Ich weiß. Immer diese Härten. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/1696 wurde vom Landtag in der 27. Sitzung am 12. Oktober 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.
Ziel des Antrages der Fraktion Die Linke ist es, auf der Landesebene eine auskömmliche Finanzierung der Musikklubszene herbeizuführen. Dabei soll die Landesregierung unter anderem die Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur anpassen, um Klubs und Musikspielstätten mit nachweisbarem kulturellen und künstlerischen Bezug eine Antragstellung zu ermög- lichen und dies auch im Rahmen der Haushaltsaufstellungen entsprechend berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur hat sich intensiv
mit dem Antrag der Fraktion Die Linke befasst. So wurde am 20. Januar 2023 ein umfang- reiches Fachgespräch mit dem Steintor-Varieté, der Insel der Jugend Magdeburg, der Interessengemeinschaft Freie Musikveranstaltende Halle und dem Geheimclub Magdeburg durchgeführt. Dabei kam der Ausschuss zu der Erkenntnis, dass die Musikklubs die kulturelle und musikalische Landschaft und Infrastruktur des Landes bereichern.
Nach weiteren Ausschussberatungen haben die Koalitionsfraktionen in der Sitzung am 16. August 2024 einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung eingebracht. Darin wurde herausgearbeitet, dass die Förderung der Klubszene mit öffentlichen Mitteln dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Musikklubs dienen und der Nachwuchsförderung im Musikbereich wichtige Impulse verleihen kann.
Die Fraktion Die Linke hat unter Hinweis auf ihren Ursprungsantrag dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen zugestimmt.
Der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde schließlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion mit 9 : 0 : 3 Stimmen angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur in der Drs. 8/4541 zur Verabschiedung vor. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank.
lich eine Redezeit von einer Stunde aus. Ich hatte die Befürchtung, dass Herr Sturm eine ganze Stunde lang redet. Aber es handelte sich um einen Computerfehler. Herr Sturm hat das ordentlich gemacht und seine Redezeit von drei Minuten eingehalten. - Danke, Herr Sturm.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kulturelle und soziale Bedeutung von Klubs und Musikspielstätten im Kontext kultureller Infrastruktur ist unstreitig. Als Live-Spielstätten haben sie eine besondere Bedeutung für die Förderung und Präsentation des künstlerischen Nachwuchses und tragen mit ihren vielfältigen kulturellen Angeboten - das reicht vom Literaturcafé über kleine Konzertorte bis hin zu Jazzbühnen - zur Bereicherung des kulturellen Lebens in unseren Städten und Gemeinden bei. Sie sind damit wichtige Experimentier-, Bildungs- und Begegnungsräume für jüngere Menschen und auch für den kreativen Nachwuchs.
Das Vorhalten derartiger Einrichtungen ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen und Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer kulturellen Daseinsfürsorge. Zur Unterstützung gründete sich im Jahr 2020 ein fraktionsübergreifendes parlamentarisches Forum Klubkultur auf der Bundesebene. Ziel war es, die schwierige Lage der Klubszene zu verbessern, indem eine Ansiedlung im Rahmen der Stadtentwicklung erleichtert werden sollte, wenn Klubs und Spielstätten nachweislich kulturelle Aufgaben übernehmen und sich so deutlich von kommerziellen Diskotheken unterscheiden. Voraussetzung dafür war die Anerkennung als kulturelle Einrichtung und vor diesem Hintergrund die Änderung der Baunutzungsordnung.
ber der Einrichtungen nicht gerade verbessert. Die vergangenen Einschränkungen durch die Coronapandemie, die Energiekrise und die Hochinflation in vielen Bereichen des alltäg- lichen Lebens haben dazu geführt, dass sich die Klubszene und die Musikspielstätten zum Teil existenziell in ihrem Fortbestand bedroht sahen. Die letzten Monate haben allerdings gezeigt, dass sich die Besucherauslastung von Musikspielstätten im Allgemeinen wieder etwas erholt hat und teils im Bereich des Vor-CoronaNiveaus liegt.
Einschlägige Förderprogramme des Bundes und des Landes konnten zudem über die Krisenzeiten hinweghelfen. Deshalb wurde z. B. das Bundesprogramm Neustart Kultur bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Aus dem Programm konnten Klubs eine Förderung in Höhe von bis zu 125 000 € erhalten. Dieses Teilprogramm des Programms Neustart Kultur zielte darauf ab, Live-Musikveranstaltungen als wesentlichen Bestandteil der kulturellen Infrastruktur
Deutschlands und als Basis der Arbeit von Kreativen zu erhalten und dadurch künstlerisches Produzieren zu ermöglichen.
Die Qualität und die Vielfalt des Musikstandortes Sachsen-Anhalt wurden dadurch unterstützt. Die Sicherung und Aufrechterhaltung des kulturellen Lebens wurde, sofern möglich, gewährleistet. Die Auftrittsmöglichkeiten für tendenzsetzende Künstlerinnen und Künstler wurden gestärkt und diese damit auch in ihrer Entwicklung und Professionalisierung unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung festgestellt, dass es auch im erheblichen Interesse des Landes liegt, die Vielfalt und künstlerische Kreativität der Klublandschaft als wesentlichen Bestandteil der Musikinfrastruktur zu erhalten.
