Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man muss in dieser Beschlussempfehlung ganz genau und vielleicht mit ein bisschen Idealismus nachlesen. Es steht nicht explizit darin, aber ich lese das durchaus als kleine Strukturrevolution oder vielleicht als Anerkenntnis einer sich anbahnenden Realität.
Die Einzelarztpraxis in eigener Niederlassung wird in Zukunft nur ein Modell für die Versorgung vor Ort sein, vielleicht sogar ein Auslaufmodell - nicht weil wir keine Ärztinnen und Ärzte mehr haben, sondern weil diese lieber in Teams arbeiten wollen, weil die Mehrzahl von ihnen lieber im Beschäftigungsverhältnis arbeiten will, weil es gerade die Versorgungssituation im ländlichen Raum für eine Einzelarztpraxis schwierig macht. Das kann man wortreich beklagen oder aber anpacken.
Schon lange plädiere ich bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafür: Lassen Sie uns die Gesundheitsversorgung neu denken. Denn genau das ist der große Wurf in diesem Bereich. Das wissen alle, die sich ernsthaft damit beschäftigen, anders als die AfD. Lassen Sie uns auch die anderen Gesundheits- und Pflegeberufe endlich als eigenverantwortliche und selbstbestimmte Professionen ernst nehmen. Lassen Sie uns
gesunde Regionen als gemeinsame Aufgabe betrachten, in Abstimmung und Kooperation zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, den Kommunen, dem Land und der breiten Palette von Akteurinnen, von der Apotheke über den Sportverein bis hin zu den Pflegediensten, den Ergotherapeuten und und und.
Die vorliegende Beschlussempfehlung zielt genau in diese Richtung. Nicht nur kurzfristige, allein auf Versorgungsdefizite abzielende neue Modelle sollen entwickelt und gefördert werden, sondern auch dauerhafte neue Angebote zur Verbesserung der Versorgung vor Ort, und das dann quasi auch noch garniert mit dem Anliegen, die Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen weiter voranzubringen. Genau dieser qualitative Ansatz liegt mir am Herzen und genau damit gestalten wir Gesundheitsversorgung der Zukunft.
Schlichte Debatten um Studienplatzzahlen helfen uns an dieser Stelle wenig weiter und plädieren nur stumpf für ein „Weiter so!“ in den bestehenden, inzwischen einfach oft dysfunk- tionalen Strukturen. Das mag im Beschlusstext alles recht technisch und abstrakt klingen, aber für kundige Ohren steht dahinter durchaus die Poliklinik 2.0, die Gemeindeschwester 2.0 oder Community-Health-Nurse aka Gemeindegesundheitspflege. Die neuen Angebote werden sicherlich am Ende nicht unbedingt so heißen, aber im Kern geht es um solche intersektoralen und multiprofessionellen Ansätze. Das ist der große Wurf. Das ist die Lösung. Seien es die neue Krankenhausvariante eines Level-1i-Hauses, wie in der Krankenhausreform des Bundes vorgesehen, oder alle Spielarten von kommunalen Gesundheitszentren, Gesundheitskiosken oder auch mobilen Angeboten.
Vielleicht erinnert sich der eine oder der andere noch an unsere grüne Forderung nach einem Ideenwettbewerb in dem Bereich; sie zielte im
Grunde genau auf so ein Anliegen wie die vorliegende BE - sie wurde leider abgelehnt. Aber sei es drum. Wenn die jetzige BE etwas Schwung in diese notwendige Entwicklung bringt, dann begrüße ich das. Wir werden der BE zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Sziborra-Seidlitz. - Als letzte Rednerin in dieser Debatte folgt Frau Dr. Richter-Airijoki für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vor, der sich im Rahmen einer Anhörung intensiv mit dem Thema der Sicherung der ärztlichen Versorgung beschäftigt hat, wie wir eben hörten.
Im Zuge der Beratungen haben wir uns dazu entschieden, das von der Fraktion Die Linke vorgeschlagene Modell des Medimobils nicht als Patentlösung zu verfolgen, sondern ein Bündel von Maßnahmen beispielhaft zur Prüfung und ggf. Förderung zu empfehlen.
Das Medimobil, eine Art mobile Hausarztpraxis mit angeschlossenem Labor, soll mit Fach- und Hausärzten besetzt sein, übers Land fahren und Patientinnen und Patienten betreuen. In Niedersachsen wurde ein Modellversuch wieder eingestellt. Angesichts dessen, dass bereits jetzt viele Ärztinnen und Ärzte überlastet sind und sie dann auch noch bereit sein sollen, zusätzlich für das Medimobil bereitzustehen, haben wir uns dagegen entschieden, einen ähnlichen Modellversuch einzufordern.
Unsere Beschlussempfehlung setzt auf verschiedene Maßnahmen, um mögliche ent- stehende Versorgungslücken zu schließen und die Attraktivität für eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum zu steigern. Dazu zählen Sicherstellungszuschläge für unterversorgte Regionen, die Landarztquote und die Verbesserung der ärztlichen Tätigkeit. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass junge Menschen heute anders arbeiten möchten. Natürlich stehen wir dazu auch mit der ärztlichen Selbstverwaltung in engem Austausch.
