Protocol of the Session on September 20, 2024

nierung zu verhindern und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Es hat zum Ziel, Menschen vor Benachteiligungen aufgrund von Eigenschaften, die sie nicht beeinflussen können, zu schützen. Dazu gehören persönliche Merkmale, die fester Bestandteil der Identität eines Menschen sind und nicht verändert werden können. Dazu komme ich gleich noch einmal kurz.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz betrifft vor allem den Bereich der Arbeitswelt. Vom Bewerbungsprozess über Einstellungen, Beförderungen bis hin zu Kündigungen soll das AGG sicherstellen, dass keinerlei Diskriminierung stattfindet. Das schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, sich bei Benachteiligungen zu wehren.

Wie ich bereits erwähnte, fokussiert sich dieses Gesetz auf sechs persönliche Merkmale, welche unveränderbar sind. Sie stellen den Kern des Gesetzes dar und geben somit die Basis, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Abstammung oder seiner nationalen Herkunft benachteiligt werden. Jeder Mensch mit Behinderung muss vor Benachteiligung geschützt werden. Das Alter darf kein Faktor von Diskriminierung sein und Benachteiligungen aufgrund von sexueller Orientierung sind nicht zulässig. Auch aufgrund des Geschlechts dürfen Menschen nicht benachteiligt werden. Im Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Antidiskriminierungsgesetz werden weitere Merkmale wie der soziale Status genannt, die bisher keine Berücksichtigung im AGG finden.

Gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist das AGG nicht klar geregelt. Dass nun aber ein Gesetz auf Landesebene wirklich etwas daran ändert, wage ich zu bezweifeln. Vieles ist bereits in bestehenden Gesetzen geregelt. Sollte es zu Diskriminierung kommen, gibt es bereits

Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Außerdem haben wir in Sachsen-Anhalt Beratungsangebote.

Nichtsdestotrotz muss die Regierung daran arbeiten, dass es keine Diskriminierung durch Behörden gibt. Das wird mit Sicherheit auch eine Daueraufgabe werden. Es wird auch notwendig sein, darüber zu sprechen, wie viele Fälle es denn überhaupt gibt und wie diese eingeschätzt werden. Auch bei einigen von den in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN genannten Merkmalen bestehen bei mir zumindest Zweifel, ob das wirklich die richtigen Ansatzpunkte sind. Ein wichtiger Schritt gegen Diskriminierung kann bereits die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein, sollte es dort zu solchen Fällen kommen. Dafür braucht es aber keinen Extra-Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das AGG ist eine gute gesetzliche Grundlage, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Viele Möglichkeiten werden hierbei nicht ausgeschöpft. Das Gesetz gibt den Menschen in Deutschland ein recht- liches Werkzeug an die Hand, mit dem sie gegen Benachteiligung aufgrund unveränderbarer

Merkmale vorgehen können.

Ob ein zusätzliches Landesgesetz die richtige Lösung ist, ist eine Debatte, die wir im Ausschuss führen sollten. Ich habe daran noch erhebliche Zweifel,

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Xenia Sabrina Kühn, CDU)

gerade weil wir die Möglichkeiten, die recht- lichen Gegebenheiten, die wir haben, noch nicht ausreichend nutzen, und diese bei vielen Menschen noch nicht bekannt sind. Ein Landesgesetz würde das auch nicht ändern. Das Ziel ist selbstverständlich trotzdem klar im Sinne einer fairen Chancengerechtigkeit in Sachsen-Anhalt.

Dementsprechend werden wir uns der Debatte im Ausschuss natürlich nicht verwehren. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP - Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Markus Kurze, CDU)

Danke, Herr Pott. - Für die Fraktion Die Linke Frau von Angern, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich war im Jahr 2005 drei Wochen lang in den USA

(Zuruf: Aha!)

und kann ich mich erinnern, dass ich dort das erste Mal mit dem Thema Antidiskriminierungsstelle, Beratung, gesetzliche Grundlagen zu tun hatte. Die schauten mich ein bisschen erstaunt ob meiner Fragen an, weil sie jahrzehntelange Erfahrung damit hatten und ganz entspannt damit umgegangen sind.

