Protocol of the Session on March 21, 2024

Es geht darum, dass tatsächlich beides notwendig ist. Sie müssen die Anpassung hinkriegen, dass wir die Schwimmhallen hinbekommen - wir brauchen guten Schwimmunterricht für Kinder, und zwar allesamt, egal ob draußen oder drinnen - und wir brauchen trotzdem die Anpassung an die Klimakrise. Es ist nicht „entweder/oder“, sondern „und“. Der Job Ihrer Landesregierung wäre, sich um beide Probleme zu kümmern.

(Thomas Krüger, CDU: Herr Striegel, küm- mern Sie sich einmal um die Realität!)

Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Ich habe gehört, dass der Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen

DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalition und die AfD-Fraktion.

Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 8/3864 an sich. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Tagesordnungspunkt zu Ende.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 25

Erste Beratung

Dorfläden 2.0 im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes berücksichtigen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/3871

Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns in der Vergangenheit schon wiederholt mit der Einzelhandelsversorgung im ländlichen Raum und den dort bestehenden Problemen befasst. In den vergangenen Jahrzehnten ging infolge wirtschaftlicher Entwicklungen im Einzelhandel die Zahl kleinerer Geschäfte dramatisch zurück. Der Trend zur Konzentration auf wenige Anbieter und, hinsichtlich der Verkaufsfläche, immer größer werdende Einzelhandelsstandorte führte in der Konsequenz dazu, dass die in den ländlichen

Räumen gelegenen kleineren Standorte weitgehend verschwanden.

Der Einkauf im eigenen Dorf, also um die Ecke, ist heutzutage selten. Ein Verlust an Leben in den Dörfern und an Lebensqualität ist die Folge. Es gibt dagegen eine vielfältige Bewegung und Menschen, die sich für ihre Orte und die Rückkehr des kleinen Geschäfts ins Dorf einsetzen. Die Modelle sind vielfältig. Häufig ist es die des Dorfgemeinschaftsladens, der auch andere soziale Funktionen mit sich bringt und Bürgerbüro, Dienstleistung etc. mit einbezieht. Leider ist das im jüngsten Haushalt nicht mehr mit einer Anschubfinanzierung versehen. Das stand in der Vergangenheit durchaus auf der Agenda.

In der jüngeren Zeit gibt es aber auch neue Modelle, die in eine andere Richtung denken und die durch das weitgehende Einsparen von Personalkosten die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit erreichen wollen. Es sind Läden, die ein recht breites Sortiment anbieten, aber weitgehend auf Personal verzichten und im Prinzip wie ein begehbarer Automat funktionieren. Das Interesse verschiedenster Anbieter und Kommunen ist vorhanden. Wir haben auch in Sachsen-Anhalt entsprechende Ansätze zur Ansiedlung. Soweit es funktioniert, bringt auch dieser Weg die Einkaufsmöglichkeit zurück ins Dorf.

Bei der Ansiedlung solcher Geschäfte tritt die Frage auf, ob dieses Geschäft eigentlich am Sonntag öffnen darf, wo doch zumindest vor Ort niemand arbeitet. Für die Frage der Wirtschaftlichkeit kann dieser Vorteil entscheidend sein. Aus anderen Bundesländern mit mehreren Betreibern und zahlreichen solchen vollautomatisierten Läden ist zu hören, dass tatsächlich gerade der Sonntag für die Rentabilität des jeweiligen Objekts entscheidend ist.

Die Rechtslage ist eindeutig, auch wenn viele überrascht den Kopf schütteln. Das Sonntags-

öffnungsverbot soll tatsächlich nicht nur das Personal vor Sonntagsarbeit schützen, sondern auch den Sonntag als Ruhetag bewahren. Die von Unternehmen, aber auch von den Leuten vor Ort angefragten Behörden äußern dann zur Begründung des Öffnungsverbots ganz merkwürdige und von den Menschen als leere Worthülsen empfundene Bemerkungen wie: Ja, das dient dem Schutz der seelischen Erbauung. - Das finden viele Leute eher wenig erbaulich. Diese Entscheidungen treffen auf Unverständnis und haben keine Akzeptanz.

Die Frage ist, ob diese Bewertung des Gesetzes und darauf fußend der Behörden heute noch zeitgemäß ist und den Ansprüchen gerecht wird. Den Sonntag als anderen Tag halte ich auch weiterhin für gerechtfertigt. Es ist auch jenseits der religiösen Bedeutung sinnvoll, dass ein Tag anders funktioniert, dass die meisten Menschen frei haben, dass Familien zusammenkommen und dass die Woche einen Rhythmus erhält. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Kulturgut, das wir bewahren sollten. Dieses Anliegen, also die Bewahrung des Sonntages, steht aber nicht isoliert für sich, sondern muss sich natürlich der Abwägung stellen.

Dann kommt man also zur Frage, ob der Schutz des Sonntags diesen Eingriff in die Rechte der Menschen tatsächlich rechtfertigen kann. Ist der sonntägliche Gang in das personallose Geschäft im Dorf ernsthaft ein relevanter Eingriff in die sonntägliche Ruhe? Ist nicht vielleicht der entspannte Einkauf von benötigten Dingen im Vorfeld des sonntäglichen Familienkaffees nicht sogar eher eine gute Ausgestaltung der Sonntagsruhe und führt eigentlich zu mehr Entspannung als zu weniger? Gerade auch mit Blick auf die zugelassenen Ausnahmen zur Sonntagsruhe in mit Personal besetzten Tankstellen und Bahnhöfen sind die Verbote für vollautomatisierte Dorfläden auf den Prüfstand zu stellen. In Magdeburg haben wir jetzt noch eine andere Merk-

würdigkeit. Dort hat jemand einen Container aufgestellt, der keine Tür hat. Darin sind viele Automaten. Es ist natürlich auch sonntags geöffnet, klar. Es ist aber kein Geschäft; denn es hat ja keine Tür.

