Protocol of the Session on April 1, 2004

Wünscht jemand der Antragsteller Begründung des Entschließungsantrags? Nicht. Die andere Begründung ist ohnehin nicht erforderlich, denn der Minister wird uns Bericht erstatten und wir beginnen mit dem Bericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gemeinden haben bei der Kommunalisierung der Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung eine in großen Teilen marode Infrastruktur vorgefunden. Belange des Umweltschutzes waren in der Vergangenheit kaum beachtet worden. Kanäle, Leitungen, Kläranlagen waren zum großen Teil in einem katastrophalen Zustand. Aus dieser schlechten Situation im Bereich Wasser/Abwasser ergab sich nach 1990 ein hoher Investitionsbedarf.

(Beifall bei der CDU)

So haben die kommunalen Aufgabenträger bis Ende 2003 mehr als 5 Mrd.  # 0'   ) " benträger auch über staatliche Fördermittel unterstützt. Bis Ende 2003 wurden rund 1,8 Mrd. 1*dermittel, und zwar aus den Bereichen des Umwelt-, des Innen- sowie des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt. Die Frage der Refinanzierung der Investitionen steht dabei im engen Zusammenhang mit der Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung hat von Anfang an Voraus

setzungen für sozialverträgliche Abgaben geschaffen. Ich möchte hier neben der umfangreichen investiven Förderung, welche zu einer erheblichen Entlastung der Abgabenpflichtigen führt, auch auf das Strukturhilfe- und das Finanzhilfeprogramm hinweisen, welche zum einen entscheidend zur Schaffung effektiv arbeitender Aufgabenträger beigetragen haben und zum anderen zu einer direkten Entlastung der Gebühren- und Beitragspflichtigen führten. In jüngster Zeit werden wieder verstärkt Diskussionen geführt, inwieweit die Investitionen von leistungsgebundenen Einrichtungen über Beiträge oder Gebühren finanziert werden sollen. Die vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten Grenzen für eine ausschließliche Gebührenfinanzierung dürfte zwischenzeitlich hinlänglich bekannt sein. Ich bin an dieser Stelle dankbar, dass in dem Antrag der SPD-Fraktion nach der Einschätzung der Belastungen durch Beiträge und Gebühren gefragt wird, denn das ist genau der Punkt, der in den Diskussionen der letzten Woche zum Teil übersehen wurde. Wenn von einigen, wie ich meine, rein populistisch und wider besseres Wissen die gänzliche Abschaffung von Beiträgen gefordert wird, dann wird verschwiegen, dass dies zu einer Erhöhung der Gebühren führen muss, und diese hohen Gebühren sind dann nicht nur jetzt, sondern die nächsten 10, 20, 30 Jahre von den Gebührenzahlern zu tragen. Genau das soll man aber auch jenen Bürgern sagen, die Mieter sind und die dann durch erhöhte Gebühren die eingesparten Beiträge zusätzlich tragen müssten. Die Erhebung von Beiträgen und Gebühren ist deswegen auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei der Abgabenerhebung. Ein ausgewogenes Verhältnis ist der richtige Ansatz. Dabei will ich mich nicht vor einer Aussage drücken, wie die Landesregierung die Beitragsbelastung einschätzt. Die Beitragssätze sind zum Teil hoch, aber sie beruhen auf Globalkalkulationen, die die Kosten berücksichtigen, die nach Einschätzung der Aufgabenträger für die Schaffung einer ordnungsgemäß funktionierenden Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erforderlich sind. Es ist selbstverständlich, dass hohe Ansätze durch die Aufgabenträger einer ständigen kritischen Überprüfung unterzogen werden müssen, und es muss geprüft werden, ob Planungen, die vor ein paar Jahren gemacht wurden, mit der aktuellen Entwicklung übereinstimmen. Es muss gefragt werden, ob alternative Refinanzierungsmodelle etwa hinsichtlich einer teilweisen Gebührenfinanzierung in ausreichendem Maße geprüft wurden. Hier werden die Aufgabenträger von den Aufsichtsbehörden und nunmehr auch von der WAM verstärkt unterstützt.

