Protocol of the Session on April 2, 2004

Gerade die beispielgebende städtebauliche Entwicklung in Leinefelde ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs und wäre ohne diesen nicht denkbar. Vorläufige Krönung dieser Entwicklung war die Verleihung des Deutschen Städtebaupreises an die Stadt Leinefelde und Leinefelde ist als einziger deutscher Beitrag für den Europäischen Städtebaupreis im Jahr 2004 nominiert.

(Beifall bei der CDU)

Auch dazu meinen herzlichsten Glückwunsch und gleichzeitig meine Ermunterung an alle Städte und Gemeinden, den Weg zu einer eigenen Thüringer Planungskultur ebenso erfolgreich zu beschreiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen für Wohnungsund Städtebau. Das Land kann nur die Rahmenbedingungen schaffen, die unsere Städte und Dörfer in die Lage versetzen, langfristig lebens- und liebenswert zu bleiben. Ausfüllen muss jede Gemeinde diesen Rahmen selbst. Ich denke dabei an die Bauleitplanung. Die Kommunen sollen sich darüber im Klaren sein, dass rückläufige Einwohnerzahlen, enger werdende Haushalte und nicht zuletzt verändertes Arbeits- und Freizeitverhalten neue Anforderungen an die bauliche Entwicklung stellen. Nach der Wiedervereinigung war es zunächst unumgänglich, bei Bedarf Bauland quasi auf Zuruf auszuweisen. Ohne Änderung dieser Praxis wären Fehlentwicklungen programmiert. Die Verantwortlichen sollten sich sehr genau überlegen, wie ihre Gemeinde in 10 bis 15 Jahren aussehen soll und kann. Jeder Bürgermeister, jeder Stadt- oder Gemeinderat ist gut beraten, dabei von realistischen Prognosen auszugehen, und ebenso wichtig ist die rechtliche Absicherung des Gesamtkonzepts. Rechtliche Sicherheit gibt nur eine Flächennutzungsplanung der Gemeinden für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass der Bund bei der Novellierung des Baugesetzbuchs beabsichtigt, die Funktion des Flächennutzungsplans zu stärken. Auch die Stadtumbaukonzepte erhalten nur als Teil des Flächennutzungsplans das ihnen zustehende Gewicht. Durch die Pflicht zur Umweltprüfung für alle Bauleitpläne wird der Gedanke der Nachhaltigkeit gestärkt. Das begrüße ich. Nur wer sich bewusst macht, was sich durch die Umsetzung der Planung verändern wird, kann verantwortungsbewusst planen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr verlangt die Umweltprüfung. Ich wende mich daher gegen alle Versuche, die Gemeinden zu unnötigen Untersuchungen zu zwingen oder eine ausschließlich unter Umweltgesichtspunkten optimierte Planung zu verlangen.

(Beifall bei der CDU)

In erster Linie tragen wir Verantwortung für die Menschen. Wir haben klare Ziele für die Städte und das Wohnen im Thüringen der Zukunft. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir den Bürgern und Unternehmen, die ihren Beitrag dazu leisten, unsere Vorstellungen auch im Detail aufzwingen wollen. Zu Jahresbeginn haben wir daher die Änderung der Thüringer Bauordnung abgeschlossen. Die neue Bauordnung gibt den Bauherren die notwendige Freiheit, damit das Bauen wieder Spaß macht und finanzierbar bleibt. Künftig ist nur noch zu beachten, was unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit unvermeidlich ist. Die neue Bauordnung trägt nicht nur wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung. Die erweiterten Anforderungen für ein barrierefreies Bauen bilden ein wichtiges Element. Die Darstellung von Teilen der Opposition in diesem Hause, die Belange unserer behinderten Mitbürger seien wirtschaftlichen Interessen untergeordnet worden, ist eine bewusste Falschdarstellung

