Protocol of the Session on October 24, 2024

Die bestehende Entlastung ist nicht nur gut für Familien mit mehreren Kindern; damit gehen wir auch bildungspolitisch, gleichstellungspolitisch und arbeitsmarktpolitisch den richtigen Weg. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Sachsen-Anhalt so gut funktioniert und insbesondere, dass Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können, hängt direkt mit der verhältnismäßig günstigen Kinderbetreuung und dem Anspruch auf eine Zehnstundenbetreuung zusammen.

Die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren prozentual gestiegen. Allein das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Bildung in den Kitas umfassend in Anspruch genommen wird. Dies ist gut für jedes einzelne betreute Kind in diesem Land.

Lassen Sie mich zu dem zweiten wichtigen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs kommen. Wir wollen die Kitas personell weiter stärken. Wir wollen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin die Personalkosten für Bedarfs- bzw. SprachKitas finanzieren und 255 Vollzeitstellen zusätzlich zum Personalschlüssel ins System geben.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wir wollen Fachkräfte gezielt dort entlasten, wo besondere Herausforderungen bestehen. Dazu wollen wir die Förderung der Sprach-Kitas

gesetzlich verankern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gute sprachliche Förderung schaffen, wie es uns aus dem Schulbereich und von der Kultusministerkonferenz immer wieder angetragen wird. Damit sorgen wir, wie wir meinen, für einen guten Übergang von der Kita in die Grundschule.

(Zustimmung bei der SPD)

Es sollen weiterhin die Landkreise und die kreisfreien Städte über ihre Jugendhilfeausschüsse entscheiden, wo das Personal konkret eingesetzt wird. Damit soll der Personalaufwuchs gezielt dorthin gesteuert werden, wo er dringend benötigt wird. Ich möchte betonen: Es handelt sich um Bundesgeld, das wir nicht für andere Bedarfe in unserem Haushalt ein- setzen können.

Ein Hinweis außerhalb des Gesetzentwurfs: Im nächsten Jahr werden wir darüber hinaus 200 weitere Fachkräfte, die aus dem ESF-Programm „Empowerment“ für Eltern finanziert werden, zusätzlich in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz bringen.

Der dritte Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist: Wir verlängern die Schulgeldfreiheit bei Ausbildungen im erzieherischen Aufgabenbe- reich an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft bis einschließlich des Schuljahres

2026/2027. Darüber hinaus werden wir die Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz weiterhin zur Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung, abgekürzt: PiA, einsetzen; denn das ist eine Erfolgsgeschichte bei der Gewinnung zusätzlichen Fachpersonals.

Des Weiteren möchten wir mehr Menschen für den Quereinstieg in diesen Beruf gewinnen. Daher werden wir die aus Bundesmitteln finanzierten 600-stündigen Vorpraktika für Quer- einsteigerinnen und Quereinsteiger fortsetzen.

Mir wird stets gespiegelt, dass ohne diese Förderung der Weg in den Beruf einer pädagogischen Fachkraft nicht eingeschlagen worden wäre.

Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen. An der einen oder anderen Stelle soll es wohl zu einem Ausnutzen der erweiterten Mehrkindregelung kommen - im Parlament ist das schon dargestellt worden -, indem Eltern Kinder im Hort zwar anmelden, dieses Betreuungsangebot jedoch nicht wahrnehmen, und zwar offenbar mit dem Ziel, nur den günstigeren Hortbeitrag zahlen zu müssen.

Damit hierdurch keine Betreuungsplätze

blockiert werden, haben wir den Bitten der kommunalen Spitzenverbände sowie aus dem parlamentarischen Raum - ich erinnere an die Pressemitteilung meines geschätzten Kollegen und Abg. Herrn Krull vom 4. September 2024 - Rechnung getragen und einen Vor- schlag unterbreitet. Danach bedarf es regel- mäßig eines Hortbesuches an drei Tagen in der Woche, außer in Ferienzeiten oder bei Krankheit. Dies scheint mir ein sachgerechter Vorschlag zu sein. Ich will aber ausdrücklich hinzufügen, dass ich keinesfalls an dieser Rege- lung hänge und für konkrete Vorschläge in dem geforderten Sinne sehr offen bin.