Ich meine, diese Beschränkung, also das Verbot der Öffnung solcher Geschäfte im ländlichen Raum ist nicht sinnvoll. Diese Beschränkung ist zu eng. Sie ist den Menschen auch nicht zu vermitteln und passt so nicht zu den Anforderungen unserer Zeit.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die tatsächliche Störung der Seelen- und Sonntagsruhe scheint innerhalb des Toleranzbe- reiches des Ruhegebots zu liegen. Da es sich unserer Auffassung nach auch nur um kleine Läden im ländlichen Raum handeln sollte, ist auch nur eine äußerst geringfügige die Sonntagsruhe störende Außenwirkung zu erwarten. Wir wollen daher die aktuelle Regelung um eine zusätzliche Ausnahme erweitern. Wir zielen dabei ganz konkret auf den anfangs von mir beschriebenen Sachverhalt ab, also Geschäfte im länd- lichen Raum ohne am Sonntag vor Ort eingesetzte Belegschaft bis zu einer näher zu bestimmenden Größe, weil wir uns dort einen großen positiven Effekt vor Ort bei wenig Störung der sonntäglichen Ruhe versprechen. Welche

Größe es sein soll und wie man es abgrenzen will, sollte dann in einem Gesetzgebungsverfahren diskutieren und geregelt werden.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke. - Für die Landesregierung spricht Herr Schulze. - Bitte.

Vielen Dank. - Der Parlamentspräsident setzt mich gerade unter Druck, dass wir pünktlich fertig werden wollen.

Nein, niemals!

Trotzdem nutze ich meine drei Minuten Redezeit vollumfänglich aus. - Ich bin erst einmal dankbar dafür, dass wir über dieses Thema reden.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Ich muss ehrlich sagen, dass ich in den letzten Wochen schon fast zum Experten wurde, was warum geht und was nicht geht.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Warum darf eine Tankstelle etwas verkaufen? Warum darf der Bauer mit seinem Automat etwas verkaufen? Warum soll es einen Aldi im Bahnhofsviertel in Magdeburg geben? Und warum darf der Tante-Enso-Laden am Sonntag nicht öffnen?

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja, genau!)

Ich muss Ihnen sagen, Herr Meister, dass Sie das Problem gut beschrieben haben. Nur die Lösung haben Sie nicht gebracht.

(Olaf Meister, GRÜNE: Doch! - Cornelia Lüd- demann, GRÜNE: Ändern im Gesetz!)

- Ja, Frau Lüddemann, diese Aussage disqualifiziert Sie gerade ein bisschen. Wenn das so einfach wäre, dann hätte ich das schon längst gemacht,

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ach, tatsäch- lich!)

weil ich nämlich auch auf dem Dorf aufgewachsen bin und gesehen habe, wie die Konsum- Läden alle geschlossen haben. Ich bin froh über jeden einzelnen Laden, der sagt, dass er aufs Land geht.

(Zustimmung bei der CDU)

Das ist extrem wichtig. Es gibt nur verfassungsmäßige Vorgaben und eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dagegensprechen. Die kommen nicht aus Sachsen-Anhalt, sondern die gibt es bspw. gerade in Hessen und die gibt es überall auf der Bundesebene. Die Wahrheit, das kann man auch einmal sagen, warum es in manchen Bundesländern möglich ist, dass die Läden geöffnet haben, ist, dass die Behörden vor Ort - das ist auch die kommunale Ebene - nicht so genau hinschauen. Das ist die Wahrheit.

Was habe ich gemacht? - Ich habe mich mit den Kollegen von Tante Enso hingesetzt, habe mir das einmal angeschaut und habe mit denen gesprochen. Wir haben geschaut, was wir eigentlich mit der aktuellen Rechtsprechung machen können. Wir sind mit deren und unseren Juristen auf einem guten Weg, Wege zu finden, die legal sind.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das erwarte ich doch! - Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

- Na ja, das erwarte ich auch. Das kam nur nicht von Ihnen. - Eine Möglichkeit wäre das Genossenschaftsmodell, dass also nur Genossen einkaufen dürfen. Damit ist nicht ausschließlich die SPD gemeint - das würde nicht reichen -,

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP - Lachen bei der FDP)

sondern natürlich alle, die dort als Genossen unterwegs sind. So funktioniert auch Tante Enso. Jeder, der dort Mitglied ist, weiß, dass man eine Karte erwerben muss und dass man eine Art Mitgliedschaft hat. Das ist bspw. eine Möglichkeit.

Eine zweite Möglichkeit gibt es dort, wo es touristisch ist. In Wörlitz sehe ich z. B. keine große Herausforderung, dort die Wege zu finden. Wir könnten auch darüber nachdenken, ein beschränktes Warenangebot, regionale Waren für den Sonntag zu haben. Es gibt die Möglichkeit, das Ladenöffnungszeitengesetz so auszulegen. All das sind legale Möglichkeiten.