Protocol of the Session on August 23, 2024

kommen Sie aus Ihrer Schockstarre heraus, beenden Sie Ihre Verweigerungshaltung, stellen Sie sich den Tatsachen und gestalten Sie konstruktiv die neue Realität des legalen Cannabiskonsums. Das Prinzip der drei Affen - nichts sehen, nichts hören, nichts sagen - hilft an dieser Stelle nicht weiter.

Das Bundesgesetz gilt ohne Wenn und Aber auch in Sachsen-Anhalt. Es liegt an uns, es gut umzusetzen. Wer dem extra Steine in den Weg legt, der agiert politisch unredlich und stellt seine eigene persönliche Moral, seine Meinung und seine Haltung zu unterschiedlichen Drogen über die Rechtsordnung. - Vielen Dank für Ihr Handeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Berichterstattungsverlangen richtet sich an den Ausschuss, nicht an die Landesregierung, und deswegen wird nun als Mitglied dieses Ausschusses Frau Gensecke berichten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 45. Sitzung am 29. Juni 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales, für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz beauftragt.

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Umsetzung eines regionalen Modellvorhabens zum lizenzierten Verkauf von Cannabis, eine Abstimmung mit der Leitstelle für Suchtfragen und Suchtberatungsstellen zu Bedarfen und Möglichkeiten der Prävention und des Jugendschutzes sowie die Erarbeitung eines Konzeptes zur Vorbereitung der ordnungsrechtlichen Regulierung der geplanten Cannabis-Clubs.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der 27. Sitzung des Sozialausschusses am 30. August 2023 wurde die Beratung zu dem Antrag von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Beratung bei Vorliegen einer gesetzlichen Regelung auf der Bundesebene fortzusetzen. Das Cannabisgesetz wurde vom Bundestag am 27. März 2024 beschlossen.

In den Treffen der fachpolitischen Sprecher des Sozialausschusses erfolgte regelmäßig eine Verständigung zum weiteren Verfahren; hierbei wurde eine Beratung zu dem Antrag weder für die März- noch für die Junisitzung vorgesehen. Die nächste Verständigung dazu wurde für die Vorbereitung der 41. Sitzung am 26. September 2024 vereinbart. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Elrid Pasbrig, SPD, und von Dr. Andreas Schmidt, SPD)

Vielen Dank, Frau Gensecke, für diesen Bericht aus dem federführenden Ausschuss. - Die Landesregierung hat bereits angekündigt, auf einen eigenen Redebeitrag hierzu zu verzichten. Dies gilt ebenso für die CDU-Fraktion und die SPDFraktion. Als erster Redner kommt daher Herr Zietmann von der AfD-Fraktion zum Rednerpult.

(Beifall bei der AfD - Frank Bommersbach, CDU: Er hat doch noch gar nicht geredet! Menschenskinder, wartet doch erst mal ab!)

Herr Zietmann, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft. Für Erwachsene gilt nun eine Freigrenze: Der Besitz von bis zu 25 g Cannabis und der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person bleiben straffrei.

Die Lücken dieses Gesetzes aber sind geblieben. Niemand kann den privaten Anbau tatsächlich kontrollieren. Wenn in einem Haus mehrere Personen leben oder auch nur vorübergehend wohnen, dann kann nahezu unbegrenzt angebaut werden; denn im Falle einer unwahrscheinlichen Kontrolle oder eines Zufallsbesuchs der Polizei können alle Bewohner irgendwen anders als Besitzer der Pflanzen benennen, der gerade nicht vor Ort ist.

Und wer kann ausschließen, dass Kinder und Jugendliche sich an der Privatplantage bedienen? - Richtig: niemand. Ich nenne das einen bewussten Kontrollverlust; denn die Verfügbarkeit von Cannabis für jedermann wird damit erheblich

erleichtert und man macht den kontrollierten Anbau und einen Cannabisanbau-Club für die Konsumenten überflüssig.

Niemand kann das Produkt des Eigenanbaus von einem Schwarzhandelsprodukt unterscheiden. Mit einer bloßen, nicht nachprüfbaren Schutzbehauptung kann sich der Schwarzhändler strafrechtlicher Verfolgung entziehen.

Ich wiederhole hier nur die Kritik des Deutschen Richterbundes vom Juli vergangenen Jahres, die ungehört verhallte, weil die Cannabislegalisierung ein Bonbon für die GRÜNEN in der Ampelregierung sein sollte, und das trotz erheblicher Bedenken des Bundeskanzlers.

Polizei und Justiz gehen davon aus, dass durch das Gesetz deutlich mehr Arbeit auf sie zukommt. Weil Verurteilte für Straftaten, die künftig legal sind, rückwirkend straffrei aus- gehen sollen, rechnet das Justizministerium damit, dass eine vierstellige Anzahl von Fällen noch einmal bearbeitet werden muss.

Dass die Landesregierung unsere Bedenken teilt, ist kein Geheimnis. Mit Bezug auf das Cannabisgesetz wird Regierungssprecher Matthias Schuppe mit den Worten zitiert: Wir stehen vor dem Problem, dass es ein Gesetz gibt, das wir nicht administrieren können.

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wie schon im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stimmen wir gegen die bedauerliche Beschlussempfehlung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Zietmann. Ich sehe keine Nachfragen. - Herr Pott von der FDP-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag.

(Zuruf von der AfD: Super!)

Die nächste Rednerin ist Frau Anger - sie schüttelt ebenfalls den Kopf. Als nächste Rednerin wäre Frau Sziborra-Seidlitz an der Reihe - sie schüttelt auch den Kopf.

(Zuruf von Daniel Roi, AfD)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Der erbetene Bericht ist von Frau Gensecke ab-

gegeben worden. Der Tagesordnungspunkt 31 ist damit erledigt.

Schlussbemerkungen

Wir sind am Ende der 71. Sitzung des Landtags angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner nächsten Sitzungsperiode für den 19. und 20. September 2024 ein und wünsche allen ein gutes und doch noch sonniges Wochenende.

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)

Die Sitzung des Landtags ist geschlossen.

Schluss: 17:08 Uhr.

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Herausgegeben vom Landtag von Sachsen-Anhalt

Eigenverlag

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