Bei dem Ansinnen, Fachkräfte von unnötigen bürokratischen Aufgaben zu entlasten, stehe ich unmittelbar an Ihrer Seite. Das muss man nämlich immer in Abwägung bringen.

Die Landesregierung sorgt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für Verlässlichkeit und Stabilität, auch, wie wir meinen, ganz im Sinne von Eltern, Kommunen und pädagogischen Fachkräften. Ich sehe einer fachlichen Beratung in den zuständigen Ausschüssen gern entgegen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Tobias Krull, CDU)

Frau Ministerin, es gibt eine Nachfrage, und zwar von Frau Anger. - Frau Anger, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie sprachen gerade davon, dass Sie bei dem einen Punkt im KiFöG den Bitten der kommu- nalen Spitzenverbände gefolgt seien. Gleichzeitig hat uns alle ein Schreiben der Liga erreicht, in dem die Liga mitteilt, dass sie im Vorfeld nicht in die Beratungen zur Weiterentwicklung oder zur Novellierung des KiFöG eingebunden worden sei.

Was machen Sie denn mit der fachlichen Expertise, die die Liga immer an Sie heranträgt, und mit deren Hinweis, dass wir unter anderem eine Veränderung des Personalschlüssels brauchen? Wie fließt denn das in die Veränderung des KiFöG ein?

Wir haben mit den Liga-Vertretern eine ausführliche Anhörung durchgeführt, wie auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Diese haben übrigens auf eine zusätzliche Anhörung zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verzichtet und haben gesagt, sie nutzen dann ihre Äußerungsmöglichkeit im parlamentarischen Verfahren. Wir haben den kommunalen Spitzenverbänden genauso wie der Liga sehr, sehr ausführlich unsere mit dem Bund geschlossene Vereinbarung erläutert, insbesondere

auch die Weiterfinanzierung der Sprach-Kitas, und haben sie auch sehr lange angehört.

Ansonsten muss man sagen: Wir haben in der Änderung zum Kita-Gesetz nur die Punkte nachvollzogen, die wir vom Bund schon seit Längerem vorgegeben haben und die wir auch im Kinderförderungsgesetz verankert haben. Es ist die zweite Änderung eines Kinderförderungsgesetzes, sodass wir davon ausgehen, dass die Anhörung sich nur auf die Punkte, die wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ändern wollen, bezieht.

Nichtsdestotrotz habe ich der Liga jetzt noch einmal geantwortet und ihr anheimgestellt, sich in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir können in die Debatte einsteigen. Der erste Redner ist Herr Köhler von der AfD-Fraktion. - Herr Köhler, bitte schön.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach hitzigen Debatten in den letzten Plenarsitzungen zu den Themen Kita-Gebühren und Geschwisterkindregelung ist im Landtag von Sachsen-Anhalt heute nun über einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu diskutieren. In Summe kann man den Gesetzentwurf zusammenfassen mit „Weiter so!“.

Wobei: Selbst dieser Stillstand ist in der Koalition als Fortschritt zu betrachten. Warum ist das so? - Es muss erwähnt werden, dass sich die Union mit ihrer Rotstiftforderung gerade zur Geschwisterkindregelung selbst politisch verrannt hat und sich gottlob hiermit nicht durchsetzen konnte. Es hat sich aber erneut gezeigt, dass wir die Entlastung der Eltern dauerhaft auch auf der Landesebene selbst regeln müssen und uns von den Unwägbarkeiten von Zuweisungen aus Berlin unabhängig machen müssen, um nicht plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Die einzige Tatsache, die es zu vollenden gilt, ist die längst überfällige komplette Beitrags- befreiung für alle Kinder, wie wir das als AfD immer und immer wieder mit aller Beharrlichkeit gefordert haben. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Luxus. Das ist im Hinblick auf die desaströse Familienpolitik und auf die Entwicklung der Geburtenzahlen selbst dringend notwendig. Es ist das Gebot der Stunde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind wir vor allem den Eltern gegenüber schuldig, die mit aller Passion den Allerwertesten tagtäglich bewegen und unser Land eben auch am Laufen halten. Das sind jene, die ihre Kinder in die Betreuung geben müssen, damit sie ihrer Erwerbstätigkeit schlicht und ergreifend nach- gehen können. Genau deshalb sehen wir es als Gerechtigkeitsfrage an, genau diese Eltern zu unterstützen und zu entlasten. Deshalb bleiben wir dabei: Die Beitragsfreiheit für alle Kinder muss kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Grundsätzlichen jetzt vielleicht noch zu etwas detaillierteren Ausführungen. Die Fortschreibung der Geschwisterkindregelung sowie der Schulgeldfreiheit für die Berufs-