(Beifall bei der CDU)

und zeigt die Unkenntnis des tatsächlich beschlossenen Gesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die städtebauliche Entwicklung unserer Kommunen ist ein unverzichtbarer Teil der Strukturentwicklung unseres Landes. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat deutlich eigene Akzente gesetzt. Städtebauförderung ist eben nicht nur die begrenzte Beseitigung städtebaulicher Missstände, sondern ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Standortfaktoren und der Wettbewerbsbedingungen unserer Städte. Stadtentwicklung und Städtebauförderung haben wir in Thüringen immer als Beitrag zur Wirtschaftsförderung gesehen. Unsere Städte sind Räume für die wirtschaftliche Betätigung, speziell für Handel und Dienstleistungen. Der Freistaat hat seine Programme im Rahmen der Städtebauförderung deshalb so entwickelt, dass ein sinnvolles Zusammenwirken mit anderen Programmen möglich ist. Der Bogen ist hier weit gespannt. Lassen Sie mich die beteiligten Bereiche nennen:

- Gemeindeverkehrsfinanzierung, - Gemeinschaftsaufgabe, - Tourismusförderung, - Denkmalförderung, - Altlastensanierung, - Sportstättenförderung, - Schulbauförderung einschließlich der Schulsporthallen und - die Wohnungsbauförderung.

Die dabei entstehenden Synergieeffekte machen einen wesentlichen Teil des Erfolgs unserer Städtebauförderung aus. Viele positive Ergebnisse sind ohne diese Bündelungsfunktion nicht denkbar.

Meine Damen und Herren, Thüringen verfügt über ein außerordentlich reiches Erbe an historischer Bausub

stanz. Dieses Erbe ist unbestritten reizvoll. Wir haben es 1990 allerdings in einem desolaten Zustand übernommen. Wir haben uns der Aufgabe gestellt, dieses Erbe zu erhalten und werden das auch in Zukunft tun. Der Freistaat hat seine Städte und Gemeinden dabei in einem Maße unterstützt wie kein anderes neues Land.

(Beifall bei der CDU)

Seit 1991 bis zum Jahre 2003 sind den Städten und Gemeinden in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen in Höhe von mehr als 2 Mrd.    stellt worden, davon in reinen Landesprogrammen allein 544 Mio.          "Sanierung und Entwicklung" konnten komplexe Innenstadtsanierungen in 151 Sanierungsgebieten massiv unterstützt werden. Aus dieser Zahl können Sie ersehen, dass die Landesregierung ihr Augenmerk keineswegs nur auf die Städte ausgerichtet hat. Auch wenn diese Programme den "Städtebau" im Titel tragen: Wir haben erhebliche Mittel in die bauliche Weiterentwicklung unserer Gemeinden im ländlichen Raum investiert. Dieses Engagement erfolgt wiederum schwerpunktmäßig in Landesprogrammen. Im Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" werden Sanierungsmaßnahmen in 24 denkmalpflegerisch besonders wertvollen Stadtensembles unterstützt. In diesem Programmbereich wurden bis 2003 Finanzhilfen in Höhe von 425,6 Mio.          sind innerhalb des gleichen Programms als komplementäre Landesmittel 16 Mio.       massiven Einschnitten im Denkmalschutz, wie das immer wieder behauptet wird, kann also überhaupt keine Rede sein. Richtig ist vielmehr, die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung für die Denkmalpflege sehr engagiert wahr. Das Land wird auch künftig seinen Beitrag zur Erhaltung der reichen Thüringer Denkmallandschaft leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Städtebau und Städtebauförderung können und dürfen sich allerdings nicht nur auf die Pflege und Erhaltung historischer Substanz beschränken. Wir wollen unsere Städte zukunftsfähig machen und sie im Wettbewerb der Städte und Regionen in Deutschland wie auch international unterstützen. Deswegen haben wir Landesinitiativen ins Leben gerufen, die durch entsprechende Landesprogramme untersetzt werden. Die Thüringer Innenstadtinitiative und das Landesförderprogramm "Strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen" seien hier als Beispiele genannt. Thüringen gehörte zu den ersten Ländern in Deutschland, die mit einer derartigen Initiative gezielt die Innenstädte gestärkt haben. Handel, Dienstleistungen und Wohnen sind die drei tragenden Säulen und ich darf darauf verweisen, dass das Wirtschaftsministerium Vorhaben des Standortmarketings in die Innenstadtentwicklung integriert hat. Diese Maßnahme hat wesentlich zur Verstärkung der wirtschaftlichen Effekte der eingesetzten Mittel beigetragen. Landes- und regionalplanerisch abgestimmte Konzepte sowie präzise städtebauliche Leitbilder der Kommunen, die durch konzentrierten Mitteleinsatz unterstützt wurden, ha

