Protocol of the Session on February 22, 2024

Im Falle Sachsen-Anhalts handelt es sich jährlich um ca. 425 Millionen €. Mit dieser bereits bestehenden Belastung ist es dem Land nicht möglich, weitere Lasten zu tragen, für die keine Rechtsverpflichtung besteht. Hierzu sei mir der Hinweis auf die bereits erwähnte Sitzung des Petitionsausschusses erlaubt. Genau dies ist auch vom Runden Tisch Rentengerechtigkeit e. V. vorgetragen worden.

Vor dem Hintergrund ihrer sehr angespannten Haushaltslagen haben die ostdeutschen Länder ein großes Interesse an der Weiterführung dieses Prozesses, in dem sich der Bund zu seiner alleinigen Verantwortung für alle Betroffenen bekennt, die durch die Rentenüberleitung nicht vorhersehbare Nachteile erlitten haben.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie bereits ausgeführt, sieht die Landesregierung eine bessere Lösung in der Schaffung eines Fonds, der auch andere Personengruppen als in der bisherigen Konstruktion berücksichtigt.

Dabei wäre, wie bereits angeklungen, insbesondere auch zu prüfen, ob eine Einmalzahlung eine richtige und eine gerechte Lösung sein kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Tobias Krull, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt zwei Fragen, zunächst eine von Herrn Gallert und dann eine von Frau Hohmann. - Herr Gallert, bitte.

Frau Ministerin, Sie haben jetzt nicht zum ersten Mal begründet, dass man dem Härtefallfonds aus Prinzip nicht beigetreten ist, weil es zu wenig oder zu schlecht wäre.

Das Problem besteht nur darin, dass der Umstand, dass das Land nicht beigetreten ist, in der Konsequenz dazu geführt hat, dass diejenigen, die überhaupt etwas bekommen haben, nur die Hälfte von dem bekommen haben, was sie z. B. in Thüringen bekommen hätten. Ihre Verärgerung darüber, dass der Bund hierbei nicht ordnungsgemäß handelt, ist doch für die Betroffenen völlig ergebnislos. Sie bekommen auch jetzt gar nichts.

Die Landesregierung hat gesagt: Wir finden das nicht gut; für die Betroffenen kommt da- bei gar nichts heraus, und diejenigen, die etwas bekommen, bekommen nur die Hälfte von dem, was andere in den Ländern, die bei- getreten sind, bekommen.

Ich verstehe nicht, inwiefern Ihre Haltung gegenüber den Betroffenen eine reale Hilfe darstellen soll. Oder denken Sie wirklich, dass Sie in irgendeiner Art und Weise auf der Ebene des Bundes noch etwas für die Betroffenen reißen können, oder daran, ein eigenes Landesprogramm aufzusetzen? Das habe ich nicht verstanden.

Frau Ministerin.

Ich habe die Auffassung der Landesregierung hier vorgetragen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das war eine konkrete Frage! - Zuruf von Wulf Gallert, DIE LINKE)

Frau Hohmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Anmerkung und eine Frage. Die Anmerkung. In der Sitzung des Petitionsausschusses gingen die Vertreter des Runden Tisches davon aus, dass sich, wenn das Land Sachsen-Anhalt der Stiftung Härtefallfonds beitritt, dann alles erledigt hat. Deshalb haben wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst damit beauf-

tragt, zu prüfen, ob es auch wirklich so ist. Er hat uns bestätigt: Es ist nicht so. Deshalb werden wir diesbezüglich im Petitionsausschuss weiter diskutieren.

Meine Frage geht dahin - ich habe es in meiner Rede erwähnt -: Es gab im Dezember 2022 den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, mit welchem die Landesregierung beauftragt worden ist, zu prüfen, ob das Land der Stiftung beitreten könne. Aber ich habe leider das Ergebnis dazu nirgendwo lesen oder sehen können. Deshalb meine Frage: Was ist aus dem Prüfauftrag geworden und wo kann man das Ergebnis nachlesen?

Frau Ministerin.

Die Entscheidung ist gefallen, als wir die Frist hinsichtlich des Beitrittes zu der Stiftung haben verstreichen lassen.

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Wir fahren in der Aktuellen Debatte fort. Herr Abg. Krull wird für die CDU-Fraktion sprechen.

