Protocol of the Session on August 23, 2024

debatte einsteigen. Es spricht jetzt Frau Zieschang. - Frau Zieschang, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben, Herr Abg. Büttner, immer noch in einem Rechtsstaat.

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜ- NEN - Zuruf von der AfD: Der aber nicht funk- tioniert!)

In einem Rechtsstaat stellen allein Gerichte fest, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht.

(Zustimmung bei der CDU)

Deswegen obliegt es weder dem Landtag noch der Landesregierung festzustellen, ob es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Dies obliegt auch nicht dem Verfassungsschutz. Allein die Gerichte müssten feststellen, ob die Voraussetzungen des Straftatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB erfüllt sind oder nicht - das ist Ausdruck unserer verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilung.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)

Eines muss man feststellen: In mehreren Bundesländern wurden bereits entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Aber in keinem dieser Ermittlungsverfahren erging bislang ein Urteil.

Ich komme zu dem, was die „Letzte Generation“ in Sachsen-Anhalt bislang getan hat. Sie ist aufgefallen durch Versammlungen auf Straßen,

durch Straßenblockaden, aber auch durch die Manipulation von Öl- und Gasinfrastruktur,

(Felix Zietmann, AfD: Durch Terrorismus sind die aufgefallen!)

aber auch durch das Herabbremsen des Verkehrs auf der Autobahn. Seit April 2022 sind 43 öffentlichkeitswirksame Aktionen der „Letzten Generation“ polizeilich bekannt geworden, insbesondere in Halle und in Magdeburg. Es wurden bislang 38 strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren im mittleren zweistelligen Bereich eingeleitet. Die Schwerpunkte liegen bei Nötigungsdelikten sowie bei Sachbeschädigungen.

Wir stellen auch fest, dass es bei der „Letzten Generation“ im Jahr 2024 einen gewissen Strategiewechsel gab. Diese klebten sich nun nicht weiter auf Straßen fest, sondern führten sehr langsame Protestmärsche inmitten von Städten durch oder sie organisierten auch kurzzeitige Straßenblockaden. Das haben wir zuletzt Anfang August in Halle erlebt, wo sich 34 Personen an Straßen- und Kurzzeitblockaden beteiligt haben. Gegen vier Beschuldigte wurde ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet.

Wenn ich mir Sachsen-Anhalt anschaue, dann wird aber auch eines klar: Die bei uns festgestellten Vorfälle sind mit Blick auf ihre Anzahl nicht im Ansatz vergleichbar mit dem, was bspw. in Berlin passiert.

Worauf kommt es jetzt im Weiteren an? Deswegen bin ich den Regierungsfraktionen für ihren Antrag dankbar. - Im Weiteren kommt es darauf an, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern die weitere Entwicklung der „Letzten Generation“ genau verfolgen und auch ihre Erkenntnisse zusammentragen, die dann in entsprechende Ermittlungsverfahren einfließen können. Das Agieren der „Letzten Generation“

muss fortdauernd analysiert werden und wird es auch, damit wir weitere Radikalisierungstendenzen der Gruppierungen und Verschärfungen ihrer Aktionsform frühzeitig erkennen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann spricht Herr Erben für die SPD-Fraktion. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin versucht, auf den Antrag der AfD zu schreiben: falscher Adressat - am besten zurück zum Absender. Denn die Aufforderung, dass die Landesregierung doch bitte die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein- stufen soll, ignoriert konsequent Grundregeln unseres Staates.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Die Entscheidung über die Einstufung einer Vereinigung als kriminell gemäß § 129 des Strafgesetzbuches obliegt nun einmal den Gerichten. Der Landtag und die Landesregierung haben darin nicht herumzufuschen. Das ist der Grundsatz der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit, wie in Artikel 20 Abs. 2 und in Artikel 92 unseres Grundgesetzes sowie in § 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes betont wird, also ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaates, den die AfD bei jeder Gelegenheit vorgibt, schützen zu wollen.

Nun kommen Sie, liebe Kollegen der AfD, und erheben den Einwand: Na ja, aber wenigstens

soll die Justizministerin doch vielleicht von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch machen. Das stimmt. Damit ließe sich die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft gegen die „Letzte Generation“ anhalten. Dann erlauben Sie mir aber bitte, auf Ihren Antrag unter der Überschrift „Gewaltenteilung und unabhängige Justiz festigen“ vom 12. April 2022 hinzuweisen. Ich nenne Ihnen sicherheitshalber die Drucksachennummer: 8/1007. Ich zitiere:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland für die Abschaffung der Einzelweisungsbefugnis gemäß § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einzusetzen.“

Die Begründung lautete damals: Die Einzelweisungsbefugnis, die sich aus § 146 GVG ergibt, ist das Einfallstor politischer Einflussnahme der Politik auf die Justiz.

