Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Heinrich Zille hat einmal gesagt: "Man kann mit einer Wohnung
einen Menschen genauso töten wie mit einer Axt." Die Wohnverhältnisse, die Zille vor Augen hatte, als er diesen Ausspruch tat, gehören dankenswerterweise der Vergangenheit an. Die Wohnverhältnisse haben sich seit jener Zeit grundlegend geändert. Heute sind es weniger die Mieter, für die eine Wohnung tödlich sein könnte, als vielmehr die Wohnungsunternehmen, die Probleme mit ihrem Wohnungsbestand haben. Die Situation auf dem Thüringer Wohnungsmarkt hat sich seit der Wende grundlegend gewandelt. Während 1990 noch ca. 100.000 Wohnungen in Thüringen fehlten und ein Großteil des Altbaubestandes, der immerhin zwei Drittel des Gesamtwohnungsbestandes ausmachte, sanierungsbedürftig war, haben wir heute umgekehrte Verhältnisse. Mehr als 100.000 Wohnungen stehen inzwischen leer. Bei der Mehrzahl dieser Leerstände handelt es sich um strukturellen Leerstand, für den es drei Hauptgründe gibt: zum einen die Bevölkerungsverluste durch Abwanderung. Der Wohnungsbau zu DDR-Zeiten ging von dem politischen Ansatz aus, Arbeiten und Wohnen räumlich zusammenzuführen. Wohnungsbaustandorte entstanden in der Nähe von Großbetrieben, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften usw. Gerade diese Wirtschaftsstrukturen sind nach der Wende weggebrochen und damit gingen auch die Menschen weg. Zwar hat sich die Zahl der Privathaushalte in Thüringen erhöht, die durchschnittliche Personenzahl pro Haushalt aber verringert. Insbesondere junge Menschen und Familien mit Kindern haben Thüringen den Rücken gekehrt, fehlende Arbeitsplätze und schlechte Bezahlung sind die Hauptgründe dafür. Vom 31.12.1990 bis zum Jahr 2002 verringerte sich die Bevölkerungszahl in Thüringen um 8 Prozent. In letzter Zeit sind es vor allem junge und gut ausgebildete Frauen, die Thüringen verlassen. Mit ihnen fehlt uns aber auch die nächste Generation, deren Kinder werden nicht in Thüringen geboren.
Und damit bin ich bei einer nächsten Ursache für Wohnungsleerstand, der uns auch künftig zum Handeln zwingt, und dies ist die demographische Entwicklung. Zwar war sie vor der Wende bereits rückläufig, nach der Wende jedoch sank in Thüringen die Geburtenzahl als Folge des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs dramatisch ab. Auch wenn in den letzten Jahren nun wieder mehr Kinder geboren wurden, liegt die Reproduktionsrate mit 2,1 unter der erforderlichen von 2,4, um einen Ausgleich zwischen Geburten- und Sterbefällen zu erlangen. Der Bevölkerungsrückgang in Thüringen setzt sich demzufolge weiter fort und der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt.
Die dritte Ursache für Wohnungsleerstand sind die Wohnungsbauaktivitäten nach der Wende. So wurden in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 115.421 Wohnungen neu errichtet, darunter fast 50.000 in Ein- und Zweifamilienhäusern. Nun ist es einfach, rückblickend zu sagen, hier wurde nicht vorausschauend geplant, und mit dem Finger in die eine oder andere Richtung, z.B. auf die Wohnungswirtschaft, zu zeigen. Dies wäre übereilt und nicht angebracht, denn Fakt ist, wäre es nach der Wende nicht gelun
gen, schnell neuen oder sanierten Wohnraum anzubieten, hätten noch mehr Leute das Land verlassen und wir hätten heute noch mehr Wohnungsleerstände. Zu hinterfragen ist allerdings so mancher Wohnungsbaustandort, der nach der Wende in Kleinkleckersdorf auf der grünen Wiese erschlossen wurde.
Herr Minister Trautvetter, hier teile ich Ihre Einschätzung aus der Regierungserklärung nicht, dass wir keine Suburbanisierung in Thüringen hätten. Wir haben auch in Thüringen einen Speckgürtel um die großen Städte, wir haben verstärkte Tendenzen von Suburbanisierung und wir haben genauso auch große Einzelhandelsunternehmen auf der grünen Wiese an nicht integrierten Stellen.
