Ich möchte nur kurz etwas zur Zwangsvollstreckung und zu den Gerichtsvollziehern sagen. Schauen Sie einmal in die Gebührenordnung; schauen Sie in die einschlägige Fachpresse. Die Gebühren werden definitiv höher sein als die kleine Pauschale, die die Kommunen bekommen. Das wird auf jeden Fall die Praxis zeigen, definitiv. Für den, der in der Zwangs- vollstreckung ist, wird es dann teurer werden, definitiv.
Wir machen das im Ausschuss im Detail. Aber ich möchte sagen: Der MDR kann im Gebiet des Freistaates Sachsen bereits auf die Gerichtsvollzieher zurückgreifen. Die
gleiche Gebühr, die er auch den Kommunen in Sachsen-Anhalt für den Vollstreckungs- auftrag gibt. Es gibt dabei keinen Unterschied. Der MDR erteilt es und deshalb gibt es im MDR-Gebiet schon beide Modelle. Wir können im Ausschuss besprechen, was die Vor- und was die Nachteile sind.
Herr Striegel hat verzichtet, wenn ich das richtig sehe, und Frau Gorr verzichtet ebenfalls. Damit können zur Abstimmung kommen.
federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. Gibt es alternative Vor- stellungen? - Offensichtlich nicht. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion.
Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Wir haben unser heutiges Programm erfüllt. Ich gehe davon aus, dass nichts mehr vorgezogen werden soll, wenn ich das richtig sehe.
- Gut. Dann können wir uns entweder auf einen freien Abend freuen oder auf verschiedene parlamentarische Empfänge, die es heute noch gibt.