Protocol of the Session on March 21, 2024

Ich habe einmal durchforstet, welche Materialien dieses Netzwerk so anbietet. Da ist ein Plakat „Todesursache Flucht“, das auf perfide Weise illegale Migration legitimiert, in dem es tragische Todesfälle von illegalen Einwanderern schildert und instrumentalisiert. Da ist ein Buch mit dem Titel „Das postkoloniale Klassenzimmer“, das unseren Schülern ein bizarres Kolonialismusschuldbewusstsein eintrichtern soll. Da ist ein Plakat, das eine Pressmaschine zeigt, auf der „Norm“ steht, auf dem sich ein Schüler dagegenstemmt, eingepresst zu werden. Anstatt unsere Schüler dazu zu bringen, dass sie an sich arbeiten, um die an sie gesetzten Maßstäbe zu erfüllen, wird ihnen eingeredet, dass sie nichts mehr tun müssten und dass die Erwartung, etwas zu leisten, eine Zumutung wäre, der sie sich ruhig widersetzen sollten. Da ist eine Postkarte mit der Aufschrift „Rassismus erkennen“, die eine rote Haifischflosse im blauen Wasser zeigt, wobei die Gestaltung ganz klar auf das AfD-Logo anspielt.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wasser ist blau!)

Diese wenigen willkürlich herausgegriffenen Beispiele mögen genügen, um deutlich zu machen, von fragwürdiger geistiger Grund- lagenarbeit bis hin zu billigster parteipolitischer Beeinflussung wird die ganze Klaviatur der politischen Propaganda hoch und runter gespielt. Es ist eine Schande für Sachsen-Anhalt, dass sich

so viele Schulen diesem Programm angeschlossen haben.

(Beifall bei der AfD)

Rassismus wird völlig entgrenzt und Pars pro Toto als Begriff für jede Form von Diskriminierung verstanden. Diskriminierung wiederum ist alles, was sich der Regenbogenagenda widersetzt.

Es ist aber keine Diskriminierung, z. B. die Familie aus Mann und Frau, aus der möglichst viele Kinder hervorgehen sollen, als Leitbild und Lebensorientierung den Schülern vorzustellen. Die normale Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft und der Garant für das Fortbestehen von Volk und Nation. Genau deshalb kann und muss der Staat Wertungen vorgeben.

Es ist auch keine Diskriminierung, hohe Benotungsmaßstäbe anzusetzen und dem, der sie nicht erfüllt, konsequent schlechte Noten zu erteilen. Es ist auch keine Diskriminierung, wenn man daran festhält, dass Flüchtlinge nicht die gleichen Rechte haben sollen wie Staatsbürger. Es ist auch keine Diskriminierung, wenn Flüchtlingskinder in Sonderklassen unterrichtet werden.

Wissen Sie aber, was Diskriminierung ist? - Eine Schülerin von der Polizei abholen zu lassen, weil sie die AfD unterstützt, das ist Diskriminierung.

(Beifall bei der AfD)

So viel zur Absurdität des Rassismusvorwurfs.

Die zweite Hälfte des Programmtitels „Schule mit Courage“ ist dermaßen lächerlich, dass sie keiner Widerlegung bedarf. Es ist offenkundig, dass man, um bei derlei Programmen mitzu- machen, alles braucht, nur keinen Mut. Mut braucht eher derjenige, der sich diesem Pro-

gramm widersetzt. Das Programm müsste umbenannt werden in: „Schule unter der Knute des Regenbogens - Schule ohne Rückgrat“.

(Lachen bei der AfD)

Aber wir wollen dieses Programm nicht umbenennen, wir wollen es einstellen, auf das der Weg frei wird für eine vernünftige politische Erziehung an unseren Schulen.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl!)

Es ist eine Dreiminutendebatte verabredet worden. Zunächst spricht jedoch für die Landes- regierung Frau Ministerin Feußner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Schulgesetz unseres Landes. Dieses wiederum fußt auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auf der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.

Gemäß § 1 des Schulgesetzes ist die Schule insbesondere gehalten, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, einem Glauben, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierung und Benach-

teiligung aufzuklären. Die Lehrplangestaltung ist diesen Zielen verpflichtet, sodass für die unter Abschnitt II Buchstabe c des Antrags formulierte Forderung nach Streichungen in Fachlehrplänen keine Veranlassung besteht.

Liebe Abgeordnete! Die Schule ist gemäß Schulgesetz gehalten, die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zum verantwortlichen Gebrauch der Freiheit und zur friedlichen Gesinnung zu erziehen, sie auf die Übernahme politischer und sozialer Verantwortung im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie auf die Anforderungen des öffentlichen Lebens und der Familie vorzubereiten und sie auch dazu zu befähigen, die Bedeutung der Heimat in einem geeinten Deutschland und in einem gemeinsamen Europa zu erkennen.