Ich nenne hier nur Höffner, ich fahre jeden Tag dran vorbei, es ist also nicht so, dass es dies in Thüringen nicht gibt. Bis Mitte der 90er-Jahre hat der Freistaat ja auch noch mit einem speziellen Förderprogramm die Ausweisung von Wohnbauland auf der grünen Wiese unterstützt und ich sage auch hier, es war am Anfang gut und richtig, weil die entsprechenden Wohnbaustandorte aufgrund auch von Restitutionsansprüchen in den Innenstädten nicht zur Verfügung standen, aber das Umsteuern ist hier zu spät erfolgt. Gerade die großen Städte haben überproportional Einwohner verloren und damit auch an Finanzkraft eingebüßt. Andererseits sind sie jedoch weiter in der Pflicht, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktionen auch für das Umland vorzuhalten. Deswegen muss eine künftige Wohnungspolitik besonders das Anliegen verfolgen, die Städte zu stärken, denn können die ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, bricht letztendlich auch der ländliche Raum drumherum weg.
Kommunen, Wohnungswirtschaft, Stadtplaner, aber auch die Landespolitik stehen vor der Aufgabe, Stadtentwicklung unter den Bedingungen weiter rückläufiger Einwohnerzahlen und damit auch sinkender Einnahmen zu betreiben. Eine Aufgabe, für die es bislang kein Vorbild aus den alten Bundesländern gibt, die aber, wenn sie gelingt, durchaus eine Vorbildfunktion für die alten Bundesländer haben könnte, denn auch dort zeichnen sich rückgängige Bevölkerungszahlen ab. Dabei muss der Stadtumbau zwei Zielen gerecht werden, zum Ersten aus den ausgedünnten Städten wieder kompakte Einheiten zu bilden und der dort lebenden Bevölkerung ein lebenswertes Umfeld zu schaffen, und zweitens die Wohnungsunternehmen, die zum Teil in ihrer Existenz gefährdet sind, wirtschaftlich zu stabilisieren. Dass diese zwei Ziele nicht immer einfach zu vereinbaren sind, dass sie zum Teil auch völlig konträr entgegenstehen, erschwert den gesamten Prozess. Mit dem Programm "Stadtumbau Ost", welches bis 2009 durchfinanziert ist, leistet die Bundesregierung ihren Beitrag und gibt den Kommunen und Wohnungsunternehmen zumindest mittelfristig Planungssicherheit. Voraussetzung ist, dass die Kommunen ein integriertes Stadtentwicklungskonzept besitzen und die angestrebten
Maßnahmen wie Abriss, Wiederaufwertung von Wohnquartieren und Wohneigentumsbildung im Bestand auf dessen Grundlage basieren. Ziel des Stadtumbauprogramms ist es, dem drohenden Verfall der Städte entgegenzuwirken, ihre Funktionsfähigkeit zu sichern und innerstädtische Altbaubestände zu erhalten. Im Einzelnen enthält das Stadtumbauprogramm folgende Elemente:
Zum einen ein Zuschussprogramm für Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen. Der Bund stellt für dieses Programm insgesamt 1,23 Mrd. ) * hälftig kofinanzieren. Thüringen erhält jährlich in den Jahren 2002 bis 2005 22,5 Mio. +,,- +,,. jährlich 16 Mio. ! / chen Anteilen für Abriss und Aufwertung eingesetzt werden. Durch den Protest der Wohnungswirtschaft, auch Einsprüche, ist erreicht worden, dass diese Mittel momentan zuerst einmal für den Abriss eingesetzt werden können und auch die Aufwertung dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Das ist sinnvoll und richtig, um nicht den steigenden Leerstandszahlen hinterherzulaufen, sondern diesen Prozess aufzuhalten. Aber es muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass letztendlich es nicht nur beim Abriss bleibt, sondern die Aufwertung auch erfolgt.
Zweiter Programmbestandteil ist die Erhöhung der Investitionszulage für Mietwohnungen im innerstädtischen Altbau und bei denkmalgeschützten Bauten. Hier wurde der Fördersatz von bisher 15 auf 22 Prozent erhöht und die förderfähigen Kosten auf 1.200 %² verdoppelt.