gruppen gemäß § 18f des Schulgesetzes LSA begrüßen und unterstützen wir. Was die rechtliche Konkretisierung zum Schutz vor Missbrauch der Beitragsdeckelung selbst angeht, werden wir im Ausschuss genau begleiten und kritisch beobachten. Denn man muss natürlich auch im Blick haben, inwieweit diese Regelung dann nicht selbst zu einem bürokratischen Aufwuchs führt. Darauf muss man ein Auge haben.

Die Aufstockung der Mittel für Fachkräfte und Qualität im Bereich der Sprach-Kitas und der Sprachförderung ist natürlich angesichts der negativen sprachlichen Entwicklung der Kinder - das sehen wir bei den Vorschuluntersuchungen selbst - dringend geboten. Deswegen sind wir selbstverständlich mit an Bord, wenn es darum geht, die Sprachlehrkräfte vor Ort zu unterstützen. Wir unterstützen das Vorgehen und stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs in den entsprechenden Ausschuss zu, um das Ganze rund zu machen. - Besten Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Köhler. - Als nächster Redner folgt Herr Teßmann für die CDU-Fraktion. - Herr Teßmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf bringt für die Mehrkindfamilien in Sachsen-Anhalt Gewissheit, dass sie auch in den nächsten zwei Jahren weiterhin bei den KitaBeiträgen entlastet werden. Damit stehen wir

zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, auch bei einem Wegfall von Bundesmitteln zu entlasten. Ich wiederhole mich, da einige Abgeordnete es noch nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen. Das zeigte z. B. die gestrige Debatte zum Haushalt oder aber auch der zuvor gehaltene Redebeitrag. Die CDU-Fraktion hat die Geschwisterkindregelung nicht abschaffen wollen oder infrage gestellt. Wir wollen grundsätzlich Gespräche über eine Erneuerung des KiFöG im Allgemeinen.

(Beifall bei der CDU)

Dabei müssen wir die Bedingungen für die Erzieherinnen und die Erzieher mitdiskutieren. Die Qualität der Betreuung soll weiter angehoben werden. Nach den Entlastungen für die Eltern sollten wir nun unbedingt die Erzieher in den Fokus stellen, natürlich unter der Betrachtung, dass das gerade unseren Kindern zugutekommt. Wir als CDU-Fraktion haben in den letzten Wochen darüber eine intensive Debatte geführt. Wir sehen es als notwendig an, das KiFöG zukunftsfähig aufzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Besonders die geringen Geburtenraten machen das notwendig. Sie können gleichzeitig aber auch eine Chance sein. - Liebe Frau Ministerin Grimm-Benne, zu einer inhaltlichen Debatte innerhalb der Koalition lade ich Sie herzlich ein.

(Stefan Gebhardt, Die Linke, lachend: So, als wäre sie kein Mitglied der Koalition!)

Der heute vorliegende Gesetzentwurf sieht Regelungen vor, die Missbrauch bei Hortplätzen im Rahmen der Mehrkindregelung zuvorkommen sollen.

(Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Diese - Sie sprachen es an - könnten einen starken bürokratischen Aufwand für Erzieher und Verwaltung bedeuten. Über die Ausge- staltung sollten wir nachdenken. Die Minis- terin signalisierte bereits Gesprächsbereitschaft.

(Matthias Redlich, CDU: Hört, hört!)

Weiterhin Positives aus diesem Gesetzent- wurf sind die Bereitstellung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften und die Übernahme deren Personalkosten für die örtlichen Träger. Auch hierzu führte die Ministerin ausführlich aus.

Des Weiteren streben wir als Koalition einen Änderungsantrag an, der eine Gleichwertigkeitsanerkennung der Absolventen von Kindheitswissenschaften zu Erziehern regelt.