Die Kulturförderrichtlinien des Landes lassen grundsätzlich eine Förderung kultureller Projekte in diesen Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft des Antragstellers, in den verschiedenen Sparten zu. Das bedeutet, dass nicht die Einrichtung im Förderfokus der Kulturförderrichtlinien steht, sondern das kulturelle Angebot, also die Projekte.
Von einer Landesförderung ausgeschlossen sind aufgrund zuwendungsrechtlicher Parameter lediglich gewinnerzielende Vorhaben, für die eine Unterstützung beantragt wurde. Allgemein auf Gewinn abzielende Unternehmen können für eine Landesförderung allerdings berücksichtigt werden.
Unabhängig davon können im Bereich des MWL privatwirtschaftliche Unternehmen der Klubszene, sofern eine Förderfähigkeit gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie vorliegt, auch gefördert werden. Dies gilt z. B. für das kleine Investitionsprogramm des MWL und die Bürgschafts- und Darlehensprogramme des Landes.
Eine Förderung investiver Baumaßnahmen ist über die Kulturförderrichtlinien des Landes nicht vorgesehen. Über die Kulturförderricht- linien können nicht die materiellen Hüllen, sondern lediglich die konkreten kulturellen Inhalte jeweiliger Städte gefördert werden.
Um die umstrittene Relevanz von Kulturprojekten in Musikspielstädten zu unterstreichen, sind die Orte als Kulturorte zu sichern. Die Landesregierung sollte sich für eine Novellierung der Baunutzungsverordnung und damit einher- gehend für die Anpassung der TA Lärm, Techni-
sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm, auf der Bundesebene unbedingt einsetzen. Dadurch können Klubs und Musikspielstätten im formal baurechtlichen Sinne als Orte der Kultur und nicht mehr nur als Vergnügungsstätten verstanden werden. Dies wäre auch ein außerordent- liches Achtungszeichen für die Musikszene in unserem Land.
Das zuständige Fachressort sollte die hierfür notwendigen Schritte einleiten; das wäre in dem Falle das MID.
Ich hoffe, mit den Ausführungen einen kurzen Einblick in die bestehenden Fördermöglichkeiten des Landes für diesen Bereich und in die Intentionen des Ausschusses gegeben zu haben. Um meine Ausführungen weiter zu untersetzen, kann ich mitteilen, dass die zuständigen Fachressorts zudem gebeten werden, eine konkrete Prüfung von Fördermöglichkeiten vorzunehmen. - Vielen Dank.
schlussempfehlung zu dem Antrag mit dem Titel „Clubs und Musikspielstätten sind Orte der Kultur“. Von dem Ausschussvorsitzenden Herrn Sturm und von Ministerin Frau Feußner wurde schon ausführlich dargelegt, worum es im Wesentlichen geht. Es geht um Änderungen der Baunutzung. Richtlinien sollen vereinfacht werden, damit Betreiber von Kulturstätten nicht mehr mit so vielen investitionshemmenden Hürden konfrontiert sind, sodass sich der eine oder andere Betreiber wieder mehr motiviert fühlt, etwas zu wagen und eine solche Einrichtung zu betreiben.
Wenn einmal jeder an sich selbst denkt, wie das vor 15 oder 20 Jahren mit der Kulturlandschaft war, und überlegt, welche Orte und Klubs es damals gab, wird man feststellen, dass es einen ganz schönen Aderlass gab und viele Einrichtungen nicht mehr vorhanden sind.
Aus unserem Kreis kann ich berichten, dass es früher in jedem Mittelzentrum mehrere Einrichtungen gab, dass wir im gesamten Kreis jetzt allerdings nur noch zwei Einrichtungen haben. Ich denke, das wird ein flächendeckendes Phänomen sein. Insofern sehe ich das, was vorliegt, als einen ersten Schritt in die richtige Richtung an.
Es ist schon ausführlich dazu berichtet worden. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Die Ausschusssitzung ist entsprechend verlaufen. Wir werden uns bei der Abstimmung über die vorläufige Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über eine Beschlussempfehlung, die nicht alltäglich ist, wenn man sich die sonstigen Tagesordnungen des Landtags anschaut.
Wir haben uns im Ausschuss sehr intensiv damit auseinandergesetzt und haben überlegt - deshalb hat es auch etwas länger gedauert -, was wir tun können, um als Parlament, als Land Sachsen-Anhalt denen mehr Unterstützung zukommen zu lassen, die dafür sorgen, dass junge Menschen ihre Kreativität ausleben können, dass sie sich austesten können,
- auch Ältere, Kollege Storm -, dass sie ihre Kreativität ausleben können, dass sie ihre Musik spielen und hören können, danach tanzen können, dass sie sich künstlerisch und kulturell engagieren können.
Die Klubs und Musikspielstätten in unserem Land sind Orte der Kultur- und Kreativwirtschaft und sie haben eine schwere Zeit hinter sich. Es ist bereits angesprochen worden: Die Pandemie hat nicht nur zu Schließungen und Einnahmeausfällen geführt; es hat auch eine Weile gedauert, bis die Gäste zurückgekommen sind. Die Klubs und Spielstätten, die sich ganz oft wirtschaftlich selbst tragen müssen, können das nur deshalb, weil die Frauen und Männer, die dort beruflich oder ehrenamtlich engagiert sind, etwas über das normale Maß Hinausgehendes leisten. Andernfalls würde all das nicht funktionieren. Dafür Respekt und herzlichen Dank