Zum Dritten gibt es darüber hinaus Zuschüsse für Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren. Außerdem unterstützt der Bund die existenzgefährdeten Wohnungsunternehmen im Rahmen des § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes durch eine Restschuldübernahme.
Der Freistaat Thüringen hat sich in der Vergangenheit stets bemüht, diese Bundesmittel im vollen Umfang gegenzufinanzieren. Er hat aber auch - das sollte der Gerechtigkeit halber auch gesagt werden - nach Auflage des Bundesprogramms sein eigenes Programm zur Wohnungsmarktstabilisierung und Wohnwertverbesserung sofort eingestellt, d.h., Thüringen spart hier auch auf Kosten des Bundes
und dies sollte man schon bedenken, wenn man permanent weiter gehende Forderungen an den Bund stellt. Mit der Festschreibung der Verwertungskündigung im Mietrecht und dem Urteil des BVG zu dem Rechtsstreit in Jena haben die Wohnungsunternehmen auch in diesem Bereich jetzt Rechtssicherheit. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass einzelne Mietparteien den Abbruch eines ganzen Wohnblocks verzögern oder verhindern. Und der Minister Trautvetter hatte hier auf die Bundesratsinitiative von Thüringen verwiesen und ich weise darauf hin, dass auch
unsere Fraktion das schon seit einigen Jahren gefordert hat, das ist auch in der Wohnungswirtschaft bekannt. Wir sind auch nicht der Auffassung, wie z.B. die PDS-Fraktion, dass jetzt hier Mieter schlechtergestellt oder benachteiligt würden. Im Gegenteil, bei so hohen Wohnungsleerständen wird jedes Wohnungsunternehmen möglichst seine Mieter mit Samthandschuhen anfassen, damit sie nach den Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wieder in den eigenen Bestand zurückkehren und nicht in das Nachbarunternehmen gehen, wo man ihnen vielleicht bessere Konditionen bietet.
In Thüringen wurden bis zum 31.12.2003 insgesamt 10.695 leer stehende Wohnungen rückgebaut und weitere 2.000 sind bewilligt. Nach Aussagen der Landesregierung konnte damit erreicht werden, dass der Leerstand nicht weiter angewachsen ist. Das heißt aber auch, dass wir hier weiter im Zugzwang sind. Unter dem Motto "Mehr Stadt für weniger Bürger" werden wir also auch in der kommenden Legislaturperiode Wohnungspolitik betreiben müssen. Aus Sicht der SPD-Fraktion müssen dabei folgende Probleme gelöst werden:
Erstens: Wir müssen erreichen, dass der Bund das Stadtumbauprogramm Ost auch über das Jahr 2009 hinaus fortführt und auch bei der Altschuldenentlastung müssen wir auf Verbesserung dringen. Angesichts knapper Kassen und zunehmender Leerstände auch in den Städten der alten Bundesländer ist dies sicher keine einfache Aufgabe. Die eingangs aufgeführte demographische Entwicklung macht jedoch die Notwendigkeit klar. Aber auch das Land muss sich seiner Verpflichtung bewusst werden und die Kofinanzierung der Bundesmittel mittelfristig sicherstellen. Bislang hat die Landesregierung in diesem Bereich eine doppelbödige Politik betrieben. Der Wohnungsbauminister fordert öffentlich wirksam mehr Geld vom Bund und die Finanzministerin ist gar nicht willens und in der Lage, die Kofinanzierung sicherzustellen.