(Beifall bei der CDU)

Aber auch das muss man sagen, der Großteil der Aufgabenträger nimmt seine Aufgabe verantwortungsvoll wahr und hat verantwortungsbewusst Investitions- und Finanzierungsentscheidungen getroffen.

(Beifall bei der CDU)

Soweit bei einzelnen Aufgabenträgern Fehler passiert sind, sind diese zu korrigieren und in diesem Fall wird das Land helfen.

In der 3. Legislaturperiode, wie übrigens auch in den Legislaturperioden davor, wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Jede Landesregierung und jeder Landtag in Thüringen seit 1990 hat sich dieses Themas angenommen und alles versucht, Voraussetzungen zu schaffen, die Abgabenbelastungen für Bürger und Unternehmer verträglich zu halten. So folgte in der 3. Periode eine intensive Fortführung des Stukturhilfeprogramms sowie des Finanzhilfeprogramms. Im Namen des Finanzhilfeprogramms wurden seit 1996 bis heute Mittel durch das Thüringer Innenministerium von rund 112 Mio. ' "  ben wurden seit Ende 1998 Strukturveränderungen mit insgesamt 127 Mio. " *  .#2'  $  nisterium gemeinsam konzipierten und verwirklichten Strukturveränderungen wirken sich gebühren- und beitragssenkend aus und hierdurch sind die Entgelte für gut 125.000 Thüringer Bürgerinnen und Bürger deutlich verringert worden.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten vom 18. Juli 2000 erfolgte eine umfassende Neustrukturierung der Stundungsmöglichkeiten, verbunden mit der Erweiterung der Stundungsmöglichkeiten. Der § 7 b reicht von der fünfjährigen verzinslichen Stundung für alle Beitragspflichtigen, über eine zwanzigjährige Stundung bis zur zinslosen Stundung für die Dauer einer bestimmten Nutzung. Kleingärten, unbebaute Grundstücke, Industriebrachen, Kirchen, Friedhöfe - die Beratungsagentur Wasser/Abwasser hat bis heute neben ihren allgemeinen Beratungsaufgaben für rund 60 fachtechnische Problemstellungen vertiefte Untersuchungen durchgeführt. Der Aufwand für diese Untersuchungen belief sich auf rund 1,3 Mio.  $3" &  ten unwirtschaftliche Investitionen bzw. unnötige Kapazitäten vermieden werden, die einen zweistelligen Millionenbetrag umfassen. Die Wirkung auf die Entgelte ist entsprechend.

Auch in der 3. Legislaturperiode wurden die kommunalen Aufgabenträger durch Förderung notwendiger investiver Maßnahmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung finanziell erheblich unterstützt. Dazu wurden von 1999 bis heute insgesamt 434 Mio.  1* mitteln bewilligt. Infolge der Zusammenführung der Thüringer Talsperrenverwaltung und des Fernwasserverbands Nord/Ostthüringen zur Thüringer Fernwasserversorgung konnte in den betreffenden Regionen ein deutlich niedrigerer und langfristig stabiler Fernwasserpreis erreicht werden. Dies hat bei einer Reihe von Zweckverbänden zu zum Teil deutlichen Senkungen der Trinkwassergebühr geführt.

Es erfolgte die flächendeckende Überprüfung aller Aufgabenträger unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch die Projektgruppe des Innenmi

nisteriums von 2001 bis 2003. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse wurden den Aufgabenträgern in Form von Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgte durch die Aufgabenträger unter Beratung und Kontrolle durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Überprüfung ist im Innenausschuss ausführlich berichtet worden.

Auch auf die Zinsbeihilferichtlinie ist in diesem Zusammenhang einzugehen. Die Entscheidung im Jahr 2000, das im Jahr 1998 aufgelegte Zinsbeihilfeprogramm auslaufen zu lassen, beruhte zum einen darauf, dass diese Zinsbeihilfen nur Beitragsforderungen für leitungsgebundene Einrichtungen berücksichtigten und nicht in dem erwarteten Umfang in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus sahen sich die Beitragspflichtigen durch die Voraussetzungen der Zinsbeihilferichtlinie aus 1998 in ihren Rechten beschränkt, da die Gewährung der Zinsbeihilfen an die Bestandskraft des Beitragsbescheids und damit an den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs geknüpft war. Dies wurde im Jahr 2000 zum Anlass genommen, die Zinsbeihilfe aus 1994 und 1998 zusammenzufassen und grundlegend zu überarbeiten.