(Zustimmung)

Die Lehrplangestaltung ist auch diesen Zielen verpflichtet, sodass für die unter Abschnitt II Buchstabe d des Antrags formulierte Forderung nach Aufnahme ersetzender Inhalte in Fachlehrplänen ebenfalls kein Erfordernis erkennbar ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage und zentraler Maßstab für die Demokratiebildung im Rahmen sämtlicher Unterrichtsfächer, aber auch für außerschulische politische Bildungsangebote ist der Beutelsbacher Konsens. Die drei Grundsätze des Konsenses sind das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.

Das Überwältigungsverbot ist allerdings kein explizites Neutralitätsgebot. Dies ist eine Fehl- interpretation.

(Zustimmung von Tobias Krull, CDU, von Dr. Katja Pähle, SPD, von Olaf Meister, GRÜNE, von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE, und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Diese Verkürzung und Verwendung des Begriffs „Neutralität“ führt dann zu Ihren Vorwürfen einer angeblichen Indoktrination und versucht, der politischen Bildung das abzusprechen, was sie vermitteln soll, nämlich Kritik- und Konfliktfähigkeit.

Ohne Frage muss politische Bildung davor bewahrt werden, zu einem partei- oder gruppenbezogenen Instrument zu werden. Es gehört aber zur beruflichen Professionalität von Lehrkräften sicherzustellen, dass eine offene, politische Debatte auch in schulischer Umgebung geführt werden kann.

Aus der kontroversen Darstellung der Unterrichtsinhalte folgt demnach nicht, dass eine Lehrkraft keine eigene Position haben darf. Lehrkräfte sind der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet.

Werden von politischen Vereinigungen, Parteien oder auch Schülerinnen und Schülern die zentralen Grundprinzipien unserer Demokratie infrage gestellt oder gar verletzt, ist es geradezu die Pflicht einer Lehrkraft, keine neutrale Position einzunehmen und stattdessen diese Grundprinzipien zu verteidigen und sich auch offen dafür einzusetzen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Dazu braucht es keine Rundschreiben und keine Änderung der Lehrpläne. Die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind an unseren Schulen sichergestellt und müssen auch nicht neu verhandelt werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Feußner. - Es gibt eine Nachfrage des Abg. Herrn Dr. Tillschneider.

Im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ wird ganz klar Werbung für noch mehr Masseneinwanderung gemacht. Die Verhältnisse werden dort so dargestellt, dass unsere Grenzen noch nicht offen genug sind, dass wir noch mehr sogenannte Flüchtlinge aufnehmen müssen. Ich frage Sie: Ist das Teil des politischen Bildungsauftrags?

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Folgt das unmittelbar aus der Verpflichtung des Lehrplans auf die Menschenwürde und wie stehen Sie dazu?

Herr Tillschneider, Sie müssen sich einmal intensiv darüber informieren, wie die Programmatik „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ funktioniert.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Das habe ich gemacht!)

Wir haben ein Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Wenn Sie als AfD daran teilnehmen würden und diese Frage stellen würden, könnte Ihnen die Landeszentrale das wunderbar beantworten und intensiv darlegen, wie das Prinzip funktioniert.

Im Übrigen bekennen sich die Schülerinnen und Schüler dazu. Sie wollen dieses Programm haben. Es gibt keine Verpflichtung einer Schule, dieses Logo und diese Inhalte zu übernehmen.

(Zuruf von Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD)

Die gestalten das gemeinsam mit den Lehrkräften selbst. Das ist das Prinzip.

(Zustimmung bei der LINKEN, bei der SPD bei der FDP, bei den GRÜNEN und von Tobias Krull, CDU)

Es gibt keine Indoktrinierung, dass Schule das machen muss. Im Gegenteil: Wir haben sehr, sehr viele Schulen, die an diesem Programm teilnehmen. Dabei sind wir bundesweit sogar spitze. Das machen die Schülerinnen und Schüler sehr gern und ich finde das auch gut so. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Feußner. - Wir treten in die Debatte ein. Die erste Rednerin ist Frau Dr. Pähle für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! So viel Text, um eigentlich nur zu sagen: Die AfD will das Landesprogramm - man hat durch den Änderungsantrag auch gemerkt, wie das Programm richtig heißt - „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ abschaffen. Ganz ehrlich, dafür hätte ein Satz gereicht. Aber gut, man versteckt es halt doch noch als letzten Punkt im Antrag.

Dann schreiben Sie etwas über deutsche Leitkultur. Ich sage Ihnen ganz deutlich, Herr Till-

schneider, unsere einzige Leitkultur ist das Grundgesetz.