Protocol of the Session on February 21, 2024

Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes SachsenAnhalt, ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat der Landtag in der 32. Sitzung am 14. September 2022 zur Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die bundes- gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten zu Carsharingangeboten im Zuge von Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen im Land umzusetzen. Für Gemeinden soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Sondernutzung von Straßen im Sinne der Ausweisung für Carsharingangebote auch an Ortsdurchfahrten, an Landes- und Kreisstraßen sowie an Gemeindestraßen zu ermöglichen.

Außerdem geht es in diesem Gesetzentwurf um die Schaffung einer Landesregelung für Radschnellwege. Er beinhaltet die Festlegung von überregionalen Radschnellwegen als Landesstraßen sowie die Legaldefinition von Radfahrwegen auch als Kreis- und Gemeindestraßen.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 15. Sitzung am 20. Ja-

nuar 2023 auf eine Anhörung mit Gästen. Diese fand in der 21. Sitzung am 1. September 2023 statt. Die Gästeliste war wie folgt: Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, der Beigeordnete für Stadtentwicklung der Stadt Halle, Deutsche Bahn Connect, ADFC, ADAC, JETZT mobil GmbH und Mobility Center GmbH teilAuto.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 24. Sitzung am 8. Dezember 2023 darauf, den Gesetzentwurf in der 25. Sitzung am 19. Januar 2024 weiterzuberaten. Die abschließende Beratung fand in dieser Sitzung statt. Der Ausschuss kam überein, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Änderungsanträge lagen nicht vor. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Infrastrukturausschuss eine Beschlussempfehlung an den Landtag - die liegt Ihnen vor -, nach der der Gesetzentwurf abzulehnen ist.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 10 : 1 : 1 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/3693 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

Danke, Herr Grube. - Die Ministerin Frau Hüskens wird für die Landesregierung einsteigen. - Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN hat zwei Sachverhalte zum Inhalt. Das eine ist die Frage der Baulastträgerschaft bei Radschnellwegen, die

zukünftig nicht mehr einfach die gleiche sein sollte wie die Baulastträgerschaft der dazu- gehörigen Straße. Stattdessen soll es jeweils eine eigene Kategorie Radschnellweg geben. Das habe ich bei der Einbringung abgelehnt. Das lehne ich nach wie vor ab. Wir halten die bisherige Zuordnung für sachgerecht.

Der andere Punkt, Sondernutzung für Carsharing, ist ein bisschen komplexer. Wir haben hier bei der Einbringung, ich glaube, in mehreren Fraktionen durchaus Interesse an dem Sachverhalt signalisiert, haben uns damit auch im Ausschuss beschäftigt, beschäftigen uns übrigens parallel dazu auch in dem Pilotprojekt damit. Ich muss Ihnen aber sagen, dass es seitens der Kommunen, ich will nicht sagen, kein, aber zumindest ein sehr unterentwickeltes Interesse an dem Sachverhalt gibt.

(Zuruf: Genau!)

Wir finden tatsächlich bisher keine Pilotkommunen, die ein entsprechendes Projekt mit uns umsetzen wollen.

Ich bin bei solchen Dingen durchaus ein bisschen hartnäckig. Das heißt, wir werden nachsteuern, werden noch einmal schauen, ob wir den Prozess insgesamt noch schlanker und einfacher machen können, um diese Möglichkeiten zumindest einmal zu erproben. Ich bin bei manchen Punkten schon der Auffassung, dass man erst, wenn man es wirklich gemacht hat, entscheiden kann, ob das ein Projekt ist oder nicht. Aber ich sage einmal, eine Sondernutzung, so wie hier vorgesehen, brauchen wir aktuell im Gesetz nicht. Deshalb halte ich die von den Regierungsfraktionen vorgesehene Ablehnung für sachgerecht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Frau Ministerin. - Für die AfD spricht Herr Rausch.

(Beifall bei der AfD)

Der macht das auch ohne Applaus. - Bitte, Herr Rausch.

Danke, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Wir sprechen heute über die Beschlussempfehlung zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Was wollten die GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf erreichen? Sie wollten Radschnellwege als Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen etablieren. Und sie wollten Carsharingflächen an Ortsdurchfahrten umsetzen. Über die Sinnhaftigkeit von Carsharing haben wir hier schon des Öfteren debattiert.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollten sie auch noch Parkflächen für diese Fahrzeuge schaffen, indem sie eine Sondernutzung von Straßen im Sinne der Ausweisung für Carsharingangebote an Ortsdurchfahrten, an Landes-, Kreis- sowie an Gemeindestraßen ermöglichen. Dadurch wollten sie deren Sicht- und Nutzbarkeit signifikant erhöhen.

Aber eines ist doch klar: Wenn sich Carsharing auf dem Land lohnen würde, dann hätten sich schon längst Angebote etabliert. Aber es gibt einfach keine Nachfrage. Das sehen wir doch an dem Modellprojekt - Frau Ministerin hat es schon gesagt - zum Dorfauto. Bisher fanden sich nur zwei Interessenten, das trotz Zuschüssen. Bitte verbessern Sie mich, wenn sich noch ein dritter Proband gefunden hat. - Scheinbar

nicht. Auf die endgültige Auswertung bin ich jetzt schon gespannt. Ich bin überzeugt: Wirtschaftlich wird dieses Projekt auf keinen Fall sein.