Ich gebe zu, als dann 2006 im Bundestag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist und ich damals die Protokolle gelesen habe, dachte ich: Mein Gott, wie weit sind wir entfernt von einem modernen Staat, einem modernen Umgang mit Diversität, mit Diskriminierungsfreiheit. Ich bin erschrocken darüber, dass wir 18 Jahre danach noch so eine rückwärtsgewandte Debatte führen, dass noch so alte Ressentiments gepflegt werden.

(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD)

Ich hätte nicht gedacht, dass das passiert. Ich kann mich auch erinnern, dass damals von einer Klagewelle gesprochen worden ist, die auf die Gerichte zukommt. Sie blieb komischerweise aus. Ich meine, das lag nicht etwa am AGG, sondern das lag auch an vielen - insofern danke auch noch einmal an Frau Ministerin - Beratungsstellen, viel Aufklärungsarbeit, viel Sensibilisierung. Genau das, was erwartet worden ist - dass alle sich jetzt einfach mal diskriminiert fühlen und deswegen aus Spaß an der Freude zum Gericht gegangen sind -, ist nicht erfolgt.

Ich habe mich im Jahr 2020 auch darüber gefreut, dass ein Bundesland den Mut hatte, diesen Weg zu gehen und ein eigenes Landesgesetz für die öffentliche Verwaltung - denn dafür sind wir zuständig - zu erlassen. Ich danke heute BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür, dass sie uns auf der Basis eines solchen Gesetzentwurfs - der ja gerade bei den Diskriminierungsmerkmalen noch ein bisschen weiterentwickelt worden ist - die Chance geben, darüber zu diskutieren.

(Zustimmung bei der Linken - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ich möchte daran erinnern, dass wir im Land Sachsen-Anhalt in Hoheit des Landesfrauenrates fast acht Jahre lang eine Netzwerkstelle AGG hatten. Ich möchte auch daran erinnern, dass das damals ein Sozialdemokrat, nämlich Jens Bullerjahn, angestoßen hat, was uns ein bisschen überrascht hat, aber was uns gemeinsam mit Angela Kolb gefreut hat. Es ging vor allem um Aufklärung und um Sensibilisierung. Schon damals in diesen Jahren sind eben nicht nur private Unternehmen auf die hoch engagierten Mitarbeiterinnen des Landesfrauenrates zugekommen, sondern auch schon damals wurden diese Angebote durch öffentliche Einrichtungen nachgefragt, auch durch Hochschulen.

Ich erinnere mich an ein sehr heftiges, intensives Fachgespräch im Rechtsausschuss zu dieser Thematik, bei dem deutlich geworden ist, in welcher Wüste wir uns diesbezüglich noch befinden, wie viel eben rechtlich noch ungeklärt ist, welch geringe Möglichkeiten des Schutzes vor Diskriminierung Betroffene haben. Insofern kann ich Herrn Striegel, der die Folgen von Diskriminierung, die sich nicht nur individuell, sondern auch gesellschaftlich sehr, sehr negativ auswirken können, benannt hat, nur recht geben.

Das eine ist, dass wir tatsächlich jede Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt brauchen, um jede Fachkraft kämpfen müssen. Aber das andere ist eben, unter dem Stichwort der sozialen Spaltung deutlich zu machen, dass wir Gruppen haben, die eben - ich sage es einmal im Jargon - gedisst werden von dieser Gesellschaft, von einer Gruppe innerhalb dieser Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die so etwas zulässt, ist für mich keine liberale Gesellschaft.

Ich habe keine Angst vor diesem Gesetz. Aus den Worten, die ich heute hier hören musste, habe ich auch Angst gehört. Ich werbe dafür, dass wir es schaffen, im Rechtsausschuss und in anderen Ausschüssen tatsächlich einmal angstfrei über diese Debatten zu reden. Die Chance einer Ombudsstelle ist - die Erfahrungen mit der Ombudsstelle in Berlin zeigen, dass auch nach einem solchen Landesgesetz keine Klagewelle zu erwarten ist -, sie sehr häufig sehr frühzeitig eingreifen und Dinge regeln kann.