ben Vorhaben möglich gemacht, die ohne diese Vorgehensweise kaum realisierbar gewesen wären. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen:

- in Eisenach der Helgrevenhof und der angren zende öffentliche Freiraum, - in Gera das Sozial- und Jugendzentrum "Comma", - in Jena das Theaterhaus und das Volkshaus, - in Saalfeld der Bahnhof und das Bahnhofsumfeld, - in Altenburg die Mehrzweckhalle "Goldener Pflug".

Alle diese Beispiele stellen wichtige städtebauliche Vorhaben dar. Sie stabilisieren innerstädtische Funktionen, die gleichzeitig die Regionen stärken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Städtebau in den neuen Ländern - das ist bis zum heutigen Tag eine permanente Auseinandersetzung mit dem Erbe aus 40 Jahren sozialistischer Misswirtschaft.

(Beifall bei der CDU)

Zu den Hypotheken gehören die zahlreich entstandenen Brachflächen. Ihre Revitalisierung gestaltet sich nach wie vor schwierig. Klar ist aber auch, wir stellen uns dieser Herausforderung ohne jeden Abstrich. Die Städtebaupolitik des Freistaats zielt konsequent darauf ab, diese städtebaulichen Wunden zu heilen. Unter den derzeitigen Bedingungen fehlen in der Regel die Nachnutzer. Ungeachtet dessen ist es in beispielhafter Weise gelungen, Thüringer Brach- und Konversionsflächen einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Ich verweise auf Beispiele wie das bereits erwähnte Gebiet Brühl in Erfurt, das Kasernengelände Leibnizallee in Weimar oder das Justizzentrum in Meiningen und viele andere wären noch zu nennen. Die betreffenden Kommunen sowie mehrere Ministerien und die Landesentwicklungsgesellschaft haben dabei eng zusammengewirkt und haben den Erfolg gemeinsam erst möglich gemacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kommunen und Landesregierung sind sich darin einig, dass kulturelle Großereignisse einen wichtigen Marketingfaktor darstellen und zugleich sind große Ereignisse nicht zu unterschätzende Impulsgeber für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

Der Freistaat hat in diesem Sinne Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung ausgesuchter Events unterstützt. Die Erfahrungen waren durchweg positiv und deswegen werden wir die Katalysatorfunktion solcher Ereignisse für die städtebauliche Entwicklung auch weiter nutzen. Das überzeugendste Beispiel ist Weimar, ohne das Kulturstadtjahr 99 hätte die Klassikerstadt ihre Attraktivität als nationale und internationale Kulturmetropole bei weitem nicht so erfolgreich ausbauen können.

(Beifall bei der CDU)

