denheit setzen, wenn Sie nicht endlich existenzsichernde Arbeitsplätze in Thüringen schaffen. Bedauerlicherweise ist hier eine Lösung gegenwärtig nicht zu erkennen. Nicht, dass Sie jetzt wieder auf die Verantwortung des Bundes schielen, nein, Sie sind für Misserfolge zuständig, nicht andere. Ganz so einfach geht es nicht. Nein, Sie müssen auch für Fehlentwicklungen politische Verantwortung übernehmen. Diese von mir beschriebenen Entwicklungen haben in Thüringen einen dramatischen Wohnungsleerstand hervorgebracht. Dieser wird sich unmittelbar auf die betriebswirtschaftliche Situation der Thüringer Wohnungsunternehmen auswirken. Es ist selbstverständlich, dass die Thüringer Wohnungswirtschaft diese Probleme des strukturellen Wohnungsleerstands nicht allein bewältigen kann. Es wäre auch nicht sachgerecht, weil die Wohnungswirtschaft nicht für die Ursachen des Wohnungsleerstands allein verantwortlich ist. Deshalb ist das Stadtumbauprogramm Ost, wodurch eine Stabilisierung des Wohnungsmarkts erreicht werden soll, grundsätzlich zu begrüßen. Wir erkennen dabei durchaus an, dass die Thüringer Landesregierung im Vorfeld des Stadtumbauprogramms und im ersten Programmjahr einen zusätzlichen Landesbeitrag zur Wohnungsmarktstabilisierung geleistet hat. Das war topp. Darüber hinaus hätte es die PDSFraktion aber begrüßt, wenn das Land dieses Engagement fortgeführt hätte und die Kürzungen der Landesmittel bei der allgemeinen Wohnungs- und Städtebauförderung moderater ausgefallen wären. Leider haben wir in der Regierungserklärung auch zur allgemeinen Wohnungsund Städtebauförderung nur Erfolgsmeldungen gehört. Der Sache wegen wäre aber zumindest eine differenziertere Bewertung durch Sie, Herr Minister, dienlich gewesen. Die bisherigen Erfahrungen beim Stadtumbau Ost zeigen, dass die vorgesehenen Mittel bis 2009 nicht ausreichen werden, um den Wohnungsleerstand nachhaltig zu senken.
Auch ist fraglich, ob die Mittel für die Sanierung und Modernisierung von Wohnraum angemessen sind, um die erforderlichen Wohnungen für das Umzugsmanagement im Zusammenhang mit dem Rückbau zur Verfügung zu stellen.
In Ihrer Regierungserklärung ist eine vergleichsweise Bewertung enthalten. Sie haben aber leider nicht deutlich gemacht, in welchen Bereichen das Land durch eigene Initiativen besser nachsteuern kann und sollte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass im Ergebnis des Stadtumbaus insbesondere der private Vermietungsmarkt stabilisiert werden soll. Dies würde eine Verzerrung des jetzigen Wohnungsmarkts zur Folge haben, vor der wir nur warnen können.
Herr Wetzel, Sie waren zu großen Teilen der Regierungserklärung nicht im Saal, also gehen Sie bitte wieder raus. Trinken Sie was gegen den Durst. Ersparen Sie mir das bitte.
Wer Wohnen für alle sozialen Schichten zu vertretbaren Mieten sichern will, darf die jetzige Struktur des Wohnungsmarkts, bestehend aus kommunalem, genossenschaftlichem und privatem Eigentum, nicht aus den Fugen bringen. Die Landesregierung verweist immer darauf, dass Thüringen das einzige neue Bundesland ist, in dem im vergangenen Jahr die Leerstandsquote nicht gesunken ist. Diese Feststellung ist zweifelsohne richtig, andererseits aber wenig hilfreich. Denn die Leerstandsquote ist zwar nicht weiter angestiegen, andererseits aber eben nicht gesunken, und das ist für die Wohnungswirtschaft und das Land Thüringen ein Problem. Die Leerstandsquote muss nachhaltig sinken, weil anderenfalls die betriebswirtschaftlichen Probleme der Wohnungswirtschaft nicht geringer werden.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem bilden die so genannten Altschulden. Diese belasten die Wohnungsunternehmen überproportional. Es ist bekannt, dass die PDS die Altschuldenübernahme durch die Wohnungsunternehmen immer abgelehnt und kritisiert hat.
