Vielen Dank, Herr Krull, für diesen Bericht über den Gang der Beratungen. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung und es wird Frau Dr. Zieschang reden. - Bitte.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Terrororganisation Islamischer Staat besetzte ab 2014 vor allem Teile des Nordirak und verübte Völkermord an der dort wohnhaften Volksgruppe der Jesiden. Es ist daher richtig, dass der Deutsche Bundestag mit einstimmigem Beschluss im Januar 2023 die Gräueltaten des IS an Jesidinnen und Jesiden als Völkermord verurteilte.
Der IS wurde 2017 in der Fläche besiegt. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung daher auf, den jesidischen Gemeinden im Irak beim Wiederaufbau zerstörter Städte und Dörfer zur Seite zu stehen sowie die irakische Zentralregierung und die kurdische Regionalregierung dabei zu unterstützen, den geflüchteten Jesiden die Rückkehr in ihre Heimat zu ermög- lichen. Des Weiteren wurde die Bundesregierung aufgefordert, Jesiden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren.
Asylsuchende aus dem Irak haben in Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens die Möglichkeit, individuelle Schutzgründe vorzutragen. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft deren Vorliegen in jedem Einzelfall. Die Ausländerbehörden sind an die Entscheidungen des BAMF gebunden. Betroffene können die Entscheidung des BAMF unabhängig gerichtlich überprüfen lassen. Soweit im Ergebnis des Asylverfahrens kein Schutzgrund besteht, wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, und der abgelehnte Asylbewerber wird ausreisepflichtig. Die ausreisepflichtige Person ist, soweit sie nicht freiwillig ausreist, in den Irak abzuschieben.
In seinem aktuellen Lagebericht vom Juni dieses Jahres stellte das Auswärtige Amt fest, dass es keine systematische Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Jesiden im Irak gibt. Auch die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
hat seit 2022 wiederholt entschieden, dass von einer Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak nicht mehr auszugehen ist.
Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass jesidischen Volkszugehörigen mit asylrecht- lichem Schutz ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht und keine Abschiebung droht. Ausreisepflichtige, deren Asylantrag mangels Schutzerfordernis hingegen abgelehnt wurde, müssen mit ihrer Abschiebung rechnen. SachsenAnhalt wird rechtlich mögliche Abschiebungen auch weiterhin umsetzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Wir steigen in die Debatte ein, und als erster Redner tritt für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Dr. Tillschneider an das Rednerpult.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Forderung nach einem Abschiebestopp - ganz egal, auf welche Einwanderergruppe er sich nun beziehen mag - ist aus dem einfachen Grund abwegig, weil wir keinen Abschiebestopp brauchen, sondern einen generellen Aufnahmestopp, und zwar mindestens so lange, bis alle gravierenden Probleme infolge der verantwortungslosen Masseneinwanderung der vergangenen Jahrzehnte bewältigt sind. Unsere
Grenzen glichen bislang einem Ventil, das nach innen aufging, also nur Personen hereingelassen und niemanden herausgelassen hat. Dieses Ventil muss seine Öffnungsrichtung ändern. Es darf nur noch nach außen aufgehen, sodass es nur noch Personen heraus-, aber niemanden mehr hereinlässt, damit Druck aus dem Kessel weicht; denn im Kessel ist zu viel Druck. Das Boot ist voll.
Was nun die Jesiden angeht, so können sie erst recht keinen Abschiebestopp beanspruchen, weil sie unter allen Einwanderergruppen zu den eher problematischen gehören. Die Jesiden stehen seit jeher mit den islamischen Nachbarn auf Kriegsfuß, sie stehen mit den Arabern auf Kriegsfuß, und sie stehen mit den Türken auf Kriegsfuß. Die gleichzeitige Einwanderung von Jesiden, Muslimen, Arabern und Türken ist ein Paradebeispiel für eine fehlgeleitete Einwanderungspolitik, über die wir uns fremde Konflikte ins Land holen. Genau dieser Import fremder Konflikte muss aufhören.
„Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei, wenn hinten, weit, in der Türkei, die Völker auf einander schlagen. Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus und sieht den Fluss hinab die bunten Schiffe gleiten; dann kehrt man abends froh nach Haus und segnet Fried und Friedens- zeiten.“
Das, werte Kollegen, sei unsere Haltung. Was kümmern uns die Konflikte der Völkerschaften weit hinten in der Türkei? Seien wir froh, dass bei uns Frieden herrscht, und achten wir darauf, diesen Frieden zu erhalten, achten wir darauf,
keine fremden Konflikte ins Land zu holen und nicht in fremde Konflikte verwickelt zu werden, nicht in der Ukraine und nicht im wilden Kurdistan.
Deshalb Aufnahmestopp statt Abschiebestopp und Abschiebeoffensive statt offener Grenzen. - Vielen Dank. - Der Beschlussempfehlung stimmen wir natürlich zu, weil sie den Antrag ablehnt.