Ähnliches trifft auf Thüringer Städtebau-Projekte im Rahmen der Expo 2000 für Jena, Weimar und Leinefelde zu. Ein weiteres Ereignis dieser Art steht unmittelbar bevor: Die Landesgartenschau in Nordhausen wird am 24. April 2004 eröffnet. Nordhausen wird das Erfolgsrezept der Städtebauförderung durch die Unterstützung von Events eindrucksvoll bestätigen. Auch hier hat das temporäre Ereignis, dessen Planung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, zu einer komplexen Stadtentwicklung mit bleibendem Wert geführt.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung, lassen Sie mich das klar sagen, ist gegen eine Inflation solcher Events. Es geht uns vielmehr darum, gemeinsam mit den Städten gezielt ausgewählte Veranstaltungen langfristig vorzubereiten. Solche Vorhaben werden durch Maßnahmen unterstützt, die zwischen den Ressorts sehr genau abgestimmt sind. Darin besteht ein wesentliches Element unserer Städte- und Infrastrukturpolitik. Ähnliches gilt für die Bundesgartenschau in Gera und Ronneburg. Dieses Ereignis im Jahre 2007 wird das Erscheinungsbild der ganzen Region erheblich verändern. Wir werden auch bei diesem Großereignis die Chance nutzen, nachhaltige Strukturveränderungen in den Städten und ihrem Umland einzuleiten und umzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unstrittig, Stadtumbau ist Stadtentwicklung und damit auch Infrastrukturentwicklung. Der Freistaat hat - getreu seiner konzeptionellen Linie - in der laufenden Förderperiode auch EU-Mittel für Stadtentwicklungsprojekte eingesetzt. Schwerpunkte bilden in diesem Rahmen Vorhaben zur Verknüpfung der überörtlichen mit der örtlichen, städtischen Infrastruktur sowie Vorhaben zur Funktionsstärkung unserer Städte als zentrale Orte. Ich bin erfreut, dass die betroffenen Städte die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestätigen. Grund zur Zufriedenheit bietet ebenso die Tatsache, dass der Bericht zur Halbzeitevaluierung des Operationellen Programms für die derzeitige Förderperiode die Bedeutung solcher städtebaulicher Infrastrukturmaßnahmen hervorhebt. Wir werden auch in der künftigen EU-Förderperiode verstärkt auf diesem Weg fortfahren. Mit gutem Grund, denn die weichen Standortfaktoren werden im internationalen Standortwettbewerb an Bedeutung gewinnen. Herr Kollege Reinholz hat auf diese Tatsache wiederholt hingewiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen besonderen Aspekt eingehen, die städtebauliche Bedeutung der Kirchen. Sie prägen das Bild der allermeisten Städte und Gemeinden wie keine anderen Gebäude. Die Kirche ist als ein Bauwerk auch für Nichtchristen ein Identifikationspunkt, besonders in den kleinen Gemeinden.

(Beifall bei der CDU)

Sie werden verstehen, dass ich als Minister einer CDUgeführten Landesregierung das zunehmende Engagement nicht christlicher Mitbürger zum Erhalt unserer reichen Landschaft an Dorfkirchen ausdrücklich begrüße.

(Beifall bei der CDU)

Allerdings hat die Bevölkerungsentwicklung auch Einfluss auf die Kirchen. Die Kirchengemeinden können die Gebäude nur noch eingeschränkt nutzen und unterhalten. Die ostdeutschen Kirchen waren jahrzehntelang staatlicher Repressionen und erheblichen finanziellen Einschränkungen ausgesetzt

(Beifall bei der CDU)

und sie besitzen ungeachtet dessen einen hohen Identifikationswert. Angesichts dieser Tatsache haben wir sowohl in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung als auch in den Landesprogrammen eine Förderinitiative zum Erhalt unserer Kirchen entwickelt. Um es klar zu sagen, hierbei handelt es sich um eine Thüringer Besonderheit. Hier geht es um praktische Denkmalpflege. Sie findet hohe Wertschätzung, zuallererst in der Bevölkerung, aber auch bei den Landeskirchen, Kirchengemeinden und politischen Gemeinden.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben auch den Erhalt von Kirchenbauten für nicht religiöse Nutzungen unterstützt und werden das weiterhin tun. Der Zufall will es so, heute wird in Mühlhausen eine seit Jahrzehnten als Lager genutzte, weit gehend dem Verfall preisgegebene Kirche einer neuen Bestimmung übergeben. Es handelt sich um die Jakobikirche in einem der ältesten Stadtteile. Sie wurde umfassend saniert und dient künftig als Stadtbibliothek.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der politische Diskurs zum Wohnungs- und Städtebau wird in den letzten drei Jahren dominiert vom Problem des Wohnungsleerstands und den wirtschaftlichen Problemen der Wohnungswirtschaft, die sich daraus ergeben. Durch eine große Kraftanstrengung hat sich die Wohnungsversorgung in Thüringen seit 1990 quantitativ und qualitativ grundlegend verbessert.

