Frau Präsidentin! Hohes Haus! Bevor ich zur Berichterstattung komme, möchte ich ein paar Genesungswünsche an den eigentlichen Ausschussvorsitzenden Marco Tullner richten, der heute leider verhindert ist.
Das Hohe Haus hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 gemäß § 46a des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt die Einsetzung eines Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR beschlossen. Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 15. Februar 2024 konstituiert.
Ich weiß, es ist schon spät am Abend, aber das Thema ist trotzdem nicht ganz unbedeutend. All diejenigen, die am Ende nicht auf- passen, müssen die Schreiben, die aus dem Ausschuss an die Abgeordneten gehen, besonders aufmerksam lesen; denn manchen werden sie betreffen und manchen nicht.
Das Verfahren des Ausschusses legt der Landtag gemäß § 46a Abs. 8 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in einer Geschäftsordnung fest. Mit Nr. 3 des Einsetzungsbeschlusses in der Drs. 8/3511 wurde der Ausschuss ermächtigt, dem Landtag im Wege einer Beschlussempfehlung den Entwurf einer solchen Geschäftsordnung zuzuleiten.
Der Ausschuss hat in der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Entwurf erarbeitet; dieser liegt Ihnen zur Beschlussfassung vor. Die Grundlage des Geschäftsordnungsentwurfes bildet die Tätigkeit des entsprechenden Ausschusses der siebenten Wahlperiode. Ein- gearbeitet haben wir Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese Vorschläge betreffen im Wesentlichen folgende Punkte.
Punkt 1 betrifft die Anpassung der Zuständigkeit für die Durchführung der Überprüfung. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-
Unterlagen wurde im Jahr 2021 aufgelöst und die Verantwortung für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR ist bekanntermaßen an das Bundesarchiv übergegangen.
Punkt 2 betrifft eine Änderung der erforderlichen Mehrheit bei Beschlüssen des Ausschusses nach § 2 Abs. 2 Satz 1. Beschlüsse, die einen starken Eingriff in die Rechte betroffener Abgeordneter bedeuten, bedürfen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes einer Zweidrittelmehrheit.
Bei Punkt 3 geht es um die Konkretisierung bzw. Klarstellung von Regelungen sowie die Streichung nicht benötigter Regelungen.
Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss beschlossen, dem Landtag den Entwurf einer Geschäftsordnung in der Fassung der Geschäftsordnung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR der achten Wahlperiode mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen zuzuleiten.
Einige Hinweise. Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt können Abgeordnete beim Präsidenten des Landtages schriftlich eine Überprüfung beantragen. Da- bei, meine Damen und Herren, handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung eines jeden Mitglieds des Landtags. Wie bereits bei der Einsetzung des Ausschusses vorgetragen, ist es im Sinne der Wahrung des Ansehens des Landtages, der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in die Abgeordneten jedoch wünschenswert, wenn möglichst viele oder alle Mitglieder des Hauses, die für eine Überprüfung in Betracht kommen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ich darf Ihnen das
Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass eine Überprüfung nur zulässig ist, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit vor Vollendung des 18. Lebensjahres handelt. Das heißt, Ab- geordnete, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der DDR mit Stichtag 12. Januar 1990 ihr 18. Lebensjahr nicht vollendet hatten, werden vom Bundesarchiv nicht überprüft bzw. ein gestellter Antrag auf Überprüfung wird vom Bundesarchiv in diesen Fällen abgelehnt.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung. - Vielen Dank.
Vielen Dank für diesen Bericht, Herr Dr. Grube. - Es ist verabredet worden, hierüber ohne Debatte zu beschließen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/1958 hat der Landtag in der 33. Sitzung am 15. Dezember 2022 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
als einzigartigen Ort deutscher Forstgeschichte und als Erzeuger hochqualitativen forstlichen Vermehrungsgutes zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Erreicht werden soll dies durch eine verbesserte Personalausstattung, eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, die Anlegung von Modellplantagen und die etwaige Ergänzung der Forstsaatguterzeugung mit einer landeseigenen Forstbaumschule.
Ebenfalls in der 33. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2022 wurde der Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2006 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen. Mit diesem Alternativantrag verfolgte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem das Ziel, die Landesregierung aufzufordern, in der Personalpolitik bezüglich der Landesdarre Schwerpunkte im Bereich der Zapfenpflückung zu setzen und die Realisierung der geplanten Solaranlage voranzutreiben.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich erstmals in der 19. Sitzung am 15. Februar 2023 mit den vor- genannten Anträgen und kam überein, eine Sitzung vor Ort in der Landesdarre in Annaburg durchzuführen.
Einen Augenblick bitte. - Wir haben uns, wenn auch mit einigen Gegenstimmen, darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt heute noch zu behandeln, weil wir uns vorgenommen hatten, heute bis um 18:55 Uhr zu tagen. Angesichts dessen bitte ich für diesen Tagesordnungspunkt um die ihm gebührende Aufmerksamkeit. - Herr Scheffler, bitte.
Teil dieser Ausschusssitzung war die Besichtigung der Landesdarre, verbunden mit fachlichen Erläuterungen zur gegenwärtigen Situation und zu künftigen Perspektiven dieser Einrichtung.
Darauf fußend erfolgte die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen in der 26. Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 4. Oktober 2023. Grundlage hierfür war ein als Tischvorlage zur Verfügung gestellter Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen. Dieser fand die Mehrheit im Ausschuss. Gegenstand dieses Vorschlages ist eine Änderung des Titels in: „Landesdarre Annaburg“. Darüber hinaus beinhaltete der Beschlussvorschlag die Anerkennung der Bedeutung der forstlichen Aufgaben der Landesdarre, insbesondere auch im Hinblick auf die Erhaltung genetischer Ressourcen und die an- gestrebte Steigerung bei der Forstpflanzenzüchtung. Die regionale wie auch die über- regionale Zusammenarbeit mit anderen forstwirtschaftlichen Institutionen wird ebenso begrüßt wie die Planungen zur Einrichtung weiterer Samenplantagen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 57. Sitzung am 11. Januar 2024 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich ihr mit 7 : 0 : 5 Stimmen an.
Abschließend befasste sich der Landwirtschaftsausschuss in der 29. Sitzung am 14. Februar 2024 erneut mit dem Thema und verabschiedete mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3736 vorliegende Beschlussempfehlung.
Ernährung und Forsten bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimmen? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Somit ist die Beschluss-