Die jetzt von der Landesregierung beschlossene Änderung greift aufgrund der Bezugnahme auf die einzelnen Stundungsmöglichkeiten des § 7 b erheblich weiter als das Programm der 2. Legislaturperiode und verlangt keinen Verzicht auf Rechtsmittel. Im Einzelnen sieht die überarbeitete Zinsbeihilferichtlinie folgende Regelungen vor:

Das Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt dem Aufgabenträger unter anderem Möglichkeiten, Beiträge für unbebaute Grundstücke, nur partiell genutzte Gewerbegrundstücke, Kleingärten, Friedhöfe oder landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ohne zeitliche Begrenzung zu stunden. Das Land wird künftig den Aufgabenträgern den hierdurch entstehenden Zinsaufwand erstatten und gleichzeitig darauf drängen, dass die Aufgabenträger diese zusätzliche Möglichkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zügig umsetzen. Damit wird insbesondere die Problematik der unbebauten Grundstücke landesweit gelöst.

(Beifall bei der CDU)

Jeder Beitragspflichtige kann sich den Beitrag bereits jetzt ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen in bis zu fünf gleichen Jahresraten stunden lassen. Diese Stundung wird künftig bei hohen Beitragsforderungen - ich habe vorhin die Zahlen genannt - zinsfrei möglich sein. Übersteigen Beiträge für ein privates bebautes Grundstück im Jahr ein Zehntel des Jahreseinkommens, trägt das Land die Stundungszinsen. Zum Beispiel ein Rentner, der über eine durchschnittliche jährliche Rente von 8.000 # fügt, wird bereits bei einer Beitragspflicht ab 800  Zinsbeihilfen für eine Stundung in bis zu fünf Jahresraten erhalten, und auch für Gewerbegrundstücke erfolgt die Zinserstattung bei hohen Beitragsforderungen. Soweit aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Beitragspflichtigen die

vorgenannte Streckung auf fünf Jahresraten nicht ausreicht, können einmalige Beiträge zur Vermeidung erheblicher Härten auch in 20 Jahren gestundet werden. Die Neuregelung der Zinsbeihilfen sieht nunmehr vor, dass das Land auch in diesen Fällen die Zinsen für den gesamten Stundungszeitraum übernehmen kann. Voraussetzung ist natürlich, dass Zinskosten bei den Verbänden auch anfallen.

Ebenso kann nach § 15 Abs. 1 Ziffer 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 222 der Beitrag gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Beitragsschuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung muss nicht in jährlichen Raten erfolgen, sondern kann auch in Form des Hinausschiebens der Fälligkeit des gesamten Beitrags über einen längeren Zeitraum erfolgen. Auch hier erfolgt künftig eine Zinserstattung durch das Land.

Man sieht also, es bestehen ausreichend Möglichkeiten für eine verträgliche Beitragserhebung. Wenn in der Öffentlichkeit hingegen der Eindruck vermittelt wird, dass in Thüringen ein flächendeckendes Problem im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung existiert, wird dies nicht ohne Einfluss auf die Investitionstätigkeit oder Ansiedlungsbestrebungen der Wirtschaft bleiben. Umso wichtiger ist es, deutlich zu machen, dass ein solches flächendeckendes Problem nicht existiert. Wir - und damit meine ich jeden, der politische Verantwortung trägt - müssen unseren Teil dazu beitragen, dass dies auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dort, wo es Probleme gibt, müssen die Probleme gelöst werden.

An dieser Stelle möchte ich auch nochmals auf die Bedeutung einer funktionierenden Infrastruktur für die Wirtschaft hinweisen. Gewerbliche Ansiedlungen ohne eine leistungsfähige Infrastruktur sind heute nicht mehr denkbar. Dies bedeutet auch weiterhin eine Investitionstätigkeit, die modernen Standards entspricht. Betrieben mit einem hohen Wasserverbrauch bzw. einem hohen Abwasseranfall wird ein Bärendienst erwiesen, wenn infolge öffentlichen Drucks von einer ausgewogenen Aufteilung der Lasten auf Gebühren und Beiträge abgerückt wird. Ich möchte hier beispielsweise auf Brauereien, Molkereien, Fleisch verarbeitende Betriebe und Ähnliches hinweisen. Auch dies war Inhalt der flächendeckenden Überprüfungen und der anschließenden Überarbeitung der Gebührenund Beitragskalkulationen sowie des Satzungswerks.

