Lassen Sie mich vielleicht ein wenig ausholen, um damit dann auch Ihre Frage nach den Berichtspflichten klarer zu machen. Wir haben
bereits in der letzten Sitzung des Innenausschusses darüber informiert, dass das Landeskriminalamt seit März 2024 seine Vergleichswaffensammlung prüft. Diese Prüfung erfolgt umfassend, also weit über die Aufnahme von früheren Asservaten hinaus. Diese umfassende Prüfung der Vergleichswaffensammlung des LKA schließt auch aus der Vergleichswaffensammlung des LKA an die Lehrmittelsammlung Waffen der Fachhochschule Polizei entliehene Waffen ein.
Um das einmal einzuordnen: Aktuell befinden sich vier Waffen aus der Vergleichswaffensammlung des LKA in der Lehrmittelsammlung an der Fachhochschule Polizei. Seit Beginn des Aufbaus der Lehrmittelsammlung der Fachhochschule Polizei - das war im Jahr 1997 - sind allerdings deutlich mehr Waffen aus der Vergleichswaffensammlung des LKA an die Fachhochschule entliehen worden. Gerade deswegen erfolgt im Augenblick eine um- fassende rückwirkende Prüfung bis zu den Anfängen des Aufbaus der Lehrmittelsammlung im Jahr 1997.
Genau hierüber hat das LKA den Landesrechnungshof informiert, der daraufhin direkt aus einer Besprechung des LKA zur Fachhochschule Polizei gefahren ist und sich dort etwa 90 Minuten lang im Wesentlichen über den Stand der Prüfung der Fachhochschule Polizei informieren ließ. Die Prüfungen der Fachhochschule Polizei waren damals in vollem Gange und sind auch jetzt noch nicht vollständig abgeschlossen. Eigentlich sollten sie nach den internen Prüfplänen bis Mitte/Ende Juni 2024 abgeschlossen sein. Auch das wurde dem Landesrechnungshof mitgeteilt.
bis 2003, konnte der vollständige Abgleich der aus der Vergleichswaffensammlung des LKA an die Lehrmittelsammlung der Fachhochschule Polizei entliehenen Waffen bereits vorgenommen werden. Insoweit wurden keinerlei Abweichungen festgestellt. Das gilt auch für den umgekehrten Weg, also die Rückgabe von entliehenen Waffen an das LKA. Geprüft wird derzeit also allein noch der Zeitraum von Ende 2002 bis 1997.
Die Lehrmittelsammlung Waffen an der Fachhochschule Polizei wurde im Jahr 1997 auf- gebaut. Dazu erhielt sie auch Waffen aus der Vergleichssammlung des LKA. Kurz nach dem Beginn dieses Aufbaus, nämlich im ersten Halbjahr 2000, erfolgte eine Inspektion dieser neu aufgebauten Lehrmittelsammlung durch das damalige Technische Polizeiamt. Da der Umfang der Lehrmittelsammlung im Jahr 2000 aus der Sicht des Innenministeriums den Charakter einer Waffenausstellung angenommen hat, wurde mit Erlass vom 17. August 2000 verfügt, dass die Lehrmittelsammlung auf vom Innenministerium im Einzelnen festgelegte 18 Waffen zu reduzieren ist. Alle darüber hinausgehenden Waffen waren an das Technische Polizeiamt zur Verwertung zu über- geben.
Aufgrund des mehr als 20 Jahre zurückliegenden Zeitraums sind zu diesem Übergabevorgang an der Fachhochschule Polizei nur noch zum Teil schriftliche Dokumente vorhanden. Gleiches gilt für das Technische Polizeiamt. Deswegen werden gegenwärtig archivierte Unterlagen im Innenministerium durchgesehen. Dabei konnten erste Übergabebelege der Fachhochschule Polizei an das damalige Technische Polizeiamt festgestellt werden. Diese umfassen z. B. auch die in der öffentlichen Berichterstattung genannte Winchester.
