Protocol of the Session on March 21, 2024

Bewahrung der Schöpfung ist keine bloße Floskel, sondern ein Leitspruch und eine Haltung. Wir werden den Antrag der GRÜNEN - ich denke, ich spreche auch für die Kolleginnen und Kollegen - und den Antrag der Linksfraktion gern in den Ausschuss überweisen, um dort weiter darüber zu diskutieren, damit wir wissen, wo Handlungsnotwendigkeiten sind und an

welcher Stelle Dinge vielleicht einfach nur verstärkt, aber nicht neu aufgesetzt werden müssten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Abschließend hat Herr Aldag noch einmal das Wort. - Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will es kurz machen, weil die Zeit schon fortgeschritten ist und wir noch einiges auf der Tagesordnung haben.

Ich möchte mich bei Ihnen allen ganz herzlich für die weitestgehend konstruktive Debatte bedanken. Diese hat gezeigt, dass uns das Thema in unterschiedlichen Nuancen allen am Herzen liegt. Über den Rest können wir im Ausschuss sprechen. Ich danke Ihnen dafür, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen. Dort haben wir die Möglichkeit, vielleicht ein Fachgespräch durchzuführen und die Akteure mit ins Boot zu holen. Dann können wir gucken, wie man gemeinsam dorthin kommt.

Uns war es wichtig, wieder ein Naturschutzthema ins Plenum zu holen, weil dies schon

lange nicht mehr der Fall war. Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass es bei allen Fraktionen relativ weit oben auf der Agenda steht. Wir können gemeinsam an dem Thema arbeiten und uns im Ausschuss über das Thema unterhalten und gemeinsam darüber diskutieren. - Herz- lichen Dank für die Debatte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. - Herr Aldag, ein kurzer Hinweis: Ich war vorhin ein bisschen irritiert. Ich hatte sogar kurz überlegt, Ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen, bis ich mitbekommen habe, dass es lediglich an Ihrem Dialekt gelegen hat. Sie sprachen bei der Einbringung von „unzähligen“ Ehrenamtlern und ich habe „unselige“ Ehrenamtler verstanden.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Das liegt relativ dicht beieinander. Gucken Sie nachher im Protokoll ordentlich nach, damit dort nichts Falsches steht; denn für die letztgenannte Variante hätte ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung

Es geht um die Überweisung in den Umweltausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion - zögerlich. Damit sind der Antrag und der Änderungsantrag mehrheitlich an den Ausschuss überwiesen worden.

Wir führen hier vorn einen Wechsel durch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3605

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/3870

(Erste Beratung in der 58. Sitzung des Landtages am 26.01.2024)

Die Berichterstattung übernimmt Herr Sturm, bitte. - Es handelt sich um eine Fünfminuten- debatte. Die Landesregierung hat auf ihren Redebeitrag verzichtet.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf in der Drs. 8/3605 in der 58. Sitzung am 26. Januar 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegen- heiten, Medien sowie Kultur überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die medienstaatsvertraglichen Änderungen seit der letzten Änderung des Mediengesetzes im Jahr 2020 nachvollzogen, medienpolitische Ziele der Lan-

desregierung umgesetzt und Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts und den Erfahrungen der Rechtsanwender vorgenommen. So soll das Gesetz die Barrierefreiheit der Angebote stärken, die Infrastruktur lokaler und regionaler Sender fördern oder die Aufrechterhaltung der analogen UKW-Verbreitung gewährleisten, um nur einige Schwerpunkte zu nennen. Des Weiteren soll bei Wahlen auf Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene Wahlwerbung in dem jeweiligen Sendegebiet eines lokalen- oder regionalen Fernsehveranstalters zugelassen werden.

Durch den Gesetzentwurf entstehen für das Land Sachsen-Anhalt keine unmittelbaren Kosten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur befasste sich am 11. März 2024 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Zur Beratung lag dem Ausschuss die zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte

Synopse zu dem Gesetzentwurf vor. Die Synopse beinhaltet überwiegend rechtsförm- liche und sprachliche Änderungsempfehlungen. Hierzu wiederum hatten die Koalitionsfraktionen weitere Änderungen im Ausschuss beantragt.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur machte sich die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und stimmte den Änderungsvorschlägen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit 7 : 0 : 3 Stimmen zu.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt dementsprechend zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien

sowie Kultur in der Drs. 8/3870 vor. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. - Für die AfD spricht Herr Rausch.- Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Heute geht es um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Der Ausschussvorsitzende Herr Sturm hat vorgetragen; dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Auf alle Punkte, über die beim ersten Mal beraten worden ist, ist eingegangen worden. Das Gesetz wird rechtzeitig eingeführt.

Um Herrn Kurze einen Gefallen zu tun - er wollte diesen Punkt unbedingt im Prio-Block haben - und weil die Regierung auf ihren Redebeitrag verzichtet und es für uns keine offenen Fragen mehr gibt, erklären wir uns mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden und werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Rausch. - Für die SPD spricht Herr Hövelmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes

sind die wesentlichen Inhalte dargestellt worden. Wir haben als Koalition zugesagt, das Mediengesetz in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Wir erfüllen unsere Zusage damit.

Ich will aus der Sicht meiner Fraktion auf einen Punkt hinweisen, der uns besonders am Herzen liegt. Wir haben mit dem novellierten Mediengesetz auch den Zugang für Menschen mit Behinderungen erleichtert. Wir machen die Barrierefreiheit zur verpflichtenden Aufgabe all derer, die auf dem Gebiet tätig sind.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist wahrlich kein Luxus, sondern es sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem Gesetz werden wir dem gerecht. Ich bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

Danke, Herr Hövelmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Gebhardt. - Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf wird auch von meiner Fraktion mit einer Zustimmung versehen, weil in dem Gesetzentwurf viele kluge, gute Dinge stehen. Neben den rechtlichen Anpassungen können wir auch feststellen, dass eine Verbesserung der Barrierefreiheit vorgeschrieben ist. Zudem wird die UKW-Regelung von uns bewusst begrüßt. Insofern stimmt meine Fraktion dem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Für die FDP spricht Herr Kosmehl. - Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich werden auch die Freien Demokraten dem Zweiten Änderungsgesetz zum Mediengesetz zustimmen. Wir sind sehr dankbar dafür, dass die Kollegen der Sozialdemokratie den gemeinsamen Koali- tionsvertrag an der Stelle umsetzen und wir es zu den kommenden Kommunalwahlen ermög- lichen, dass lokale private Fernsehsender eben auch Wahlwerbung machen können.