Dabei konnte allerdings auch festgestellt werden, dass einige Aufgabenträger schon vor der Überprüfung durch das Thüringer Innenministerium ihre Verbandsarbeit vorausschauend geleistet haben und eine positive Entwicklung vorweisen können. Dies sind zum einen solche Verbände, die ihre Struktur frühzeitig der Aufgabenerfüllung angepasst haben, so dass heute in einem vernünftigen großen Verbandsgebiet bei Inanspruchnahme der mit der Strukturveränderung verbundenen Synergieeffekte eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung erkennbar ist. In Thüringen gibt

es derzeit 28 Abwasserzweckverbände, 15 Trinkwasserzweckverbände, 34 Abwasser- und Trinkwasserzweckverbände, 52 Eigenentsorger, 13 Eigenversorger und 40 Eigenver- und -entsorger.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Regel durch größere Gebilde schon wegen der eintretenden Kostensenkungspotenziale besser und effektiver erledigt werden und zur Abgabenentlastung führen kann. Es ist daher für eine langfristige flächendeckende Stabilisierung auf dem Gebiet der Wasserver- und Abwasserentsorgung unumgänglich, weitere Strukturveränderungen zu erreichen. Daran muss in der nächsten Legislaturperiode zügig gearbeitet werden.

(Beifall bei der CDU)

Zwischen der Struktur innerhalb eines Aufgabenträgers und der Höhe der jeweiligen Gebühren und Beiträge besteht jedoch kein zwingender Zusammenhang. Die Abgabenbelastung hängt von der Größe des zu ver- und entsorgenden Gebietes, vom hierfür notwendigen investiven Aufwand, der Entscheidung des Aufgabenträgers über die Refinanzierung der Aufwendungen und nicht zuletzt der Intensität der Vereinnahmung der Abgaben ab. Somit können sowohl große als auch kleine Aufgabenträger effizient oder ineffizient arbeiten. Allerdings ist es zweifelsfrei zutreffend, dass die spezifischen Kosten in größeren Strukturen geringer ausfallen können und die Spezialisierung der Tätigkeit eine bessere Aufgabenerfüllung ermöglicht. Deutlich wurde im Rahmen der Überprüfung aber auch, es besteht bei einzelnen Aufgabenträgern dennoch erheblicher rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Auch deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren die Thüringer Wasser- und Abwassermanagement GmbH eingerichtet. Die Unterstützung der WAM geschieht in Form von Beratungsleistungen, Einzelfragen zu den Gebühren- und Beitragskalkulationen oder satzungsrechtliche Fragen werden hierbei erörtert. Soweit im Rahmen der Beratung umfangreichere Probleme bei den Aufgabenträgern festgestellt wurden, hat die WAM Gutachten in Auftrag gegeben, die den Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt werden. Der WAM wurden im abgelaufenen Haushaltsjahr 200.000    !" ""  3    Betrages wurde für Gutachten für die zu betreuenden Aufgabenträger verwendet. Für das Jahr 2004 ist ein Betrag von 2 Mio. #" #      "  200.000 in Anspruch genommen wurden. Der tatsächliche Bedarf wird sich erst am Ende des Jahres beziffern lassen. Dann können auch Schlussfolgerungen dazu gezogen werden, für welchen Zeitraum das Erfordernis besteht, die Aufgabenträger durch eine solche Beratungsgesellschaft zu unterstützen und welche Mittel hierfür benötigt werden. Bereits hieraus ist ersichtlich, anders als versucht wird in der Öffentlichkeit darzustellen, dass die WAM keine erheblichen Kosten verursacht. Das ist bereits auf die gewählte Struktur zurückzuführen. Die WAM erfüllt ihre Aufgabe in einer sehr effizienten Personalstruktur, so sind derzeit ein