Aufgrund der bislang eingesehenen Unterlagen konnte die weitere Prüfung mittlerweile auf den Zeitraum von 1997 bis Ende 2002 ein- geschränkt werden. Die damals, also in dem betreffenden Zeitraum, in der Lehrmittelsammlung befindlichen Waffen sollten mit Ausnahme der vom Innenministerium definierten 18 Waffen an das Technische Polizeiamt übergeben werden. Sie dürfen also gerade nicht mehr bei der Fachhochschule Polizei sein.
Frau Ministerin, das ist alles sehr interessant, aber keine Antwort auf meine Frage gewesen. Die Frage war, warum sich die Berichte der Fachhochschule an das LKA und nicht an das Innenministerium richten. All das, was Sie jetzt vorgetragen haben, ändert doch nichts an der Tatsache, dass es einen Bericht der Fachhochschule gibt, laut dem der Verbleib von 90 Waffen unklar ist. Das ist doch der Punkt.
Ich habe Ihnen gesagt, dass das Landeskriminalamt die Vergleichswaffensammlung umfassend prüft. Das ist die Zuständigkeit des Landeskriminalamtes. Diese umfassende Prüfung schließt auch aus der Vergleichswaffensammlung entliehene Waffen ein.
Es sind seit 1997 auch Waffen an die Lehrmittelsammlung der Fachhochschule Polizei entliehen worden. Deswegen gehen alle Berichte von Behörden, die entliehene Waffen aus der Vergleichswaffensammlung des LKA bekommen haben, an das LKA, weil dort auch jeweils gespiegelt werden muss, wenn es z. B. eine Übergabeverfügung der Fachhochschule
Polizei gab, ob es dann auch den Entgegennahmebeleg am LKA gab, um den Abgleich vollziehen zu können, dass eine von der Fachhochschule Polizei zurückgegebene Waffe aus der Lehrmittelsammlung tatsächlich auch wieder beim LKA angekommen ist.
Weil wir am Donnerstag die Innenausschusssitzung haben, ist das LKA natürlich gebeten worden, sich diese Fragestellung forciert an- zuschauen und uns vor der Innenausschusssitzung zu berichten, damit wir wiederum Ihnen über das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, hinaus berichten können.
Danke. Es gibt keine weitere Frage. - Dann kommen wir zur nächsten Frage, und zwar von der SPD. Frau Kleemann, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir alle wissen, dass Sachsen-Anhalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine Vorreiterrolle hat und dass das bundesweit bekannt ist. Wir wissen auch, dass wir die gesteckten Klimaziele noch lange nicht erreicht haben. Wir wissen auch, dass dafür der Netzausbau unwahrscheinlich wichtig ist. Zudem wissen wir - wir sehen es auch im Geldbeutel -, dass wir in Sachsen-Anhalt aufgrund der unterschiedlichen Verteilung der Netzausbaukosten stärker belastet sind als andere.
Abschaffung des Vorrangs für Erdkabel eine Option dafür sein könnte, den Ausbau zu beschleunigen und dabei die Kosten zu senken.
(Guido Kosmehl, FDP: War es nicht Sigmar Gabriel, der in seinem Wahlkreis ein Erdkabel haben wollte?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Kleemann, ich antworte gern auf die Frage. Lassen Sie uns zunächst eines klarmachen: Woher kommt eigentlich dieser Vorrang der Erdkabel? - In den Jahren 2014, 2015 wurde das Bundesbedarfsplangesetz geändert. Darin wurde festgelegt, dass beim Ausbau der Gleichstromleitungen ein Vorrang für Erdkabel bestehen soll.
Der Hintergrund war: Man vermutete für die Verlegung von Erdkabeln eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung als für Freileitungen. Das geflügelte Wort gegenüber dem damaligen Bundeswirtschaftsminister war übrigens, er wolle bei diesem Thema auf der Leitung s t e h e n.
