befasste sich erstmals in der 35. Sitzung am 5. September 2024 mit dem vorgenann- ten Antrag. Dabei erfolgte die Verständigung auf eine schriftliche Anhörung von Fach- leuten und die Einholung einer Stellung- nahme der Landesbeauftragten für den
Datenschutz. Die eingegangenen Expertisen wurden den Ausschussmitgliedern als Vor- lagen zur Beratung zugänglich gemacht, ebenso die Stellungnahme der Landesbeauftragten.
Zum erneuten Aufruf des Gesetzentwurfs in der 37. Ausschusssitzung lag überdies eine zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor. Beratungsgrundlage war der Gesetzent-
wurf unter Berücksichtigung der vom GBD in der Synopse empfohlenen Änderungen. In der Sitzung wurden verbliebene offene Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Damit wurde die Beratung als abgeschlossen be- trachtet.
7 : 5 : 0 Stimmen dem Landtag, den Gesetz- entwurf der Landesregierung in der Fassung anzunehmen, welche in der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4806 ersichtlich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Wir kommen nunmehr zur Dreiminuten- debatte. Als Erste hat für die Landesre- gierung Frau Zieschang das Wort. - Sie ver- zichtet. Sie verweist auf Ihre Einbringungs- rede. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Hecht.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der zweiten Lesung bleiben wir bei unserer Einschätzung: Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung. Sie wollen dem Verfas-
sungsschutz einen Persilschein ausstellen. Das zeigt sich in den Begriffsbestimmungen des neuen § 5a, wonach Bestrebungen bereits dann erheblich beobachtungsbedürftig sein sollen, wenn sie Fehlinformationen verbreiten oder Einschüchterung betreiben, um die öffentliche politische Willensbildung zu
beeinträchtigen. Das lässt nicht nur Raum für Interpretationen; das ist auch ein klassischer Persilschein, den Sie sich damit ausstellen wollen.
Sind denn bspw. Warnungen vor einem Krieg der NATO mit Russland schon Einschüchterungen der öffentlichen politischen Willensbildung? War die Behauptung des Robert-Koch- Instituts während der Fake-Pandemie, es sei von der Politik unter Druck gesetzt worden, um die Risikolage wider besseres Wissen als hoch einzustufen, tatsächlich eine Fehlinfor- mation?
Ich halte fest: Das Änderungsgesetz öffnet der willkürlichen Bewertung mit bewusst unklaren Rechtsbegriffen Tür und Tor. Das Innenministerium muss aufpassen, dass es nicht zum orwellschen Wahrheitsministerium verkommt, wenn es so weitermacht. Ich gehe davon aus, Sie werden es trotzdem tun. Am Ende werden Sie scheitern.
Mit dem Versuch, sich einen Persilschein zur Unterdrückung der Meinung Anders- denkender auszustellen, verrutscht erneut die Maske der angeblich demokratischen Parteien. Zähnefletschend zeigt sich das Monstrum.
Sie zwingen den öffentlichen Meinungskorridor immer mehr in ein krankes Gerüst linksgrüner Übelfantasien.
Ihr Geschäft ist die Einschüchterung und die grundlose Kriminalisierung mündiger Bürger. In Wahrheit sind Sie es, die die öffentliche politische Willensbildung beschränken wollen; denn Sie haben Angst vor den Menschen da draußen auf der Straße - wir aber nicht. Sie sind der wahre Verdachtsfall für die verfassungsfeindliche Unterdrückung der politischen Opposition und aller kritischen Stimmen in der Bevölkerung. Darum müssten Sie sich eigentlich selbst beobachten.
Dazu wird es aber nicht kommen, weil wir den Verfassungsschutz abschaffen werden. Wir stehen für Meinungsfreiheit. Wir sind die demokratische AfD, die für einen sauberen Rechts- und Verfassungsstaat kämpft. Deswegen lehnen wir diesen trojanischen Gesetz- entwurf ab. - Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion Herr Grube? - Er verzichtet. Für die Fraktion Die Linke spricht Frau von Angern. - Sie haben das Wort.
fällt es mir tatsächlich umso leichter, Ihnen mitzuteilen, dass wir uns der Stimme zu diesem Gesetzentwurf enthalten werden.
Ich will das kurz erläutern. Sie kennen unse- ren grundsätzlich kritischen Umgang mit dem Verfassungsschutz, vorsichtig kritischen Umgang. Allerdings nehmen wir auch zur Kenntnis, dass hierbei in einer Art und Weise ein politischer Kampf gegen eine Behörde geführt wird, die in der Vergangenheit nicht nur Gutes getan hat; das sage ich ausdrücklich. Wir haben sehr viele Dinge er- lebt, gerade im Umgang mit dem NSU, nicht nur in Thüringen, sondern auch darüber hin- aus.
