(Sebastian Striegel, GRÜNE: Hört auf, das Mutterkreuz zu vergeben! - Zuruf von Mat- thias Büttner, Staßfurt, AfD - Unruhe bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
ob ich das möchte oder nicht. Das steht hier überhaupt nicht zur Debatte. Als Frau möchte ich und kann ich über meinen Körper und darüber, was mit meinem Körper passiert, frei entscheiden.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen rettet Leben.
Kein Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen gefährdet Leben; denn Schwangerschaftsabbrüche sind - sicher oder unsicher, legal oder illegal - Teil der Realität von Frauenleben. Sichere Schwangerschaftsabbrüche sind, wie immer jede Einzelne dazu persönlich, moralisch oder politisch steht, ein integraler Teil der Frauengesundheit. Sie gehören zur Gynäkologie dazu. Und darum, um nichts anderes, ging es in unserem Antrag.
Denn auch wenn wir in Sachsen-Anhalt, Gott sei Dank, keine Zustände wie z. B. in Polen oder in einigen Bundesstaaten der USA haben, wird auch bei uns der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen schwieriger. Ungewollt Schwangere können sich an immer weniger Kliniken und Praxen wenden, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch benötigen; denn die Zahl der Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nimmt auch in Sachsen-Anhalt stetig ab. Das liegt nicht zuletzt daran, dass immer weniger angehende Medizinerinnen in ihrer Ausbildung Schwangerschaftsabbrüche erlernen. Die Medizin Studierenden selbst mahnen an, dass sie im Studium nur unzureichend auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen vorbereitet werden. Auch im Rahmen der Fachärztinnenausbildung gibt es nur wenige Möglichkeiten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen praktisch zu erlernen.
Denn dadurch, dass immer weniger Kliniken und Praxen Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gibt es auch immer Kliniken und
Praxen, in denen im Rahmen der Fachärztinnenausbildung Schwangerschaftsabbrüche erlernt werden können.
Das hätten wir in Sachsen-Anhalt im Interesse der Frauengesundheit ändern können, wenn die Koalitionsfraktionen uns bei unserer Forderung gefolgt wären, festzuschreiben, dass zumindest bei Neueinstellungen in landeseigenen Kliniken die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als fester Teil der Stellenbeschreibung für die ausgeschriebenen Aufgabenbereiche aufzunehmen ist.
Ein großer Erfolg ist es jedoch, dass die Koalitionsfraktionen der bündnisgrünen Forderung gefolgt sind, die Schwangerschaftsberatungsstellen finanziell besserzustellen. Denn unabhängig davon, wie man zu der bestehenden Beratungspflicht bei einem straffreien Schwangerschaftsabbruch steht, und unabhängig davon, wie und in welchem Gesetzbuch der Schwangerschaftsabbruch in Zukunft geregelt sein wird, wir werden immer Beratungsstellen brauchen, an die sich Schwangere, nicht nur im Konfliktfall, wenden können.
Das oberste Ziel ist und bleibt, dass für Frauen, die ungewollt schwanger sind, die Durchführung und die Inanspruchnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland nicht mehr kriminalisiert werden. Deswegen bleibt unser Appell an Sie, sehr verehrte Mitglieder der Landesregierung, bestehen: Setzen Sie sich auf der Bundesebene für eine Entkriminalisierung dieser Frauen ein. Setzen Sie sich dafür ein, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird. § 218 muss weg!
Frau Sziborra-Seidlitz, es gibt eine Kurzintervention und eine Nachfrage. - Da aus einer Fraktion immer nur eines möglich ist, müssen Sie, Herr Dr. Tillschneider und Herr Köhler, sich bitte einigen. - Es gibt also eine Frage. Frau Sziborra-Seidlitz, lassen Sie diese zu?
Vielen Dank für die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Frau Sziborra-Seidlitz, der Gegenstand Ihres Antrages war ursprünglich, den § 218 komplett aus dem StGB herauszulösen. Sie haben das eben bestätigt. Wie würde eine Lösung nach grünem Gusto denn ausschauen? Wo würden Sie es regeln? Ich rede nicht von dem ersten Trimester, das ist bereits geregelt, sondern über das erste Trimester hinaus- gehend, d. h. vierter, fünfter, sechster und siebenter Monat. Wie würde eine grüne Regelung dazu ausschauen?
dass es an dieser Stelle auch um eine Änderung des Zeitrahmens für den straffreien Schwangerschaftsabbruch gehen soll. Ich sage ganz klar, dass es - das ist auch aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll - an dieser Stelle darum natürlich nicht gehen soll.
Vielmehr soll es darum gehen, dass Frauen am Beginn ihrer Schwangerschaft, die, aus welchen Gründen auch immer - - Entschuldigungen Sie, wenn ich Ihnen an der Stelle zu nahe trete, aber das sind Gründe, die Sie als Mann nicht im Ansatz nachvollziehen können.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Ah! bei der CDU - Zurufe von der AfD: Das ist ja Diskriminierung! - Das geht ja mal gar nicht! Es gibt doch bei den Männern Frauen! - Unruhe bei der AfD)
Wir haben das aus der Geschichte gelernt, und wir sehen das in den Ländern, in denen legale Schwangerschaftsabbrüche im Moment unmöglich sind: Frauen, die ein Kind nicht aus- tragen können oder wollen, nehmen einen Schwangerschaftsabbruch vor oder lassen ihn vornehmen. Das müssen Sie nicht toll finden, das muss auch ich nicht toll finden. Ich behaupte auch nicht, dass ich das toll finde. Aber das findet statt, das ist die Realität. Und wenn diese Frauen keinen Zugang zu sicheren medizinischen Schwangerschaftsabbrüchen haben, dann ist das lebensgefährlich, was da passiert.
Frauen sind jahrhundertelang daran verstorben und Frauen versterben in Polen und in Bundesstaaten der USA daran.
Darf ich dazu noch etwas sagen? - Es geht zum Teil auch um eine rechtliche Bewertung und das haben Sie anscheinend nicht verstanden.
Denn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat unter dem Aktenzeichen WD 7 - 3000 - 256/18 klar abgebildet: Wenn § 218 quasi gestrichen würde - das streben Sie tatsächlich an -, dann ist es rechtlich möglich, auch bis zum siebenten oder achten Monat Abtreibungen vorzunehmen. Das hat nichts mit irgendwelchen rechtsextremen Verschwörungsideologien zu tun.
Das ist dann einfach die Rechtslage. Und das ist ein Verstoß auch gegen den Inhalt des Grundgesetzes, nämlich das ungeborene Leben zu schützen.