In der Anhörung des Ausschusses sagte der Vertreter des Landkreistages zu Ihrem Gesetzentwurf - ich zitiere -:

„Wir sehen aktuell keine Notwendigkeit, neuartige Infrastrukturprojekte zu initiieren, sondern würden an dieser Stelle dar- auf setzen, dass die bereits vorhandene Infrastruktur ausgebaut bzw. wiederhergestellt wird, damit die Mobilität im ländlichen Raum überhaupt sichergestellt werden kann.“

Zur Sondernutzung durch Carsharing sagte er sinngemäß, in dicht besiedelten Gebieten wäre das durchaus eine Möglichkeit, aber für den ländlichen Raum schätze er den Bedarf eher als gering ein. Ich möchte noch einmal dar- auf hinweisen: Im Land Sachsen-Anhalt ist es jetzt schon möglich, dass die Kommunen per Sondernutzungssatzung Carsharingplätze an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus- weisen. Meines Erachtens gibt es hier keinen Regelungsbedarf.

Und dann auch noch diese Radschnellwege. Das funktioniert in Städten und deren angrenzenden Industriegebieten oder Speckgürteln, aber doch nicht bei uns auf dem Land. Hier sind wir froh, wenn die Ortsteile an die Kernstadt angebunden sind, weil das wichtig ist. Aber das dauert viel zu lange. Es kann nicht sein, dass ein Radweg zwischen Staßfurt und Förderstedt von der ersten Planung bis zur Fertigstellung ganze acht Jahre dauert.

Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Radwegebau auskömmlich finanziert wird.

Der Beschlussempfehlung stimmen wir zu. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Danke. - Für die CDU spricht Frau Simon-Kuch. - Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Frage wichtig, in der heutigen Zeit über alternative Verkehrsmittel nachzudenken. Es ist allerdings mindestens genauso wichtig, deren Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und Logik zu hinterfragen. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es hauptsächlich um den Radverkehr und das Carsharing.

In Bezug auf den Radverkehr sind die Radschnellwege Thema. Das klingt für mich als leidenschaftliche Radfahrerin erst einmal gut.

(Zuruf: Ja!)

Betrachten wir das Thema jedoch genauer, wird deutlich: Hier prallen Wunsch und Wirklichkeit aufeinander.

Laut ADAC sind die Anforderungen für Radschnellwege ein Verkehrsaufkommen von sage und schreibe 2 000 Fahrrädern pro Tag und eine Mindestbreite von 4 m im Zweirichtungsverkehr. Das bedeutet eine Investition von ca. 1,5 Millionen € je Kilometer Radweg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sind wir doch einmal ganz ehrlich. Wir wissen alle, wir haben weder diese Flächen noch das Geld. Vor allen

Dingen haben wir dieses Radverkehrsaufkommen gar nicht. Wir sollten uns bei dem Ausbau der Infrastruktur doch darauf besinnen, den ÖPNV und dessen Anbindung zu verbessern und vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass die Menschen in unserem Land das Deutschlandticket sinnvoll nutzen können, gern auch in Kombination mit dem Fahrrad. Es ist doch wirklich keinem geholfen, wenn man das Deutschlandticket zwar besitzt, in seinem Ort jedoch keine vernünftige Anbindung vorfindet.

(Beifall bei der CDU - Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Das sind doch die Probleme, die zuerst gelöst werden müssen, statt schon wieder eine neue Baustelle aufzumachen.

(Zuruf)

Meine CDU-Fraktion steht dafür, die dringenden Anliegen der Menschen in unserem Land zu erkennen,

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, lacht)

pragmatisch anzugehen und nicht irgendwelchen ideologischen Träumereien hinterherzulaufen.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, lacht - Ulrich Siegmund, AfD: Nein!)

Für Carsharing werden in diesem Gesetzentwurf zusätzliche Parkflächen gefordert. Die Flächen, die zum Ausbau benötigt werden, sind sehr begrenzt. Und wenn wir bedenken, dass rund 80 % aller Haushalte in Deutschland ein Fahrzeug besitzen und dieses auch nutzen, dann stellt sich doch die Frage, ob gerade bei uns im ländlichen Raum, wie z. B. in meiner

Heimat im Burgenlandkreis, der Ausbau des Carsharings wirklich Sinn macht. Die Nach- fragen nach dem Modellprojekt - haben wir gerade gehört - sind auch sehr übersichtlich.

Das mag sicherlich in Großstädten eine charmante Alternative sein. Es ist jedoch voll- kommen unrealistisch, diese Nachfrage auf ein Flächenland wie unseres zu projizieren und der Meinung zu sein, dass das künftig eine wichtige Rolle spielen wird.

Lassen wir doch den Menschen die Freiheit der individuellen Mobilität. Deshalb werden wir als CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zustimmen. - Vielen Dank.

Danke. - Für die Fraktion DIE LINKE Herr Henke. - Bitte.

Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf wurde der unterstützenswerte Versuch unternommen, Radverkehr und Carsharing als Bausteine einer Verkehrswende weiter auszubauen.

Auch wenn ich bekanntlich kein Fan des Vorrangs von Radschnellwegebau gegenüber Radwegebau zwischen den Ortsteilen und den Landkreisen bin, fand ich den Gesetzentwurf aufgrund des grundsätzlichen Wollens durch- aus sympathisch.