Die Anstalten selbst - man sucht im Reform- vertrag auch Grenzen, die man ihnen eigentlich setzen sollte. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns zumindest darüber freuen, dass man mit dem Reformstaatsvertrag nun endlich auch auf unsere Forderungen eingeht.
Zur Zusammenlegung von Rundfunkanstalten. Es ist leider kein Wille erkennbar, diesen Weg zu gehen. Die institutionelle Eigenständigkeit der Anstalten ist festgeschrieben. Damit sagt man ganz klar, dass man nicht möchte, dass Kleinstanstalten in größere integriert werden.
Über den Finanzausgleich innerhalb der ARD laufen wir Gefahr, dass wir, die Beitragszahler in Mitteldeutschland - wir haben eine Mehrländeranstalt -, dauerhaft Bremen und das Saarland mitfinanzieren. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dem Beitragszahler schwer darzustellen.
Mehr Transparenz bei der Mittelverwendung. Auch dafür gibt es gute Bemühungen, aber es ist am Ende nicht für jedermann vollständig zu erkennen, wie transparent man die Mittel am Ende einsetzt.
sechs Personen zusammensetzen: zwei Personen aus den Anstalten, zwei aus den Rundfunkräten und zwei aus der Politik. Er soll also neben dem Rundfunkrat den Auftrag kontrollieren. Wenn man in die Medienlandschaft hineinschaut, fragt man sich: Warum müssen bspw. in Deutschland und in SachsenAnhalt die kleinen privaten Lokalfernsehsender oder die OK, die Bürgermedien, sich einer strengen unabhängigen Kontrolle durch die 14 Landesmedienanstalten unterziehen, während für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Hüter der Medienrat sein soll? Das sind krasse Unterschiede. Aber das wird man uns sicherlich noch erklären.
Die Schärfung der Regelung des Verbots presseähnlicher Inhalte habe ich eben schon angesprochen. Auch hierbei geht es, Gott sei Dank, in die richtige Richtung. Für unsere Printmedien ist es durchaus wichtig, wie es damit in Zukunft weitergeht. Hierbei solle es Verschärfungen geben.
Als das nach einer Sitzung der Medienminister und der Ministerpräsidenten an das Licht der Öffentlichkeit kam, gab es natürlich kuriose Reaktionen aus der ARD selbst, aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es gab eine tendenziöse Berichterstattung in den sozialen Netzwerken, und in der „Tagesschau“ am 23. Oktober 2024 - das wird unser Ministerpräsident noch wissen - wurde den Zuschauern eingeredet, dass die Ministerpräsidenten den Sendern künftig vorschreiben wollten, was sie inhaltlich zu berichten hätten. Das war völlig am Thema vorbei. Das war tendenziöse Meinungsmache in der „Tagesschau“. Das ist nicht in Ordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Man hätte auch darüber berichten können, dass in dem aktuellen Medienstaatsvertrag längst ganz klar geregelt ist, dass Online-
Angebote, bei denen letztlich mehr der Text im Vordergrund steht, schon heute verboten sind. Das, meine Damen und Herren, hat der Beitragszahler nicht verdient. Es soll ausgewogen sein und nicht unausgewogen.
Es stimmt einen schon nachdenklich, wenn man eine solche Berichterstattungen zur Kenntnis nehmen muss.
Neben vielen guten Beiträgen - das muss man ganz klar sagen - gibt es täglich auch Beispiele für eine unausgewogene Berichterstattung. Es gibt auch Berichterstattungen, die manchmal schon an Meinungsmache grenzen.
(Beifall bei der CDU - Oliver Kirchner, AfD: Gucken Sie mal nach rechts, was da los ist! Das ist so! - Weitere Zurufe von der AfD)
Neben der Beitragsproblematik ist auch das Programm ein Stück weit dafür verantwortlich, dass das Vertrauen - das ist das, was ich eingangs gesagt habe - und die Akzeptanz bei vielen Beitragszahlern geschwunden sind, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich kann noch ein Beispiel nennen. Nehmen wir nur die Berichterstattung über den Wahlkampf in den USA.
Am Wahlabend, als die Karte von Amerika komplett rot war, haben ARD und ZDF noch immer noch so getan, als würde Frau Harris gewinnen.
Das muss nicht sein. Wir brauchen keinen Aktionismus unter den Journalisten. Wir brauchen Berichterstattung und Kommentierung separat.
Einige derjenigen, die noch immer ganz klar sagen, es müsse alles so bleiben, wie es ist, haben scheinbar viel Gleiches von Gleichem so liebgewonnen, dass sie nicht bereit sind, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an den Punkt zurückzuführen, wo sein Ursprung war: der Grundauftrag. Rundfunk bedeutet gesproche-
Die Definition ist klar: Rundfunk ist Bewegtbild und Audioangebot. Das geschriebene Wort, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört den Zeitungsverlagen, und das muss auch wieder so werden.
(Beifall bei der CDU - Zurufe von der CDU und von der FDP: Ja! - Genau! - Sehr wohl! - Wei- tere Zurufe)
Zum Index und zur Mitsprache der Landes- parlamente kann man am Ende nur sagen: Der Beitragszahler muss sich veralbert vor- kommen,
wenn wir auf ein Indexmodell umspringen. Denn ein Indexmodell würde automatisch immer prozentual mehr Beitragsgelder generieren, aber der Sparzwang bei den Sendern würde damit letztlich nicht wegfallen. Die Regierungschefs folgen dieser Argumentation.
Herr Kurze, auf der roten Lampe am Pult steht, dass Sie Ihre Redezeit bereits um 25 Sekunden überschritten haben. Das ist noch zulässig, aber ich fordere Sie jetzt auf, den letzten Satz ganz schnell zu beenden.
Danke schön, Herr Gallert. Dann sage ich Ihnen jetzt schon einmal mit Verweis auf die Geschäftsordnung, dass ich mich am Schluss noch
einmal mit drei Minuten zu Wort melden werde. - Das war aber nicht der Satz, den ich jetzt zu Ende bringe.
Die Regierungschefs gehen den Weg mit, dass in den nächsten zwei Jahren aus den Rücklagen gearbeitet werden soll. Im Jahr 2027 soll die KEF dann ein neues Verfahren zur Beitragsempfehlung präsentieren.