unserer Auffassung hierfür schlicht und ergreifend der falsche Ansatz. Das wirkt ein wenig wie die Holzhammermethode. Wenn man die Folgen tatsächlich auf die Praxis herunterbricht, wenn man etwa im Bereich Justiz bleibt - Herr Richter, Sie haben das Beispiel aufgemacht -, dann muss man sich schon die Frage stellen, wie dort dauerhaft die Funktionalität gewährleistet sein kann. Denn die Lebensrealität sagt eben auch, dass etwa Frauen in den Mutterschutz gehen, dass es einen Krankenstand gibt.
Das führt perspektivisch zu Frustration bei den Kollegen, die dableiben. Wenn überall dort keine Nachbesetzung erfolgt, dann wird die Lebensrealität sein, dass sich gute Kollegen wegbewerben. Dann muss man sich auch die Frage nach der Funktionalität des Bereichs, bspw. der Justiz, stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir die Ablehnung im Ursprungsantrag der Linken tatsächlich teilen, so geht der Antrag aus unserer Sicht in den weiteren Punkten an den Grundursachen und dementsprechend auch an der Lösung vorbei. Deshalb haben wir als AfD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, und zwar einen schlanken, an der Stelle also passend zum Thema.
Eine Hauptursache für den hohen Personal- körper ist und bleibt die Bürokratie. Das ist die EU-Gesetzgebung, das ist die Gesetzgebung des Bundes und selbstverständlich auch unseres Bundeslandes. Diese sorgt dafür, dass die Menschen, aber auch die Unternehmen im Land sehr häufig mit Bürokratie belastet und konfrontiert sind.
Passend dazu gab es in der vergangenen Woche eine Schlagzeile direkt auf der ersten Seite der „Volksstimme“: „Treten Wettbewerbsfähigkeit
in die Tonne: Baufirmen in Sachsen-Anhalt ächzen unter Bürokratie“. Darin hat der Vertreter der Bauwirtschaft ausgeführt, dass allein der Erfüllungsaufwand für Bürokratie mittlerweile 11 % beträgt. Wenn man das Ganze durchdekliniert, dann weiß man, dass auch am anderen Ende, in den Behörden, Sachbearbeiter sitzen, die das Ganze verwalten. Hier muss der Lösungsansatz liegen.
Halten wir fest: Diese Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf was verständigt? - Genau, darauf, Bürokratie abzubauen. Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass die „One in“-„One out“-Regel, die im Koalitionsvertrag festgehalten ist, nicht gelebt wird. Dazu hat auch die Staatssekretärin im Wirtschaftsausschuss ausgeführt. Auch ein Normenkontrollrat war im Koalitionsvertrag angekündigt worden. Auch dazu kam bisher nichts außer Ankündigungen.
Der Erfüllungsaufwand für Handwerker, für den Mittelstand sollte reduziert werden, was unter dem Strich natürlich auch dazu führt, dass in den Behörden weniger Leute sitzen müssen. Wir sollen uns also um Lösungen bemühen. Hierbei muss die Landesregierung selbst endlich ihre Hausaufgaben machen. - Vielen Dank.
Herr Köhler, ich will nur bemerken, dass Sie hier mündlich ausgeführt haben, dass die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt hat. Das ist von der Sache her völlig richtig, nur auf dem Blatt, das Sie abgegeben haben, steht „Alternativantrag“. Es ist insofern völlig richtig, als Sie mit Ihrem Änderungsantrag nichts anderes wollen, als dass die Punkte 2 ff. aus dem Antrag der Linken nicht beschlossen werden, aber der
Punkt 1 wird bei Ihnen wiederholt. Das ist ein klassischer Änderungsantrag. Insofern war das, was Sie gesagt haben, richtig. Aber das, was Sie abgegeben haben, ist ein Alternativantrag.
Ich sage einmal, dazu müssen wir uns zwischen den Fraktionen einmal verständigen; denn die Grenze zwischen Alternativ- und Änderungsantrag wird offensichtlich sehr unterschiedlich interpretiert.
Aber nunmehr hat Herr Bernstein bereits den Platz eingenommen, der ihm zusteht. - Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen in dem Antrag tatsächlich eine überzogene Darstellung der Situation.
In dem Antrag wird suggeriert, dass bei dem angekündigten Nachbesetzungsstopp Behörden zusammenbrechen würden. Das halten wir für übertrieben.
Herr Minister Richter hat es angedeutet und noch einmal klargestellt, dass Kernbereiche unberührt bleiben. Es gibt keinen Nachbesetzungsstopp für Polizisten, für Lehrer, für Referendare und Auszubildende.
Wir müssen uns darüber klar sein - auch das wurde schon ausgeführt -, dass wir mit dem Iststand über das Ziel hinausgeschossen sind. Die 20,2 Mitarbeiter pro 1 000 Einwohner sprechen doch eine klare Sprache. Wir hatten ein
ursprüngliches Ziel von 18,7. Mit dem Besetzungsstopp wären wir bei einem Wert von 19,7 Mitarbeitern pro 1 000 Einwohnern.
Wir erachten die Frage nach der Notwendigkeit des Personals für wichtig. Ich gebe Ihnen durchaus recht darin, dass es eine ganz klare Kritik geben muss. Es müssen Prozesse analysiert werden. Sie hatten jetzt gerade wieder Berichte angesprochen. Natürlich muss auch dieses ganze Berichtswesen durchforstet werden. Die Berichte hatten vielleicht vor zehn Jahren einmal einen Sinn, aber der Sinn dieser Berichte muss hinterfragt werden.
