Protocol of the Session on November 20, 2024

Das, was der Abgeordnete Hecht hier aus seiner Sicht oder aus der Sicht der AfD vorgetragen hat, lässt sich an ganz vielen Stellen wirklich hinterfragen. Dass Sie zu- gegebenermaßen ein angespanntes Verhältnis zum Verfassungsschutz haben, weil Sie Beobachtungsobjekt und als gesichert rechts- extrem eingestuft sind, kann ich nachvoll- ziehen. Wenn Sie sagen, Sie werden den Verfassungsschutz abschaffen, dann bedeutet das nichts anderes, als dass Sie zukünftig keine Vorsorgebeobachtung von aufkommenden islamistischen Gefahren mehr zulassen wollen und

(Zustimmung - Lothar Waehler, AfD: Nein!)

dass Sie zukünftig keine Abwehr von Spio- nageversuchen durch fremde Mächte machen. Dass Sie mit Blick auf Russland weniger Probleme haben als andere, ist in Ordnung. Aber auch das sind Aufgaben des Verfassungs- schutzes. Auch die Gefahren des Linksextremismus und des Rechtsextremismus sowie des Ausländerterrorismus sind Dinge, die der Verfassungsschutz beobachten soll, und zwar die Bestrebungen.

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

Sie haben § 5a angesprochen: Dort gibt es eine Kaskade. Was ist erheblich? Was ist beobachtungsbedürftig? Und zwar gesteigert, je nachdem, wie hoch die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung

sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD will den Verfassungsschutz abschaffen, ein Instrument, das die freiheitliche demo- kratische Grundordnung schützt und das vor allen Dingen hilft, frühzeitig Bestrebungen entgegenzutreten, durch die eine Gefahr für den Bund und für Länder bestehen könnte. Wer das macht, der darf niemals Regierungs- verantwortung bekommen.

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

Wir werden der Beschlussempfehlung für ein modernes Landesverfassungsschutzgesetz in Sachsen-Anhalt zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann können wir in die Beschlussfassung einsteigen.

Abstimmung

Ich würde auch hierbei das vereinfachte Ver- fahren anwenden. Gibt es dagegen Widerspruch? - Nein. Dann können wir das so machen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschus-ses für Inneres und Sport in der Drs. 8/4806 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist erwartungsgemäß

die Koalition. Wer ist dagegen? - Die AfD- Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Gesetz- entwurf mehrheitlich angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 11

schließen.

Wir kommen nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4631

Einbringerin für die Landesregierung ist Frau Zieschang als Innenministerin. - Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord- neten! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat die Vollstreckung von Bescheiden über rückständige Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge zum Gegenstand.

Bislang sind nach § 7a des Verwaltungsvoll- streckungsgesetzes die Kommunen für die Vollstreckung zuständig. Konkret sind das

die Gemeinden, mit Ausnahme der Mit- gliedsgemeinden von Verbandsgemeinden,

und die Verbandsgemeinden. Sie sollen von dieser Aufgabe entbunden werden. § 7a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes soll also gestrichen werden. Stattdessen soll der

Mitteldeutsche Rundfunk in den Kreis der zur Vollstreckung befugten Behörden aufgenommen werden.

Der MDR kann damit zukünftig den von ihm erteilten Festsetzungsbescheid über rück- ständige Rundfunkbeiträge und Rundfunk- gebühren selbst zwangsweise durchsetzen. Er ist dann berechtigt, Vollstreckungsaufträge zu erteilen und durch Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen. Damit folgt Sachsen- Anhalt dem Beispiel anderer Länder. In Bayern, in Baden-Württemberg, in Sachsen und seit 2024 auch in Nordrhein-Westfalen ist die jeweilige Rundfunkanstalt selbst Vollstreckungsbehörde und bedient sich zur Vollstreckung der Gerichtsvollzieher.

Die Landesregierung hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil sich die Vollstre- ckung der Rundfunkgebühren und -beiträge für die Mehrzahl der zuständigen Kommunen in Sachsen-Anhalt zunehmend als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung

erweist. Bei den kommunalen Vollstreckungsbehörden ist der MDR, gemessen an der Anzahl der Vollstreckungsersuchen, seit Jahren der größte Gläubiger. Die Beitreibung der Rundfunkgebühren und -beiträge gestaltet sich nicht selten konfliktbelastet und aufwendig; deshalb bindet sie in erheblichem Umfang personelle Kapazitäten in den Kommunen.