Ich sehe keine Rückfragen oder Interventionen. Als nächster Redner kommt Herr Erben für die SPD-Fraktion an das Rednerpult.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was Sie, Herr Tillschneider, gerade kundgetan haben, ist nichts anderes als die Negierung unserer Verfassung, des Grundgesetzes, indem Sie das individuelle Recht auf Asyl schleifen wollen.
und Sie stellen sich hier hin und sagen, die sind eigentlich selbst schuld, wenn ihnen das zuteilgeworden ist.
- Natürlich hat er das gesagt! - Das zeigt Ihre Haltung dazu. Der Bericht des Auswärtigen Amtes ist eindeutig. Es findet keine Gruppenverfolgung im Irak statt. Gleichzeitig haben wir die rechtliche Situation, dass das individuelle Recht auf Asyl auch für Jesidinnen und Jesiden besteht. Hinzu kommt, dass vor einer Abschiebung konkrete Abschiebehindernisse, die die Person betreffen, geprüft werden. Daraus folgt unsere Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport, für deren Annahme ich werbe. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Erben. Es gibt eine Intervention von Herrn Dr. Tillschneider. - Herr Dr. Tillschneider, bitte schön.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das im Grundgesetz verankerte Asylrecht nicht zum Kernbestand der Verfassung gehört, gegen den man nicht sein darf. Man darf dafür sein, das individuelle Asylrecht abzuschaffen und es in staatliches Gnadenrecht umzuwandeln. Das darf man und ist deshalb nicht gegen die Verfassung oder Verfassungsfeind; denn die Verfassung ist änderbar, und dieser Paragraf ist nicht besonders geschützt.
Das, was Sie hier hineininterpretieren, habe ich überhaupt nicht gesagt, sondern ich habe auf die geltende Verfassungsnorm des Grundge- setzes hingewiesen. Natürlich können Sie die ändern.
Das ist doch überhaupt keine Frage. Deshalb ist man kein Verfassungsfeind. Das habe ich auch nicht behauptet. Aber dass Sie sich gerade so darüber aufregen, ist, glaube ich, ein sehr deutliches Zeichen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich übernehme heute die Rede von Frau Quade.
Ja, das Auswärtige Amt stellt fest, dass eine systematische Verfolgung und Bedrohung wie zu Zeiten des Völkermordes an den Jesidinnen und Jesiden im Irak nicht mehr stattfindet. Es stellt aber zugleich fest, dass der Irak insbesondere für Jesidinnen und Jesiden keineswegs sicher ist, rät von Reisen ab und schätzt Sindschar, die Heimatregion der Jesidinnen und Jesiden, als besonders gefährlich ein.
Der Lagebericht, auf den Sie Ihre Beschlussempfehlung stützen, listet eine Vielzahl von Rückkehrhindernissen für Jesidinnen und Jesiden auf: die allgemeine Sicherheitslage, die Schließung der Flüchtlingscamps im Irak, die unzureichende Versorgung der Menschen mit dem Nötigsten, Menschenrechtsverletzungen, Kampfhandlungen zwischen Milizen, die ungenügende Umsetzung des Sindschar-Abkommens, das Trauma des Völkermordes und viele weitere.
Sie sagen nun, das kann doch alles in individuellen Prüfungsverfahren deutlich gemacht werden, es braucht keinen Abschiebestopp. Fakt ist, dass die Schutzquote für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak in Deutschland erheblich sinkt und nur noch bei 53 % liegt. Die Angst der Menschen, die zum Teil seit langer Zeit hier sind und sich ein neues Leben aufgebaut und integriert haben, Abitur gemacht haben, arbeiten und nun fürchten, wieder in den Irak abgeschoben zu werden, ist nicht nur weit verbreitet, sondern angesichts der realen Schutzquoten leider auch berechtigt. Keine systematische Verfolgung wie zu Zeiten des Völkermordes heißt deshalb keineswegs, dass es keine Schutzgründe in Deutschland gibt.
Wir sagen deshalb ganz klar: Auch und gerade der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zeigt, es braucht diesen Abschiebestopp. Es gibt keinen Grund, umfangreich festzustellen und zu belegen, warum Jesidinnen und Jesiden im Irak nicht sicher sind, und zugleich darauf zu be- stehen, dies in jedem Einzelfall hier vor Ort aufwendig und mit erheblichem Personaleinsatz ergebnisoffen prüfen zu lassen.
Ich möchte am Ende ausnahmsweise Außen- ministerin Annalena Baerbock zitieren. Sie sagte im Juli 2024:
dem Menschen angekommen sind [und] sicher sind, eine Debatte darüber beginnt, ob Schutzsuchende wieder zurückkehren müssen. Nein, [sie] sind [hier] Teil dieser Gesellschaft.“