Diese Altschulden waren Staatsschulden der DDR und durch die einzelnen Wohnungsunternehmen überhaupt nicht zu verantworten. Die getroffene Altschuldenregelung im Jahre 1993 war ein möglicher Kompromiss, um die ostdeutsche Wohnungswirtschaft überhaupt erst wieder handlungsfähig zu machen. Diese Altschuldenregelung wurde aber zu einem Zeitpunkt getroffen, zu dem das Wohnungsleerstandsproblem noch gar nicht bestand. Es war sachgerecht, durch die Novelle des Altschuldenhilfegesetzes eine zusätzliche Altschuldenentlastung für die Wohnungswirtschaft hinsichtlich dauerhaft zum Abriss vorgesehener Wohnungen festzuschreiben. Jedoch gilt diese zusätzliche Altschuldenentlastung nur für Wohnungsunternehmen mit einer Leerstandsquote von mehr als 15 Prozent und wenn die Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind. Ich würde sagen, für mich viel zu spät. Insofern kann diese Maßnahme nur als ein allererster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Wie notwendig diese Gesetzesänderung war, zeigt auch die Fülle der Anträge. Sie sprachen davon, wodurch der ursprünglich hierfür vorgesehene Finanzrahmen schon lange nicht mehr ausreicht. Es ist deshalb folgerichtig, dass mit dem Bundeshaushalt 2004 die Mittel für die Altschuldenentlastung nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz nochmals erhöht wurden. Völlig unverständlich ist für uns in diesem Zusammenhang die Blockadepolitik im Bundesrat gewesen, wodurch die Verschie
bung des Bundeshaushalts verzögert wurde. Zwischenzeitlich ist der Bundeshaushalt 2004 mit der so genannten Kanzlermehrheit gegen den Willen des Bundesrats verabschiedet, so dass auch die zusätzlichen Mittel eigentlich für die Altschuldenentlastung zur Verfügung stehen müssten. Doch - Sie sagten es - leider gibt es noch einen Sperrvermerk. Darauf wurde ja in der Regierungserklärung verwiesen. Also, ich muss Ihnen sagen, Planungssicherheit bringt das den betroffenen Unternehmen keineswegs. Wir teilen jedoch in diesem Zusammenhang die Position der Landesregierung, dass die bereits jetzt bestellten Mittel bei weitem nicht ausreichen, um zumindest die anspruchsberechtigten Wohnungsunternehmen von den Altschulden auf abzureißende Wohnungen zu entlasten. Der Bund muss hier seiner Verantwortung nachkommen und die CDUMehrheit darf dies im Bundesrat nicht blockieren. Die zusätzliche Altschuldenentlastung muss für alle Wohnungsunternehmen gelten, die Wohnungen abreißen, unabhängig von der Leerstandsquote, unabhängig davon, ob diese Unternehmen bereits in ihrer Existenz gefährdet sind. Ja, meine Damen und Herren, nunmehr ist für unsere Fraktion von Bedeutung, dass die Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 Grundgesetz zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2004 kurzfristig abgeschlossen wird, damit die Fördermittel zügig ausgezahlt werden können. Wir wissen, in den vergangenen Jahren kam es hierbei immer wieder zu Verzögerungen, die jedoch durch die alten Länder verursacht wurden. Hier erwarten wir von der Landesregierung, dass sie nachdrücklich auf einen kurzfristigen Abschluss drängt und damit auch in ihren eigenen Parteireihen anfangen und nicht gleich wieder auf andere verweisen.
Meine Damen und Herren, die PDS unterstützt die Forderung der Thüringer Wohnungswirtschaft nach Verlängerung des Stadtumbauprogramms Ost über das Jahr 2009 hinaus. Ich hatte bereits darauf verwiesen, dass die bisherigen Programmtitel bei weitem nicht ausreichen, um den Wohnungsleerstand nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang hält die PDS-Fraktion auch eine Verlängerung der Investitionspauschale über das Jahr 2004 für den Bereich der Wohnungswirtschaft für notwendig.
