlkampfauftakts unseres Ministerpräsidenten am Samstag in Apolda,

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Wieder Polemik.)

wo er vor der CDU dargelegt hat, was er gedenkt als Ministerpräsident mit seiner Richtlinienkompetenz jetzt in Thüringen als gesetzliche Regelung bzw. als grundsätzliche Veränderung einbringen zu wollen. Die Ankündigung ist allerdings, dass es bis Oktober geregelt werden soll, so dass diese Legislatur verstreicht und die Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit haben, festzustellen, ob das auch wirklich nach der Landtagswahl umgesetzt wird oder ob man aus anderen Gründen dann sagt, das ergibt sich alles so nicht und die vorübergehend nicht vollzogenen Beitragsbescheide werden dann anschließend wieder in Rechnung gestellt. Deswegen haben wir uns entschlossen, meine Damen und Herren, das mag sehr ungewöhnlich sein, aber wir haben unseren Ministerpräsidenten beim Wort genommen und haben all das, was er in Apolda vor der CDU gesagt hat,

(Beifall bei der SPD)

aufgeschrieben und als Gesetzentwurf heute hier eingebracht, um zu sagen, meine Damen und Herren, dann möchten wir hier im Landtag - das ist der richtige Ort und nicht der Wahlparteitag einer Partei - eine gesetzliche Regelung noch vor dem 13. Juni vollziehen, so dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wenn sie wählen gehen, was sie bei der Wahl dafür bekommen, nicht dass sie ein Danaergeschenk bekommen, das hinterher viel teurer wird. Insoweit freue ich mich, dass die Bürgerini

tiativen heute auch hier zugegen sind und ich begrüße an dieser Stelle auch die Bürgerallianz und Herrn Delinger sowie die Kolleginnen und Kollegen der Bürgerinitiativen Friedrichroda, Schmalkalden und Bad Salzungen, die draußen vor der Tür stehen. Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund der Dinge, die Herr Althaus selber angekündigt hat. Wir möchten, dass auf Basis dieses Thüringer Kommunalabgabenmodernisierungsgesetzes heute, morgen und im Zweifelsfalle, wenn wir die dritte Lesung so nicht hinbekommen und die Ausschussberatung nicht noch vornehmen können, eine Sondersitzung des Thüringer Landtags herangezogen wird. Wir werden zumindest den Antrag auf erste, zweite und dritte Lesung dieses Gesetzes stellen. Ich betone noch einmal, der Teil, der den Gesetzestext regelt - Kollege Gentzel hat gestern gesagt, es sei mit der heißen Nadel gestrickt -, wir haben das nur aufgeschrieben, was Herr Ministerpräsident Althaus als Wahlversprechen seiner Partei und den Bürgern vorgetragen hat. Deswegen möchten wir, dass es hier im Landtag geregelt wird, weil der Bürger sich nur darauf verlassen kann, was er im Gesetz bekommt. Deswegen gilt mit Johann Wolfgang von Goethe: Nur was du schwarz auf weiß hast, kannst du nach Hause tragen. Wir möchten, dass die Bürger mit dem ruhigen Gefühl nach Hause fahren können, dass sich bei Kommunalabgaben wirklich was geändert hat. Deswegen bitten wir um Aufnahme in die Tagesordnung und, meine Damen und Herren, um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Es reicht, es reicht!)

(Beifall bei der PDS)

Damit haben wir die Begründung der Dringlichkeit gehört. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen der einzelnen Anträge, zunächst der Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/4196. Hier ist die einfache Mehrheit erforderlich. Wer stimmt dem zu? Danke. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist es in die Tagesordnung aufgenommen und wäre sachgerecht am Ende der Anträge der neue Tagesordnungspunkt 9 a, wenn dem niemand widerspricht. Dann verfahren wir so.

Dann haben wir den eben von der Dringlichkeit begründet bekommenen Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4213. Hier ist allerdings die Verkürzung der Frist mit Zweidrittelmehrheit erforderlich. Gibt es dagegen Einsprüche? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Frist verkürzt und nehmen diesen Antrag ebenfalls auf die Tagesordnung, und zwar an das Ende der Gesetze, das wäre dann der neue Punkt, würde ich vorschlagen, 5 a, also nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz. Also, nach dem bisherigen Punkt 5 ist das dann der neue Punkt 5 a.