Alles in allem bleibt festzustellen, dass die Höhe der Erstattung der Vollstreckungskosten durch den MDR in keinem angemessenen Verhältnis

zu dem anfallenden Arbeitsaufwand bei den Kommunen steht.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Deshalb sollen die kommunalen Vollstreckungsbehörden von der Aufgabe der Vollstreckung der Rundfunkgebühren und -beiträge entbunden werden. Auch nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes wird dies zu einer spürbaren Entlastung der Kommunen führen.

(Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)

Stattdessen soll der MDR in den Kreis der Vollstreckungsbehörden aufgenommen werden. Der MDR als Träger des Beitrags- services steht dem Einzug des Rundfunkbei- trags und der Verwaltung der Beitragskosten näher. Ihm kommen auch die Einnahmen zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Vereinbart war eine Dreiminutendebatte. Für die AfD hat Herr Scharfenort das Wort.

(Zustimmung bei der AfD)

Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird eine längst überfällige Entlastung

der Kommunen angestrebt. Gut so! Warum sollten unsere Städte und Gemeinden weiterhin die Vollstrecker für ein System spielen, das längst jede Legitimation verloren hat?

Doch der Teufel steckt im Detail. Denn die Last wird nicht aufgehoben, sie wird nur verschoben. Jetzt sollen also Gerichtsvoll- zieher oder der MDR selbst die Zwangsbei- träge eintreiben, mit höheren Gebühren und größerem Druck auf die Bürger. Für die Menschen bedeutet das: schlechter, teurer, ungerechter. Und wofür? - Für einen öffent- lich-rechtlichen Rundfunk, der seinen Auftrag längst verraten hat. Staatsfern, neutral, viel- fältig - das ist doch lächerlich. Die Mainzer Studie hat in dem hiesigen Ausschuss gezeigt: Die Berichterstattung ist einseitig und politisch gefärbt. Kritische Stimmen? - Fehlanzeige. Vielfalt? - Gibt es nur, wenn sie ins linke Schema passt.

Gleichzeitig werden die Bürger gezwungen, Zwangsgebühren zu zahlen, ob sie wollen oder nicht. Der Rentner, die alleinerziehende Mutter, der kleine Handwerker, alle müssen blechen, damit Intendanten sechsstellige

Summen verdienen und ein System am Leben gehalten wird, das eben nur noch durch Zwang existiert.

Meine Damen und Herren! Die Realität ist klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Dinosaurier in einer digitalen Welt. Junge Menschen haben ihn längst abgeschrieben. Er hat abgewirtschaftet und die Bürger werden sich diese Zwangsfinanzierung nicht länger gefallen lassen. Daher sagt die AfD ganz klar: Mit uns wird es keine Zwangsgebühren mehr geben; mit uns wird der Rundfunk- staatsvertrag gekündigt. Schluss mit der Propaganda! Schluss mit der Selbstbedie- nung! Es ist Zeit für echte Meinungsvielfalt,

Transparenz und freiwillige Finanzierung. Nur die AfD-Fraktion steht für freie Medien statt staatliche Kontrolle, für Vielfalt statt Einfalt und für Freiheit statt Zwang. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Guido Kos- mehl, FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Hövelmann. - Er reagiert schon gar nicht mehr. Für die Fraktion Die Linke Herr Gebhardt. - Auch nicht. Für die Fraktion der FDP Herr Kosmehl. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Das, was die AfD hier abgezogen hat, kann man so natürlich nicht stehen lassen.

Es geht erst einmal um ein technisches Gesetz. Woher Sie die Erkenntnis haben, dass die Gebühren für den Vollstreckungs- auftrag steigen werden, das wird wahr- scheinlich Ihr Geheimnis bleiben. Jedenfalls ist das nicht intendiert. Aus meiner Sicht sollten wir die weiteren Fragen im Aus- schuss klären. Wir beantragen eine Über- weisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, weil

auch die Frage einer Übertragung auf