Ich habe soeben die Mitteilung erhalten - nur damit sich niemand wundert -, dass Frau Weidinger leider krankgemeldet ist und deswegen an der heutigen Sitzung nicht weiter teilnehmen kann. - Herr Krull, bitte.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Thema Härtefallfonds für Ost- Rentnerinnen und -Rentner im Rahmen der Rentenüberleitung, für jüdische Zuwandererinnen und Zuwanderer sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hat uns bereits mehrfach im Hohen Hause beschäftigt. Das wurde bereits erläutert.

Als Erstes betone ich, dass das Rentenrecht Bundesrecht ist. Es muss also auf dieser Ebene geregelt werden. Damit liegt die Verantwortung zur Lösung der Herausforderungen im Rentenrecht auf dieser politischen Ebene. Dass Länder herangezogen werden und auf diesem Themenfeld aktiv werden müssen, ist politisch gesehen mehr als fraglich.

Entsprechend haben sich auch die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der ost- deutschen Bundesländer in ihrem Beschluss im April 2019 geäußert. Der letzte Satz darin lautet: „Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder erwarten, dass ein Härtefallfonds zur Rentenüberleitung allein vom Bund finanziert wird.“

Bei allem Guten, was der Vertrag zur Deutschen Einheit gebracht hat, muss man klar feststellen, dass er beim Rentenrecht strukturell versagt hat. Möglicherweise lag es auch an der Komplexität des DDR-Rentensystems. So gab es 17 Zusatzrentensysteme, z. B. für die Beschäftigten von Post und Bahn, aber auch die sogenannte Ballettrente. Nur sieben von diesen wurden nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen in das bundesdeutsche Rentensystem überführt. Das führte zu subjektiven und objektiven Ungerechtigkeiten.

Dazu kamen Initiativen, wie die für die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Diese sehen sich als ungerecht behandelt an, weil es - anders als in der damaligen BRD - in der DDR nicht zu einem Ausgleich bei unterschiedlichen Rentenansprüchen der ehemaligen Eheleute gekommen ist.

Die vorläufig letzte unionsgeführte Bundesregierung wollte in Härtefällen im Rentenrecht helfen, um die Würdigung der jeweiligen Lebensleistung zu ermöglichen. Ich gebe zu, dass Versäumnisse korrigiert werden sollten, die bis dahin die unionsgeführten Bundesregierungen nicht gelöst haben. Damals war es vorgesehen, dass hierfür eine Summe von 1 Milliarde € bereitgestellt wird.

Dann kam die aktuelle Ampelkoalition in die Verantwortung und die Summe wurde auf 500 Millionen € gekürzt, also um die Hälfte.

(Dr. Katja Pähle, SPD, seufzt)

Gleichzeitig wurden die Länder aufgefordert, die gleiche Summe bereitzustellen. - Frau Dr. Pähle, Sie können dazu ruhig Ihren Missmut ausdrücken, aber die Summen stimmen nun einmal.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Es gibt ja auch nicht so viel!)

Nur wenige Länder haben sich an dem Härtefallfonds beteiligt. Das heißt, die Höhe einer bundesgesetzlichen Regelung richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen. Das ist aus meiner Sicht eine Tatsache, die weder sinnvoll noch beispielgebend sein sollte.

Als wir im Landtag zum Thema Härtefallfonds beraten haben, wurde ein Prüfauftrag be-

schlossen. Das klang bereits mehrfach an. Schlussendlich gab es die Entscheidung da- gegen und sie war wohlbegründet. Dabei spielten die unklaren finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt genauso eine Rolle wie die Frage, ob es sinnvoll ist, dass hierbei das Land Leistungen übernehmen soll, die eindeutig der Bund in seiner Verantwortung hat. Außerdem gab es Skepsis bezüglich der administrativen Rahmenbedingungen bei der Antragstellung.

Dass diese Vorbehalte berechtigt waren, zeigt die Anzahl der tatsächlichen Antragstellerinnen und Antragsteller. Das hatte zwischenzeitlich wohl auch der Bund erkannt; so wurde die Frist für die Antragstellung bis zum 31. Januar dieses Jahres verlängert.

