Protocol of the Session on October 24, 2024

Das war der Redebeitrag von Herrn Dr. Tillschneider. Herr Dr. Schmidt hat sich für eine Intervention gemeldet. Deswegen bekommt Herr Dr. Schmidt das Wort. - Herr Dr. Schmidt, bitte.

Herr Tillschneider, wenn Sie glauben, dass wir Ihnen abnehmen, dass Sie selbst nicht wissen, wohin Sie wollen, wenn Sie hier einen Begriff von Paul Schultze-Naumburg einflechten, und wenn Sie glauben, dass wir nicht wissen, dass in Ihrem Kopf die jüdische Weltverschwörung stattfindet, wenn Sie den Begriff „globalistisch“ verwenden, dann verkaufen Sie uns wirklich für dumm.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, lacht - Zuruf von der AfD: Sie haben zu viel Choles- terin!)

Sie können hier Ihre Show machen. Wir wissen und auch die Menschen in Sachsen- Anhalt werden zunehmend wissen: Wer Sie wählt, der kriegt nur Lagerstraßen und Bom benkeller; denn etwas anderes bringen Sie nicht zustande.

(Zustimmung bei der Linken und von Wolf- gang Aldag, GRÜNE - Zuruf von der AfD: Wer schickt denn Raketen überall hin? - Dr. Hans- Thomas Tillschneider, AfD, lacht - Lachen bei der AfD - Zuruf von Daniel Roi, AfD - Weitere Zurufe von der AfD)

Herr Dr. Tillschneider.

Ich erkläre es Ihnen einmal: Wenn ich von Globalismus spreche, dann meine ich natürlich eine globale Elite, die auf internationaler Ebene politische Pläne macht, politische Agenden setzt

(Dr. Andreas Schmidt, SPD: Ah!)

und diese von oben nach unten durchsetzt. Aber nicht einmal ansatzweise nehme ich an, dass das eine jüdische Elite wäre. Das ist wiederum nur in Ihrem Kopf.

(Juliane Kleemann, SPD: Das haben Sie hier schon einmal gesagt! Das haben Sie von die- sem Pult hier schon einmal gesagt, Herr Till- schneider! - Zurufe)

Ich will Sie einmal mit jemandem vergleichen. Wissen Sie, wie Sie sind?

(Juliane Kleemann, SPD: Sie wiederholen ein- fach das, was Sie denken!)

Sie sind wie der Patient beim Psychiater, dem man die „Fintenkleckse“ zeigt und der sich über die Bilder mit den kopulierenden Paaren beschwert.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wir sind am Ende dieser Debatte angelangt und wir kommen zu der

Abstimmung

über diesen Antrag. Ich habe keinen Überweisungsantrag gehört, sodass wir direkt über den Antrag abstimmen können. Wer diesem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD- Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen des Hauses. Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist beendet.

Mir ist mitgeteilt worden, dass verabredet worden ist, jetzt noch den Tagesordnungspunkt 18 aufzurufen. Diesen wird freundlicherweise Herr Gallert übernehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir versuchen, die heutige Tagesordnung konzentriert und ordentlich abzuarbeiten. Wir denken daran, wir haben um 19 Uhr eigentlich einen parlamentarischen Abend mit dem DRK geplant. Vielleicht bekommen wir es in überschaubarer Art und Weise hin.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen. Bundesratsinitiative auf den Weg bringen - Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafgesetzbuches regeln

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4685

Einbringerin ist Frau Sziborra-Seidlitz.

(Unruhe)

- Ich bitte um Ruhe, damit die Einbringung erfolgen kann. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erzähle Ihnen zum späten Abend die Geschichte einer jungen Frau aus den USA. Ihr Name war Amber Nicole T. Sie war alleinerziehende Mutter eines sechsjährigen Jungen. Mit ihrem Sohn ging sie gern in den Zoo. Sie besuchten gemeinsam Museen oder fuhren an den Strand.

Als sie gerade frisch mit ihrem Sohn umgezogen ist und einen Ausbildungsplatz in der Krankenpflege begonnen hatte, wurde sie ungewollt schwanger. Ihr war klar, ein weiteres Kind zu versorgen, das kann sie sich gerade nicht leisten. Doch der Zeitpunkt für ihre Entscheidung war denkbar schlecht. Denn genau zu diesem Zeitpunkt hatte Georgia, der Bundesstaat, in dem sie wohnte, aufgrund der Entscheidung

des Supreme Courts zu Roe versus Wade Schwangerschaftsabbrüche ab der sechsten Schwangerschaftswoche verboten. Leider hatte sie diesen Zeitraum bereits überschritten.

In einem Bundesstaat mit einem liberaleren Abtreibungsrecht konnte sie in einer Klinik einen Termin für einen operativen Schwangerschaftsabbruch bekommen. Sie machte sich früh morgens um vier Uhr gemeinsam mit ihrer besten Freundin auf den Weg zur Klinik und blieb im Stau stecken. Die Klinik konnte mit der Operation nicht länger als 15 Minuten auf sie warten. Sie verpasste den OP-Termin.