(Unruhe im Hause)

Dann hat die SPD noch den Antrag gestellt zu dem Gesetz in Punkt 5, Drucksache 3/4175, morgen die zweite Lesung durchzuführen. Das müssten wir auch mit einfacher Mehrheit beschließen, wenn das gewünscht wird. Ich bitte deshalb um Handzeichen, wer dem SPD-Antrag zustimmt. Das ist keine Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Danke. Gibt es Enthaltungen? Eine Reihe von Enthaltungen, dann ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich kann damit insgesamt die Tagesordnung feststellen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts, der an erster Stelle steht

Regierungserklärung des Ministerpräsidenten "Maßnahmen im Bereich Wasser und Abwasser" dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/4214

Ich darf Sie, Herr Ministerpräsident Althaus, bitten, uns die Regierungserklärung abzugeben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Politik kann nicht abwarten, wenn sich Probleme stellen, sie muss handeln. Das gilt auch für Wahlkampfzeiten.

(Beifall bei der CDU)

Wasser und Abwasser fallen in die Zuständigkeit der Kommunen bzw. der kommunalen Zweckverbände und dennoch wenden sich die Menschen mit ihren Sorgen an die Landesregierung. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst. Seit Jahren trägt die Landesregierung zu einer Stabilisierung der kommunalen Beiträge und Gebühren bei durch Struktur- und Finanzhilfen in Höhe von bislang 1,7 Mrd.      bengesetzes im Jahr 2000, durch die betriebswirtschaftliche Untersuchung der Zweckverbände, die so genannte Tiefenprüfung. Wir haben die Wasser und Abwasser Management GmbH eingesetzt, um den Zweckverbänden Auswege aufzuzeigen, und wir haben vor wenigen Wochen die Zinshilferichtlinie verbessert, damit die Zweckverbände unbebaute Grundstücke dauerhaft beitragsfrei stellen. Trotz all dieser Maßnahmen hat sich die Lage in den zurückliegenden Monaten zugespitzt. Nicht überall, es gibt auch Verbände, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, und dafür danke ich den Verantwortlichen ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU)

In einigen Teilen des Landes haben die Entscheidungen der Zweckverbände die Menschen aber zu Recht in Harnisch versetzt, abgesehen davon, dass politische Bauernfänger die Lage nutzen, um ihre Geschäfte zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Die Menschen fragen zum Beispiel, können kommunale Zweckverbände machen was sie wollen? Ich habe die Demonstration am 1. April vor dem Thüringer Landtag auch genauso verstanden. "Die Angst wohnt überall in der Stadt, auch in dem großen Haus an der Straße nach Trusetal.", das ist nur ein Zitat aus einer großen Zahl von Zeitungsartikeln der letzten Wochen. Ich gehe davon aus, dass hier reale Situationen und Empfindungen ausgedrückt sind.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Dann hätten Sie doch geantwortet.)

Ich kann und will aber auch Beispiele nennen: gewerblich genutztes großes Grundstück, 7.133 m², ein Zweckverband in Südthüringen, Beitragsbescheid 46.435  Abwasser, für Wasser 11.666       bautes Grundstück, Gartengrundstück, Beitragsbescheid Abwasser 3.580       !"#$  Dazu ein Hausgrundstück für die gleiche Familie, Beitragsbescheid Abwasser 6.414   %%$%  miert sich auf 16.998    & 'stücke: dörfliches Gebiet in Westthüringen, Ehepaar, Beitragsbescheid für Wasser 9.585    ( wasser 34.393 )   *  mer, sie müssten ihr Eigentum aufgeben oder sich hoch verschulden, weil sie die Beiträge nicht bezahlen können, wiegt schwer und ich kann diese Sorge auch nachvollziehen. Diese Ängste müssen wir den Menschen nehmen und zu einer umfassenden Lösung kommen. Diejenigen, die jetzt anfangen, Eigentümer gegen Mieter und Eigentümer mit großen Grundstücken gegen Eigentümer mit kleinen Grundstücken aufzuwiegeln, schaffen nur Neid und Zwietracht. Sie tragen nicht zu einer für alle verträglichen Lösung bei.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Das stimmt.)