Diplomkaufmann, eine Juristin und eine Sekretärin tätig. Durch die Kombination der betriebswirtschaftlichen juristischen Kenntnisse können viele Probleme bereits in den Beratungsgesprächen vor Ort geklärt werden und für umfangreiche Fragestellungen, die einer intensiven Prüfung bedürfen, werden Gutachten in Auftrag gegeben und darüber hinaus ist der bisherige Geschäftsführer der WAM noch bei einzelnen Aufgabenträgern beratend tätig.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die Tätigkeit der WAM in einer die Kommunalaufsichtsbehörden bzw. die Aufgabenträger unterstützenden Tätigkeit besteht. Sie resultiert weder aus Defiziten bei den Kommunalaufsichtsbehörden noch erledigt die WAM kommunalaufsichtliche Aufgaben. Der Vorteil dieser Beratungsform besteht darin, dass sie einen sehr kurzfristigen Einsatz immer dann ermöglicht, wenn für auftretende Probleme schnelle Lösungen gefunden werden müssen, und diese Möglichkeit besteht aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Kommunalaufsichtsbehörden für diese nicht immer. Darüber hinaus wird sie in ganz Thüringen tätig und hat somit auch die Möglichkeit des Vergleichs, wie bestimmte Probleme woanders gehandhabt werden. Aufgrund dieser Erfahrungen kann sie neue Lösungsansätze in die Gespräche zwischen Kommunalaufsichtsbehörden und Aufgabenträger einbringen.

Lassen Sie mich abschließend feststellen, die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist und bleibt eine kommunale Aufgabe. Das Land hat den kommunalen Aufgabenträgern Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglicht, wirtschaftlich auf einem verträglichen Abgabenniveau zu arbeiten. Die allermeisten Aufgabenträger nutzen diese Möglichkeiten gut und finanzieren sich über verträgliche und von den Bürgern akzeptierte Beiträge und Gebühren. Wo dies nicht der Fall ist, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine verträgliche Belastung der Bürger sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen jetzt zur Aussprache über den Bericht. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Wildauer, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die heutige Berichterstattung der Landesregierung, die auf Antrag der SPD-Fraktion erfolgt, was wiederum vermutlich zurückzuführen ist auf die heutige Demonstration der Bürgerallianz Thüringen vor dem Landtag unter dem Motto "Soziale Gerechtigkeit auch bei Kommunalabgaben" ist begleitet von einer Vielzahl von Bürgerprotesten im ganzen Land. Besonders intensiv sind diese seit Wochen in Friedrichroda, Schmalkalden und Pößneck, seit Montag wird auch in Bad Salzungen protestiert. Seit nahezu 10 Jahren

ist das Thema "Kommunalabgaben" ein Dauerbrenner, nicht nur im Land, auch hier im Landtag. Der Minister ist schon darauf eingegangen. Immer wieder hat die Landesregierung Veränderungen am Kommunalabgabengesetz bei der Förderung und bei den Rechtsaufsichtsbehörden vorgenommen. Tiefenprüfungen wurden durchgeführt, eine Managementgesellschaft gegründet. Es gab punktuelle Lösungen und auch ansatzweise erfreuliche Ergebnisse und Erfahrungen. Leider wurden diese nicht verallgemeinert und so reicht unseres Erachtens eine bloße Berichterstattung nicht aus. Wir meinen, dass der Landtag der Landesregierung sagen muss, was sie zu tun hat, damit das Kommunalabgabenproblem wirklich endlich gelöst wird, denn offenbar ist die Landesregierung nicht bereit oder nicht in der Lage, die grundsätzlichen Probleme zu lösen. Zumindest weigert sie sich, den Ursachen für überhöhte Gebühren und Beiträge zu begegnen. Nur an einzelnen Symptomen zu arbeiten, reicht nicht aus.