Zum Zweiten: Der Stadtumbau muss mit dem Ziel erfolgen, die Innenstädte zu stärken. Dazu muss es künftig gelingen, neben den Wohnungsunternehmen die privaten Haus- und Grundstückseigentümer in den Stadtumbauprozess einzubeziehen. Dies ist wahrscheinlich die schwierigste Aufgabe und hier ist auch bislang am wenigsten passiert. Aber ohne das Mitwirken der Privateigentümer sind unsere Altstädte potenziell gefährdet. Rückbau und Wohnumfeldverbesserung allein in den Plattenbaugebieten und Stadtrandgebieten, weil man dort mit den kommunalen Wohnungsunternehmen und der Wohnungsgenossenschaft einen Ansprechpartner hat, ist nicht zielführend, wenn auf der anderen Seite die Innenstadtbereiche weiter verfallen. Der Rückbau sollte von außen nach innen erfolgen, nur so werden auch langfristig die Versorgungsinfrastruktur und die stadttechnischen Leistungen der Daseinsvorsorge bezahlbar bleiben. Ich weiß, dass diese Forderung sehr schwierig umzusetzen ist, aber wir müssen uns
vor Augen halten, dass wir letztendlich, wenn wir am Ende zu Patchworkstädten kommen, auch gerade was den Bereich der technischen Versorgungsinfrastruktur betrifft, zu sehr hohen Belastungen kommen. Und wir haben ja heute schon das Problem, dass es nicht die Mieten sind, die die Mieter belasten, die sind aufgrund des Wohnungsleerstands sehr niedrig, sondern es sind die Betriebskosten, die als zweite Miete immens zu Buche schlagen.
Lassen Sie mich einflechten, ich hatte letztens die Möglichkeit, Stadtumbaumaßnahmen in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden mir vor Augen führen zu lassen. Bei der dortigen Stadtrundfahrt, muss ich sagen, war ich erschrocken, was die Innenstadt betrifft. Dort stehen nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Straßenzüge leer und dann stellt mir sich schon die Frage: Ist es dann sinnvoll, in peripheren Gebieten mit sehr vielen Mitteln die Wohnungen zurückzubauen, oder wäre es nicht sinnvoller, die Innenstädte aufzuwerten und zu versuchen, dass die nicht weiter verfallen? Die Stärkung der Innenstädte kann jedoch nicht allein durch das Stadtumbauprogramm bewältigt werden. Andere Förderinstrumentarien müssen ebenfalls auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Und ich sage ganz deutlich hier, dazu gehört auch die Abschaffung der Eigenheimzulage in ihrer jetzigen Form.
Herr Minister Trautvetter hat dem widersprochen, also ich erspare Ihnen das, aber ich habe hier zwei Seiten DIN A 4 nur Zitate von CDU-Politikern zur Eigenheimzulage, da gleichen sich nicht zwei. Ich befinde mich leider Gottes in guter Übereinstimmung mit Friedrich Merz, der das auch schon gefordert hat.
(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister: Der fordert auch die Zusammenlegung des Ver- fassungsschutzes.)
dass die Eigenheimzulage in Zeiten der Wohnungsnot gut und richtig war, dass sie aber gerade auch hier in den neuen Bundesländern maßgeblich zur Suburbanisierung und zum Bevölkerungsverlust der Städte beigetragen hat. Die Schaffung von Wohneigentum in den Innenstädten wird nicht funktionieren, wenn der Neubau auf der grünen Wiese preiswerter ist. Da man letztendlich Geld nur einmal ausgeben kann, sollte es in den Bestand fließen. Es geht nicht darum, dass wir die Bürger in Mietwohnungen zwingen wollen, nein, wir wollen gerade auch für den Altwohnungsbestand das Wohneigentum als Stabilisierung für diese Bestände.