Gemessen an Ihren eigenen Maßstäben sollte gerade das nicht passieren, nämlich dass aufgrund einer Entscheidung der Landesregierung die Staatsanwaltschaft gegen irgendeine Gruppierung tätig wird, in diesem Fall die „Letzte Generation“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig davon erlaube ich mir festzustellen, dass gegen die „Letzte Generation“ - Frau Ministerin hat es bereits angesprochen - mehrere Verfahren deutschlandweit anhängig sind. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt derzeit gegen fünf Mitglieder wegen des Verdachtes auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, ebenso die Staatsanwaltschaft Potsdam und die Generalstaatsanwaltschaft München.

In Sachsen-Anhalt ermittelt die Polizei wegen der Blockade des Flughafens Leipzig/Halle. Es steht außer Frage, dass dies aufgrund der von

der Gruppe begangenen Straftaten notwendig ist. Es zeigt aber auch: Die Strafverfolgungsbehörden brauchen weder das Zutun des Landtags noch der Landesregierung, um tätig zu werden. Wir sollten es tunlichst vermeiden, die Entscheidung der Gerichte über Einstufung und Strafe vorwegzunehmen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der FDP)

Frau Quade spricht für die Fraktion Die Linke. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In der Begründung zu dem Antrag lesen wir über die Aktionen der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ - ich zitiere -:

„Längst ist dieses Unwesen in unserem Bundesland angekommen und hat einen neuen Höhepunkt erreicht, als am 1. August 2024 von Akteuren dieser Organisation eine stundenlange Blockade des Flughafens Halle-Leipzig erfolgte.“

Ja nun, dass die westdeutschen Spitzen der AfD wie Höcke, Elsässer, Kubitschek oder Weidel - die hat es eh weit aus der Schweiz - sich nicht so gut hier auskennen, ist klar.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: So ein Rum- gequake mit der Schweiz!)

Der Flughafen Leipzig/Halle liegt nicht in unserem Bundesland. Das kann man wissen. Das sollte man auch wissen.

(Zustimmung bei der Linken - Zuruf von der Linken: Heimatkunde - Lachen bei der Linken)

Aber das nur am Rande.

Die Aktionen der „Letzten Generation“ sind teilweise von der Versammlungsfreiheit gedeckt, teilweise stellen Aktionen Straftaten dar. Es ist nicht zu erkennen, nicht einmal ansatzweise, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diese Taten nicht verfolgen würden. Im Gegenteil: Wir sehen in Bayern ein in Teilen fragwürdig erscheinendes Vorgehen. Die Aktionen stören auch. Das ist auch ihr erklärtes Ziel. Insoweit gibt es hier kaum Heimlichkeiten, welche durch aufwendige Ermittlungen erst ausgeforscht werden müssen. Die „Letzte Generation“ sagt, was sie tut, und tut, was sie sagt.

(Zuruf von der AfD: Anders als die CDU!)

Insofern muss das niemandem gefallen. Das ist auch gar nicht die Frage, um die es hier geht. Anders als bspw. Herr Höcke jammern die Leute auch nicht die Öffentlichkeit zu, wenn sie verurteilt werden. Sie stellen auch nicht die Geltung des Strafrechts infrage.

(Florian Schröder, AfD: Die werden ja nicht verurteilt!)

Es ist eine Gruppierung, die in keiner Weise die Institution des demokratischen Rechtsstaats infrage stellt. Nein, im Gegenteil, sie appelliert gerade an die Institution des Staates.

(Zustimmung bei der Linken)

Ihr Protest stört. Er bringt Unannehmlichkeiten mit sich und er nervt. Die Realität ist Folgende - völlig gleichgültig, was man von den Aktionen hält -: Diese Unannehmlichkeiten sind ein Witz gegen das, was absehbar auf uns zukommt, wenn wir nicht stärker auf die Klimakrise reagieren.

(Zustimmung bei der Linken)

Wer will, dass Bäuerinnen und Bauern in Sachsen-Anhalt auch noch in 20 Jahren gute Landwirtschaft betreiben können;

(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)

wer will, dass unsere Städte für Ältere gut bewohnbar bleiben; wer will, dass Kinder in einer Natur aufwachsen, die nicht zunehmend gefährlicher für sie wird, der muss auf die Realität der Klimakrise reagieren. Das können wir auch - dank guter Forschung, Gruppeninitiativen und Verbänden.

Die Antragsteller schreiben: „Niederträchtig ist das Aufhetzen der Jugendlichen, welches in verantwortungsloser Weise an deren Idealismus appelliert [...]“. Ich weiß, dass sich Rechtsextreme mit Appellen, Ressentiments, Hass und der Fähigkeit, andere Menschen nicht mehr als Menschen zu sehen, begnügen. Sie sind nicht nur eine gefährliche Partei, Sie sind auch eine traurige Partei;

(Lachen bei der AfD - Frank Otto Lizureck, AfD: Meine Güte! - Zuruf von Florian Schröder, AfD)