Protocol of the Session on June 11, 2024

(Erste Beratung in der 59. Sitzung des Land- tages am 21.02.2024)

Berichterstatter zu a) und b) ist Herr Hecht. - Herr Hecht, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion - Sie haben es eben gehört - wurde in der 36. Landtagssitzung am 23. Februar in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Die Überweisung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung in selbigen Ausschuss erfolgte in der 59. Sitzung am 21. Februar.

Beide Gesetzentwürfe haben zum Ziel, eine formwirksame Einreichung von elektronischen Dokumenten beim Landesverfassungsgericht zu ermöglichen. Das geltende Landesverfassungsgerichtsgesetz lässt ausdrücklich nur schriftliche Anträge zu. Eine schriftformersetzende, also elektronische, Einreichung ist momentan nicht zulässig.

Abgesehen von dieser Gemeinsamkeit unterscheiden sich die Gesetzentwürfe in bestimmten Punkten. So ändert der Entwurf der Landesregierung auch das Hinterlegungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. § 29 Abs. 2 soll an das Bürgerliche Gesetzbuch in der aktuell geltenden Fassung angepasst werden.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz führte in der 24. Sitzung am 28. Februar 2024 eine erste gemeinsame Beratung der Gesetzentwürfe durch und stellte die zügige Erarbeitung der Beschlussempfehlungen an den Landtag in Aussicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Sitzung am 8. Mai 2024 mit den Gesetzentwürfen. Zunächst wurde über den weitergehenden Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3732 abgestimmt. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss die zwischen dem Justizministerium sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag ein- gebracht, und zwar um das Datum des Inkrafttretens auf den 1. August 2024 zu ändern.

Der Ausschuss beschloss sodann mit 9 : 0 : 3 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4159 ersichtlichen Fassung anzunehmen.

Anschließend empfahl der Ausschuss mit 9 : 3 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abzulehnen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/4158 vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich um Zustimmung zu diesen Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. - Es gibt keine Nachfragen oder Bemerkungen dazu. Insofern können wir bereits zur Abstimmung schreiten, sobald Herr Hecht sich hinsetzt.

(Christian Hecht, AfD: In der Tat!)

Abstimmung

Wir beginnen mit der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 17 a. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Drs. 8/4158 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zu der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 17 b. Es liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Drs. 8/4159 vor. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Die AfD- Fraktion. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Wir können Tagesordnungspunkt 17 verlassen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3850

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/4160

(Erste Beratung in der 62. Sitzung des Landtages am 20.03.2024)

Berichterstatter ist Herr Hecht. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal. - Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir haben es eben gehört: Der Gesetzentwurf ist in der 62. Sitzung des Landtages am 20. März 2024 zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport über- wiesen worden.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes ist rein technischer Natur und dient dazu, eine bestehende gerichtliche Zuständigkeit so zu belassen, wie sie aktuell ist. Der Gesetzentwurf ist eilbedürftig, weil die Bundesregelungen nur eine kurze Frist gewähren, und zwar bis

die Zuständigkeitsänderung zum 1. August 2024 eintritt.

Der Rechtsausschuss führte in der 25. Sitzung am 3. April 2024 eine erste Beratung des Gesetzentwurfs durch. Angesichts der Plausibilität und der Eilbedürftigkeit der Sache sprach sich der Ausschuss mit 9 : 0 : 2 Stimmen für die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung aus und erarbeitete eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport. Dieser Empfehlung hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit 10 : 0 : 3 Stimmen angeschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Rechtsausschuss noch ein- mal am 8. Mai 2024 mit dem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss die zwischen dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor.

Sodann beschloss der Ausschuss mit 10 : 0 : 2 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4160 ersichtlichen Fassung anzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich auch in diesem Fall um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich sehe auch hierzu keine Fragen und Bemerkungen.

Abstimmung

Ich frage: Gibt es den Wunsch, über die einzelnen Bestimmungen gesondert abzustimmen? - Das sehe ich nicht. Dann können wir über das vorliegende Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Drs. 8/4160 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zumindest Teile der Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Gesetzesentwurf mehrheitlich beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 18 schließen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Besoldungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4029

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4189

(Erste Beratung in der 66. Sitzung des Land- tages am 25.04.2024)

b) Baustein zur Mobilitätswende: Dienstrad

leasing für Beamt*innen in Sachsen-Anhalt ermöglichen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1661

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4188

(Erste Beratung in der 27. Sitzung des Land- tages am 12.10.2022)

Der Berichterstatter Herr Detlef Gürth ist bereits am Mikrofon. Er hat das Wort. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das erweckt schon zu Beginn den Eindruck, dass alles hinsichtlich der Drucksachen, der Daten der Einbringung und der entsprechenden Hinweise ganz korrekt ist.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/4029 in der 66. Sitzung am 25. April 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.

Aufgrund der Tarifeinigung am 9. Dezember 2023 haben Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing, wenn und soweit diese auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet. Das Angebot des Fahrradleasings für alle Tarifbeschäftigten des Landes sowie für Beamtinnen und Beamten soll bis zum Ende des Jahres 2024 realisiert werden. Es gibt auch vonseiten der Beschäftigten und aus dem Ausschuss den dringenden Wunsch, dass alles

Erforderliche in dem dafür zuständigen Ministerium getan wird, um das noch in diesem Jahr umzusetzen.