Protocol of the Session on March 21, 2024

Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Wir steigen in die Debatte der Fraktionen ein. Für die AfDFraktion spricht Herr Matthias Büttner, Stendal.

(Beifall bei der AfD)

Herr Büttner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, auch wenn es erst die erste Beratung ist: Die demokratische Fraktion der AfD wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages zustimmen, nicht weil wir glauben, dass die formulierten Änderungen der ganz große

Wurf sind, um die Digitalisierung in unserem Land mit Siebenmeilenstiefeln voranzutreiben oder gar zeitlich gesehen etwas aufzuholen, um im internationalen Vergleich aufzuschließen, sondern weil die Neuregelungen von Kompetenzen und Finanzierungen selbstverständlich nicht schädlich sind.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Dass die Digitalisierung in den Verwaltungen aber nicht so richtig in die Gänge kommt, liegt aus unserer Sicht weniger an finanziellen Hürden, sondern vielmehr an fehlendem Knowhow in unserem Lande. Die vergangenen Haushalte und Sondervermögen haben deutlich gezeigt, dass so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt wurden, diese zum Teil dann aber gar nicht richtig abgeflossen sind.

Den IT-Unternehmen und Dienstleistern in unserem Land fehlt es schlichtweg an qualifiziertem Personal und wirklichen IT-Fachkräften. Sicherlich haben in der Vergangenheit auch eine fehlende Strategie der vergangenen Regierungen und zu viel Regulierung manche Prozesse für ein digitales Deutschland aufgehalten. Aber das Kernproblem, dass Projekte nicht begonnen oder nicht in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden, dürfte ziemlich sicher der Fachkräftemangel sein. An dieser Stelle ist nicht nur die Wirtschaft betroffen; in der öffentlichen Verwaltung sieht es in der Regel noch viel schlimmer aus. Diejenigen unter Ihnen, die auch Mitglied in einem Personalausschuss, in einer Gemeindevertretung sind, werden wissen, wovon ich spreche.

Auch die Prognose für die Zukunft sieht ziemlich düster aus. Ohne grundlegende Veränderungen in anderen politischen Themenfeldern, beispielhaft eben in der Bildungs- oder Familienpolitik, wird sich die Situation hier nicht verbessern. Große Hoffnungen für die Problemlösung wer-

den in dem Zusammenhang auch auf die künstliche Intelligenz gesetzt, die häufig auch als vierte oder fünfte industrielle Revolution bezeichnet wird. Aber auch sie ist nur ein Baustein und kein alleiniges Allheilmittel.

Mit der Novellierung des IT-Staatsvertrages wird nun auch die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe festgeschrieben. Die Erkenntnis, dass es sich bei der Digitalisierung eben nicht um ein einmaliges, abzuschließendes Projekt, sondern um einen sich ständig weiterentwickelnden Prozess ähnlich dem des lebenslangen Lernens handelt, kommt zwar reichlich spät und hätte dort sicher auch schon im Jahr 2010 so festgeschrieben werden können, aber manche Mühlen mahlen eben etwas langsamer, aber am Ende mahlen sie doch.

Da man in der Regel geneigt ist, die Dinge sehr kritisch zu sehen, möchte ich diesen Beitrag versöhnlich abschließen; denn es ist nicht so, dass in den letzten beiden Jahren im Bereich der Digitalisierung in den Verwaltungen gar nichts passiert ist. Es geht zwar nicht so schnell voran, wie wir uns das vielleicht hier alle wünschen, aber immerhin geht es langsam in die richtige Richtung. Ich bin gespannt, wie viele Verwaltungsdienstleistungen am Ende der Legislaturperiode tatsächlich digital verfügbar sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ge- nau!)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Czekalla. - Herr Czekalla, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigen wir uns

mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages, der von entscheidender Bedeutung für die digitale Transformation unseres Landes ist.

Wie bereits erwähnt, hat das Kabinett diesem Entwurf am 14. November 2023 zugestimmt. Am 21. Dezember 2023 wurde er vom Ministerpräsidenten unterzeichnet. Gemäß unserer Verfassung bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages.

Diese Änderung des IT-Staatsvertrages hat weitreichende Auswirkungen. Die Finanzierung der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation, erfolgt nun zu 25 % durch den Bund - vorher waren es 35 % - und darüber hinaus nach dem Königsteiner Schlüssel.

Auch wir als Land Sachsen-Anhalt sind verpflichtet, finanzielle Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen, was wir auch machen. Die Änderungen unterstützen die IT-Wirtschaft durch erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben, was wiederum die Digitalisierungsprozesse beschleunigt. Zudem definiert sie die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe, die nur im föderalen Verbund bewältigt werden kann.

Der IT-Planungsrat wird kurzfristig bundes- und länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche bereitstellen. Dies ermöglicht eine übergreifende Steuerung der föderalen Verwaltungsdigitalisierung.

Der IT-Staatsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Bund und Land. Das ist aber nur die Spitze des Digitalisierungseisberges. Unter dem Wasser ist viel mehr, und zwar unsere Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Wir müssen es schaffen, dass jede Kommune in Sachsen-Anhalt ihre Verwaltungsdienstleistun-

gen digital anbieten kann. Es ist kein Geheimnis. Es gibt im Land sicherlich den einen oder anderen Hauptverwaltungsbeamten, der noch keinen Zugang zur Digitalisierung gefunden hat. Wir dürfen aber niemanden zurücklassen und müssen Unterstützungsangebote schaffen,

bspw. in Form von Digitallotsen.

Digitalisierung kostet Geld. Auch hier brauchen die Kommunen eine entsprechende Unterstützung.