Stattdessen erhielt sie dann die Erklärung, wie sie mit der Einnahme von Tabletten selbst einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Amber T. nahm also die Tabletten wie vorgeschrieben ein und fuhr wieder nach Hause. Normalerweise sind medikamentöse Abbrüche relativ sicher. Schwerwiegende Komplikationen sind dabei selten.

Doch bei Amber T. traf das Schlimmste ein. Ihr Körper hat das Fötusgewebe nicht komplett ausgeschieden und entwickelte eine Sepsis. Sie wurde in ein Krankenhaus in Georgia ein- geliefert. Doch die Ärztinnen waren verunsichert: Würde es das gerade in Georgia verabschiedete Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch verletzen, wenn sie das infizierte Fötusgewebe entfernen? Denn den Ärztinnen drohte eine Gefängnisstrafe, wenn sie dagegen verstießen. Also warteten die Ärztinnen erst einmal ab.

20 Stunden dauerte es, bis sie Amber T. endlich notoperierten. Doch es war zu spät - sie verstarb. Sie wurde nur 28 Jahre alt und hinterließ einen sechsjährigen Sohn, der nun ohne Mutter aufwachsen muss.

Die Einschränkung beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen hat an dieser Stelle also nicht

das ungeborene Leben geschützt. Das ist das, was einige bei dem Thema so gern in den Vordergrund stellen. Ganz im Gegenteil: Aufgrund der Verschärfungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, in einigen Bundesstaaten der USA sogar das komplette Verbot, wurde ein Leben genommen - das Leben einer jungen Mutter.

(Jörg Bernstein, FDP: Wir sind aber in Deutschland! - Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Einige werden jetzt vielleicht sagen: Die USA sind weit weg. Wir haben hier nicht die gleichen Zustände. Selbstverständlich haben Sie damit recht. Aber das Beispiel aus den USA zeigt, was passiert, wenn man keinen gesetzlichen Anspruch auf den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen schafft und wenn man nicht dafür sorgt, dass es diese Zugänge gibt. Es führt eindringlich vor Augen, dass auch wir den Zugang zu medizinischen Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen müssen, damit das Leben und die Gesundheit von ungewollt Schwangeren oder Frauen, die einen medizinischen Abbruch benötigen, in Deutschland geschützt werden. Denn Schwangerschaftsabbrüche finden statt, ob sie legal oder illegal sind.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Doch momentan wird unser Recht diesem Anspruch nicht gerecht. § 218 des Strafgesetzbuches stellt den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als illegal und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Damit werden sowohl die Frauen als auch die Ärztinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, kriminalisiert. Das hat weitreichende Konsequenzen.

Durch die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in § 218 werden diese weder in der medizinischen Grundausbildung, noch in der gynäkologischen Weiterbildung umfassend gelehrt. Das führt zu einem Mangel an praktischen Kenntnissen und an Erfahrungen bei angehenden Ärztinnen. Das berichten nicht nur Medizinstudierende, sondern auch Fachärztinnen. Letztlich führt es dazu, dass es immer weniger Frauenärztinnen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können oder es tun. Die Konsequenz davon spüren wir im Übrigen auch in Sachsen-Anhalt. Seit 2017 ist die Anzahl der Frauenärztinnen, die einen Abbruch durchführen, von 40 auf 30 gesunken.

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs führt auch zu einer Stigmatisierung und oft auch zur Isolation von Frauen, die einen Abbruch durchführen lassen, und von Ärztinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Radikale - sogenannte Lebensschützerinnen -, die Frauen und Ärztinnen vom Gehweg aus, vor der Praxis, vor der Klinik oder in den sozialen Medien belästigen, tun dafür ihr Übriges. Es ist gut, dass die Bundes- regierung letztlich dagegen ein Gesetz auf den Weg gebracht hat.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Doch die schwerwiegendste Konsequenz hat § 218 für die Gesundheit von Frauen; denn kein sicherer Zugang zu Schwangerschafts- abbrüchen gefährdet die Gesundheit von Frauen. Nichts gefährdet den sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland so sehr wie § 218.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Deswegen kann man es nicht laut und deutlich genug sagen: § 218 muss weg. Dieser Paragraf muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Es bedarf einer Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Der Schwangerschaftsabbruch in der Frühschwangerschaft muss legalisiert werden. Genau das hat auch die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht vom 15. April 2024 empfohlen, und zwar aus genau den Gründen, die ich eben genannt habe.

Doch trotz dieser eindeutigen Empfehlungen der Kommission ist bisher nichts passiert. Auch wenn sich unsere bündnisgrüne Bundestagsfraktion ganz klar positioniert hat und fordert, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des

Strafgesetzbuches zu regeln, gibt es beim Rest der Ampelkoalition keinen erkennbaren Willen, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren und diese unsägliche Situation für Frauen und Frauenärztinnen zu beenden.

(Guido Kosmehl, FDP: Das ist in der Praxis schwierig! Das wissen Sie genau!)