Wir haben in den letzten Tagen, in den letzten Wochen erlebt, dass die Kosten und die Nachweise der Kosten für den Ausbau der Stromtrassen deutlich nach oben gehen, und wir wissen, dass die Erdverkabelung etwa acht- mal teurer ist als die Freileitungen. Deshalb
konnten Sie heute bspw. in der Zeitung lesen - wenn ich mich richtig erinnere, sowohl in der „Volksstimme“ als auch in der „Mitteldeutschen Zeitung“ -, dass sich Stefan Kapferer, der 50Hertz-Chef, erneut dafür ausgesprochen hat, zumindest zu prüfen, ob dort, wo die Verfahren noch nicht so weit fortgeschritten sind, ein Umstieg auf eine Freileitung und auf Freileitungsverkabelung möglich ist.
Das ist in Sachsen-Anhalt nur in relativ geringem Umfang überhaupt der Fall. Der SuedOstLink bspw., den Sie kennen, von Wolmirstedt durchleitend bis nach Landshut, ist durch- geplant, da wird man nicht mehr umsteigen können. Das hätte auch keine großen Auswirkungen - ein wenig vielleicht bei den Kosten, aber nicht bei der Planungszeit.
Es gibt tatsächlich noch eine Strecke, die in Ostfriesland beginnen und in Richtung Sachsen führen soll, mit einem Abzweig in Richtung Klostermansfeld, die im Planungsstadium noch nicht sehr weit ist. An dieser Stelle könnte man tatsächlich die Überlegung anstellen, ob von der Erdverkabelung zu Freileitungen gewechselt wird. Das muss in diesem Prozess unseres Erachtens erörtert werden. Das ist mit hohen Akzeptanzproblemen belastet. Allerdings muss man ehrlicherweise sagen: Beide Formen der Trassenführung, sowohl das Erd- wie das Freileitungskabel, sind an dieser Stelle nicht leicht zu vermitteln. Man muss das auch in einem vernünftigen Diskurs mit der Bevölkerung tun.
Was in jedem Fall die Folge wäre, ist eine Reduktion der Netzentgelte. Das ist tatsächlich ein Dilemma. Sie wissen, dass sich der Ministerpräsident und auch der Energieminister in den letzten Jahren wiederholt dafür aus- gesprochen haben, dass bei den Netzentgelten etwas passiert, dass eine stärkere Dämpfung
erfolgt. Wir haben uns übrigens gemeinsam für das Thema ausgesprochen, vom Vorrang der Erdverkabelung erst einmal abzusehen und für die Zukunft etwas offener zu denken.
Nun müssen Sie Folgendes wissen: Ursprünglich sollte das Netzentgelt aus dem KTF her- aus noch für das Jahr 2024 gedämpft werden. Mittel in Höhe von 5,7 Milliarden € waren da- für vorgesehen. Diese standen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November letzten Jahres dafür nicht mehr zur Verfügung, was dazu geführt hat - das haben Sie alle auf Ihrer Stromrechnung gesehen -, dass die Netzentgelte erneut gestiegen sind. Sie sind in Sachsen-Anhalt um etwa 17 % gestiegen, in anderen Bundesländern deutlich stärker. Das führt dazu, dass wir im Bundesländervergleich inzwischen nicht mehr zu den Topländern gehören, was die Netzentgelte betrifft. Allerdings gehören wir zu den Topländern, die diese Netzentgelte schon sehr, sehr lange bezahlen; denn der Ausbau der erneuerbaren Energien hat hier vor 20 Jahren begonnen und hat einen kontinuierlichen Verlauf genommen.
Deshalb ist Sachsen-Anhalt, wenn wir den Blick zurück wagen, besonders belastet gewesen. Deshalb drängen wir weiterhin auf eine spürbare Entlastung an dieser Stelle. Diese muss kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Im Koalitionsvertrag des Landes haben wir uns auf das Einsetzen einer Arbeitsgruppe verständigt, die konkrete Empfehlungen für den effektiven Bürokratieabbau erarbeiten soll. Dafür ist eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt worden. In einer Kleinen Anfrage habe ich dazu den aktuellen Stand erfragt. Das ist schon eine Weile her. Die erste Sitzung der IMAG fand demnach am 25. November 2022 statt; sie hat laut Antwort des Finanzministeriums im Juni 2023 erneut getagt.