(Beifall bei der CDU)

Für die Anschubfinanzierung stellt das Land über das Corona-Sondervermögen und hier über das Handlungsfeld „Resilienz durch Digitalisierung“ entsprechende Mittel zur Verfügung. Es muss uns gelingen, dass alle Bürgerinnen und Bürger bspw. den Personalausweis von zu Hause aus digital beantragen können.

(Beifall bei der CDU)

Und - das ist entscheidend -: Dieser Antrag muss auch innerhalb einer Verwaltung in digitaler Form bearbeitet werden können. Kein Drucker, kein Papier!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der AfD)

Die digitale Transformation der kommunalen Verwaltung muss uns gelingen, auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in den Rathäusern und den Wunsch der Menschen nach noch mehr digitalen Angeboten, auch und gerade bei einem trockenen Thema wie Verwaltungsdienstleistungen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen und

Anregungen können wir sehr gern im Ausschuss diskutieren.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Ich sehe hierzu heute zumindest keine Fragen und Anregungen. - Wir können weitermachen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Herr Andreas Henke. - Herr Henke, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Unterzeichnung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des IT-Staatsvertrages legitimiert werden, der selbst wiederum zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, ein Staatsvertrag, auf dessen Grundlage bereits seit dem Jahr 2010 die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgt mit der Zielstellung, im Bereich der Informationstechnologie die großen transformatorischen Herausforderungen der Digitalisierung in den Verwaltungen von Bund, Ländern und auch Kommunen zu bewältigen.

Federführend - wir haben es von der Frau Ministerin gehört - ist dabei der IT-Planungsrat mit der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation - eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der IT-Planungsrat ist sozusagen das politische Steuerungselement, die FITKO die dahinterstehende handelnde Organisation für die praktische Umsetzung der Projekte.

Im Übrigen, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Präsident der FITKO ist ein SachsenAnhalter, ein hervorragender Mann: Prof.

Dr. André Göbel, ein ausgemachter Experte in Sachen IT-Anwendungen in Verwaltungs-

management, Wirtschaftsförderung, Standortförderung und Unternehmensentwicklung. Ich hatte das große Glück, ihn in der Zusammenarbeit der Stadt Halberstadt mit der Hochschule Harz persönlich erleben zu dürfen. Er ist ein Mann, der große Ansprüche an die Lösung dieser Aufgaben hat. Deshalb bin ich diesbezüglich recht zuversichtlich.

Gemeinsames Ziel von Planungsrat und FITKO ist die flächendeckende Ende-zu-Ende-Digitalisierung mit Plattformen, die - das ist wichtig - nutzerfreundlich sind, die leicht in der Anwendung und auch leicht in der Verständlichkeit sind, die natürlich auch barrierefrei sind, und das nicht nur für die Mitarbeitenden am PC in den Verwaltungen, sondern in erster Linie für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für gesellschaftliche Organisationen in den Kommunen und die Kommunen selbst. Insofern ist es gut, dass neben den ordentlichen Mitgliedern im Planungsrat - aus unserem Fachministerium ist Herr Staatssekretär Schlömer vertreten - auch die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene mit beratender Stimme am Planungsrat teilhaben können.

Von der einstmaligen Zielstellung des Onlinezugangsgesetzes, bis zum Jahr 2022 alle Aufgaben der Verwaltung, alle Dienstleistungsangebote der Verwaltung digitalisiert zu haben, sind wir - ich glaube, darin stimmen Sie mir zu - noch ein ganzes Stück weit entfernt; da ist noch viel zu tun, nicht nur mit Blick auf die Implementierung angewandter, vernetzter Technologien, sondern genauso mit dem Fokus auf die notwendige Finanzierung der Projekte von Planungsrat und FITKO.

Herr Czekalla hat auf die Finanzierungsanteile hingewiesen. Sie berühren also das Stamm- und Digitalisierungsbudget. Insofern stehen auch

wir als Land Sachsen-Anhalt dabei vor der Aufgabe, diese finanziellen Mittel in den Haushalten zu verorten.

(Beifall bei der LINKEN)

Ansonsten - alles in ein allem -: Auch wir halten die weitere Bündelung von Kompetenzen, von finanziellen Mitteln in der gemeinsamen Ausrichtung für sinnvoll, werden die Umsetzung kritisch begleiten und votieren für eine Überweisung in die Ausschüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch hierzu sehe ich keine Nachfragen. - Es spricht Herr Grube für die SPD-Fraktion. - Herr Grube, Sie haben das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Hohes Haus! Ich hatte letztens einen kleinen Versicherungsfall, nichts Schlimmes, und habe dann die Rechnung bei meiner Versicherung eingereicht. Ich habe das nicht per Brief gemacht, sondern per E-Mail und habe dann per Brief die frohe Kunde bekommen: Du kriegst Geld. Dann gab es noch den kleinen, nicht sehr dezenten Hinweis per Flyer: Wir haben übrigens auch eine App. Diese habe ich jetzt auch. Ich habe sie mir freischalten lassen. Ich schicke also nie wieder eine E-Mail dorthin. Und sie schicken mir auch nie wieder einen Brief.

Solche Briefe haben wir zu Hause auch von der Elterngeldstelle bekommen. Ein Flyer bezüglich einer App lag jedoch nicht dabei und dort ist es auch mit einer E-Mail relativ schwierig. Das ist etwas, das alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land erleben. Wir haben eine Digitalisie-

rung mit zwei Geschwindigkeiten, auf der einen Seite der private Bereich und der Wirtschaftsbereich, auf der anderen Seite die öffentliche Hand.