Mit unserem vorliegenden Entschließungsantrag zum SPDAntrag benennen wir konkrete Maßnahmen, die unserer Auffassung nach durch die Landesregierung vordergründig realisiert werden müssen. In den letzten Wochen haben Landesregierung und CDU-Fraktion erkannt, dass man die Kommunalabgabenprobleme nicht mehr aussitzen kann. Zu stark sind die Bürgerproteste und zu stark ist auch, sage ich, die Wirkung der PDS,

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Sag es doch mal.)

denn eine Tatsache kann die Landesregierung nicht mehr negieren, die PDS hat ein Konzept

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Aha.) (Unruhe bei der CDU)

für ein neues Kommunalabgabenrecht in Thüringen erarbeitet und zur Diskussion

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: 40 Jahre habt ihr nichts gemacht.)

gestellt und dieses Konzept trifft bei den Betroffenen auf große Zustimmung. Der Wahlkampf hat begonnen und es gelingt Ihnen von der CDU-Fraktion und der Landesregierung nicht, das Kommunalabgabenthema aus dem Wahlkampf auszublenden. Ich sage, ich finde es gut, dass die Landesregierung diesbezüglich mit konkreten Vorschlägen reagiert. Diese werden von uns unterstützt, wenn sie den Menschen nützen. Wir versagen aber dort unsere Unterstützung, wo die Landesregierung die Probleme nicht anpackt oder mit ungeeigneten Mitteln zu Werke geht.

Meine Damen und Herren, ich will zunächst auf die Maßnahmen eingehen, die die Landesregierung heute darstellte, um den Bürgerprotesten auch zu begegnen. Erstens: Zinsbeihilfe für die Stundung von Beiträgen soll wieder eingeführt werden. Diese gab es bereits vor einigen Jahren.

Viel Wirkungen haben Sie damals nicht erreicht.

(Unruhe bei der CDU)

Dies lag in erster Linie daran, dass die Zinsbeihilfen für Stundungen nur gewährt wurden, wenn die Betroffenen auf Rechtsmittel, auf Widerspruch oder Anfechtungsklage, verzichtet haben. Es galt also der Grundsatz, verzichte auf deine Rechte, dann gibt es etwas Geld. Zu Recht waren damals viele Bürger erbost und haben deshalb auch diese Zinshilfen nur zögerlich in Anspruch genommen. Nun habe ich mit Überraschung und Freude vom Minister vernommen, dass das neue Programm Zinshilfen gewährt, auch wenn Widerspruch eingelegt ist. Also, Rechtsmittel können eingelegt werden. Der Haken ist, dass es aber keinen Rechtsanspruch auf Zinsbeihilfen gibt. Insofern verstehe ich die Sinnhaftigkeit dieses groß angekündigten Programms nicht.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Sie sind aber weltfremd.)

Das ist meiner und unserer Auffassung nach wieder nur eine halbe Lösung, zumal auch aus den Pressemeldungen etwas anderes zu entnehmen war.

Zweitens: Bei den unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken will die Landesregierung offenbar einen Rechtsanspruch für eine zinslose Stundung bis zum Zeitpunkt der Bebauung schaffen. Bisher konnten hierüber nur die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch eigene Satzungsregelungen befinden. Leider haben nur wenige Aufgabenträger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, insbesondere deshalb, weil Zinsverluste auftraten bzw. auftreten. Das ist eigentlich auch ganz logisch. Ich sage es offen, die PDS-Fraktion begrüßt dieses Vorhaben, denn wir haben eine vergleichbare Regelung immer wieder eingefordert. Andererseits ist auch diese Maßnahme nur mit punktuellen Wirkungen verbunden und löst die Grundsatzprobleme nicht. Wir haben auch aus der Presse entnommen - und ich glaube, es heute gehört zu haben -, es sollen auch Beitragsobergrenzen in Abhängigkeit vom Einkommen eingeführt werden. Wir sind freudig überrascht,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, nein, wo ist das denn her? Das hat der Innenminister nicht gesagt.)

wenn diese Ankündigung tatsächlich wahr gemacht wird. So ist es rübergekommen. Vielleicht muss man das dann noch einmal andernorts erklären. Es hätte uns schon gewundert. Als wir vor Jahren solche Höchstgrenzen gefordert haben, wurden wir beschimpft und ausgelacht. Ich hatte gedacht, jetzt haben sich die Zeiten geändert und Sie haben tatsächlich einen Vorschlag der PDS aufgegriffen. Unternehmen sollen künftig auch maximal 5.000 bis 10.000    ) 1" dies nur die jährliche Bezahlung trifft, was wir vermuten, oder