Vor diesem Hintergrund möchte ich die Landesregierung fragen: Gibt es inzwischen Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe? Wenn ja: Wie sehen diese aus? Wenn nein, bis wann sollen diese vorliegen? Tagt die interministerielle Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen? Wenn ja, in welchen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pott, die Kleine Anfrage liegt schon eine Weile zurück. Lassen Sie mich kurz etwas zur Einrichtung der IMAG sagen.
Sicherlich der - Sie haben es genannt - Koalitionsvertrag. Es gab einen weiteren Anlass, nämlich den Abschlussbericht der sächsischen Förderkommission II, der uns auch eine Reihe von Inhalten bezüglich Entbürokratisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts an die Hand gegeben hat. Insoweit wurde damals in der Staatssekretärskonferenz darum gebeten, diesen einzubeziehen. Das Finanzministerium und die Staatskanzlei wurden gebeten, diesen der IMAG entsprechend zu leiten.
Die Zielsetzung war, die Förderverfahren zu vereinfachen. In dieser IMAG - das vielleicht noch für alle - sind alle Förderressorts Mitglied, darüber hinaus der Rechnungshof, das Landesverwaltungsamt und die Investitionsbank. Diese sind, wie gesagt, nicht nur aufgefordert, sondern wir erwarten natürlich, dass sie daran teilnehmen. Insoweit ist es nicht nur eine Veranstaltung, zu der man lediglich hinkommt, sondern wir erwarten tatsächlich Ergebnisse. Ich werde später noch etwas zu den Ergebnissen sagen.
Es gibt eine Unterarbeitsgruppe „Digitalisierung“, die von der Investitionsbank geleitet wird. Zum Hintergrund für Sie: Wir haben eine Reihe von Förderverfahren, die jetzt zur Investitionsbank gehen. Ich erinnere an das Errichtungsgesetz vom Dezember 2021, bezüglich dessen Sie in diesem Hohen Hause entschieden haben, dass die Verfahren vom Landesverwaltungsamt auf die Investitionsbank übergehen sollen. Sie müssen wissen, dass die Investitionsbank viele Verfahren online abwickelt und im Ergebnis - das ist die Zielsetzung - alle Verfahren online abwickeln soll. Das setzt voraus, dass die Richtlinien so auf- gebaut werden, dass sie digitalisierungsfähig sind. Deshalb wurde diese Arbeitsgruppe geschaffen.
Zu den Schwerpunkten im Einzelnen. Neben dem bereits genannten Thema Digitalisierung lag der Schwerpunkt der Befassung bisher auf dem Thema Zuwendungsrecht als dem rechtlichen Rahmen der Förderpolitik.
Es ist mir wichtig, dass wir die Fortentwicklung des Zuwendungsrechts als Prozess ansehen, der nicht erst mit der Gründung der IMAG begonnen hat. Deswegen enthält der Bericht eine Zusammenstellung aller Vereinfachungs- und Gestaltungsoptionen im Förderrecht, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, und das sind nicht wenige.
Die Praxis der förderrechtlichen Prüfung im Finanzministerium zeigt aber, dass noch immer viel zu selten von bereits bestehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Wir haben sicherlich noch einiges zu tun, um den Ressorts klarzumachen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, hierbei vereinfacht vor- zugehen.
In der weiteren Arbeit wird die IMAG sich den Themen Fördermitteldatenbank und Erfolgs- und Wirkungskontrolle der Fördermaßnahmen sowie der Frage möglicher Anreizelemente für eine effektive Förderpolitik widmen. Darüber hinaus soll auf eine größere Standardisierung im Fördergeschehen und die richtige Konzeption hingewirkt werden.
Die IMAG wird weiterhin - Sie haben nach den Arbeitstreffen gefragt - halbjährlich zusammenkommen. Die nächste Zusammenkunft findet bereits am 14. Juni 2024 statt. Auch dort wird die weitere Arbeit in einem Bericht
Lassen Sie mich auf ein paar Beispiele im Zuwendungsrecht eingehen, die besprochen worden sind und die wir auch entsprechend umgesetzt haben oder umsetzen werden.