Aber darüber hinaus sollten auch im Landeshaushalt geringe Mittel wieder für Neubauvorhaben eingestellt wer
den. Ich weiß, dass das sehr kritisch gesehen wird, aber ich sage auch, es ist städtebaulich notwendig. Es ist nicht notwendig, um Mieten zu subventionieren und Wohnraum zu schaffen. Aber es gibt gerade in den Innenstädten Baulücken an exponierten Standorten, deren Bebauung sich wirtschaftlich nicht darstellt, die kein Investor anfassen wird, wenn das Land hier nicht Mittel gibt, und gerade für solche Objekte - es sind sicherlich immer Einzelfälle an exponierten Stellen - sollte das Land künftig wieder Fördermittel bereitstellen
Tannhäuser-Lücke in Eisenach, genau -, denn sonst werden am Ende dort nur Märkte und Parkhäuser entstehen. Die Mittel für die Aufwertung müssen stärker als bisher in den Innenstädten eingesetzt werden. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass der Eigenanteil von 33,3 Prozent für Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus von vielen Kommunen nicht erbracht werden kann. Deshalb erneuere ich hier noch einmal unsere Forderung aus den Haushaltsberatungen, den Eigenanteil der Kommunen im Stadtumbau auf 25 Prozent abzusenken. Sonst besteht letztendlich die Gefahr, dass nach dem Abriss nichts mehr läuft. Die Stadtentwicklungskonzepte sind auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen und fortzuschreiben. Der Minister hatte dazu eine Qualitätsinitiative angekündigt. Erfahrungen aus verschiedenen Kommunen zeigen doch, dass man zwar ein städtebaulich sehr anspruchsvolles Stadtentwicklungskonzept hat, dass man aber jetzt, wenn es an die konkrete Umsetzung geht, letztendlich dies nicht finanzieren kann. Schnell wird dann aus einem geplanten Rückbau einzelner Geschosse ein Totalabriss. Wir müssen aufpassen, dass uns diese Entwicklung nicht unkontrolliert aus dem Ruder läuft. Deswegen auch die Forderung noch mal, dass zwar das Vorziehen der Mittel für den Abriss richtig ist, dass letztendlich aber darauf geachtet werden muss, dass die Aufwertungsmaßnahmen dann auch erfolgen.
Eine weitere Forderung ist, dass die beim Stadtumbau angestrebten Ergebnisse auch mit dem LEP im Einklang stehen müssen. Auch hier teile ich die Auffassung des Ministers nicht. Ich habe eher den Eindruck, bei dem vorliegenden LEP-Entwurf ist die demographische Entwicklung nicht berücksichtigt und der Bevölkerungsrückgang nicht im vollen Umfang zur Kenntnis genommen worden. Denn wenn ich mir gerade das Zentrale-OrteSystem ansehe und dann auch die Aufgabenzuweisung, die daraus für die einzelnen Städte folgt, dann frage ich mich schon...
Die SPD-Fraktion hat zum Landesentwicklungsplan hier ihre Auffassung mehrfach deutlich gemacht. Gerade wenn man sich die Bevölkerungszahlen ansieht und auch das, was an Abrissmaßnahmen geplant ist, 20.000 Wohnungen, die in den nächsten Jahren noch abgerissen werden sollen, dann ist schon hier zu hinterfragen, inwieweit das überhaupt im Einklang steht.
Lassen Sie mich noch eine letzte Anmerkung zu der von Ihnen angekündigten Initiative "Sicher wohnen" machen. Ich halte es für richtig, wenn man in Wohngebieten auch wieder auf Privatinitiative setzt, dass sich die Mieter mit verantwortlich fühlen für Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet. Ich kann dann aber auf der anderen Seite nicht verstehen, warum die Landesregierung das damals von der SPD eingeführte System der Kontaktbereichsbeamten nicht weitergeführt hat, denn ich glaube, auch die waren ein guter Beitrag, um in den Wohngebieten für Sicherheit zu sorgen.
Es wird nicht allein durch bürgerschaftliches Engagement gehen. Ich glaube, da sind wir uns einig, eine Bürgerwehr, wie wir sie aus Amerika kennen, wollen wir in Thüringen hier alle nicht haben.
Letztendlich kann aber eine gute Wohnungspolitik, und wenn noch so viele Mittel dafür eingesetzt werden, nicht eine gezielte Wirtschaftspolitik ersetzen. Hauptanliegen der Thüringer Landespolitik muss es bleiben, hier Arbeit zu schaffen für die Menschen, ihnen den Anreiz zu geben, dass sie in Thüringen bleiben, dass hier wieder Kinder geboren werden, und dann werden wir auch in der Wohnungspolitik in Zukunft vielleicht ein paar Probleme weniger haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt in der Drucksache 3/4119 die von Herrn Innenminister Trautvetter eben gehaltene Regierungserklärung zum Wohnungs- und Städtebau, Stadtumbau Ost vor. Die Opposition durfte nun darüber nachdenken an diesem Pult, welche Fehler, Mängel und Schwächen in Thüringen entstanden sein sollen. Ich möchte, bevor ich in meinen Ausführungen fortfahre, gern noch einmal einige Gedanken