Auch in Sachsen-Anhalt haben wir hier einige sehr, sehr negative Erlebnisse ge- habt, die im Übrigen, vor allem dank des PKGr, damals noch PKK, also der Parla- mentarischen Kontrollkommission, an das Licht gekommen sind. Ich sehe trotzdem Grenzen bei der parlamentarischen Kontrolle; das sage ich ganz deutlich. Ich will aber auch sagen, wie ich es in der ersten Lesung schon gesagt habe: Ich bin froh darüber, dass wir ein Bundesverfassungsgericht haben, das solche Entscheidungen trifft, die den
Ich würde mir wünschen, dass wir andere verfassungsrechtlich manifestierte Möglich- keiten hätten, wie bspw. Finnland, wo es einen Beauftragten gibt, der andere Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Verfassungsschutz hat. Dafür ist derzeit kein Klima. Ich kann Sie sogar punktuell verstehen, dass Sie sich gerade mit aller Kraft und Masse nach solchen Angriffen vor den Verfassungsschutz stellen, was ich zumindest mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch tue.
An dieser Stelle kann ich nur sagen: Herr Hecht, Sie haben sich gerade in Ihrer Wort- wahl völlig vergriffen. Das war mehr als unangemessen. Wir bleiben bei unserer Grundkritik gegenüber dem Verfassungs-
schutz. Ich sehe aber keine Notwendig- keit, dass wir diesen Gesetzentwurf oder diese Beschlussempfehlung ablehnen. Wir werden uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Schulenburg für die CDU? - Er verzichtet. Herr Striegel spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es Herrn Hecht von der AfD vielleicht verwirrt: Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Wir haben ein paar grundsätzlich andere Vorstellungen zum Thema Arbeit des Ver- fassungsschutzes. Wir glauben, dass es ihn braucht, dass er aber anders aufgestellt werden muss. Wir halten es für schwierig, wenn wir immer wieder die Situation
haben, dass Regierende - das betrifft den Bund und die Länder - mit ihren gesetzlichen Befugnissen die Grenzen der Verfassungs- mäßigkeit gerade noch ausloten, dann vom
Verfassungsgericht auch zurückgerufen wer- den und im nächsten Schritt sozusagen einfach nur die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts umgesetzt wird. Wir glauben, es braucht ein anderes, grundrechtsschonenderes Herangehen.
Ich will aber auch sagen: Diese Demokratie braucht einen Verfassungsschutz, der seine Arbeit machen kann, damit Verfassungsfeinden tatsächlich wirksam entgegengetreten werden kann.
Es reicht nicht, diese Arbeit allein staatlichen Institutionen zu überlassen. Das ist auch ein gesellschaftlicher Konflikt, der ausgefoch- ten werden muss. Aber es braucht natürlich auch staatliche Institutionen. Deswegen sage ich sehr deutlich: Wir brauchen ein Früh- warnsystem. Das muss auch mit einer nach- richtendienstlichen Komponente versehen
sein, ganz klar. Es braucht eine wissenschaft- liche Näherung an das Phänomen Verfas- sungsfeindlichkeit und Demokratiefeindlich- keit.
An dieser Stelle haben wir noch ein paar Schritte, die wir gehen wollen und die wir gehen müssen. Deswegen stimmen wir die- sem Gesetzentwurf nicht zu. Wir sagen aber auch sehr deutlich: Die Arbeit des Verfas- sungsschutzes als solchem ist unerlässlich. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht weiter verwundern: Die Freien Demokraten bzw. die Koalition wird dem Gesetzentwurf bzw. der Beschlussempfehlung natürlich zustimmen.
Wir tun das in der vollen Überzeugung; denn es braucht nicht nur einen modernen gesetz- lichen Rahmen für die Arbeit des Verfas- sungsschutzes in der Behörde, sondern dieser Verfassungsschutz, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Aufgaben sind auch notwendig, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.
Das, was der Abgeordnete Hecht hier aus seiner Sicht oder aus der Sicht der AfD vorgetragen hat, lässt sich an ganz vielen Stellen wirklich hinterfragen. Dass Sie zu- gegebenermaßen ein angespanntes Verhältnis zum Verfassungsschutz haben, weil Sie Beobachtungsobjekt und als gesichert rechts- extrem eingestuft sind, kann ich nachvoll- ziehen. Wenn Sie sagen, Sie werden den Verfassungsschutz abschaffen, dann bedeutet das nichts anderes, als dass Sie zukünftig keine Vorsorgebeobachtung von aufkommenden islamistischen Gefahren mehr zulassen wollen und