Die Anzahl der Anträge aus dem Bereich der Ost-Rentnerinnen und Ost-Rentner ist relativ gering, wenn man dabei in Betracht zieht, dass dieser Kreis vermutlich rund 500 000 Menschen umfasst. Noch geringer ist der Anteil derjenigen, die tatsächlich die Einmalzahlungen erhalten.

Es handelt sich um einen Härtefallfonds, so- dass nur diejenigen Leistungen erhalten, die einen Anspruch auf eine monatliche Rente von weniger als 830 € haben. Dieser Betrag liegt deutlich unter der durchschnittlichen ostdeutschen Rente in Höhe von 1 400 €.

Die Bewilligungsquote liegt bei den jüdischen Kontingentflüchtlingen deutlich höher. Das hat mehrere Gründe. Zum einen unterstützen häufig die jüdischen Gemeinden vor Ort die Antragstellung. Dadurch werden fast ausschließlich Anträge gestellt, die tatsächlich Erfolgsaussichten haben. Außerdem werden bei diesem Personenkreis nur Rentenansprüche berücksichtigt, die nach der Einreise in die

Bundesrepublik Deutschland erworben wurden. Das ist z. B. bei den Spätaussiedlern anders. Damit greifen in diesem Bereich natürlich häufiger die Härtefallregelungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch einmal deutlich zu machen: Jedes Einzelschicksal der Betroffenen verdient Anerkennung und Würdigung. Als Landesparlament sind unsere Kompetenzen im Rentenrecht faktisch nicht vorhanden. Daher können und müssen wir uns zwar mit dieser Thematik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen, aber eine nachhaltige Änderung fällt uns an der Stelle aufgrund der Zuständigkeitsfragen nicht anheim.

Was wir aber tun können und auch müssen, ist, darauf hinzuweisen, dass es unabhängig von der Diskussion zum Härtefallfonds beim Thema Renten weiteren Reformbedarf gibt. Zum 1. Juli 2023 ist die Anpassung der Rentenwerte von Ost und West erfolgt.

Gleichzeitig sind die anderen Säulen der Altersvorsorge, also die private Rentenvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge, gegenüber den gesamten alten Bundesländern in unserem Bundesland noch deutlich weniger ausgeprägt vorzufinden.

Gleichzeitig bewegt sich der Bundeszuschuss zur Rentenkasse zwischen 22 % und 24 % der Leistungen der Rentenkasse, also rund 100 Milliarden €; zumeist um die sogenannten rentenversicherungsfremden Leistungen, wie die Mütterrente oder die Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, abzudecken, denen keine Zahlungen in die Rentenkasse gegenüberstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

hatte mit vielem recht, mit einer Annahme leider nicht, nämlich dass die Menschen immer Kinder bekommen werden. Es ist eine Reform der Altersvorsorge aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land notwendig, damit die Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand nicht nur heute, sondern auch in Zukunft genießen können.

Derzeit gibt es dazu unterschiedliche Diskussionen, bis hin zu der Frage, ob man die Renteneintrittsalter dynamisch an die Verlängerung der Lebenserwartung anpasst oder denjenigen, die nach dem Renteneintritt weiter arbeiten, besondere steuerliche Vorteile gewährt.

Das Thema wird heute also garantiert nicht zum letzten Mal im Hohen Hause aufgegriffen werden, sondern wir werden dazu noch viele spannende und interessante Debatten haben.

(Zustimmung bei der CDU - Eva von Angern, DIE LINKE: Mit Sicherheit! Wir bleiben da dran!)

Herr Krull, fertig? - Dann kann Frau Hohmann ihre Frage stellen. - Ich entnehme Ihrer Gestik, dass Sie diese auch zulassen wollen. - Frau Hohmann, bitte.

Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist schon bemerkenswert, wie unterschiedlich die CDU im Bund und in den Ländern argumentiert. Ich weiß, auf der Ebene des Bundes hat die CDU-Bundestagsfraktion mehrere Anträge

zu dem Härtefallfonds gestellt, weil sie da- mit unzufrieden war. Hier im Land wird das natürlich wieder umgekehrt: Wir können ja nicht anders. In den Ländern und im Bund - je nachdem, wo die CDU mitregiert oder nicht mitregiert - liegen die Dinge anders. Aber das ist nicht mein eigentliches Thema.