Protocol of the Session on October 24, 2024

An dieser Stelle sehen wir noch großen Beratungsbedarf. Allerdings freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Sziborra-Seidlitz. - Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Gensecke für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Inzwischen ist es ja schon eine liebgewonnene

Tradition geworden, sich am Ende des Jahres hier im Hohen Haus mit einer Novelle zum KiFöG zu beschäftigen. Und so stehe ich auch heute wieder vor Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und spreche hierzu. Man kann aber auch sagen, dass es ein Ausdruck verlässlicher Politik ist.

Ich möchte auf einige Punkte des Gesetzesentwurfs eingehen.

Erstens. Es ist angesprochen worden, dass die erweiterte Geschwisterkindregelung in § 13 Abs. 4 Satz 2 nicht angetastet wird, und das ist auch gut so. Diese Regelung soll bis zum Jahr 2026 verlängert werden.

(Beifall bei der SPD)

Das heißt, dass Familien, die mehrere Kinder haben, die in der Krippe, in der Kita oder im Hort betreut werden, nur für das älteste Kind bezahlen müssen. Das schafft Planbarkeit für die Familien. Das schafft Sicherheit und das stärkt vor allen Dingen die Familien im Beruf.

Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden und dass diese Regelung Bestand hat. In unserem Land werden Eltern nicht vor die Wahl zwischen der Vollbeschäftigung einerseits und guten Bedingungen für ihre Kinder andererseits gestellt. Denn Politik bedeutet auch - das hören wir immer wieder in unseren Wahlkreissprechstunden -, zu Vereinbarungen zu stehen und damit Verlässlichkeit auch an dieser Stelle zu garantieren.

Zu beachten ist - das ist jetzt mehr als einmal angesprochen worden - eine klarstellende Formulierung, die auf Wunsch der Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, aber auch der kommunalen Träger entstanden ist. Die erweiterte

Geschwisterkindregel greift nur dann, wenn die Kinder regelmäßig den Hort besuchen.

(Zustimmung)

Denn vereinzelt wurden - wer durch die Kitas gegangen ist und sich mit den Erzieherinnen und Erziehern unterhalten hat, der hat es das eine oder andere Mal gehört - missbräuchliche Hortanmeldungen festgestellt. Die Geschwisterkindregel greift nur, wenn die Kinder dreimal pro Woche den Hort aufsuchen; ansonsten wird nicht gefördert. Ich glaube, das ist alles angesprochen worden.

Man muss sehen, wie man das regeln kann. Die Einrichtungen erstellen aus versicherungsrechtlichen Gründen Anwesenheitslisten, weshalb das nicht unbedingt das ganz große Problem sein sollte. Aber darüber werden wir sicherlich im Ausschuss reden.

Zweitens. Im Plenum haben wir uns über den Fachkräftemangel schon sehr oft ausgetauscht. Um die Ausbildungsbedingungen weiter attraktiv zu gestalten, wird die Schulgeldfreiheit - ich finde, das ist ganz wichtig - um die kommenden zwei Jahre verlängert.

(Beifall bei der SPD)

Jeder und jede, der oder die den wunderbaren Beruf des Erziehers ergreifen möchte, kann dies tun, weil er auf den Bestand der Vereinbarung zurückgreifen kann.

Drittens. Ich glaube, das Beherrschen der deutschen Sprache ist grundlegend für den weiteren Bildungsweg nach der Kita. Die Sprachentwicklung und die Sprachförderung in Kitas geschieht auf ganz vielfältige Weise; in erster Linie in der Kommunikation und in der Interaktion zwischen den Kindern und zwischen den Kindern und den Erzieherinnen und Erziehern.

Gerade für Kinder, die aus bildungsfernen Familien kommen, in denen zu Hause wenig oder überhaupt kein Deutsch gesprochen wird, ist es doch umso wichtiger, sie an der richtigen Stelle zu unterstützen. Die Sprachförderung in der Kita ist wichtig für die eigene Entwicklung.

Frau Gensecke, kommen Sie bitte zum Ende.

Je früher diese Förderung beginnt, desto besser ist es.

Ich bitte darum, den Gesetzesentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Bildungs- und in den Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Debatte angelangt.

Abstimmung

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zu überweisen. Ich habe mehrmals gehört, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss überwiesen werden soll - ich glaube, das war Konsens - und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Die letzte Rednerin hat zudem die Überweisung in den Bildungsausschuss beantragt.

Ich gucke die Koalitionsfraktionen an und frage, ob der Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Bildungsausschuss überwiesen werden soll. - Soll das jetzt so sein?

(Zuruf: Ja!)

Gut, ansonsten müssen wir getrennt abstimmen. Das kann ich auch machen.

(Zuruf: Nein!)

- Nein, wir stimmen gemeinsam ab. - Dann stimmen wir jetzt darüber ab, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanz- und in den Bildungsausschuss zu überweisen.

(Zuruf von Tim Teßmann, CDU)

- Ich habe eben gefragt, ob ich getrennt abstimmen soll. Jetzt sind wir im Abstimmungsverfahren. Es ist gesagt worden, dass gemeinsam abgestimmt werden soll. - Herr Teßmann.

Also, ich hatte die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss beantragt.

Ich habe soeben ausgeführt, dass das so beantragt worden ist. Es ist jetzt aber zusätzlich die Überweisung in den Bildungsausschuss beantragt worden. Ich habe daraufhin gefragt, ob darüber zusammen abgestimmt werden soll oder nicht und wie die Meinung hierzu ist.

(Tim Teßmann, CDU: Nein!)

- Nein? - Also soll der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss überwiesen werden. Gut, dann machen wir das jetzt so. Es ist gut, dass das geklärt werden konnte.

Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dieser Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss überwiesen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17

Beratung

Irrweg der Moderne - für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Bauhaus

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/4681

Den Antrag wird Herr Dr. Tillschneider einbringen.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es einen Preis für die schlech- testen Imagekampagnen der Bundesländer gäbe, wäre wohl Sachsen-Anhalt unangefochten Nummer eins. Statt dafür zu sorgen, dass unsere Bürger Arbeitsplätze in der Nähe finden, haben die Altparteien einst eine Land-der- Frühaufsteher-Kampagne initiiert und so versucht, aus der Not eine Tugend zu machen und aus der Wirtschaftsschwäche unseres Bundeslandes Imagekapital zu schlagen. Das ist anmaßend und für jeden, der hier werktags um vier oder fünf Uhr aufstehen muss, weil er einen überlangen Arbeitsweg hat, ist es ein Schlag ins Gesicht.

(Guido Kosmehl, FDP: So ein Quatsch!)

Die Kampagne „modern denken“ aber ist noch peinlicher. Denn sie postuliert, es sei ein Selbstwert und ein Selbstzweck, modern zu denken und macht so blind für die vielen Irrwege, in die uns diese Moderne geführt hat und leider immer noch führt.

Die Kampagne „modern denken“ bewegt sich auf dem intellektuellen Niveau des HoneckerSpruchs „vorwärts immer, rückwärts nimmer“. Das gilt insbesondere für die Bauhaus-Idolatrie, auf der diese Kampagne wesentlich aufbaut. Das Altparteien-Establishment Sachsen-Anhalts feiert das Bauhaus als Inspiration und Vorprägung der eigenen Weltanschauung.

Wenn wir aber Auswege aus den Krisen unserer Zeit finden wollen, dann müssen wir nicht modern denken, nein, werte Kollegen, dann müssen wir wieder lernen, konservativ zu denken.

(Stefan Ruland, CDU: Das eine schließt das andere nicht aus!)