Protocol of the Session on August 23, 2024

(Beifall bei der Linken)

Die aktuelle Information des BAMF aus dem Juli berichtet von der Inhaftierung von mindestens 126 syrischen Geflüchteten, die aus dem Libanon zurückkehrten oder abgeschoben wurden allein in diesem Jahr, darunter Frauen und Kinder, und auch von einem Todesfall in Haft, bei dem von Folter auszugehen ist.

Nach 13 Jahren ist in Syrien die Zahl derer, die auf humanitäre Hilfe angewiesen ist, mit 16,7 Millionen auf einem neuen Höchststand. 90 % der Gesamtbevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. 14 Millionen Syrerinnen und Syrer sind innerhalb oder außerhalb des Landes auf der Flucht. Menschenrechtsverletzungen und Willkür sind auf der Tagesordnung und Abschiebungen werden auch in Zukunft deswegen scheitern.

Statt elementare Prinzipien des Rechtsstaats infrage zu stellen, braucht es weiterhin Schutz für Syrerinnen und Syrer. Wir lehnen beide Anträge ab.

(Beifall bei der Linken)

Es gibt keine Fragen oder Interventionen. Der nächste Redner ist Herr Erben. - Herr Erben ver-

zichtet für die SPD-Fraktion. Der nächste Redner ist Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Thomas Korell, AfD: Endlich! Lange nicht ge- hört!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 13 Jahren leben Syrerinnen und Syrer unter Krieg und Folter. Bereits in den Jahren davor hat das mörderische Assad-Regime unter Hafiz al-Assad und ab 2000 unter Baschar al-Assad Tausende Menschen in Schauprozessen verurteilt und in Folterkellern verschwinden lassen. Lassen Sie diese Realität einmal auf sich wirken. Eine ganze Generation kennt in Syrien nichts als Krieg. Millionen Menschen haben die Verheerung einer Diktatur erfahren. Der Bürgerkrieg hat unzählige Leben gekostet, staatliche Strukturen zerstört und zur Destabilisierung der gesamten Region beigetragen.

Mittendrin befindet sich im Übrigen der russische Diktator Wladimir Putin, der für furchtbare Menschenrechtsverletzungen auch in dieser Weltgegend verantwortlich ist. Josep Borrell, der Hohe Vertreter und Vizepräsident der Europäischen Kommission, hob kürzlich noch einmal hervor, dass die Situation heute schlimmer als je zuvor ist. Rund 70 % der Bevölkerung seien abhängig von humanitärer Hilfe, die Wirtschaft befinde sich im freien Fall und die Sicherheitslage sei besorgniserregend. Das Assad-Regime, der IS oder vom Iran unterstützte Truppen töten immer noch Zivilisten, lassen Oppositionelle verschwinden und verhaften wahllos Menschen.

Das Auswärtige Amt hat seinen Asyllagebericht für Syrien jüngst aktualisiert und darin heißt es

- ich zitiere -: Eine sichere Rückkehr Geflüchteter kann derzeit für keine Region Syriens und für keine Personengruppe gewährleistet, vorhergesagt oder gar überprüft werden.

(Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)

Rückkehrende würden vonseiten des Regimes als Verräter deklariert und seien daher oft mit weitreichender systematischer Willkür bis hin zu vollständiger Rechtslosigkeit konfrontiert. Bisherige Sicherheitsversprechen des Assad-Regimes wurden nicht eingelöst.

Unter diesen Voraussetzungen bleiben die Abschiebung nach Syrien und ihr Vollzug keine praktikable Lösung und das, Frau Zieschang, sowohl in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht. Ihre Forderungen und die der Koalition werden hierbei ins Leere laufen. Denn am Ende bestehen für unseren Staat die Pflicht, für das Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen einzustehen und, auch wenn es unbequem ist, eine Pflicht, dem Grundsatz, nicht zurückzuweisen, zu folgen sowie Abschiebeverbote, wenn die Personen Gefahr und menschenrechtswidrige Situationen im Land der Rückführung erwarten, und eben die Pflicht, subsidiären Schutz vor Folter, Todesstrafe, Lebensgefahr in Konfliktlagen und vor unmenschlicher Behandlung zu gewähren.

Hinter diese Verpflichtung können wir nicht zurückstehen. Wir wollen genau wie Sie von der CDU im Nachbarland Irak die aktuelle Situation im Land anhand des Lageberichtes des Auswärtigen Amtes bewerten. Die Entscheidung des OVG Münster hat hierzu ausdrücklich keine Kehrtwende eingeläutet; denn auch in diesem Fall hat die betroffene Person ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes inne.

Insoweit müssen wir uns in der Debatte ehrlich machen und rechtliche wie tatsächlich umsetz-

bare Möglichkeiten nutzen, wenn Menschen denn abgeschoben werden sollen, statt den Menschen hier im Land etwas vorzugaukeln, was gar nicht möglich ist. - Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Striegel. - Als nächster Redner folgt für die CDU-Fraktion Herr Schulenburg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Unzufriedenheit mit der Ampelregierung hat laut dem neuesten „ZDFPolitbarometer“ einen neuen Höchststand erreicht. 71 % der Befragten sind nach der aktuell veröffentlichten Umfrage mit der Arbeit unzufrieden und das liegt unter anderem an der anhaltend schlechten Migrations- und Sicherheitspolitik.