Vielleicht sollten wir im Hohen Hause uns auch einmal selbstkritisch an die Nase fassen. Mit den Kleinen Anfragen produzieren wir auch einen gewissen Arbeitsaufwand, den man dann in die Rechnung einbeziehen sollte. Dabei gibt es sicherlich eine ganze Menge zu tun.
Der große Punkt, der uns in der Zukunft wirklich strangulieren wird, ist die Höhe der Personalkosten.
In dem aktuellen Haushaltsplanentwurf sehen wir Kosten in Höhe von 4,8 Milliarden €, aufwachsend auf 5 Milliarden € im Jahr 2026. Der Nachbesetzungstopp soll, wenn ich mich recht erinnere, zunächst 170 Millionen €,
- 180 Millionen € erbringen. - Wenn man das einmal ins Verhältnis setzt, dann wäre das ungefähr ein Drittel des Personalbestandes. Ich denke, an dieser Größenordnung würde die Arbeit im Lande wahrscheinlich nicht scheitern.
Ein Punkt, den ich als FDP-Angehöriger gern noch in die Runde streuen wollte: Wenn wir uns hier immer als Arbeitgeber positionieren, müssen wir auch daran denken, dass wir den Unternehmen, die ebenfalls händeringend Personal suchen, letztendlich das Leben schwermachen, wenn wir diese Leute in unseren Bereich hineinziehen.
Was wir brauchen, das ist eine schlanke Verwaltung, die ressourcenorientiert und digitalisiert arbeitet.
- Ja, so wenig Staat wie nötig, und nicht wie möglich. - Wie gesagt, wir sehen in dem Antrag auch einen Vorgriff auf die Haushaltsberatungen und werden ihn deshalb ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Dann kommen wir zu dem nächsten Redebeitrag. Der kommt von Herrn Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Herr Meister, Sie haben das Wort.
einer angemessenen Personalausstattung des Landes war lange in den Hintergrund getreten. Ich erinnere mich noch an die lebhaften Diskussionen, als wir zu den 18,7 Vollzeitstellen je 1 000 Einwohner kamen.
Für die Aufstellung zukünftiger Haushalte ist die Frage der Personalausstattung wichtig, da sie einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten ausmacht, aber eben nur langfristig beeinflusst werden kann. Bei Haushaltsberatungen nörgle ich daher jeweils herum, diese Frage im Blick zu haben und den mühsamen Weg der Aufgabenkritik zu gehen, also Prioritäten zu setzen, die Aufgabenwahrnehmung den vorhandenen Ressourcen anzupassen, einhergehend mit Digitalisierung und Entbürokratisierung Aufgaben effizienter zu erfüllen oder sich gar von bestimmten Aufgaben zu trennen. Das kann auch Strukturdebatten der Landesverwaltung erfordern. Das ist richtig schwer, krass unbeliebt und wird nicht gemacht.
Der jetzt von der Landesregierung gewählte Weg der zweijährigen Nachbesetzungssperre ist tatsächlich einfacher und bringt auch Effekte für den Haushalt. Allerdings übernimmt die Aufgabenkritik jetzt Staatssekretär Zufall. Es fällt nicht die Aufgabe weg, die man als weniger sinnvoll identifiziert hat, sondern die, die von jemandem wahrgenommen wird, der oder die altersbedingt oder durch Weggang ausscheidet. Das birgt Gefahren für die Funktionalität der Landesverwaltung. Scheidet ein Spezialist oder eine Fachfrau aus dem Landesdienst aus, bleibt doch die Aufgabe bestehen.
Zwar erhalten die Ministerien mehr Flexibilität in ihrem Personalbestand und Einzelfallentscheidungen soll das Finanzministerium in der Not auch treffen können. Doch ob das ausreicht, erscheint fraglich. Faktisch wird so das bisherige Personalmanagement über die gesetzten Voll-
zeitäquivalente und den untersetzenden Stellenplan aufgegeben, was im Übrigen auch die parlamentarische Kontrolle über Stellenpläne beeinträchtigt.
Uns treibt die Sorge um, dass die unspezifischen Sparmaßnahmen der Nachbesetzungssperre vielmehr nicht intendierte Folgen haben. Mangelndes Personal an benötigten Stellen wird - so ist zu befürchten - z. B. zu mehr Beraterverträgen führen, also anstatt zu den gewünschten Einsparungen zu Aufwüchsen in anderen Be- reichen. Haushaltstechnisch ist das kein Erfolg.
Die tatsächliche Lösung besteht im Kleinen, in der konkreten Aufgabenkritik - Stelle um Stelle, Aufgabe um Aufgabe - und im größeren Rahmen darin, die derzeitige Organisation der Landesverwaltung kritisch in den Blick zu nehmen. Für eine kosteneffiziente und zukunftsfähige Verwaltung muss die Landesregierung eine Prüfung möglicher Organisationsmodelle vorlegen, um eine fundierte Debatte und eine breite Mehrheit für die zukünftige Organisation der Landesverwaltung zu schaffen.
Die Prüfung sollte auch die Stufigkeit der Verwaltung umfassen und ermitteln, mit welchen Vor- und Nachteilen Aufgaben verteilt werden können. Auch mit einer tatsächlichen Strukturdebatte zur Organisation der Landesverwaltung können wir eine nachhaltige Wirkung auf den Personalbestand des Landes erreichen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der Linksfraktion, Enttäuschung entsteht, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden. Ich muss Ihnen sagen, ich bin echt enttäuscht.