Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich werden auch die Freien Demokraten dem Zweiten Änderungsgesetz zum Mediengesetz zustimmen. Wir sind sehr dankbar dafür, dass die Kollegen der Sozialdemokratie den gemeinsamen Koali- tionsvertrag an der Stelle umsetzen und wir es zu den kommenden Kommunalwahlen ermög- lichen, dass lokale private Fernsehsender eben auch Wahlwerbung machen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden geprüft. Sie sind also nicht ungeprüft. Die Vorgaben, die schon für andere Wahlen gelten, gelten jetzt auch bei den Kommunalwahlen. Insofern stimmen wir dem Gesetz heute zu und dann kann es, sofern es der Präsident schnell ausfertigt, schnell in Kraft treten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute befassen wir uns in zweiter Lesung mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts. Uns liegt eine Beschlussempfehlung vor, die ohne Anhörung im Ausschuss
beschlossen wurde und über die ohne Anhörung abgestimmt worden ist. Das ist der Tat- sache geschuldet, dass der Gesetzentwurf erst im Januar in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde, aber eben rechtzeitig vor den anstehenden Kommunalwahlen verkündet werden soll, damit die im Gesetz neu geschaffene Möglichkeit von Wahlwerbung im kommerziellen lokalen oder regionalen Fernsehen von Parteien, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und -bewerbern genutzt werden kann.
Wir begrüßen diese Neuerung, analog zu den Europa-, Bundestages- und Landtagswahlen auch Werbung zu den Kommunalwahlen zu erlauben. Zudem geht es hierbei auch um Regionalität und um die Information zur Wahl vor Ort.
Es ist gut, dass die Medienanstalt Sachsen-Anhalt eine Handreichung für die Ausstrahlung erarbeitet, und zwar mit den Schwerpunkten abgestufte Gleichbehandlung, Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Zeitraum der Ausstrahlung.
Neu im Gesetz ist die Festschreibung, dass kommerzielle Regionalsender eine Förderung insbesondere für die technische Infrastruktur von der Medienanstalt erhalten können, soweit die Medienanstalt hierfür Haushaltsmittel des Landes oder Mittel Dritter zur Verwendung erhält. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass diese Förderung auch für die nichtkommerziellen, die Bürgermedien, festgeschrieben worden wäre.
Im Gesetz wird jetzt das UKW-Abschaltdatum gestrichen. Damit wird der Lebenswirklichkeit von vielen Menschen Rechnung getragen, die UKW hören, allerdings ist das Vorhalten dieses Ausstrahlweges mit enormen Kosten verbunden. Die KEF berichtet, dass hierfür allein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jährlich Kosten in Höhe von 100 Millionen € anfallen.
verbrieft, dass sie eine Wahl haben, wie sie den Rundfunk empfangen, also in dem Fall, ob über UKW oder DAB.
Von daher halten wir es durchaus für möglich, dass Politik künftig doch noch eine andere Entscheidung trifft und künftig die UKW-Abschaltung beschließt. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Haben wir einen zeitlichen Rahmen? - Den haben wir jetzt nicht. Also, es gibt keinen Horizont von zehn Jahren oder so. Das steht nicht im Raum. Wir haben es so besprochen, dass es im Prinzip ein Monitoring geben wird, wie zeitgemäß ist UKW wirklich noch und wie sieht es mit den Kosten aus. Ich erinnere an die Debatte gestern, als es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ging. Die
Kosten spielen dabei eine Rolle. Von daher ist jetzt erst einmal ein Wort gesprochen, aber vielleicht noch nicht das letzte Wort. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir 100 Jahre Radio in Deutschland hatten.
UKW ist nun einmal immer noch eine ganz wichtige Empfangsquelle für die Mehrheit unserer Bevölkerung.
Ich spreche nicht von den Autofahrern, die es mittlerweile fast in jedem Auto haben, den digitalen Empfang und den UKW-Empfang. Die meisten Menschen haben aber zu Hause noch ein UKW-Radio. Das wird in den nächsten Jahren auch so bleiben. Deshalb ist es richtig, dass die Politik die richtigen Signale setzt und die UKW-Verlängerung heute beschließt.
Von den Vorrednern wurde schon gesagt, wir streichen das Abschaltdatum. Damit haben unsere großen privaten Radiosender im Land endlich Planungssicherheit.
Ich will sie jetzt nicht alle aufzählen. Jeder hat sein Lieblingsradio. Neben den ÖffentlichRechtlichen haben wir eine Verantwortung für alle im dualen System. Der werden wir heute gerecht mit der UKW-Verlängerung. Ich freue mich darüber, dass es uns so gelungen ist.
Man sieht, im Ausschuss haben wir oft Themen, über die wir uns fast alle einig sind. Es gab schon einstimmige Beschlüsse. Das bildet sich auch hierbei ein Stück weit ab.
Die Anhörung, Frau Frederking, hat das Kabinett in einer großen Breite im Vorfeld durchgeführt. Deshalb haben wir uns im Ausschuss darauf verständigt, hinter diese Anhörung müssen wir nicht noch eine Anhörung setzen. Das wäre zu viel des Guten gewesen und auch nicht nötig. Von daher haben wir uns auf kurzem Wege geeinigt und den Gesetzentwurf so auf den Weg gebracht. In dem Sinne wünsche ich mir, dass wir das Gesetz jetzt mit großer Mehrheit beschließen.
- als letzter Satz dazu - ist es sicherlich richtig und wichtig, dass sie diese Option der Wahlwerbung nutzen und weitere Unterstützung bekommen können; denn das, was sie machen, ist ein Stück weit Selbstausbeutung, bei ihren kleinen Fernsehkanälen.
Die paar, die wir im Lande noch haben, im Harz, in Magdeburg, in Halle, in Bitterfeld oder in Naumburg, sollten wir erhalten und unterstützen. Im Gegensatz zu den offenen Kanälen, die Bürgermedien, die auch richtig und wichtig sind, haben sie keine Vollkaskofinanzierung wie die Bürgermedien.
Die Bürgermedien werden zu 100 % über die Medienanstalt finanziert. Die kleinen Privaten müssen eben wie die großen privaten Radiosender jeden Euro selber erarbeiten, den sie dann im Programm und nicht für Altersvorsorge - im Programm! - anlegen können.
Danke, Herr Kurze. Damit sind wir mit der Debatte durch. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 8/3870.
Wir stimmen zunächst über die selbstständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung würde ich über die selbstständigen Bestimmungen in der Gesamtheit abstimmen lassen. - Kein Widerspruch. Wer den
selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen?
Das sind also die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme?
Das sind die Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn man das korrigiert, dann passt es schon.
Jetzt geht es weiter. Jeder überlegt vorher, wie er abstimmt. Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Zweites Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer der Überschrift so zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD.
Dann kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Damit ist das Gesetz beschlos-