Ich will eine für alle Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende verträgliche Lösung. Wenn zum Teil überhöhte und inakzeptable Beiträge erhoben werden oder in Aussicht stehen, wenn Handwerker, Mittelständler und private Hausbesitzer deshalb existenzielle Sorgen haben oder eine kalte Enteignung befürchten, nützt auch keine Stundung. Nein, dann muss gehandelt werden und wir handeln. Zum Teil konnten wir in den letzten Tagen aber den Eindruck haben, bei Wasser- und Abwasserbeiträgen gibt es gar kein Problem mehr in Thüringen. So widersprüchlich ist die wiedergebende Welt. Doch es gibt in einigen Verbänden erhebliche Probleme mit stark überhöhten und inakzeptablen Beiträgen. Wenn trotz Beratung und Erweiterung des Handlungsrahmens keine erträglichen und akzeptablen Lösungen gefunden werden, muss die Politik handeln. Das Recht muss den Menschen

dienen und nicht die Menschen dem Recht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich erhebliche Verbesserung zugesagt habe, informiere ich Sie heute über die Eckpunkte. Die Maßnahmen stehen in der Kontinuität des Handelns der Landesregierung, nicht nur dieser Landesregierung, sondern aller Landesregierungen seit 1990. Alles, was wir bisher getan haben, hat darauf abgezielt, dass die kommunalen Aufgabenträger die Angebote und Instrumente auch nutzen. Die meisten Aufgabenträger haben die vielfältigen Möglichkeiten, die sich nach der Novelle des Kommunalabgabengesetzes im Sommer 2000 boten, so in Anspruch genommen, wie es die besonderen Verhältnisse gerade im ländlichen Raum erfordern. Dafür meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Einige haben das leider nicht getan, dies betrifft insbesondere die Stundungsregeln. Das ist ein Grund, der uns jetzt zum Handeln zwingt. Im Einzelnen: Beim Trinkwasser ist nicht vermittelbar, weshalb für eine vorhandene, funktionierende Trinkwasserversorgung Beiträge für den erstmaligen Anschluss bezahlt werden müssen. So wie bei Strom oder Gas handelt es sich um eine Leistung der Grundversorgung, die heutzutage nicht mehr über Beiträge finanziert werden sollte. Ich halte die weitere Erhebung von Trinkwasserbeiträgen für nicht mehr zeitgemäß. Bereits jetzt erhebt fast die Hälfte aller Wasserversorger keine Beiträge, ohne dass es dadurch zu erhöhten Gebühren gekommen ist. Die Landesregierung wird diesen Weg nun auch für die restlichen Aufgabenträger eröffnen. Trinkwasserbeiträge gehören abgeschafft. Selbstverständlich werden wir darauf achten, dass die Gebühren für Trinkwasser für Bürger und Gewerbetreibende verträglich bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Beim Abwasser liegen die Dinge anders. Beim Abwasser wird es auch künftig Beiträge geben müssen. Sie sind unvermeidlich, nicht zuletzt weil in diesem Bereich weiterhin hohe Investitionen notwendig sind. Die Frage ist jedoch, wie die Beiträge berechnet werden. Künftig sollen sich die Beiträge nach der tatsächlich Bebauung richten. Für unbebaute Grundstücke werden Beiträge erst dann erhoben, wenn das Grundstück tatsächlich angeschlossen oder bebaut wird. Dies gilt auch für Grundstücke, die geringer bebaut sind, als es zulässig ist. Bei sehr großen Grundstücken werden die Obergrenzen für die Bemessungsgrundlage der Beiträge eingeführt. Das heißt, in diesen Fällen wird nicht mehr die gesamte Grundstücksfläche zur Beitragsermittlung herangezogen und wir werden zwischen Gewerbe- und Privatgrundstücken differenzieren. Wichtig ist, durch diese Maßnahmen werden die Abwasserbeiträge für alle anderen nicht steigen. Bereits gezahlte Beiträge werden in den genannten Fällen auf Antrag der Beitragszahler zurückerstattet.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Das ist doch ein Witz.)

Das Innenministerium hat am vergangenen Dienstag die Aufgabenträger angehalten, bis zum 1. Oktober 2004 keine neuen Bescheide zu verschicken und den Vollzug bereits verschickter Bescheide auszusetzen. Die Kosten, die dadurch den Aufgabenträgern entstehen, trägt das Land. Auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsanmeldung der Aufgabenträger handelt es sich um einen Betrag bis zu 3 Mio. ) Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Die Gesamtzusammenhänge sind komplex. Sicher werden manche auch über eine Weiterentwicklung der Strukturen diskutieren. Das Kabinett wird Ende Mai/Anfang Juni den Referentenentwurf vorlegen. Jeder kann sich also noch vor der Wahl davon überzeugen, dass wir Wort halten.