Die PDS-Fraktion hatte hierfür im Oktober 2003 einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative in den Landtag eingebracht. Nachdem die Landesregierung darüber informierte, dass diesbezüglich bereits ein Antrag im Bundesrat vorliegt, hat unsere Fraktion den eigenen Antrag wieder zurückgezogen. Nun ist das Investitionszulagengesetz verabschiedet, aber die Wohnungswirtschaft steht noch außen vor. Die Verunsicherung der Thüringer Wohnungsunternehmen können wir nicht hinnehmen und auch nicht verstehen. Die Investitionspauschale ist doch für die Thüringer Wohnungsunternehmen meist die einzige Quelle für das notwendige Eigenkapital bei Investitionen. Deshalb muss die Investitionspauschale erhalten bleiben. Weil anderenfalls die Investitionsmöglichkeiten der Wohnungsunter
nehmen stark eingeschränkt werden. Die PDS-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass umgehend auch für die Wohnungswirtschaft das Investitionszulagengesetz geändert wird. Da hier die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, können wir auch hier nur politisch unterstützen und die Regierung zum Handeln im Bundesrat auffordern. Nach unserem Informationsstand gibt es zwar Willenserklärungen der Bundesregierung und es werden auch Untersuchungen angestellt, jedoch stehen die notwendigen Entscheidungen noch aus. Das verunsichert die Thüringer Wohnungsunternehmen. Ohne die Investitionszulage werden viele Thüringer Wohnungsunternehmen ab 2005 die erforderlichen Modernisierungs-, Sanierungsinvestitionen nicht mehr tätigen können. Damit werden auch die erforderlichen Wohnungen für das Umzugsmanagement im Zusammenhang mit Abrissmaßnahmen fehlen, kurz gesagt: Stadtumbau wird ins Stocken geraten und das muss verhindert werden.
Jawohl, Herr Kretschmer, die bekannten drei I's, Investionen, Innovationen - na, die Sie von Handwerkern so toll verkündet haben - und natürlich auch entsprechend intelligente Lösungen.
Meine Damen und Herren, der Stadtumbau muss also als gesamtgesellschaftliche Herausforderung begriffen werden. In diesem Zusammenhang verweisen die Thüringer Wohnungsunternehmen zu Recht auf den ununterbrochenen Bedarf an Modernisierung und Aufwertung.
Ich wiederhole es noch mal, weil Sie jetzt etwas unkonzentriert waren: In diesem Zusammenhang verweist die Thüringer Wohnungswirtschaft zu Recht auf den ungebrochenen Bedarf an Modernisierung und Aufwertung, nicht nur Abbau oder Abriss Ost. Diese Aufgabe kann ohne gezielte Förderung der Wohnungsunternehmen und Kommunen nicht realisiert werden. Deshalb setzt sich die PDSFraktion dafür ein, dass das Stadtumbauprogramm durch weitere Wohnungs- und Städtebauförderungsmaßnahmen ergänzt wird. Gerade bei diesen ergänzenden Programmen gab es seit 2001 erhebliche Kürzungen. Die Finanzierung derartiger Programme ist daraus darstellbar. Sie könnten Teile der Einsparungen durch die Neuregelung bei der Eigenheimzulage für diese Programme verwenden, es wäre - hören Sie bitte zu, Herr Trautvetter, ich zeige ein paar Lösungswege auf.
Also, ich muss schon für den Schutz der Rednerin sorgen. Das irritiert, die beiden Herren können sich ja vielleicht draußen unterhalten.
Also, ich fange noch mal an: Wie könnte man denn die entsprechenden Mittel freilenken? Die Finanzierung derartiger Programme ist durchaus darstellbar. Sie könnten Teile der Einsparung durch die Neuregelung bei der Eigenheimzulage für diese Programme verwenden. Diese wäre auch sachgerecht, denn die Kürzungen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus auf Bundes- und Landesebene waren in den letzten Jahren überproportional. Die Umlenkung der Mittel von der Eigenheimzulageförderung in Förderprogramme des Wohnungs- und Städtebaus würde zudem die befürchteten Auftragsreduzierungen für die Bauwirtschaft, die auch arbeitsmarktpolitische Relevanz haben, nivellieren. Da sind wir uns einig.
Meine Damen und Herren, im Entwurf des Landesentwicklungsplans haben Fragen der Wohnungspolitik und des Stadtumbaus Ost keine grundsätzliche Bedeutung, obwohl dies notwendig wäre. Hier fordert unsere Fraktion eine Nachbesserung. In der Regierungserklärung wurden zwar Aspekte der Landesplanung benannt, im Entwurf des Landesentwicklungsplans muss man aber sehr zwischen den Zeilen lesen, um klare Positionen zum Stadtumbau zu erkennen. Auch halten wir eine periodische Evaluierung des Landesentwicklungsplans für notwendig und geboten. Es ergibt sich bereits aus der Dynamik von Entwicklungsprozessen, die eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in kürzeren Zeiträumen notwendig macht. Hinsichtlich der Verabschiedung des Landesent
wicklungsplans fordern wir von der Landesregierung, dass diese erst nach der Landtagswahl erfolgt. Da der neue Entwurf erst Anfang März 2004 veröffentlicht wurde, wäre bei einer Verabschiedung schon vor der Landtagswahl nicht ausreichend Zeit für eine umfassende öffentliche Diskussion.