Geeignete neue Versorgungsmodelle zu prüfen und ggf. zu fördern, ist natürlich ein sehr wichtiger Punkt. Das können mobile ärztliche Teams sein, auch ein Medimobil, wenn es einen konkreten und nachhaltigen Vorschlag dazu gibt. Es können aber bspw. auch telemedizinische Unterstützung und verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen das Thema Delegation und Substitution von medizinischen Leistungen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen weiter voranbringen und bestehende Erfahrungen noch stärker einbeziehen. Wenn wir in Zukunft die medizinische und ärztliche Versorgung sichern wollen, dann führt kein Weg an dem Thema vorbei. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Richter-Airijoki. Ich sehe keine Fragen oder Interventionen. - Damit sind wir am Schluss der Debatte angelangt und treten in das Abstimmungsverfahren ein.
Wer der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 8/3175 in der 50. Sitzung am 13. Oktober 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.
Die Fraktion der AfD möchte mit Ihrem Antrag erreichen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, ein Alarmierungssystem, bestehend aus Polizei, Rundfunkbetreibern, Transportunternehmen und Telekommunikationsanbietern, als permanente Einrichtung zur Suche von vermissten Kindern und Jugendlichen zu implementieren und alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um das System in SachsenAnhalt erfolgreich betreiben zu können. Die antragstellende Fraktion möchte darüber hinaus, dass sich die Landesregierung in der Innen- ministerkonferenz für eine bundesweite Implementierung und Nutzung eines Warnsystems einsetzt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 23. Oktober 2023 mit dem Antrag und verständigte sich auf ein Fachgespräch in der Sitzung im März 2024.
Zu der Beratung am 7. März 2024 lag dem Ausschuss eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vor. Lediglich Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport waren der Einladung zu diesem Fachgespräch gefolgt. Aus diesem Grund kam der Ausschuss für Inneres und Sport überein, diejenigen, die der Einladung nicht nachgekommen waren, ausdrücklich um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.
Am 8. August 2024 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erneut mit dem Antrag. Weitere inhaltliche Stellungnahmen lagen jedoch nicht vor. Allerdings legten die regierungstragenden Fraktionen zu Beginn der Sitzung einen Beschlussvorschlag vor. Es sollte dem Landtag empfohlen werden festzustellen, dass Vermisstenfälle, insbesondere Fälle vermisster Kinder, durch die Polizei Sachsen-Anhalt immer äußerst sensibel bearbeitet werden und dabei höchste Priorität genießen. Außerdem soll der Landtag begrüßen, dass der Landespolizei zur
Bearbeitung dieser Fälle ein umfassendes Maßnahmenportfolio zur Verfügung steht, welches mit Bekanntwerden der Informationen zu einem Vermisstenfall umgehend zum Einsatz kommt.
Ferner soll die Landesregierung gebeten werden zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen weitergehende Fahndungsmaßnahmen vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Anforderungen ergänzend zu den polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, insbesondere der
Im Ergebnis der Beratung wurde dieser Beschlussvorschlag mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen und dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als vorläufige Beschlussempfehlung zugeleitet. Dieser befasste sich in der 39. Sitzung am 14. August 2024 mit dem Antrag der Fraktion der AfD und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 7 : 0 : 6 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Nachfolgend verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport in der 35. Sitzung am 5. September 2024 die Ihnen in der Drs. 8/4563 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
punkt keine Debatte zu führen. Es ist aber Redebedarf angezeigt worden von Herrn Korell. - Herr Korell spricht für die AfD-Fraktion. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heutigen Beschlussempfehlung liegt ein Antrag der AfD-Fraktion zugrunde, der inspiriert war durch die Fehleinschätzungen der Polizei im Fall Inga G., die vor neun Jahren bei Uchtspringe verschwunden ist und bis heute nicht gefunden wurde. Die Polizei ging damals davon aus, dass das Mädchen sich nur verlaufen habe, und stufte den Fall erst nach vier Tagen als Entführungsfall ein. So etwas darf sich nicht wiederholen.
Wir haben dann einen Antrag eingebracht, wonach zunächst für Sachsen-Anhalt ein niedrigschwelliges Alarmsystem unter Einbeziehung von Polizei, Rundfunkbetreibern, ÖPNV und Telekommunikationsanbietern eingeführt werden sollte. Schon beim ersten Verdacht auf das Verschwinden eines Kindes sollte mit dem Go der Polizei eine Suchmeldung im Rundfunk, in den sozialen Medien, in Messenger-Diensten, per SMS, in Form von Bildschirmanzeigen oder auch als Durchsage an Bahnhöfen und Flughäfen durchgegeben werden können, und zwar möglichst mit einem Bild des gesuchten Kindes.
Dafür gibt es ein Vorbild in den USA. Dort besteht ein solches Alarmierungssystem, das auf der Kreisebene anfängt und auf den Bundesstaat, auf Nachbarstaaten und bei Bedarf auf die gesamten USA ausgedehnt werden kann. Für Deutschland fordert dies die „Initiative Vermisste Kinder“ schon seit vielen Jahren. Vielleicht hätte Inga so durch eine breite Publizität und Sensibilisierung schnell gefunden werden können. Eine einzige verhinderte Entführung eines Kindes rechtfertigt dieses Verfahren
Der Vertreter des MI im Ausschuss wollte aber - Zitat - „keinen klaren Mehrwert“ durch ein solches Alarmierungssystem erkennen, und das bei 1 600 in Deutschland vermissten Kindern. Stattdessen schiebt die Beschlussempfehlung ein solches System der Alarmierung auf die sprichwörtlich lange Bank.