(Beifall bei der CDU)

Die Wohnungsgröße stieg von durchschnittlich 68,1 m² auf 75,5 m². Damals standen jedem Einwohner durchschnittlich 28,7 m² Wohnfläche zur Verfügung, heute sind es 37,1 m². Inzwischen sind mehr als 70 Prozent des Mietwohnungsbestandes, was den Ausstattungsstandard angeht, auf einem zeitgemäßen, modernen Niveau. Rund 150.000 Mietwohnungen wurden von Grund auf modernisiert, rund 200.000 teilmodernisiert. Rund 35.000 im

Jahre 1990 unbewohnbare Altbauwohnungen sind grundhaft instand gesetzt und dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt worden. Das heißt, aus dem anfänglichen Wohnungsmangel ist längst ein Überangebot geworden. Wir haben mittlerweile einen Mietermarkt in Thüringen und insgesamt in Ostdeutschland. Für die Mieter in Thüringen hat dies die Konsequenz, dass sich die Mieten in den letzten Jahren zwar regional verschieden, jedoch auf einem sozial verträglichen Niveau eingependelt haben. Sorge bereitet der Landesregierung allerdings der spürbare Anstieg der Wohnnebenkosten. Im Mietwohnungsbereich haben wir beispielhafte Arbeit geleistet. Das gilt ebenso für das private Wohneigentum, auch hier kann sich unsere Leistungsbilanz sehen lassen.

Thüringen nimmt mit einer Wohneigentumsquote von 42 Prozent den Spitzenplatz unter den neuen Ländern ein und hat damit den Bundesdurchschnitt erreicht. In den ähnlich strukturierten Ländern Brandenburg und SachsenAnhalt liegt die Quote bei 38,9 Prozent bzw. 39,6 Prozent. Im Freistaat Sachsen beträgt die Wohneigentumsquote zurzeit rund 31 Prozent. Wir sind jedoch nicht so vermessen zu glauben, dass wir diesen Spitzenplatz allein mit der Landesförderung erreicht haben. Auch die Eigenheimzulage ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung. Deshalb haben wir dem wohnungspolitisch verfehlten Ansinnen der Bundesregierung, die Eigenheimzulage von heute auf morgen vollständig abzuschaffen, eine Thüringer Bundesratsinitiative entgegengestellt.

(Beifall bei der CDU)

Die Eckpunkte dieser Initiative haben die Reformdebatte stark geprägt, haben zur Versachlichung der Diskussion beigetragen und letztendlich dazu geführt, dass die Einschnitte in dieses steuerliche Instrumentarium moderat ausgefallen sind. Ich sage es hier noch einmal ganz deutlich: Derjenige der sich in Thüringen Wohneigentum schafft, der wird wegen fehlenden Arbeitsplätzen auch noch ein paar Jahre pendeln. Aber er bleibt in Thüringen wohnen, weil er hier sein Wohneigentum geschaffen hat.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir nur auf Mietwohnungen setzen und die Eigenheimzulage abschaffen, wie die Bundesregierung das erneut will, dann verstärken sich nicht nur die Pendlerströme, sondern diejenigen, die dann nicht mehr pendeln, sondern eben ihr zuhause zukünftig in den wirtschaftsstarken Ländern im Süden und im Westen Deutschlands suchen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist richtig, was der Ministerpräsident dazu gesagt hat: Wir sind dagegen, notwendige Investitionen für Thüringen gegen die Bildung auszuspielen. Wir sind froh, dass der Erwerb von Altbauten dem Neubau gleichgestellt worden ist. Das ist ein Beitrag zur Innenstadtsanierung, auf den wir