Diese umfassende öffentliche Diskussion ist aber aus unserer Sicht notwendig. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der Landesentwicklungsplan auch vom Thüringer Landtag bestätigt wird. Bisher ist für die Verabschiedung des Landesentwicklungsplans nur die Landesregierung zuständig. Diesen Zustand halten wir wegen der Bedeutung des Landesentwicklungsplans für untragbar. Herr Minister - ich zitiere Sie -, auch hier gilt es: "Meinungsvielfalt ist nicht hinderlich, sondern führt zu besseren Ergebnissen." Aus Ihrer Regierungserklärung, Seite 13 - gilt auch für den Landesentwicklungsplan.
Meine Damen und Herren, jawohl, im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost muss auch über die Eigenheimzulageförderung geredet werden. In der Regierungserklärung nahm dieses Thema einen breiten Raum ein. Wir können da vielem zustimmen, sagen aber auch, die Erwerbsförderung im Bestand muss Vorrang haben vor Neubauförderung. Das genossenschaftliche Eigentum darf bei der Eigentumsförderung nicht länger schlechter gestellt werden als das Privateigentum. Sie erkennen hoffentlich, dass sich die PDS nicht für eine völlige Streichung der Eigenheimzulage ausspricht, sie muss aber zielgerichteter eingesetzt werden. Ministerpräsident Althaus hat sich gegen eine völlige Streichung ausgesprochen. Seine Amtskollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sind hier jedoch anderer Meinung. Insofern hat Herr Althaus wohl in seinen eigenen Parteireihen noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Auch möchte ich daran erinnern, dass die PDS gefordert hat, dass 80 Prozent der eingesparten Mittel aus der Eigenheimzulage in die Wohnungs- und Städtebauförderung fließen. Dadurch würde verhindert, dass durch die Kürzungen bei der Eigenheimzulage die Bauwirtschaft überproportional Aufträge verliert und der Wohnungsmarkt verknappt wird. Die rotgrüne Bundesregierung sieht dies leider anders. Auch hinsichtlich der Eigenheimzulagenförderung muss ich nochmals darauf verweisen, dass hierfür der Bund die Hauptverantwortung trägt. Die Länder sind über den Bundesrat aber doch beteiligt. Diese Beteiligung liegt in der Zuständigkeit der Landesregierung, die wir hier zum aktiven Handeln auffordern. Insbesondere sollte sich der Thüringer Ministerpräsident für seine Positionen in seiner Partei stark machen.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Wohnungswirtschaft hat unzweifelhaft viel geleistet. Dazu hat auch das Land seinen Beitrag geleistet. Andererseits gibt es noch
viele Probleme, von deren Lösung die Zukunft der Thüringer Wohnungswirtschaft abhängt. Bund und Land müssen hier gleichermaßen handeln. Es ist wenig hilfreich, die Verantwortung hin und her zu schieben, Fakt ist, preiswertes Wohnen in attraktiven Gemeinden und Städten ist ein wesentlicher Standortfaktor auch und besonders für Thüringen. Es wird aber die Menschen in Thüringen nicht halten, wenn nicht endlich ausreichend Arbeit in Thüringen geschafft wird. Die Zukunft der Thüringer Wohnungswirtschaft ab 2005 ist noch mit vielen, vielen unbekannten Größen versehen. Ich bin hierauf bereits eingegangen. Wir erwarten hier, dass das Land weiterhin seinen konkreten Beitrag leistet.
Meine Damen und Herren, zur Regierungserklärung müsste noch viel gesagt werden, sei es zur Familienpolitik, zur Verwertungskündigung im Mietrecht, der neuen Thüringer Bauordnung oder der kommunalen Bauleitplanung. Es würde aber den Rahmen des heutigen Ansatzes hier sprengen, wenn ich mich zu all diesen Themen noch äußern würde. Außerdem will ich nicht so oberflächlich und undifferenziert wie Sie, Herr Minister Althaus, diese Themen abhandeln.
Entschuldigen Sie bitte, Minister Trautvetter. Außerdem - ich wiederhole - möchte ich nicht so oberflächlich wie Sie es tun - ich will es an einem Beispiel nennen: Allein Ihre verkürzte Darstellung des barrierefreien Bauens in der Bauordnung muss ich entschieden zurückweisen. Diese Äußerung ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderungen.
Unserer Fraktion ging es um den Stadtumbau und um diesen Kernbereich. Dazu hörten Sie jetzt die Standpunkte und Forderungen der PDS. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion mir folgt, dass die Berichterstattung somit antragsgemäß erfolgte. Auch von unserer Seite ist alles gesagt, deshalb erkläre ich den Antrag in der Drucksache 3/4115 als erledigt. Danke für die Aufmerksamkeit.