(Zustimmung bei der CDU)

Im Jahr 2021 vereinbarte die Ampel, verstärkt Straftäter und Gefährder abzuschieben. Das ist jetzt drei Jahre her. Nun aber eine Kehrtwende: Bundeskanzler Olaf Scholz hat in seiner Regierungserklärung im Bundestag zu dem Messeangriff von Mannheim Stellung bezogen. Mit Blick auf den afghanischen Attentäter von Mannheim sagte er, solche Straftäter gehörten abgeschoben, auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammten.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)

Ich hoffe, er kann sich an diese Aussage noch erinnern. Er hat ja bekanntlich Probleme mit seinem Erinnerungsvermögen.

(Marco Tullner, CDU: Aber es steht ja im Pro- tokoll!)

Alle fragen sich natürlich, warum erst jetzt? Hilferufe, wie die von der CDU-Justizministerin aus Baden-Württemberg, die seit 2021 versucht, einen Sexualstraftäter aus Afghanistan mithilfe des Bundes abzuschieben, sind bei der Ampelregierung bisher im Sande verlaufen, obwohl der Afghane im Jahr 2019 mit vier anderen Männern eine damals 14-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hatte und aus der Abschiebehaft entlassen werden musste. Die Bundesregierung hatte sich damals nicht bewegt.

Die Messerattacke eines Syrers in der Stuttgarter Fußgängerzone vor Kurzem ist ein weiteres Beispiel. Ein polizeibekannter 17-jähriger Syrer konnte nach der Attacke festgenommen werden. Er soll mehr als 30 Straftaten begangen haben und auf das Konto seiner Familie gehen mehr als 100 Straftaten.

Den bislang höchsten Wert gibt es bei Messerangriffen vor allem an Bahnhöfen und in Zügen. In Relation zur Gesamtbevölkerung hätten statistisch sechsmal häufiger ausländische Staatsbürger zum Messer gegriffen als Deutsche. Nun soll aber die Klingenlänge von Messern gekürzt werden.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht)

Ich sage es in aller Deutlichkeit: Die Ursache ist nicht die Klingenlänge, sondern die Person, die dieses Messer führt, meine Damen und Herren.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das stimmt allerdings!)

Nach dem schrecklichen Mord an einem Polizeibeamten erfolgt nun ein Umdenken in der Bundesregierung. Das ist ein großes Fragezeichen, das uns alle beschäftigt. Herr Kosmehl hat es an-

gesprochen. Wenn Asylbewerber nach Afghanistan und Syrien in den Urlaub fahren, dann können sie bitte auch dort bleiben und nicht zurückkehren.

(Zustimmung bei der CDU und von Konstan- tin Pott, FDP)

Wir hoffen, dass beim Thema Abschiebung nach Syrien und Afghanistan nun endlich tatsächlich etwas passiert. Warme Worte helfen uns eben nicht mehr weiter. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Schulenburg. - Jetzt kommt noch einmal Herr Büttner, Staßfurt, von der AfD-Fraktion an das Rednerpult.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Zahlen noch einmal geprüft und ich muss mir Asche aufs Haupt streuen.

(Marco Tullner, CDU: Nein!)

Aber - Moment, nicht zu früh freuen - ich muss das natürlich ins Verhältnis setzen.

(Marco Tullner, CDU: Das steht aber im Pro- tokoll!)

Ich muss das dann auch ins Verhältnis setzen. Es ist tatsächlich so, dass auch Griechen in diese

Zahlen hineinfallen, dass auch z. B. Polen mit hineinfallen, Spanier, Franzosen, Italiener, und dass das natürlich ausdrücklich diejenigen sind - denn ich gehe auch gern zum Griechen ins Restaurant -,

(Lachen bei der CDU)

die wir hierbehalten wollen.

Ich will das einmal ins Verhältnis setzen und klarstellen, wie viele Griechen sich in SachsenAnhalt aufhalten: 1 730. Bei den Polen sind es tatsächlich ein bisschen mehr: ca. 14 000. Franzosen habe ich in der Statistik gar nicht gefunden, Spanier habe ich auch nicht gefunden - es wird hier sicherlich welche geben -, Italiener habe ich auch nicht gefunden - es ist klar, von diesen wird es hier auch welche geben.

Aber jetzt zum Verhältnis: Ukrainer - 33 760, Syrer - 28 805, Afghanen - 8 875. Das allein sind ca. 70 000. 70 000! Von diesen 70 000 sind im Jahr 2023 sage und schreibe 525 abgeschoben worden.

(Zuruf von der AfD: Hui!)

Das sind dann eben keine 0,2 %, sondern 0,76 %.

(Guido Heuer, CDU: Immer noch falsch!)