Ich will nur zwei Beispiele aus der Ombudsstelle Berlin nennen. Diese machen deutlich, dass sie zu einem Rechtsstreit hätten führen können, der wahrscheinlich für beide Seiten nicht nur kräftezehrend gewesen wäre, sondern der auch nicht erfolgreich ausgegangen wäre. Ein Beispiel: Ein jugendlicher Rollstuhlfahrer wird von

einem Busfahrer der BVG beschimpft und lächerlich gemacht, als der Fahrer die Rampe anbringt.

(Zuruf von Thomas Staudt, CDU)

Die Ombudsstelle hat interveniert; die BVG bittet um Entschuldigung.

Ein anderes Beispiel: Ohne Anlass kontrollieren Polizisten eine schwarze Person, während weiße Passantinnen nicht kontrolliert werden.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ja klar! Um Gottes willen! Die sind auch häufiger kri- minell! Das wissen wir doch! Ist doch klar! Drogendealer! Illegale Einwanderer!)

Als die Kontrollierte protestiert, bekommt sie sogar noch einen Platzverweis. Die Ombudsstelle übernimmt den Fall, hört Zeuginnen, prüft widersprüchliche Aussagen und spricht eine offizielle Beanstandung gegen die Polizei aus. Die Polizei entschuldigt sich.

(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Mir ist klar, dass Polizistinnen und Polizisten das nicht gern machen. Wir wissen aus der eigenen Kindheit oder der Erziehung, dass es nicht einfach ist, jemanden zu einem „Entschuldigung“ aufzurufen. Aber ich sage Ihnen, auch das hat einen wahnsinnig wichtigen gesellschaftlich nachhaltigen Wert.

(Guido Kosmehl, FDP: Nein! - Zuruf von der AfD)

Insofern lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren, wie es uns gelingen kann, tatsächlich auch in Sachsen-Anhalt die Folgen von Diskriminierung zu bearbeiten, und über ein

solches Gesetz reden, wovor, denke ich, niemand Angst haben muss.

(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Danke, Frau von Angern. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Richter-Airijoki. - Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diskriminierung ist Unrecht. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Grundrecht. Er ist ein Menschenrecht. Der Kampf gegen Diskriminierung ist nicht ideologisch motiviert, sondern er geschieht aus einem Prinzip der Gerechtigkeit und im Interesse der Gesamtgemeinschaft.

(Beifall bei der SPD)

Diskriminierung ist keine Randerscheinung. Betroffene erfahren täglich Ungleichbehandlungen. Diskriminierung schmerzt am meisten, wenn sie vom Staat ausgeht, weil es die Aufgabe des Staates ist, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, konkretisiert die Umsetzung dieses Grundrechts, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht, eine Lücke im AGG zu schließen; denn die Problematik von Diskriminierung durch den Staat selbst ist bisher

darin nicht ausdrücklich erfasst. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Bund ändert das AGG - eine Aktualisierung ist schon im Gespräch -, oder wir nehmen uns ein Beispiel am Land Berlin und führen ein länderspezifisches Antidiskriminierungsgesetz ein. Einen solchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen inzwischen viele Expertinnen und Experten.

Der Argumentation, dass Diskriminierung durch die öffentliche Hand bereits durch das Grundgesetz abgedeckt ist, kann ich nicht folgen. Denn dementsprechend würden wir auch kein Strafgesetzbuch brauchen; Artikel 2 des Grundgesetzes regelt doch schon die körperliche Unversehrtheit.

(Beifall bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Der war nicht schlecht! - Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)

Meine Damen und Herren, wie Sie unschwer erkennen können, ist diese Thematik komplex und wir müssen dies detailliert in den Ausschüssen besprechen können. Vorweg: Wir empfehlen eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport, in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz und in den Ausschuss für Finanzen.

Lassen Sie mich bitte noch ein paar konkrete Punkte ansprechen. Es geht explizit nicht darum, die Bediensteten unter Generalverdacht zu stellen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Ganz im Gegenteil: Es müssen klare Regeln, Grenzen und Prozesse definiert werden. Das