Protocol of the Session on February 21, 2024

Auch darauf darf ich wieder antworten.

Frau Sziborra-Seidlitz, bitte.

Daran zeigt sich sehr deutlich, dass Sie eben nicht gewillt sind, Aussagen korrekt wieder-

zugeben. Ich mutmaße eher, dass es mutwillig ist, dass Sie Aussagen nur halb wahrnehmen oder nur halb wiedergeben. Wir haben zu keinem Zeitpunkt gefordert - das ist auch nicht meine Forderung -, den § 218a des Strafgesetzbuches ersatzlos zu streichen.

(Zurufe von der AfD)

Wir wollen die Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Selbstverständlich sind das Fragen, die dann geregelt werden.

(Zustimmung bei der GRÜNEN - Zurufe von der AfD: Zum Kindersex! - Und einige weitere, ja!)

Vielen Dank.

Jetzt kommt Herr Redlich als letzter Redner in dieser Debatte. Er spricht für die CDU-Fraktion.

(Unruhe)

Herr Redlich, Sie haben das Wort, und niemand sonst. Herr Redlich spricht jetzt.

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeiten des Abbruchs einer Schwangerschaft sind bundesrechtlich begrenzt. Das hängt auch damit zusammen, dass wir ein Recht auf Leben haben und damit

auch dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet sind, und zwar aufgrund unserer Verfassung.

(Zustimmung bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)

Es ist deshalb richtig und wichtig, dass auch Mediziner frei entscheiden können, wie sie es vor sich selbst verantworten können, und dass es eine Beratung gibt, bevor ein solcher Eingriff durchgeführt wird. Darauf basierend - damit haben Sie aber auch recht - ist es natürlich eine freie Entscheidung und muss auch eine freie Entscheidung bleiben, wie man damit umgeht.

(Zustimmung von Holger Hövelmann, SPD)

Dessen ungeachtet ist in der Beratung auch darauf hinzuwirken, eben nicht abzubrechen, und darauf hinzuweisen, welche Möglichkeiten es außerdem gibt und wie man sein Leben gestalten kann.

Dieser bundesgesetzlichen Pflicht kommen wir in Sachsen-Anhalt mit unseren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach. Diese leisten viel und bieten eben auch kostenfreie präventive Beratung in anderen Bereichen. Die Ministerin hat es erläutert. Einige Mitglieder des Sozialausschusses konnten sich davon im Herbst 2022 bereits in den Beratungsstellen überzeugen. Vor Ort wurden aber auch bestehende finanzielle Herausforderungen an- gesprochen. Diese habe ich aufgegriffen und dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Diese Anfrage ergab, dass die Kostendeckung der Personal- und Sachkosten über die Pauschale sehr unterschiedlich aus-

fällt. Einige Träger erreichen damit eine fast hundertprozentige Kostendeckung. Zehn Einrichtungen blieben jedoch unterhalb der gesetzlichen Mindestdeckung von 80 %. Bei 27 der damals 39 Beratungsstellen mussten die Träger Eigenanteile von mehr als 10 000 € für die Erfüllung der Pflichtaufgabe des Landes einbringen.

Über das Ergebnis meiner Anfrage haben wir innerhalb der Koalitionsfraktionen und im Ausschuss intensiv diskutiert. Der Beratungsverlauf zu dem Antrag vom 26. Januar 2023 wurde aufgezeigt, doch viele politische Prozesse konnten in dem Bericht leider nicht abgebildet werden. In der Koalition haben wir uns auch ohne den Antrag sehr intensiv mit dem Thema befasst. Als CDU-Fraktion haben wir uns für eine Verbesserung eingesetzt. Die Ministerin Frau Grimm-Benne griff dies auch auf und stellte im Landtag eine Anpassung in Aussicht. Unter dem Blickwinkel der Angemessenheit begann sie noch im Jahr 2023, mit den Trägern entsprechend zu verhandeln. Dafür möchte ich der Ministerin ausdrücklich danken.

(Zustimmung von Tobias Krull, CDU, bei der SPD und von Kathrin Tarricone, FDP)

Ich persönlich hätte mir aber gewünscht, dass dabei auch eine Verpflichtung der Träger auf eine gemeinsame tarifliche Basis bei der Anstellung und der Bezahlung der Fachkräfte eingeführt worden wäre. Rechtlich ist dies allerdings problematisch.

Als Land tragen wir die Verantwortung dafür, dass ausreichend und qualitativ hochwertige Beratungsangebote existieren. Mit der Beschlussempfehlung tragen wir dem Rechnung

und wollen dafür eine finanzielle Untersetzung erreichen. Der Beschlusstext betont, dass bei einer Entscheidung zum Abbruch aber auch entsprechende Möglichkeiten dazu vorhanden sein müssen. Schwangerschaftsberatungsstellen haben die Pflicht, auch über die Familienplanung berührende Fragen bis hin zur sexuellen Aufklärung und Verhütung zu informieren. Wir bitten die Landesregierung, dabei auch aufzuzeigen, welche Akteure außerdem in diesem Feld tätig sind. Damit sollen nicht Auf- gaben verlagert werden, sondern es sollen Doppelstrukturen vermieden und Synergien gehoben werden.

Kurz und knapp: Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Redlich. - Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Abstimmung

Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt und der Tagesordnungspunkt 26 ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 28

Erste Beratung

Bundesweiter Abschiebestopp für Jesid*innen und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3730

Einbringen wird diesen Antrag Frau Quade.

(Oh! bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Eigentlich ist dies ein Antrag, der nicht gestellt werden müssen sollte.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Denn die Lage ist eigentlich klar und alle demokratischen Fraktionen des Bundestages haben eindeutig und in seltener Einmütigkeit erklärt:

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Halten Sie sich bei sich denn für demokratisch? - Marg- ret Wendt, AfD: Sie müssen das doch nicht immer sagen!)

„Im August 2014 erreichte der IS seine größte territoriale Ausdehnung im Irak. In der Absicht, ein weltweites islamisches Kalifat zu errichten, überfiel er die Siedlungsgebiete der êzîdischen Gemeinschaft.“

(Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)

„Dort verfolgten Angehörige des IS die vor allem im Sinjar-Gebiet im Norden des Iraks lebende religiöse Minderheit, auf deren Vernichtung sie abzielten. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 2014 führte der IS einen zentral geplanten, organisierten und koordinierten militärischen Angriff auf den Umkreis des Sinjar-Gebietes durch.

Êzîdische Männer wurden zur Konversion gezwungen und bei Weigerung sofort hin- gerichtet oder verschleppt und als Zwangsarbeiter versklavt. Jungen wurden in Koranschulen umerzogen, als Kindersoldaten rekrutiert oder als Selbstmordattentäter eingesetzt. Mädchen und jüngere Frauen wurden versklavt, vergewaltigt und immer wieder ‚verkauft‘.

Gezielte sexualisierte, reproduktive und geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten soll mit aller Aggression Gesellschaften demütigen, erniedrigen und diese auseinanderbrechen lassen.“

Diese Worte, meine Damen und Herren, stammen nicht von mir. Sie stammen aus dem von SPD, CDU, FDP und GRÜNEN gemeinsam ein- gereichten Antrag, der im Januar 2023 zum einstimmigen Beschluss des Bundestags wurde.

(Unruhe)

Frau Quade, einen Augenblick. - Es wird jetzt wirklich ziemlich laut hier. Ich werbe nochmals dafür, Gespräche, die unbedingt geführt werden müssen, oder auch andere Gespräche nach draußen zu verlagern. - Frau Quade, bitte.

In diesem Beschluss heißt es weiter: